AEG, EBO, EBA Zusammenhang ?

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Matthias55
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Beitrag von Matthias55 »

Hallo Eisenbahner :)

Ich bin gerade etwas verwirrt und hoffe jemand von euch kann mir helfen.

Die Deutsche Bahn muß ja ihre Züge für Instandhaltungsstufen den Werken zuführen. Sei es Laufwerkskontrolle, Nachschau, IS301 …. Bis zu Fristen.
Diese Dinge sind im Instandhaltungspan (Regelwerk) der DB festgehalten. Sei es nach Kilometer-Laufleistund oder Zeitlicher-Laufleistung. Aber wer legt diese Vorschriften für die DB fest?

Das AEG regelt ja in §26 (2) das öffentliche Eisenbahnen und ihr Betrieb dem EBO unterliegen. Das EBA hat die Aufsicht für Eisenbahnen des Bundes und hält sich an die EBO.

Aber wo stehen denn nun Richtlinien, nach denen sich die Betriebe zu richten haben?

Könnt ihr mir helfen?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Matthias55 @ 15 Jul 2011, 11:45 hat geschrieben: Aber wo stehen denn nun Richtlinien, nach denen sich die Betriebe zu richten haben?
Das ist ein bisschen komplizierter. Relevant ist hier Paragraph 2 der EBO:
§ 2
Allgemeine Anforderungen

(1) Bahnanlagen und Fahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

(2) Von den anerkannten Regeln der Technik darf abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit wie bei Beachtung dieser Regeln nachgewiesen ist.

[..]

(4) Anweisungen zur ordnungsgemäßen Erstellung und Unterhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge sowie zur Durchführung des sicheren Betriebs können erlassen

für die Eisenbahnen des Bundes und für Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland das Eisenbahn-Bundesamt,
für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige Landesbehörde.
Es ist also ganz einfach: Die Betriebe haben sich an die anerkannten Regeln der Technik zu halten :-)

Das Problem ist halt jetzt die Frage - was sind die anerkannten Regeln der Technik? Generell ist man schon mal auf dem richtigen Weg, wenn man sich an die diversen Normen hält. Das wären z.B. die DIN (deutsche Industrienorm), die Normen des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik), aber auch z.B. die Richtlinien, die die DB (bzw. die deutsche Bundesbahn) selber aufgestellt haben. Im Bahnbereich sind auch noch die Schriften des VDV (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) relevant.

Generell muss eine anerkannte Regel der Technik aber nicht auf einem Blatt Papier stehen, es reicht aus wenn eine "Regel" von der Mehrheit der Fachleute beachtet wird, damit sie den Rang einer anerkannten Regel der Technik hat. Umgekehrt muss etwas was in einer Norm steht nicht zwingend anerkannte Regel der Technik sein. Wird zum Beispiel festgestellt, dass die Norm nicht ausreichend oder auch falsch ist, ist es nicht nötig, dass eine neue Norm verabschiedet wird, wenn die Mehrheit der Fachleute zu der Überzeugung kommt dass diese Regel falsch ist. Es wird aber pauschal vermutet, dass die Normen anerkannte Regeln der Technik sind, im Einzelfall kann es aber anders sein.

Diese Konstruktion findet man in allen technischen Bereichen (es ist also keine Bahnspezialität) und soll dafür sorgen, dass die "Vorschriften" immer auf einem aktuellen Stand sind, was bei einem Gesetz nicht der Fall ist. Auf die Art kann also eine anerkannte Regel der Technik z.B. entstehen, indem ein Artikel in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wird über ein Problem, das in den Normen noch nicht berücksichtigt ist, und die Mehrheit der Fachleute diesem Artikel zustimmt.

Ansonsten besagt Absatz 4 halt noch, dass das EBA (bzw. die zuständige Landesbehörde) Anweisungen erteilen kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von Systemfehler »

Matthias55 @ 15 Jul 2011, 11:45 hat geschrieben: Aber wo stehen denn nun Richtlinien, nach denen sich die Betriebe zu richten haben?
Diese Richtlinien werden von "der Bahn", also den einzelnen Unternehmen, selbst erstellt.

Es gibt Richtlinien, die gelten für den gesamten Konzern, die sogenannten KoRil, und noch "normale" Richtlinien, die nur für einzelne oder mehrere, aber nicht alle Unternehmsbereiche gelten.

Diese Richtlinien werden halt von Autoren aus dem Konzern aufgestellt, und z.B. das EBA oder auch die EBO geben nur den groben Rahmen rechtlichen Rahmen vor. Die Feinausführung wird in den Richtlinien dann genauer festgehalten.
Zum Beispiel könnte der Fachautor in der 408 auch vorschreiben, dass der Tf vor jeder Abfahrt am Bahnsteig den Finger zu befeuchten und aus dem Fenster zu halten hat, um die Windrichtung zu bestimmen. ;)


In Sachen IH-Intervalle für Fahrzeuge werden hier wohl die Angaben vom Hersteller ausschlaggebend sein und in die Richtlinien übernommen werden.
GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Ist zwar OT und Kleinkram, aber ist der Begriff "KoRil" nicht schon vor paar Jahren durch "Ril" ersetzt worden?
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Systemfehler
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Beitrag von Systemfehler »

Hm... ich glaube, dass es so war, dass manche frühere KoRil (408) keine KoRil mehr ist, sondern nur noch eine Ril, also nicht mehr konzernweit gültig.
Könnte aber auch ganz abgeschafft worden sein das Wort...
Didy
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Beitrag von Didy »

Boris Merath @ 15 Jul 2011, 12:38 hat geschrieben:Das Problem ist halt jetzt die Frage - was sind die anerkannten Regeln der Technik? Generell ist man schon mal auf dem richtigen Weg, wenn man sich an die diversen Normen hält. Das wären z.B. die DIN (deutsche Industrienorm), die Normen des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik), aber auch z.B. die Richtlinien, die die DB (bzw. die deutsche Bundesbahn) selber aufgestellt haben. Im Bahnbereich sind auch noch die Schriften des VDV (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) relevant.
Nicht zu vergessen die Europäischen Normen (EN). Diese werden zwar dann auch in einer deutschen Fassung als DIN EN veröffentlicht, aber zunächst mal ist das eine EN keine DIN.

Dann gibts da noch die TSI, aber das ist wieder keine Norm sondern ein Gesetz (deswegen im Unterschied zu Normen auch kostenlos im Internet zu finden).

Jetzt mal nur allgemein gesprochen, nicht speziell auf die Sache der Instandhaltung.
Systemfehler @ 15 Jul 2011, 17:13 hat geschrieben:In Sachen IH-Intervalle für Fahrzeuge werden hier wohl die Angaben vom Hersteller ausschlaggebend sein und in die Richtlinien übernommen werden.
Andersrum läufts natürlich auch so, dass der Käufer dem Hersteller da auch Auflagen macht wie lange das Zeug halten muss und wie kurz die Wartungsintervalle minimal sein dürfen/sollen.
Matthias55
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Beitrag von Matthias55 »

Bohr, danke danke an alle für eure schnell Antwort. :rolleyes:

Das mit dem Hersteller ist natürlich noch ein Aspekt den ich bis jetzt außen vor gelassen hab. <_<

Ich werde mich die Woche dann noch einmal bei euch zu Wort melden, wenn ich dann ganz genau 100%ig weiß wie der Hase läuft

Solltet ihr noch was wissen dann schreibt doch bitte :)
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