
[Zitat entfernt]
Sorry, Bild.de funktioniert auf meinem Wischbrett zum Glück nicht!yeg009a @ 29 Oct 2011, 18:35 hat geschrieben: Kann ich auch anstelle von Portugal Fan herbeischaffen, hier: BILD
Im Thementitel steht ausdrücklich "... schreibt bild.de" drauf. Das sollte selbstverständlich sein, auch mal selbst nach einer Quelle zu suchen. Somit würde sich die Frage nach dem Link zur Quelle erübrigen.
Nein, ist es nicht - wenn Du den Inhalt eines Zeitungsartikels kopierst, ist es für Dich keinerlei Mehraufwand auch den Link zu kopieren - für uns dagegen ist es ein größerer Aufwand, jeder einzelne Leser muss zuerst den Artikel suchen.Portugal_Fan @ 29 Oct 2011, 21:36 hat geschrieben: bild.de fand ich ausreichend, nein?
War bei mir durch die Überschrift gegeben."Wenn es der Zitatzweck rechtfertigt, darf ein Zitat auch ein ganzes Werk (z. B. ein Gedicht) umfassen.
Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen."
Ob DAS bei dem Bild-Bericht (der vermutlich von einer PR-Mitteilung abgeschrieben wurde"... vom Urheberrechtsgesetz geschützt:
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“.
Hieraus ergibt sich gleichzeitig
die Abgrenzung zu schutzlosen Werken,
die nicht zu zitieren sind. Es wird nicht irgendeine persönliche geistige Leistung, sondern eine
> persönliche geistige Schöpfung“ geschützt.
> Sie muss sich von der „routinemäßigen Leistung abheben.“
> „Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine
> Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung
> und Begabung erbracht werden kann“
Übernimmst Du auch die Anwaltskosten wenn Du da so sicher bist?Portugal_Fan @ 30 Oct 2011, 07:52 hat geschrieben:War bei mir durch die Überschrift gegeben."Wenn es der Zitatzweck rechtfertigt, darf ein Zitat auch ein ganzes Werk (z. B. ein Gedicht) umfassen.
Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen."
Ob DAS bei dem Bild-Bericht (der vermutlich von einer PR-Mitteilung abgeschrieben wurde"... vom Urheberrechtsgesetz geschützt:
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“.
Hieraus ergibt sich gleichzeitig
die Abgrenzung zu schutzlosen Werken,
die nicht zu zitieren sind. Es wird nicht irgendeine persönliche geistige Leistung, sondern eine
> persönliche geistige Schöpfung“ geschützt.
> Sie muss sich von der „routinemäßigen Leistung abheben.“
> „Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine
> Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung
> und Begabung erbracht werden kann“
gegeben war, bezweifle ich...
Aber ich gestehe dir zu, im Rahmen der Grauzone im "Sinne" des Forums zu agieren
Alle Zitate aus http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
Dann zeig mir doch mal das Werk, in dessem Rahmen Du den Bildartikel zitiert hast. Damit fängts nämlich schon mal an.Portugal_Fan @ 30 Oct 2011, 06:52 hat geschrieben:War bei mir durch die Überschrift gegeben.Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen."
Da kannst Du so viel Zweifeln wie Du willst, entscheidend ist was das Gericht in einem Prozess entscheidet. Und es gibt leider viele rechteinhaberfreundliche Gerichte, die (etwas überspitzt ausgedrückt) jeden Satz ab 3 Wörtern als geistige Schöpfung anerkennen. Die Rechteinhaber wiederum kennen aber alle Tricks und Kniffe dafür zu sorgen, dass ein Prozess bei genau so einem Gericht stattfindet.Ob DAS bei dem Bild-Bericht (der vermutlich von einer PR-Mitteilung abgeschrieben wurde
gegeben war, bezweifle ich...
Wie gnädig.Aber ich gestehe dir zu, im Rahmen der Grauzone im "Sinne" des Forums zu agieren