Matthias55 @ 15 Jul 2011, 11:45 hat geschrieben: Aber wo stehen denn nun Richtlinien, nach denen sich die Betriebe zu richten haben?
Das ist ein bisschen komplizierter. Relevant ist hier Paragraph 2 der EBO:
§ 2
Allgemeine Anforderungen
(1) Bahnanlagen und Fahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
(2) Von den anerkannten Regeln der Technik darf abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit wie bei Beachtung dieser Regeln nachgewiesen ist.
[..]
(4) Anweisungen zur ordnungsgemäßen Erstellung und Unterhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge sowie zur Durchführung des sicheren Betriebs können erlassen
für die Eisenbahnen des Bundes und für Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland das Eisenbahn-Bundesamt,
für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige Landesbehörde.
Es ist also ganz einfach: Die Betriebe haben sich an die anerkannten Regeln der Technik zu halten
Das Problem ist halt jetzt die Frage - was sind die anerkannten Regeln der Technik? Generell ist man schon mal auf dem richtigen Weg, wenn man sich an die diversen Normen hält. Das wären z.B. die DIN (deutsche Industrienorm), die Normen des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik), aber auch z.B. die Richtlinien, die die DB (bzw. die deutsche Bundesbahn) selber aufgestellt haben. Im Bahnbereich sind auch noch die Schriften des VDV (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) relevant.
Generell muss eine anerkannte Regel der Technik aber nicht auf einem Blatt Papier stehen, es reicht aus wenn eine "Regel" von der Mehrheit der Fachleute beachtet wird, damit sie den Rang einer anerkannten Regel der Technik hat. Umgekehrt muss etwas was in einer Norm steht nicht zwingend anerkannte Regel der Technik sein. Wird zum Beispiel festgestellt, dass die Norm nicht ausreichend oder auch falsch ist, ist es nicht nötig, dass eine neue Norm verabschiedet wird, wenn die Mehrheit der Fachleute zu der Überzeugung kommt dass diese Regel falsch ist. Es wird aber pauschal vermutet, dass die Normen anerkannte Regeln der Technik sind, im Einzelfall kann es aber anders sein.
Diese Konstruktion findet man in allen technischen Bereichen (es ist also keine Bahnspezialität) und soll dafür sorgen, dass die "Vorschriften" immer auf einem aktuellen Stand sind, was bei einem Gesetz nicht der Fall ist. Auf die Art kann also eine anerkannte Regel der Technik z.B. entstehen, indem ein Artikel in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wird über ein Problem, das in den Normen noch nicht berücksichtigt ist, und die Mehrheit der Fachleute diesem Artikel zustimmt.
Ansonsten besagt Absatz 4 halt noch, dass das EBA (bzw. die zuständige Landesbehörde) Anweisungen erteilen kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876