Boris Merath @ 11 Aug 2011, 15:50 hat geschrieben: Ich bin kein Jurist, könnte mir aber zwei Möglichkeiten vorstellen:
1) ein Kind alleine auf einem Bahnhof wird schon als Gefahr gewertet. Je nach Kind und Randbedingungen könnte ich mir das gut vorstellen.
2) sollte objektiv keine Gefahr vorliegen, könnte hier ein Tatbestandsirrtum vorliegen (Großvater geht davon aus dass eine Gefahr für das Kind vorliegt, auch wenn das objektiv nicht der Fall ist), damit wäre die Tat fahrlässig. Nach dem Strafgesetzbuch wird aber nur absichtlicher und willentlicher Missbrauch bestraft.
Das ist ne sehr enge Kiste, zumindest rechtlich (auch ich bin kein Jurist, aber der Kommentar zum StGB ist schon sehr hilfreich) - dennoch ist das hier als Meinung zu betrachten.
Zu 1. Ein Kind alleine auf einem Bahnhof ist erst Mal keine Gefahr (weder für den Bahnhof noch das Kind). Hypothetisch eintretende Panikreaktionen des Kindes sind allenfalls eine (sehr) abstrakte Gefahr, die der Gesetzgeber so nicht gelten lassen würde. Theoretisch könnte das Kind auch eine spontane Selbstentzündung hinlegen und den Bahnhof abfackeln (mal sarkastisch ausgedrückt). Die Geschichte sieht ganz anders aus, wenn das Kind ein Säugling ist, geistig oder körperlich so stark behindert, dass es ohne Aufsicht objektiv echt gefährlich wird oder es hat 30° Minus...
Zu 2. Tatbestandsirrtum wäre es nur, wenn der Täter objektiv glaubt eine Gefahr zu erkennen, wo de facto keine ist. Beispiel: Nachbarin schreit ganz fürchterlich, es scheppert und klirrt, man ruft die Polizei wegen häuslicher Gewalt. Stellt sich raus, dass das (einvernehmlicher) wilder Geschlechtsverkehr in der Küche war und dabei ist halt was runtergefallen (im Übrigen ein Fallbeispiel aus den Kommentaren - kein Witz!).
Das Problem beim Tatbestandsirrtum (und du nennst es ja schon selbst ohne es zu wissen) ist, dass der oft keine fahrlässig begangenen Straftaten abdeckt. Auch wenn der Missbrauch der Notbremse nur vorsätzlich begangen werden kann, den Rattenschwanz den das hinter sich herziehen kann deckt der Tatbestandsirrtum jedoch nicht mehr ab, d.h. wenn Oma hinfällt oder ganz banal die Kosten für die entstandene Verspätung.
De facto wird es in einem solchen Fall zu keiner Verhandlung kommen, aber wenns blöd liefe wirds teuer.