Zugbegleiter lässt Kind allein auf Bahnhof stehen
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Doberlug-Kirchhain (DPA) Ein siebenjähriger Junge ist auf dem Bahnhof Doberlug-Kirchhain beim Aussteigen unbeabsichtigt von seinem Großvater getrennt worden - der Zugbegleiter überließ das Kind dann allein seinem Schicksal. Die Bahn räumte ein Fehlverhalten des Mitarbeiters ein - er wurde abgemahnt.
gesamter Bericht: Zugbegleiter lässt Kind allein auf Bahnhof stehen
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Fällt das nicht unter Misbrauch der Notbremse?guru61 @ 11 Aug 2011, 08:12 hat geschrieben: Ein Griff zur Notbremse, und das Problem wäre gelöst gewesen!
Ich kann den Opa nicht begreifen!
Ausserdem: Wenn man sein Leben lang eingetrichtert bekommt, dass man die Notbremse nur im absoluten Notfall ziehen darf, hat man da im Zweifelsfall schon gewisse Hemmungen.
My hovercraft is full of eels.
SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Wie weit ist die Notbremse von der Tür des Zuges entfernt? Wie schnell kann der alte Herr zur Notbremse gehen?guru61 @ 11 Aug 2011, 08:12 hat geschrieben:Ein Griff zur Notbremse, und das Problem wäre gelöst gewesen!
Ich kann den Opa nicht begreifen!
Allein der Griff an die Notbremse ist schon strafbar, weil es nur bei wirklicher Gefahr gezogen werden darf. Das Kind allein auf dem Bahnsteig muß nicht unbedingt eine Gefahr bedeuten. Unter anderem: Es ist auch möglich, daß der ältere Herr nicht in der Lage war/ist, sich beim aussteigen zu beeilen, deswegen hätte der ZUB das auch mitberücksichtigen müssen, daß ein Kind, der allein ausgestiegen ist, warten mußte, bis sein/ihr Großvater ausgestiegen ist.
Eine weitere Frage habe ich noch: Bis zu welchem Alter müssen die Kinder vom verantwortlichen (Also Eltern, Erziehungsberechtigte, oder auch Erwachsene) bei einer Zugreise begleitet werden?
//EditI: Zitat hinzugefügt, weil mir jemand mit der Antwort zuvorgekommen ist.
//EditII: Durch DSO bin ich auf den Artikel der Lausitzer Rundschau gestoßen, darin steht es ausführlich, wie es wirklich geschah.
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5, soweit ich weiß.yeg009a @ 11 Aug 2011, 08:31 hat geschrieben: Eine weitere Frage habe ich noch: Bis zu welchem Alter müssen die Kinder vom verantwortlichen (Also Eltern, Erziehungsberechtigte, oder auch Erwachsene) bei einer Zugreise begleitet werden?
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Wenn er die Notbremse zieht, hau ich ihm persönlich eine in die Fresse. Ein Zug ist ein Transportmittel für alle. Da kann für Einzelne nicht einfach irgendwo angehalten werden.guru61 @ 11 Aug 2011, 08:12 hat geschrieben: Ein Griff zur Notbremse, und das Problem wäre gelöst gewesen!
Ich kann den Opa nicht begreifen!
Es ist schon sehr bedenklich, dass ein Zugbegleiter abgemahnt wird, wenn er die Interesse der Fahrgäste wahrt. Wenn dieser Mann zu alt ist, um Bahn zu fahren, soll er eben zu Hause bleiben.
Wer ist eigentlich so unverantwortlich, eine minderjährigen Enkel mit seinem alten Opa allein zu lassen. Die Eltern gehören gehörig bestraft.
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Ich hoffe jetzt einfach mal wirklich, dass insbesondere die letzten beiden Sätze in obigem Beitrag zu 100% aus Ironie besteht. :mellow:
Nachtrag:

Nachtrag:
firefly @ 11 Aug 2011, 09:07 hat geschrieben:Ein Zug ist ein Transportmittel für alle.
Merkst du den Widerspruch? Dann hat dieses Transportmittel für alle auch auf die Alten und Schwachen Rücksicht zu nehmen. Beschwerst du dich, wenn öffentliche Gebäude behindertengerecht umgebaut werden, dass da Steuergelder verschwendet werden? In jedem Team richtet sich das Tempo nicht nach dem Schnellsten sondern nach dem Langsamsten. Mir geht bei sowas echt die Hutschnur hoch - immer nur der eigene Vorteil, aber Null Rücksicht auf andere. Das selbe hatten wir vor einiger Zeit im Thema über Kinderlärm. <_<firefly @ 11 Aug 2011, 09:07 hat geschrieben:Wenn dieser Mann zu alt ist, um Bahn zu fahren, soll er eben zu Hause bleiben.
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Moment, hier geht es aber um etwas anderes:firefly @ 11 Aug 2011, 09:07 hat geschrieben:Es ist schon sehr bedenklich, dass ein Zugbegleiter abgemahnt wird, wenn er die Interesse der Fahrgäste wahrt.
Doch als der besorgte Großvater den Zugbegleiter informierte, hätte dieser sofort die Transportleitung in Berlin informieren müssen. Diese würde dann die Bahnpolizei benachrichtigen, die sich um das wartende Kind auf dem Bahnsteig gekümmert hätte, erklärte der Sprecher.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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1. Des hamma no nia so gmacht
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Der Zugbegleiter hat die Abmahnung mehr als verdient.firefly @ 11 Aug 2011, 09:07 hat geschrieben:Wenn er die Notbremse zieht, hau ich ihm persönlich eine in die Fresse. Ein Zug ist ein Transportmittel für alle. Da kann für Einzelne nicht einfach irgendwo angehalten werden.guru61 @ 11 Aug 2011, 08:12 hat geschrieben: Ein Griff zur Notbremse, und das Problem wäre gelöst gewesen!
Ich kann den Opa nicht begreifen!
Es ist schon sehr bedenklich, dass ein Zugbegleiter abgemahnt wird, wenn er die Interesse der Fahrgäste wahrt. Wenn dieser Mann zu alt ist, um Bahn zu fahren, soll er eben zu Hause bleiben.
Wer ist eigentlich so unverantwortlich, eine minderjährigen Enkel mit seinem alten Opa allein zu lassen. Die Eltern gehören gehörig bestraft.
Zum restlichen Schwachsinn sag ich jetzt mal besser nix, sonst würde ich mit Boris Ärger kriegen.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Im verlinkten Artikel steht doch, dass es eine klare Anweisung gibt, in so einem Fall die Transportleitung zu informieren ist.firefly @ 11 Aug 2011, 09:07 hat geschrieben:Es ist schon sehr bedenklich, dass ein Zugbegleiter abgemahnt wird, wenn er die Interesse der Fahrgäste wahrt. Wenn dieser Mann zu alt ist, um Bahn zu fahren, soll er eben zu Hause bleiben.
Wer ist eigentlich so unverantwortlich, eine minderjährigen Enkel mit seinem alten Opa allein zu lassen. Die Eltern gehören gehörig bestraft.
Wenn der Zugbegleiter einer offiziellen Anweisung (die auch aus gutem Grund besteht) nicht folge leistet, muss er eben mit einer Abmahnung rechnen.
Für mich ist da nichts bedenkliches oder verwerfliches dran.
Es hatte auch andere Fahrgäste im Zug. Ich hätte sie jedenfalls gezogen!Wie weit ist die Notbremse von der Tür des Zuges entfernt? Wie schnell kann der alte Herr zur Notbremse gehen?
Was ich übrigens bei den SBB in einer gleichen Situation auch schon mal gemacht habe und mich nichts gekostet hat.
Hypothetisch:Allein der Griff an die Notbremse ist schon strafbar, weil es nur bei wirklicher Gefahr gezogen werden darf. Das Kind allein auf dem Bahnsteig muß nicht unbedingt eine Gefahr bedeuten.
Das Kind steht alleine auf dem Bahnsteig, gerät in Panik, irrt rum, gerät auf die Geleise und wird übeerfahren! Man kann also genausogut sagen, dass eine Gefahr bestand, wie man sagen kann, das keine bestand!
GenauUnter anderem: Es ist auch möglich, daß der ältere Herr nicht in der Lage war/ist, sich beim aussteigen zu beeilen, deswegen hätte der ZUB das auch mitberücksichtigen müssen, daß ein Kind, der allein ausgestiegen ist, warten mußte, bis sein/ihr Großvater ausgestiegen ist.
Warum denn ZUBs, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen? Es wäre billiger dann ganz daruf zu verzichten.
Gruss Guru


Wie im IC Eschede:NJ Transit @ 11 Aug 2011, 08:19 hat geschrieben:Fällt das nicht unter Misbrauch der Notbremse?
Ausserdem: Wenn man sein Leben lang eingetrichtert bekommt, dass man die Notbremse nur im absoluten Notfall ziehen darf, hat man da im Zweifelsfall schon gewisse Hemmungen.
Da dringt ein hunderte von Kilogramm schwerer Radlenker durch den Boden und der Fahrgast geht 2 Wagen weiter und diskutiert mit dem Zugführer, der das nicht glauben will, sich das ansehen will, und noch bevor das Abteil erreicht ist knallts!
Wieviele Tote und Verletzte hätte der Sprung zur Notbremse verhindert?
Gruss Guru


Hypothetisch:Wenn er die Notbremse zieht, hau ich ihm persönlich eine in die Fresse. Ein Zug ist ein Transportmittel für alle. Da kann für Einzelne nicht einfach irgendwo angehalten werden.
Vielleicht klemmts dir mal die Jacke am Zug ein, und du wirst mitgeschleift. Dann werde ich dich filmen, den Film dem Bild verkaufen und vom Erlös mit den Fahrgästen im Zug eine Fete feiern. Nach deiner Logik würde dann auch nicht gebremst werden. Und mit der Fete wäre den Interessen der Fahrgäste wesentlich besser gedient.
Warten wir mal 50 Jahre und reden dann nochmal mit dir darüber!Wenn dieser Mann zu alt ist, um Bahn zu fahren, soll er eben zu Hause bleiben.
Gruss Guru


Hattest Du ggü. dem ZUB der SBB gute Gründe parat, um keine Strafanzeige zu bekommen?guru61 @ 11 Aug 2011, 12:01 hat geschrieben:Was ich übrigens bei den SBB in einer gleichen Situation auch schon mal gemacht habe und mich nichts gekostet hat.
Darüber wurde das hier diskutiert.guru61 @ 11 Aug 2011, 12:05 hat geschrieben:Wie im ICE Eschede:
Da dringt ein hunderte von Kilogramm schwerer Radlenker durch den Boden und der Fahrgast geht 2 Wagen weiter und diskutiert mit dem Zugführer, der das nicht glauben will, sich das ansehen will, und noch bevor das Abteil erreicht ist knallts!
Wieviele Tote und Verletzte hätte der Sprung zur Notbremse verhindert?
Ich glaube, es hackt?
Erstens: Wie kommt es, dass die Forenleitung hier Gewaltandrohungen seitens des Nutzers "firefly" toleriert? Sorry - wer in einer Diskussion damit droht, anderen Leuten für bestimmtes Verhalten "persönlich eine in die Fresse" zu hauen, der sollte doch bitte mal eine Auszeit nehmen!
Zweitens: Da steht ein Kind dann alleine am Bahnhof. Ein Siebenjähriger kommt damit eben nicht zwingend unbeaufsichtigt zurecht!
Das ist ein Problem, das sich zwar auch anders lösen lässt (Zub alarmiert BuPol). Wenn jemand daran aber nicht sofort denkt oder erstmal die Notbremse zieht, hat er mein vollstes Verständnis dafür!
Sogar formaljuristisch dürfte das in Ordnung sein - schließlich liegt aus Sicht desjenigen, der die Notbremse zieht, ja tatsächlich ein Gefahrenfall vor. Siehe oben. Objektiv kann man darüber streiten - aber iirc (ich bin kein Jurist) ist das Vorliegen einer _tatsächlichen_ Gefahr völlig irrelevant.
Drittens: Verkehrsmittel für ALLE heißt Verkehrsmittel für ALLE! Es heißt NICHT: Verkehrsmittel für firefly. Und es heißt, dass im Zweifelsfall auch firefly mal in den sauren Apfel beißen muss. Interessen anderer Leute können nun mal überwiegen.
Manchmal kann ich über dieses Forum echt nur den Kopf schütteln.
Erstens: Wie kommt es, dass die Forenleitung hier Gewaltandrohungen seitens des Nutzers "firefly" toleriert? Sorry - wer in einer Diskussion damit droht, anderen Leuten für bestimmtes Verhalten "persönlich eine in die Fresse" zu hauen, der sollte doch bitte mal eine Auszeit nehmen!
Zweitens: Da steht ein Kind dann alleine am Bahnhof. Ein Siebenjähriger kommt damit eben nicht zwingend unbeaufsichtigt zurecht!
Das ist ein Problem, das sich zwar auch anders lösen lässt (Zub alarmiert BuPol). Wenn jemand daran aber nicht sofort denkt oder erstmal die Notbremse zieht, hat er mein vollstes Verständnis dafür!
Sogar formaljuristisch dürfte das in Ordnung sein - schließlich liegt aus Sicht desjenigen, der die Notbremse zieht, ja tatsächlich ein Gefahrenfall vor. Siehe oben. Objektiv kann man darüber streiten - aber iirc (ich bin kein Jurist) ist das Vorliegen einer _tatsächlichen_ Gefahr völlig irrelevant.
Drittens: Verkehrsmittel für ALLE heißt Verkehrsmittel für ALLE! Es heißt NICHT: Verkehrsmittel für firefly. Und es heißt, dass im Zweifelsfall auch firefly mal in den sauren Apfel beißen muss. Interessen anderer Leute können nun mal überwiegen.
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Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Wieso sind einzelne Mitglieder "Das Forum"?GSIISp64b @ 11 Aug 2011, 13:46 hat geschrieben: Manchmal kann ich über dieses Forum echt nur den Kopf schütteln.
Abgesehen davon ist es eine Sauerei, sollte es so passiert sein wie beschrieben. Da kann man nur begrüßen, dass mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wird. Und ja, ich hätte auch die Notbremse gezogen.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Hust.Bayernlover @ 11 Aug 2011, 13:49 hat geschrieben: Wieso sind einzelne Mitglieder "Das Forum"?
Einzelne Mitglieder sind nicht das Forum. Aber was in diesem Forum von den Mods akzeptiert wird, kann man durchaus als repräsentativ für das Forum nehmen.
Gruß,
Stephan, Zensorenschwein vom Dienst
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Wobei folgender Satz von firefly so dermaßen dumm ist, dass er eigentlich nur ironisch gemeint sein kann:
Wer ist eigentlich so unverantwortlich, eine minderjährigen Enkel mit seinem alten Opa allein zu lassen. Die Eltern gehören gehörig bestraft.
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Hat der Nutzer GSIISp64b, soweit er diese Sichtweise vertritt, denn schon der Beitrag-melden-Knopf benutzt? Ansonsten, da firefly hier eher als Vertreter der gepflegten Diskussionskultur bekannt ist, würde ich die Dattelernte beenden und mal wieder von der Palme runterkommen. :rolleyes:GSIISp64b @ 11 Aug 2011, 13:46 hat geschrieben:Erstens: Wie kommt es, dass die Forenleitung hier Gewaltandrohungen seitens des Nutzers "firefly" toleriert?
Beste Grüße usw....
Christian
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Der Nutzer GSIISp64b hat, wie er es mittlerweile zu tun pflegt, seine Beschwerde mit einer Meldung an die Forenadministration untermauert.Wildwechsel @ 11 Aug 2011, 14:05 hat geschrieben: Hat der Nutzer GSIISp64b, soweit er diese Sichtweise vertritt, denn schon der Beitrag-melden-Knopf benutzt? Ansonsten, da firefly hier eher als Vertreter der gepflegten Diskussionskultur bekannt ist, würde ich die Dattelernte beenden und mal wieder von der Palme runterkommen. :rolleyes:
Zur allgemeinen Diskussionskultur des Nutzers werde ich mich hier nicht äußern.
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Ich bin kein Jurist, könnte mir aber zwei Möglichkeiten vorstellen:NJ Transit @ 11 Aug 2011, 08:19 hat geschrieben: Fällt das nicht unter Misbrauch der Notbremse?
1) ein Kind alleine auf einem Bahnhof wird schon als Gefahr gewertet. Je nach Kind und Randbedingungen könnte ich mir das gut vorstellen.
2) sollte objektiv keine Gefahr vorliegen, könnte hier ein Tatbestandsirrtum vorliegen (Großvater geht davon aus dass eine Gefahr für das Kind vorliegt, auch wenn das objektiv nicht der Fall ist), damit wäre die Tat fahrlässig. Nach dem Strafgesetzbuch wird aber nur absichtlicher und willentlicher Missbrauch bestraft.
Bundespolizei hinschicken ist auch nur sehr eingeschränkt eine Lösung, das dauert ja auch bis die mal da ist.
Sofern die Ereignisse, wie im Artikel geschildert, stimmen.Alex101 @ 11 Aug 2011, 11:20 hat geschrieben:Im verlinkten Artikel steht doch, dass es eine klare Anweisung gibt, in so einem Fall die Transportleitung zu informieren ist.
Wenn der Zugbegleiter einer offiziellen Anweisung (die auch aus gutem Grund besteht) nicht folge leistet, muss er eben mit einer Abmahnung rechnen.
Für mich ist da nichts bedenkliches oder verwerfliches dran.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Das war kein Problem. Schliesslich war der Zug noch keine 10 Meter gerollt, bis er wieder stand. Und da es dem Zugführer, der den Abfahrbefehl gab (Es ist schon ein Weilchen her) klar war, dass es sein Fehlverhalten war, hatte er auch kein Interesse, dass das Problem ausdiskutiert wirdyeg009a @ 11 Aug 2011, 12:18 hat geschrieben:Hattest Du ggü. dem ZUB der SBB gute Gründe parat, um keine Strafanzeige zu bekommen?

Ich behaupte übrigens auch, dass dies im Fall Opa kein Problem gewesen wäre:
Lautstarkes Auftreten, beharren auf dem Standpunkt, dass er und ev. der TfZ Führer (hat der keinen Rückspiegel? Und der Kleine wird ja auch nicht teilnahmslos auf dem Perron gestanden haben!) eine wesentliche Pflichtverletzng begangen hat, mit der Androhung ihn selber anzuzeigen, das wird ihn schon zur Raison bringen. Das psychologische Moment in so einer Situation darf man nicht unterschätzen.
Gruss Guru


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Naja, "Bundespolizei alarmieren" (auf welchem Wege auch immer... entweder hat der Zub die Nummer direkt im Handy, oder das geht über den Weg Zub -> Tf -> Fdl -> Notfallleitstelle -> BPol) ist nicht gleich "Bundespolizei hinschicken".Boris Merath @ 11 Aug 2011, 15:50 hat geschrieben: Bundespolizei hinschicken ist auch nur sehr eingeschränkt eine Lösung, das dauert ja auch bis die mal da ist.
Wenn die BPol das einsieht, dass sie da zu dem Kaff jetzt mindestens eine 3/4h bräuchte, die nächste Lapo-Dienststelle aber 5min entfernt ist, dann kann da auch durchaus mal die Landespolizei im Rahmen der Amtshilfe anrücken. Ist gar nicht so selten.
Dann hätte vielleicht auch schon nach 10 Minuten jemand bei dem Bengel sein können!
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Wenn der Zug aber noch am Bahnsteig wieder anhält, dann hat's sich mit der Dreiviertelstunde.Systemfehler @ 11 Aug 2011, 16:05 hat geschrieben: Schon klar, aber lieber 10min, bis irgendein Dorfpolizist da ist, und vielleicht hat ja auch Reisender schon die Polizei gerufen und mitgewartet, als eine 3/4h oder länger, bis der Opa mit dem Gegenzug wieder zurückgekommen ist.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Du erkennst den Widerspruch in deiner Argumentation offensichtlich nicht, wenn du meinst, dass hunderte Reisende wegen einer Blinse minutenlange Verspätungen in Kauf nehmen müssen.NJ Transit @ 11 Aug 2011, 09:20 hat geschrieben:Merkst du den Widerspruch? Dann hat dieses Transportmittel für <u>alle</u> auch auf die Alten und Schwachen Rücksicht zu nehmen.
Nein, nicht so lange auch die Belange der nicht Behinderten berücksichtigt werden und Treppen bestehen bleiben. Entweder werden die berechtigten Belange aller berücksichtigt oder die von keinem.NJ Transit @ 11 Aug 2011, 09:20 hat geschrieben:Beschwerst du dich, wenn öffentliche Gebäude behindertengerecht umgebaut werden, dass da Steuergelder verschwendet werden?
Das kannst du mal der SBB oder den ITF-Fetischisten hier im Forum vorhalten, dass ihre Umsteigezeiten gefälligst am langsamsten Umsteiger auszurichten sind. Mal sehen, wieviel Zeitgewinn dann noch übrig bleibt.NJ Transit @ 11 Aug 2011, 09:20 hat geschrieben:In jedem Team richtet sich das Tempo nicht nach dem Schnellsten sondern nach dem Langsamsten. Mir geht bei sowas echt die Hutschnur hoch - immer nur der eigene Vorteil, aber Null Rücksicht auf andere.