[Zitat entfernt]
Mini-Castor fährt im Regionalzug nach Dresden
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Portugal_Fan
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Sorry, Bild.de funktioniert auf meinem Wischbrett zum Glück nicht!yeg009a @ 29 Oct 2011, 18:35 hat geschrieben: Kann ich auch anstelle von Portugal Fan herbeischaffen, hier: BILD
Im Thementitel steht ausdrücklich "... schreibt bild.de" drauf. Das sollte selbstverständlich sein, auch mal selbst nach einer Quelle zu suchen. Somit würde sich die Frage nach dem Link zur Quelle erübrigen.
Ausserdem wird es irgendwann lästig für andere User Links zu suchen...
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Portugal_Fan
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Nein, ist es nicht - wenn Du den Inhalt eines Zeitungsartikels kopierst, ist es für Dich keinerlei Mehraufwand auch den Link zu kopieren - für uns dagegen ist es ein größerer Aufwand, jeder einzelne Leser muss zuerst den Artikel suchen.Portugal_Fan @ 29 Oct 2011, 21:36 hat geschrieben: bild.de fand ich ausreichend, nein?
Zum anderen ist es nicht zulässig Zeitungsartikel ganz oder zu großen Teilen zu kopieren, daher musste ich auch Dein Zitat entfernen - Du hattest etwa 80% des Artikels kopiert, und das ist definitiv nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Portugal_Fan
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War bei mir durch die Überschrift gegeben."Wenn es der Zitatzweck rechtfertigt, darf ein Zitat auch ein ganzes Werk (z. B. ein Gedicht) umfassen.
Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen."
Ob DAS bei dem Bild-Bericht (der vermutlich von einer PR-Mitteilung abgeschrieben wurde"... vom Urheberrechtsgesetz geschützt:
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“.
Hieraus ergibt sich gleichzeitig
die Abgrenzung zu schutzlosen Werken,
die nicht zu zitieren sind. Es wird nicht irgendeine persönliche geistige Leistung, sondern eine
> persönliche geistige Schöpfung“ geschützt.
> Sie muss sich von der „routinemäßigen Leistung abheben.“
> „Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine
> Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung
> und Begabung erbracht werden kann“
gegeben war, bezweifle ich...
Aber ich gestehe dir zu, im Rahmen der Grauzone im "Sinne" des Forums zu agieren
Alle Zitate aus http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
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Übernimmst Du auch die Anwaltskosten wenn Du da so sicher bist?Portugal_Fan @ 30 Oct 2011, 07:52 hat geschrieben:War bei mir durch die Überschrift gegeben."Wenn es der Zitatzweck rechtfertigt, darf ein Zitat auch ein ganzes Werk (z. B. ein Gedicht) umfassen.
Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen."
Ob DAS bei dem Bild-Bericht (der vermutlich von einer PR-Mitteilung abgeschrieben wurde"... vom Urheberrechtsgesetz geschützt:
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“.
Hieraus ergibt sich gleichzeitig
die Abgrenzung zu schutzlosen Werken,
die nicht zu zitieren sind. Es wird nicht irgendeine persönliche geistige Leistung, sondern eine
> persönliche geistige Schöpfung“ geschützt.
> Sie muss sich von der „routinemäßigen Leistung abheben.“
> „Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine
> Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung
> und Begabung erbracht werden kann“
gegeben war, bezweifle ich...
Aber ich gestehe dir zu, im Rahmen der Grauzone im "Sinne" des Forums zu agieren
Alle Zitate aus http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
Das Problem ist nicht etwa nur das andere Leute einen extra Aufwand haben um sich die Quelle zu suchen (in manchen Fällen ist die Quelle nicht mal offiziell zu erreichen - so kommt beim IPad nur die Weiterleitung zur Bildapp-Werbung!) sondern auch dass sich einige Anwaltskanzeleien auf genau solche Fauxpaxes spezialisiert haben.
Dann kommt ein Fax an den Betreiber der Seite mit der Aufforderung das Zitat zu löschen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ansonsten kommt es zu einer Strafanzeige mit anschließendem Prozess, meist in Hamburg. Das tolle ist das das Fax gegen 09:00Uhr am Wochentag bei Dir eintrudelt und Du eine Frist bis 16:00Uhr hast. 16:01 wird dann die Anzeige gestellt...
Und dann geht es um einen imaginären Streitwert im mindestens mittleren dreistelligen Eurobereich!
Und das ist leider keine Spinnerei, das ist bereits X-Fach passiert! (Und auch andere absurde Sachen! Kann sich jemand an den Prozess der Metro gegen die Hamburger Verkehrsbetriebe erinnern? Da wollte die Handelskette Metro den Hamburgern den Metrobus verbieten...)
Und um solchen Fällen vorzubeugen gibt es die Foreninterne Zitateregelung!
Und deswegen reicht in der Überschrift "... sagt Bild.de" eben NICHT aus!
Hoffentlich habe ich das richtig erklärt... :unsure:
Edit: Hier mal einige Seiten die man bei einer Googlesuche mit dem Stichwort "Zitate Abmahnung" findet:
http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm
http://heise-online.mobi/tp/artikel/31/314...?from-classic=1
http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm
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Da Edit leider nur eine Stunde am Tag da ist muss ich einen neuen Post aufmachen zum Thema Urheberrecht... Es gibt sogar einen Extra-Thread im Forum:
http://www.eisenbahnforum.de/index.php?act...=ST&f=10&t=4173
Ich schätze mal das was da drin steht aktuell auch fürs Forum gilt!?
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Dann zeig mir doch mal das Werk, in dessem Rahmen Du den Bildartikel zitiert hast. Damit fängts nämlich schon mal an.Portugal_Fan @ 30 Oct 2011, 06:52 hat geschrieben:War bei mir durch die Überschrift gegeben.Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen."
Da kannst Du so viel Zweifeln wie Du willst, entscheidend ist was das Gericht in einem Prozess entscheidet. Und es gibt leider viele rechteinhaberfreundliche Gerichte, die (etwas überspitzt ausgedrückt) jeden Satz ab 3 Wörtern als geistige Schöpfung anerkennen. Die Rechteinhaber wiederum kennen aber alle Tricks und Kniffe dafür zu sorgen, dass ein Prozess bei genau so einem Gericht stattfindet.Ob DAS bei dem Bild-Bericht (der vermutlich von einer PR-Mitteilung abgeschrieben wurde
gegeben war, bezweifle ich...
Nachdem man leider nicht hellsehen kann weiß man also nicht, wie das Gericht urteilen wird - hat aber einen teils astronomischen Streitwert. Das Risiko, das auszuprozessieren, ist leider alles andere als gering.
Und da lege ich als (haftender) Betreiber fest: Das Risiko ist mir zu groß, insbesondere sehe ich nicht ein für eine Kopie eines Artikels zu haften, den man auch einfach verlinken kann.
Wie gnädig.Aber ich gestehe dir zu, im Rahmen der Grauzone im "Sinne" des Forums zu agieren
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