Ohja, tolle Idee. Möglichst abschreckend und furchteinflößend bitte ^^ Also die SNCF-Leute, die ich so gesehen habe bisher, sehen sehr abschreckend aus, da sind mir DB Sicherheit/Service-Leute ehrlich gesagt lieber. Auch in Österreich bei den Mungos bin ich mir manchmal nicht so ganz sicher, ob ich jetzt mehr Angst vor dem randalierenden Sandler oder vor den Mungos haben soll.marco @ 10 Dec 2011, 20:50 hat geschrieben: Also ich möchte keinem DB Sicherheit Mitarbeiter zu nahe treten aber die meisten Mitarbeiter machen keinen wirklichen Security eindruck auf mich. Es würde besser passen das "Sicherheit" auf der Jacke durch "Service" zu ersetzen. Meiner Meinung gehört zu einem Sicherheitsdienst eine autoritäre Ausstrahlung bei der es sich Täter Zweimal überlegen im Zug/Bahnhof zu randalieren oder ähnliches.
DB Sicherheit
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Ja, dann greift das Hausrecht und ich werde nach außen gebeten. Wenn ich dem nicht nachkomme, darf die Polizei gerufen werden, die mir dann Beine machen.Galaxy @ 10 Dec 2011, 20:59 hat geschrieben: Versuch mal bei Mercedes-Benz auf dem Firmengelände zu Fotografieren.
Alles andere ist schon fast Amtsanmaßung und Selbstüberschätzung einiger Securitys.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Nein. Wenn du das Hausverbot Missachtes ist das Hausfriedensbruch. Dagegen kann das Opfer - in diesem Fall Mercedes-Benz - Notwehr Handlungen durchführen um die Handlung unmittelbar zu Beenden. Man muss nicht warten bis die Polizei sich bequemt zu kommen.Bayernlover @ 10 Dec 2011, 21:24 hat geschrieben:Ja, dann greift das Hausrecht und ich werde nach außen gebeten. Wenn ich dem nicht nachkomme, darf die Polizei gerufen werden, die mir dann Beine machen.
Alles andere ist schon fast Amtsanmaßung und Selbstüberschätzung einiger Securitys.
Edit: Wie Gesagt bei DB, ist es anders da unter Staatskontrolle.
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Ja, aber der Begriff "Notwehr" bedeutet auch, dass es eine Notsituation geben muss. Wenn ich mit meiner Kamera da reinstolziere und mir so ein Wachmann hinterrennt mit den Worten "Bitte verlassen Sie das Gelände" und ich abziehe, darf der gar nix. Wenn ich natürlich anfange zu rennen und wie wild um mich knipse, sieht die Welt schon anders aus.Galaxy @ 10 Dec 2011, 21:41 hat geschrieben: Nein. Wenn du das Hausverbot Missachtes ist das Hausfriedensbruch. Dagegen kann das Opfer - in diesem Fall Mercedes-Benz - Notwehr Handlungen durchführen um die Handlung unmittelbar zu Beenden. Man muss nicht warten bis die Polizei sich bequemt zu kommen.
Die DB ist übrigens ein privatwirtschaftliches Unternehmen, deshalb kein Unterschied zu Mercedes.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Wenn du abziehst dann gibt es ja auch kein HausfriedenbruchBayernlover @ 10 Dec 2011, 22:11 hat geschrieben:Ja, aber der Begriff "Notwehr" bedeutet auch, dass es eine Notsituation geben muss. Wenn ich mit meiner Kamera da reinstolziere und mir so ein Wachmann hinterrennt mit den Worten "Bitte verlassen Sie das Gelände" und ich abziehe, darf der gar nix. Wenn ich natürlich anfange zu rennen und wie wild um mich knipse, sieht die Welt schon anders aus.
Die DB ist übrigens ein privatwirtschaftliches Unternehmen, deshalb kein Unterschied zu Mercedes.
Die DB ist zwar als Aktiengesellschaft organisiert, der Staat hält jedoch alle Aktien. Die Gerichte haben ja auch entschieden das der Frankfurter Flughafen Demonstranten nicht einfach aus den Terminals rausschmeißen darf, da der Staat (Bund, Hessen, Stadt Frankfurt am Main) die Mehrheit am Unternehmen hat.
Die Deutsche Bahn ist genau wie die Daimler AG eine Aktiengesellschaft (von der Rechtsform her). Somit haben beide dieselben Rechte - oder gibt es ein spezielles Bahngesetz?Bayernlover @ 10 Dec 2011, 22:11 hat geschrieben: Die DB ist übrigens ein privatwirtschaftliches Unternehmen, deshalb kein Unterschied zu Mercedes.
Wie oben gesagt, es macht ein Unterschied ob der Staat die Kontrolle hat. Wenn, dann greifen die Abwehrrechte der Verfassung ,die den Staat in seine Schranken weisen, durch. Zumindest in teilen.tobster @ 10 Dec 2011, 22:18 hat geschrieben: Die Deutsche Bahn ist genau wie die Daimler AG eine Aktiengesellschaft (von der Rechtsform her). Somit haben beide dieselben Rechte - oder gibt es ein spezielles Bahngesetz?
Das Gesetz würd mich mal interessierenGalaxy @ 10 Dec 2011, 22:28 hat geschrieben: Wie oben gesagt, es macht ein Unterschied ob der Staat die Kontrolle hat. Wenn, dann greifen die Abwehrrechte der Verfassung ,die den Staat in seine Schranken weisen, durch. Zumindest in teilen.

Edit: Hätte ein möglicher Börsengang der Bahn dann eigentlich darauf Einfluss? Denn dann ist die Bahn ja kein volles Staatsunternehmen mehr.
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Ein Gesetz per se gibt es nicht. Es leitet sich aus Allgemeine Gesetzen, insbesondere das Grundgesetz, ab Es war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das den Staat (beziehungsweise dessen Lakai die Fraport AG) in die Schranken gewissen hat.tobster @ 10 Dec 2011, 22:33 hat geschrieben:Das Gesetz würd mich mal interessieren
http://www.fr-online.de/politik/bundesverf...96,7258062.html
Das ist richtig. Es wäre auch etwas belastend hinter jedem her zu sein, der hier auf dem Bahnsteig mal eben ein Foto vom TGV macht. Aber wovon war oben die Rede? Richtig von Stativen! Und wovon noch? Richtig von Bahnanlagen! Erkannt?Bayernlover @ 10 Dec 2011, 15:46 hat geschrieben: Woher auch immer diese Information stammt, sie ist so dermaßen falsch wie die Nacht finster ist.
Grundsätzlich darf man nämlich auf Bahnsteigen fotografieren, solange es keine gewerblichen Fotos sind. Und solange man kein Stativ benutzt und den Bahnbetrieb nicht gefährdet!
Und wenn einer von euch auf die Idee kommen sollte, mein Equipment zu beschlagnahmen, ermittelt dann nicht die Bundespolizei, sondern die Staatsanwaltschaft, und zwar wegen Diebstahls![]()
Außerdem ist Beschlagnahme eine hoheitliche Aufgabe und durch das Hausrecht nicht abgedeckt. Da wir nur das Hausrecht der Deutschen Bahn wahrnehmen, wird die Beschlagnahme als ein solches selbstverständlich von der Bundespolizei wahrgenommen, nicht von uns.
Einspruch: In den Weg stellen JA. Festhalten JA. In den Taschen wühlen NEIN! Obwohl Letzteres zur Besitzkehr wiederum durchaus doch möglich ist.Bayernlover @ 10 Dec 2011, 18:59 hat geschrieben: Außer der Polizei hat dieses Recht überhaupt niemand! DB Sicherheit darf Platzverweise erteilen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das definitiv immer und überall rechtlich gestützt ist. Aber Beschlagnahme durch eine private Sicherheitsfirma ist mit Diebstahl gleichzusetzen...
Das gleiche ist es übrigens mit den Kaufhausdetektiven, die dürfen sich einem weder in den Weg stellen noch in den Taschen wühlen!
Sicher werde ich als Raucher eine andere Ermessensgrenze haben, deswegfen schaue ich noch lange nicht über Hausrechtsverstöße hinweg. Nichtraucher haben doch einen Mund und können uns notfalls ansprechen, wenn sie sich belästigt fühlen und da die Hausordnung diesbezüglich recht eindeutig ist, werden die Kollegen oder ich schon durchgreifen, egal ob Raucher oder Nichtraucher.Guido @ 10 Dec 2011, 18:17 hat geschrieben: Ich wage zu behaupten, daß ein Raucher da eine andere Ermessensgrenze hat als ein Nichtraucher. Und ich wage die weitere Behauptung, als Raucher wirst Du nix dagegen sagen wenn jemand sich ne Kippe anzündet, beim anmachen und anpaffen (oder wie man das nennt) an 5 Leute vorbei läuft und dann weiter weg geht ... aber eben jene 5 Leute die den Qualm unfreiwillig und sei es nur durch einen ungünstigen Windstoß ins Gesicht gepustet bekommen könnten sich dann doch gestört fühlen, was gegenüber den 5 Leuten im Übrigen absolut RÜCKSICHTSLOS ist, und vielleicht hat einer von den 5 massive Probleme mit den Atemwegen, was aber niemand weiß, das ist dann für denjenigen nicht nur ekelig sondern unter Umständen sogar gefährlich. Dieses Verständnis wird jedoch so gut wie kein Raucher selbst aufbringen weil seine eigene Wahrnehmung schlicht anders ist.
Außerdem, jetzt stehe ich fast alleine am Bahnsteig, jemand läuft mit so nem Kotzbalken total rücksichtslos an mir vorbei im Nichtraucherbereich - woran machst Du jetzt aus daß ich mich NICHT dadurch gestört gefühlt habe nur weil ich nicht gleich mich in einen Atompilz verwandelt habe - das ist nämlich so die meinige Beobachtung, sagt ja keiner was, fühlt sich ja keiner gestört, völlig gleich daß dieser MIEF schlicht und ergreifen absolut EKELERREGEND ist für einen Nichtraucher ... sagt man aber doch was wird man a) entweder komplett ignoriert oder b) noch blöd angeblafft - und es ist traurig öffentlich lesen zu müssen daß Kollegen die u.a. zur Durchsetzung unseres Hausrechtes da sind da mal eben drüber hinweg schauen weil sie ja selbst qualmen ...
Im Übrigen gibts hierzu auch ein eigenes Thema im Forum, also an der Stelle jetzt ned zu ausschweifend dazu werden. Und ansonsten kann ich aus Sicht des Lokführers die Meinung zum Bahnschutz recht kurz fassen - wenn man sie wirklich dringend braucht sind sie nicht da, aber zumindest Nachts am Endbahnhof weiß man notfalls wo man sie findet, im Pausenraum.
Aber es gibt eben auch Nichtraucher, die sich genau neben den Raucherbereicht stellen, der eindeutig gekennzeichnet ist, und sich aufregen, daß es nach Qualm riecht. Also bitte, da hört es dann aber auf...
Außerdem sind es meistens die Lokführer die qualmend über den Bahnsteig laufen. Und der Reisende sagt sich dann, wenn der das darf, darf ich das auch.
Und das mit dem Pausenraum ist eine bösartige Verallgemeinerung. Darauf könnte ich jetzt schnippisch reagieren und sagen, die Jungs müssen sich ausruhen, weil sie gleich genug zu tun haben, irgendwelche Reisenden von der Anlage, oder aus dem Depot zu schaffen, weil die Herren Lokführer es nicht für nötig befunden haben, ihren vorschriftsmäßigen Abschlußdienst durchzuführen. Aber da ich nicht schnippisch bin lasse ich das mal... :rolleyes:
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Nein, nicht erkannt...Prokurist @ 11 Dec 2011, 00:04 hat geschrieben: Aber wovon war oben die Rede? Richtig von Stativen! Und wovon noch? Richtig von Bahnanlagen! Erkannt?
Was willst du uns mit deiner Hervorhebung sagen? Dass man mit einem Stativ auf Bahnanlagen nicht fotografieren darf, aber auf Bahnhöfen schon? Ein Bahnhof ist aber auch eine Bahnanlage...
Hab mir grad nochmal die Hausordnung durchgelesen. Da steht auch nirgends was davon, dass Stative verboten sind... also kann ich privat auch mit Stativ eigentlich so viel fotografieren wie ich will.
Aber im Prinzip finde ich es mutig, dass du dich so offen hier hinstellst und als Sicherheits-Mitarbeiter "outest" und dich auch der Diskussion stellst, schließlich bekommst du grade viel Gegenwind.
Ich persönlich habe bisher keine schlechten Erfahrungen mit DB Sicherheit gemacht... hatte bisher ein, zwei Mal beruflich mit euch zu tun, da herrschte natürlich ein gutes, kollegiales Auskommen miteinander.
Nocheinmal grundsätzlich ist das Fotografieren von Bahnanlagen erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis können auch Hobbyfotografen beantragen, um etwaiger Unbill aus dem Weg zu gehen. Bei kommerzieller Nutzung der Bilder (Pressefotografen etc.) ist das nocheinmal etwas schärfer und selbstredend kostenpflichtig.
Wenn jemand Fotos macht im öffntlich zugänglichen Bereich eines Bahnhofes, kann er dies gerne machen, auch ohne spezielle Erlaubnis. Wie bspw. die Familie, die sich vor der Abfahrt auf dem Bahnhof nochmal in Pose schmeißt usw.
Wenn jemand jedoch, auch im öffentlich zugänglichen Bereich, mit professionell aussehender Fotoausrüstung hantiert, kann es eben passieren, dass er angesprochen wird.
Grundsätzlich sind auch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Wenn ein Fahrgast sich durch ständige Knipserei in seine Richtung belästigt fühlt, wird er wohl auch die Sicherheitsmitarbeiter ansprechen und dann kommt es auch zum Gespräch mit dem Fotografen, ob diesem das jetzt paßt oder nicht.
Foto- und Filmaufnahmen im nicht öffentlichen Bereich sind ausnahmslos erlaubnispflichtig. Außerdem dürfen sich Personen nur dort aufhalten, wenn sie über eine spezielle Zugangsberechtigung verfügen (Ausweis) bzw. in Begleitung.
Gegenwind bekomme ich im SOD öfter. Verständlich, denn Menschen empfinden oftmals Maßnahmen der Sicherheitskräfte als Gängelei. Aber es jedem recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann.
Den Moderatoren hier im Forum wird es nicht anders gehen, denke ich, bei der Durchsetzung ihres Hausrechts. Es gibt nunmal Regeln, die nicht dazu da sind die Leute zu gängeln, sondern eine gewisse Ordnung, bspw. auch im Umgang miteinander, sicherzustellen. Sicher ist es immer eine Gratwanderung und auch auslegungssache, aber Maßnahmen dienen der Durchsetzung dieser Regeln, auch wenn der von der Maßnahme Betroffene dies nicht einsieht.
Wenn jemand Fotos macht im öffntlich zugänglichen Bereich eines Bahnhofes, kann er dies gerne machen, auch ohne spezielle Erlaubnis. Wie bspw. die Familie, die sich vor der Abfahrt auf dem Bahnhof nochmal in Pose schmeißt usw.
Wenn jemand jedoch, auch im öffentlich zugänglichen Bereich, mit professionell aussehender Fotoausrüstung hantiert, kann es eben passieren, dass er angesprochen wird.
Grundsätzlich sind auch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Wenn ein Fahrgast sich durch ständige Knipserei in seine Richtung belästigt fühlt, wird er wohl auch die Sicherheitsmitarbeiter ansprechen und dann kommt es auch zum Gespräch mit dem Fotografen, ob diesem das jetzt paßt oder nicht.
Foto- und Filmaufnahmen im nicht öffentlichen Bereich sind ausnahmslos erlaubnispflichtig. Außerdem dürfen sich Personen nur dort aufhalten, wenn sie über eine spezielle Zugangsberechtigung verfügen (Ausweis) bzw. in Begleitung.
Gegenwind bekomme ich im SOD öfter. Verständlich, denn Menschen empfinden oftmals Maßnahmen der Sicherheitskräfte als Gängelei. Aber es jedem recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann.

Den Moderatoren hier im Forum wird es nicht anders gehen, denke ich, bei der Durchsetzung ihres Hausrechts. Es gibt nunmal Regeln, die nicht dazu da sind die Leute zu gängeln, sondern eine gewisse Ordnung, bspw. auch im Umgang miteinander, sicherzustellen. Sicher ist es immer eine Gratwanderung und auch auslegungssache, aber Maßnahmen dienen der Durchsetzung dieser Regeln, auch wenn der von der Maßnahme Betroffene dies nicht einsieht.
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Warum sollte man jemanden mit professioneller Kameraausrüstung (die ja viele Hobby-Fuzzygrafen haben) das Fotografieren verbieten wenn er keinen stört?
Ich glaube es liegt durchaus im Ermessensspielraum und man muss hier nicht den großen Sheriff spielen. Wenn sich jemand belästigt fühlt ist das was anderes, aber ansonsten wüsste ich nicht wo das Problem sein sollte.
Ich glaube es liegt durchaus im Ermessensspielraum und man muss hier nicht den großen Sheriff spielen. Wenn sich jemand belästigt fühlt ist das was anderes, aber ansonsten wüsste ich nicht wo das Problem sein sollte.
Kein Mensch redet hier vom Verbieten. Um Himmelswillen, das wäre ja noch schöner!Electrification @ 11 Dec 2011, 03:12 hat geschrieben: Warum sollte man jemanden mit professioneller Kameraausrüstung (die ja viele Hobby-Fuzzygrafen haben) das Fotografieren verbieten wenn er keinen stört?
Ich glaube es liegt durchaus im Ermessensspielraum und man muss hier nicht den großen Sheriff spielen. Wenn sich jemand belästigt fühlt ist das was anderes, aber ansonsten wüsste ich nicht wo das Problem sein sollte.

Irgendwo müssen ja die ganzen schönen Bahnbilder herkommen...
Es geht schlicht darum, den Sachverhalt zu klären, aus welchem Grund Bilder gemacht werden und was mit ihnen geschieht. Siehe kommerzielle Nutzung etc.
Wäre doch fast untergegangen, bei der ganzen Fotografiererei...Galaxy @ 10 Dec 2011, 15:02 hat geschrieben:Sehr nobel die Einstellung, aber es sollte doch in eurem Interesse sein das gewaltbereite euch nicht berühren können, und das ihr ein Image habt das mit euch nicht gut Kirschen essen ist? Die Sache mit Kollateralschaden ist in der Tat ein Problem.Prokurist @ 10 Dec 2011, 13:48 hat geschrieben: Der Ausrüstung mit Waffen und dergleichen stehe ich auch eher geteilt gegenüber... Grundsätzlich sind Mitarbeiter der DB Sicherheit mit EKA und Pfeffergel ausgerüstet. Allerdings bei den Einsatzorten (Bahn, Bahnhof...) sind diese Ausrüstungsgegenstände beim Einschreiten in bzw. Beenden von Auseinandersetzungen eher undienlich, da der beengte Raum den Einsatz dieser Einsatzmittel eher unmöglich macht, weil man unbeteiligte nicht verletzen möchte und Bahngut nicht unnötig beschädigen möchte. Ich wäre daher eher für einen Fokus in der Aus- und Weiterbildung auf Möglichkeiten ohne Einsatzmittel einzugreifen.
Völliges Unverständnis habe ich dafür im Bahnbereich mit Schußwaffen zu patroullieren. In diesem beengten Bereich ist eine Schußwaffe schneller entwendet und in den falschen Händen, als man gucken kann. (Auch ein Safariholster bietet da nur wenig Vorbeugung!) Dies gilt auch für andere Einsatzmittel.
Ich besteche lieber durch Präsenz und weniger durch Einschüchterung. Mit mir ist gut Kirschen essen, außer man macht Dinge, die man eben nicht machen soll. Beispiel:
Ist es Dir lieber, wenn Du mit einem freundlichen "Guten Tag!" bzw. "Grüß Gott!", je nach Gusto angesprochen wirst, von einem freundlich lächelnden Sicherheitsmitarbeiter? Oder fühlst Du Dich sicherer und beschützter, wenn die Sicherheitsleute mit dicken Gurten und Knüppel daran herumlaufen, am Ende noch mit Schußwaffe oder Langrohrwaffe, und die Hand beim Gespräch am Tonfa oder EKA haben?
Einschüchterung führt zu Frustration und diese zu Gewalt.
Außerdem ist mir persönlich immer die Nähe zum Fahrgast wichtig gewesen, nicht Distanz und autoritäres Auftreten. Das heißt allerdings nicht, daß ich bei bestimmten Anlässen Däumchen gedreht habe. Ich konnte sehr wohl auch zeigen, daß mit mir, ab einem gewissen Punkt, nicht mehr gut Kirschen und so...

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Prokurist @ 11 Dec 2011, 00:04 hat geschrieben:Aber wovon war oben die Rede? Richtig von Stativen! Und wovon noch? Richtig von Bahnanlagen! Erkannt?
Ich bin auf einem öffentlichen Weg unterwegs und entdecke ein attraktives Exemplar des Dendrocopos major. Der Blick durch den Sucher meiner stativgestützten Kamera zeigt mir, dass die in größerer Entfernung vorbeiführenden Bahngleise mitfotografiert würden. Damit ich meine Aufnahme machen darf, muss ich also erst eine Erlaubnis der Bahn einholen... - Alles klar! :ph34r:Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:07 hat geschrieben:Nocheinmal grundsätzlich ist das Fotografieren von Bahnanlagen erlaubnispflichtig.
Wieder bleibt man uns die Rechtsgrundlage für diese grundsätzliche Behauptung schuldig. Vielleicht, weil es an ihrer Existenz mangelt.
Ein Fotograf soll sich also eine Genehmigung erteilen lassen, für etwas, wofür es keiner Genehmigung bedarf, um "Unbill" zu vermeiden. Ich bitte um Verständnis, aber sowas nenne ich Gängelei. Es wäre einfacher, diejenigen, die mir "Unbill" bereiten möchten, würden darauf verzichten.Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:07 hat geschrieben:Eine solche Erlaubnis können auch Hobbyfotografen beantragen, um etwaiger Unbill aus dem Weg zu gehen.
Pressefreiheit ist also kostenpflichtig ...Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:07 hat geschrieben:Bei kommerzieller Nutzung der Bilder (Pressefotografen etc.) ist das nocheinmal etwas schärfer und selbstredend kostenpflichtig.
(Wer mehr bezahlt, ist pressefreier?)
Die meisten Fotografen wissen sehr genau, was sie tun dürfen und was nicht. Und wiederum viele von diesen halten sich auch an diese Regeln. Warum das Aufzählen jetzt die Erlaubnispflicht und/oder Einschreiten von DB Sicherheit belegen soll, ist nicht nachvollziehbar, es sei denn, man unterstellt den Fotografen im Generalverdachtsverfahren, dass sie sich grundsätzlich nicht an Regeln halten.Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:07 hat geschrieben:Wenn jemand Fotos macht im öffntlich zugänglichen Bereich eines Bahnhofes, kann er dies gerne machen, auch ohne spezielle Erlaubnis. Wie bspw. die Familie, die sich vor der Abfahrt auf dem Bahnhof nochmal in Pose schmeißt usw.
Wenn jemand jedoch, auch im öffentlich zugänglichen Bereich, mit professionell aussehender Fotoausrüstung hantiert, kann es eben passieren, dass er angesprochen wird.
Grundsätzlich sind auch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Wenn ein Fahrgast sich durch ständige Knipserei in seine Richtung belästigt fühlt, wird er wohl auch die Sicherheitsmitarbeiter ansprechen und dann kommt es auch zum Gespräch mit dem Fotografen, ob diesem das jetzt paßt oder nicht.
Foto- und Filmaufnahmen im nicht öffentlichen Bereich sind ausnahmslos erlaubnispflichtig. Außerdem dürfen sich Personen nur dort aufhalten, wenn sie über eine spezielle Zugangsberechtigung verfügen (Ausweis) bzw. in Begleitung.
Mit einer gekonnten Wenn-Dann-Folge lässt sich so ziemlich alles in einer Fiktion schlüssiger Abläufe darstellen.
Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:07 hat geschrieben:Nocheinmal grundsätzlich ist das Fotografieren von Bahnanlagen erlaubnispflichtig.
Üblicherweise ist etwas, das erlaubnispflichtig ist, dann, wenn man es ohne Erlaubnis tut, verboten. Also können nicht beide Aussagen richtig sein.Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:37 hat geschrieben:Kein Mensch redet hier vom Verbieten. Um Himmelswillen, das wäre ja noch schöner!
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Ich stelle allgemein fest, dass DB Sicherheit bei Fotografen nach dem Verfahren "Einschüchtern" handelt (speziell am Münchner Hbf). Wenn die Herren dann zu zweit kommen, wird erst gar nicht gefragt, wofür und was man fotografiert. Vielmehr wird sofort gefragt, ob man eine Genehmigung hat. Natürlich antwortet man mit "Nein" und entgegnet ihnen, dass man dafür ja keine Genehmigung braucht. Naja dass interessiert sie nicht und man bekommt indirekt einen Platzverweis erteilt. Naja und darauf etwas zu entgegen, wird man ja wohl oft vermeiden um die Sache nicht unnötig zu verschärfen.
Naja und ich habe ehrlich gesagt auch wenig Lust für 3-4 Aufnahmen im Jahr eine Genehmigung zuholen. Zumal Personen, die gewerbeliche Aufnahmen machen, zumeist eine noch professionellere Ausrüstung haben.
Naja und ich habe ehrlich gesagt auch wenig Lust für 3-4 Aufnahmen im Jahr eine Genehmigung zuholen. Zumal Personen, die gewerbeliche Aufnahmen machen, zumeist eine noch professionellere Ausrüstung haben.
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
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Natuerlich duerfen sie sich dir in den Weg stellen, sie duerfen dich sogar festnehmen. Genauso wie du einen Dieb festnehmen duerftest, wenn du ihn auf frischer Tat ertappst. Dieses Jedermann-Festnahmerecht ist geregelt durch §127 StPO:Bayernlover @ 10 Dec 2011, 18:59 hat geschrieben: Außer der Polizei hat dieses Recht überhaupt niemand! DB Sicherheit darf Platzverweise erteilen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das definitiv immer und überall rechtlich gestützt ist. Aber Beschlagnahme durch eine private Sicherheitsfirma ist mit Diebstahl gleichzusetzen...
Das gleiche ist es übrigens mit den Kaufhausdetektiven, die dürfen sich einem weder in den Weg stellen noch in den Taschen wühlen!
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
My hovercraft is full of eels.
SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
Um das Fotothema endlich zu einem Abschluß zu bringen.
DB intern gilt folgendes:
Es ist also jederzeit erlaubt Fotos zu machen, sofern man sie hobbymäßig macht und keine anderen örtlichen Bestimmungen, dem entgegenstehen.
Andere örtliche Bestimmungen können dann gegeben sein, wenn bspw. sicherheitsrelevante Dinge ausgespäht werden könnten. (Bspw. die Sicherungsanlagen bei Demos, oder Zugangsbereiche zu geschlossenen Teilen eines Bahnhofes)
Pressefotografen benötigen eine Erlaubnis der Pressestelle der DB, welche allerdings kostenfrei ist.
Aufnahmen zur kommerziellen Nutzung, also bspw. Werbung, dem Bedrucken von Tassen oder T.Shirts, die dann verkauft werden etc., bedürfen einer kostenpflichtigen Genehmigung.
Auf Anfrage können Bilder lizensiert werden - kostenfrei.
Sollte man daher von Mitarbeitern der DB Sicherheit angesprochen werden, reicht in der Regel der Hinweis darauf, daß man Hobbyfotograf ist. Aber es ist den Kollegen jederzeit gestattet zu erkunden aus welchem Grund Aufnahmen gemacht werden, da es nunmal auch Menschen mit krimineller Energie gibt. Beispielsweise fotografieren Sprayer ihre sogenannten "Sketches" gerne in Aktion usw. Oder es gibt "Aktivisten" die in Vorbereitung auf Aktionen gerne das Gelände erkunden, auch mittel Fotoaufnahmen. Sicher ist ein gewisses Augenmaß erforderlich nicht alle Leute mit Kamera unter einen Generalverdacht zu stellen.
Um halt erwähnten Unbill aus dem Weg zu gehen und bei besonders diensteifrigen Kollegen zu vermeiden, dass man als Hobbyfotograf, der seine Rechte kennt und diese in mehr oder weniger freundlichem Ton auch kundtut, den staatlichen Organen der Strafverfolgung übergeben zu werden, zur näheren Erkundung der Motivation zum Fotografieren, ist es grundsätzlich möglich sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, daß man Hobbyfotograf nach oben erwähnter Richtlinie ist.
Ich hoffe nun eindeutig offene Probleme angesprochen zu haben und vorsichtig genug formuliert zu haben, damit sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
DB intern gilt folgendes:
Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main vom 22.12.2000 - GKE 1 (geschäftliche Mitteilungen Nr. 3 19.01.2001)Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“
dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmi-
gung/Legitimation gestattet.
Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet
werden. Der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Geneh-
migung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hob-
byzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentli-
chung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen
und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstel-
len.
Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrge-
nehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich.
Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr
entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer.
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet.
Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.
Es ist also jederzeit erlaubt Fotos zu machen, sofern man sie hobbymäßig macht und keine anderen örtlichen Bestimmungen, dem entgegenstehen.
Andere örtliche Bestimmungen können dann gegeben sein, wenn bspw. sicherheitsrelevante Dinge ausgespäht werden könnten. (Bspw. die Sicherungsanlagen bei Demos, oder Zugangsbereiche zu geschlossenen Teilen eines Bahnhofes)
Pressefotografen benötigen eine Erlaubnis der Pressestelle der DB, welche allerdings kostenfrei ist.
Aufnahmen zur kommerziellen Nutzung, also bspw. Werbung, dem Bedrucken von Tassen oder T.Shirts, die dann verkauft werden etc., bedürfen einer kostenpflichtigen Genehmigung.
Auf Anfrage können Bilder lizensiert werden - kostenfrei.
Sollte man daher von Mitarbeitern der DB Sicherheit angesprochen werden, reicht in der Regel der Hinweis darauf, daß man Hobbyfotograf ist. Aber es ist den Kollegen jederzeit gestattet zu erkunden aus welchem Grund Aufnahmen gemacht werden, da es nunmal auch Menschen mit krimineller Energie gibt. Beispielsweise fotografieren Sprayer ihre sogenannten "Sketches" gerne in Aktion usw. Oder es gibt "Aktivisten" die in Vorbereitung auf Aktionen gerne das Gelände erkunden, auch mittel Fotoaufnahmen. Sicher ist ein gewisses Augenmaß erforderlich nicht alle Leute mit Kamera unter einen Generalverdacht zu stellen.
Um halt erwähnten Unbill aus dem Weg zu gehen und bei besonders diensteifrigen Kollegen zu vermeiden, dass man als Hobbyfotograf, der seine Rechte kennt und diese in mehr oder weniger freundlichem Ton auch kundtut, den staatlichen Organen der Strafverfolgung übergeben zu werden, zur näheren Erkundung der Motivation zum Fotografieren, ist es grundsätzlich möglich sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, daß man Hobbyfotograf nach oben erwähnter Richtlinie ist.
Ich hoffe nun eindeutig offene Probleme angesprochen zu haben und vorsichtig genug formuliert zu haben, damit sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
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Danke erst mal...Prokurist @ 11 Dec 2011, 13:03 hat geschrieben: zur näheren Erkundung der Motivation zum Fotografieren, ist es grundsätzlich möglich sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, daß man Hobbyfotograf nach oben erwähnter Richtlinie ist.
Hast Du vielleicht eine Adresse, an die man sich wenden kann um die kostenlose Bescheinigung zu bekommen?
Einfach mal beim Service fragen.120 137-5 @ 11 Dec 2011, 13:30 hat geschrieben:Danke erst mal...Prokurist @ 11 Dec 2011, 13:03 hat geschrieben: zur näheren Erkundung der Motivation zum Fotografieren, ist es grundsätzlich möglich sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, daß man Hobbyfotograf nach oben erwähnter Richtlinie ist.
Hast Du vielleicht eine Adresse, an die man sich wenden kann um die kostenlose Bescheinigung zu bekommen?
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Hab grad mal gegoogelt, "Bahnhofsmanagement München", und bin hierauf gestoßen:
Bahnhofsmanagement München bei DSO
Alternativ hängt die Nummer vom Bahnhofsmanagement auch auf den meisten Aushängen in den Vitrinen.
Oder befrag das große G mal nach "Deutsche Bahn Pressestelle", die können dir bestimmt auch weiterhelfen...
Aber mir ist jetzt klar, warum hier ständig Unverständnis seitens der Hobbyfotografen heraufbeschworen wird:
In der Hausordnung steht nichts vom Verbot von Stativen... in der Geschäftlichen Mitteilung widerum, die ein Außenstehender nicht kennen kann, steht nun etwas vom Verbot von Stativen, das daraufhin verständlicherweise von den Sicherheitskräften durchgesetzt wird. Für den Fotografen, der meint, die Hausordnung diesbezüglich genauestens zu kennen, erscheint dies natürlich dann wie Willkür und Machtdemonstration seitens der Sicherheitskräfte.
Was ich aber durchaus verstehen kann, ist, dass ein Fotograf von den Sicherheitskräften angesprochen wird, einfach weil diese zu eruieren versuchen ob dieser ein Hobbyfotograf ist, der keine Genehmigung braucht, oder doch ein Berufsfotograf, der eine Genehmigung benötigt, oder ob es sich gar um dubiose Machenschaften handelt. Die Sicherheitskräfte sind einfach für die Kontrolle und Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich, und deshalb muss er einfach damit rechnen, von den Kollegen angesprochen zu werden. Als belästigend würde ich das keinesfalls empfinden, die machen auch nur ihre Arbeit. Mit Generalverdacht hat das in meinen Augen nix zu tun.
Bahnhofsmanagement München bei DSO
Alternativ hängt die Nummer vom Bahnhofsmanagement auch auf den meisten Aushängen in den Vitrinen.
Oder befrag das große G mal nach "Deutsche Bahn Pressestelle", die können dir bestimmt auch weiterhelfen...
Aber mir ist jetzt klar, warum hier ständig Unverständnis seitens der Hobbyfotografen heraufbeschworen wird:
In der Hausordnung steht nichts vom Verbot von Stativen... in der Geschäftlichen Mitteilung widerum, die ein Außenstehender nicht kennen kann, steht nun etwas vom Verbot von Stativen, das daraufhin verständlicherweise von den Sicherheitskräften durchgesetzt wird. Für den Fotografen, der meint, die Hausordnung diesbezüglich genauestens zu kennen, erscheint dies natürlich dann wie Willkür und Machtdemonstration seitens der Sicherheitskräfte.
Was ich aber durchaus verstehen kann, ist, dass ein Fotograf von den Sicherheitskräften angesprochen wird, einfach weil diese zu eruieren versuchen ob dieser ein Hobbyfotograf ist, der keine Genehmigung braucht, oder doch ein Berufsfotograf, der eine Genehmigung benötigt, oder ob es sich gar um dubiose Machenschaften handelt. Die Sicherheitskräfte sind einfach für die Kontrolle und Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich, und deshalb muss er einfach damit rechnen, von den Kollegen angesprochen zu werden. Als belästigend würde ich das keinesfalls empfinden, die machen auch nur ihre Arbeit. Mit Generalverdacht hat das in meinen Augen nix zu tun.
Nur zur Info:
Ich persönlich habe, wenn ich privat unterwegs bin auch nie was Schriftliches einstecken. Bisher bin ich einmal von der BPol und einmal von den Kollegen angesprochen worden und nach dem Wechseln einiger freundlicher Worte, war das Thema erledigt. Es kann sein, daß es Leute gibt die da schlechtere Erfahrungen gemacht haben, aber allgemein dürfte das nicht der Fall sein, denke ich.
Ich persönlich habe, wenn ich privat unterwegs bin auch nie was Schriftliches einstecken. Bisher bin ich einmal von der BPol und einmal von den Kollegen angesprochen worden und nach dem Wechseln einiger freundlicher Worte, war das Thema erledigt. Es kann sein, daß es Leute gibt die da schlechtere Erfahrungen gemacht haben, aber allgemein dürfte das nicht der Fall sein, denke ich.
- TramBahnFreak
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Ich denke aber, dass die, wenn sie merken, dass sie nen Kollegen "in Zivil" vor sich haben, nciht unbedingt die härtesten Geschütze ausfahrenProkurist @ 11 Dec 2011, 14:51 hat geschrieben: Nur zur Info:
Ich persönlich habe, wenn ich privat unterwegs bin auch nie was Schriftliches einstecken. Bisher bin ich einmal von der BPol und einmal von den Kollegen angesprochen worden und nach dem Wechseln einiger freundlicher Worte, war das Thema erledigt. Es kann sein, daß es Leute gibt die da schlechtere Erfahrungen gemacht haben, aber allgemein dürfte das nicht der Fall sein, denke ich.

Das binde ich doch keinem auf die Nase, wenn ich privat unterwegs bin. Eher im Gegenteil...TramBahnFreak @ 11 Dec 2011, 14:54 hat geschrieben:Ich denke aber, dass die, wenn sie merken, dass sie nen Kollegen "in Zivil" vor sich haben, nciht unbedingt die härtesten Geschütze ausfahrenProkurist @ 11 Dec 2011, 14:51 hat geschrieben: Nur zur Info:
Ich persönlich habe, wenn ich privat unterwegs bin auch nie was Schriftliches einstecken. Bisher bin ich einmal von der BPol und einmal von den Kollegen angesprochen worden und nach dem Wechseln einiger freundlicher Worte, war das Thema erledigt. Es kann sein, daß es Leute gibt die da schlechtere Erfahrungen gemacht haben, aber allgemein dürfte das nicht der Fall sein, denke ich.![]()

Eine Begebenheit fällt mir da noch ein:
Einmal fragtemich einer, ob er mich denn, sozusagen bei der Arbeit, ablichten dürfte. Das war im Zusammenhang mit einem dieser (nervigen) Demodienste. Der wollte ein Foto von mir machen beim Abbau bzw. Wegtragen der "Hamburger Gitter". Dem habe ich auch nichts unterstellt, obwohl dieses Ansinnen schon merkwürdig war, aber wenig sicherheitsrelevant, was beim Aufbau schon wieder anders gewesen wäre. Ich hatte vielmehr den Schalk im Nacken und fragte ihn, was er denn mit diesem Foto bezwecke, ob er es seinen Kindern zeigen möchte, nach dem Motto: "Wenn ihr in der Schule nicht aufpaßt..."

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In den Weg stellen: NEIN! Denn das ist Nötigung und nur bei der Verhinderung einer Straftat oder unter Notwehr erlaubt.Prokurist @ 11 Dec 2011, 00:12 hat geschrieben: Einspruch: In den Weg stellen JA. Festhalten JA. In den Taschen wühlen NEIN! Obwohl Letzteres zur Besitzkehr wiederum durchaus doch möglich ist.
Wenn ich jetzt also mit meiner DSLR und dem 70-200 über den Bahnsteig schlendere (das ist schon eine leicht brachiale Kombi), darf sich mir keiner in den Weg stellen, nur um mich auszufragen.
Festhalten fällt in eine ähnliche Kategorie, auch nur zur Verhinderung einer Straftat oder bei Notwehr, nur zum Ausfragen NICHT!
Das ganze gilt natürlich für öffentlich zugängliche Bereiche, dass es auf Bahngelände, das nicht betreten werden darf, anders aussieht, ist logisch.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Eine Bahnanlage ist der bahnhof auch, auch wenn er öffentlich zugänglich ist, handelt es sich um Privatgelände und der Besitzer bzw. Besitzdiener (e.g. der Sicherheitsmitarbeiter) hat jederzeit das Recht sich Dir in den Weg zu stellen, um solche Fragen zu klären, Dich des Geländes zu verweisen oder zur Klärung notwendige hoheitliche Hilfe in Anspruch zu nehmen UND bis zum Eintreffen der selbigen Dich festzuhalten. Siehe BGB... Nicht bürgerliches Recht mit Strafrecht verwechseln.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 15:12 hat geschrieben: In den Weg stellen: NEIN! Denn das ist Nötigung und nur bei der Verhinderung einer Straftat oder unter Notwehr erlaubt.
Wenn ich jetzt also mit meiner DSLR und dem 70-200 über den Bahnsteig schlendere (das ist schon eine leicht brachiale Kombi), darf sich mir keiner in den Weg stellen, nur um mich auszufragen.
Festhalten fällt in eine ähnliche Kategorie, auch nur zur Verhinderung einer Straftat oder bei Notwehr, nur zum Ausfragen NICHT!
Das ganze gilt natürlich für öffentlich zugängliche Bereiche, dass es auf Bahngelände, das nicht betreten werden darf, anders aussieht, ist logisch.
