Hallo zusammen!
ich habe gehört dass es im Zuge der Marktöffnung auch in der Instandhaltung einige Änderungen gab. Irgendwas in der Art, dass der Hersteller von Schienenfahrzeugen verpflichtet wurde für den Nachmarkt aufzukommen.
Kann mir diesbezüglich jemand weitere Informationen oder Auskünfte geben?
MfG
Gesetz zur Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Ich habe Dir mal in der Überschrift ein "s" spendiert 

Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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