Mit anderen Worten: es macht keinen Unterschied, ob ich friedlich durch n Supermarkt schlendere, oder beim Nachbarn in die Wohnung eisnteige?Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:19 hat geschrieben:Eine Bahnanlage ist der bahnhof auch, auch wenn er öffentlich zugänglich ist, handelt es sich um Privatgelände und der Besitzer bzw. Besitzdiener (e.g. der Sicherheitsmitarbeiter) hat jederzeit das Recht sich Dir in den Weg zu stellen, um solche Fragen zu klären, Dich des Geländes zu verweisen oder zur Klärung notwendige hoheitliche Hilfe in Anspruch zu nehmen UND bis zum Eintreffen der selbigen Dich festzuhalten. Siehe BGB... Nicht bürgerliches Recht mit Strafrecht verwechseln.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 15:12 hat geschrieben: In den Weg stellen: NEIN! Denn das ist Nötigung und nur bei der Verhinderung einer Straftat oder unter Notwehr erlaubt.
Wenn ich jetzt also mit meiner DSLR und dem 70-200 über den Bahnsteig schlendere (das ist schon eine leicht brachiale Kombi), darf sich mir keiner in den Weg stellen, nur um mich auszufragen.
Festhalten fällt in eine ähnliche Kategorie, auch nur zur Verhinderung einer Straftat oder bei Notwehr, nur zum Ausfragen NICHT!
Das ganze gilt natürlich für öffentlich zugängliche Bereiche, dass es auf Bahngelände, das nicht betreten werden darf, anders aussieht, ist logisch.![]()
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Nein, ist es nicht. Bahnanlagen sind weder militärisch bedeutend noch sonst irgendwie gefährlich. Sie fallen unter die Panoramafreiheit, so wie Häuser, Flüsse und Autos.Prokurist @ 11 Dec 2011, 03:07 hat geschrieben: Nocheinmal grundsätzlich ist das Fotografieren von Bahnanlagen erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis können auch Hobbyfotografen beantragen, um etwaiger Unbill aus dem Weg zu gehen.
Ich finde es immer wieder beeindruckend, dass eine "professionelle Ausrüstung" für einen Profifotografen steht. Wenn man sich bei Sonderfahrten mal umschaut, hat man das Gefühl, man steht in einer Horde von Reuters-Fotografen, dabei sind das alles nur Hobbyfotografen.Wenn jemand jedoch, auch im öffentlich zugänglichen Bereich, mit professionell aussehender Fotoausrüstung hantiert, kann es eben passieren, dass er angesprochen wird.
Mit meiner Canon G11 kann man am Tag auch super Fotos machen - und die ist weitaus unauffälliger als eine DSLR mit dickem Tele dran. Und wie gesagt, der Ton macht die Musik. Wenn da einer mit Blockwartmanier und mit den Armen wedelnd auf mich zugerannt kommt, halte ich aus Prinzip meinen Mund. Ich bin auch übrigens zu keiner Auskunft verpflichtet.
Das Problem hierbei ist: Ein angeblich Geschädigter holt jemanden zuhilfe, der in keinster Weise in Gesetzesdingen ausgebildet ist, und schon gar nicht die Eigenheiten des Kunsturhebergesetzes, geschweigedenn die des Persönlichkeitsrechts kennt, um einen angeblichen "Straftäter" zur Rede zu stellen. Fakt ist aber: Aufnahmen sind erlaubt, das Problem beginnt bei der Veröffentlichung. Und Gruppen ab fünf Personen fallen nicht mehr unter das Persönlichkeitsrecht und dürfen ungefragt veröffentlicht werden, das ist auf einem Bahnhof meistens der Fall. Und da kann man Theater machen wie man will als Abgelichteter. Kleines Beispiel: Bild 6Grundsätzlich sind auch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Wenn ein Fahrgast sich durch ständige Knipserei in seine Richtung belästigt fühlt, wird er wohl auch die Sicherheitsmitarbeiter ansprechen und dann kommt es auch zum Gespräch mit dem Fotografen, ob diesem das jetzt paßt oder nicht.
Das ist absolut richtig, ist aber normalerweise nicht das Problem, das auf einem Bahnsteig vorherrscht.Foto- und Filmaufnahmen im nicht öffentlichen Bereich sind ausnahmslos erlaubnispflichtig. Außerdem dürfen sich Personen nur dort aufhalten, wenn sie über eine spezielle Zugangsberechtigung verfügen (Ausweis) bzw. in Begleitung.
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Ganz ehrlich, ich hätte schon mal Lust auf so eine Diskussion. Meine Ausrüstung ist mir allerdings zu schade dafür.jonashdf @ 11 Dec 2011, 10:41 hat geschrieben: Naja das interessiert sie nicht und man bekommt indirekt einen Platzverweis erteilt. Naja und darauf etwas zu entgegen, wird man ja wohl oft vermeiden um die Sache nicht unnötig zu verschärfen.
Paradoxerweise werden von privaten Sicherheitsdiensten immer total überhastet irgendwelche Entscheidungen getroffen, die die Gesetzeslage weitesgehend ignorieren.
Im Gegensatz dazu scheint die Polizei die Gesetzeslage zu kennen, als ich beim Ostkreuz-Brand (wo der Riesenausfall hinterher war) mit der 40D und dem 70-200 über jeden Bahnsteig und jede Treppe getigert bin, haben sich die Polizisten einen Dreck für mich interessiert. Einer ist sogar beiseite getreten, als er gemerkt hat, dass er mir im Bild herumsteht

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Und ein Foto anfertigen ist "auf frischer Tat" ertappen?NJ Transit @ 11 Dec 2011, 11:13 hat geschrieben: Natuerlich duerfen sie sich dir in den Weg stellen, sie duerfen dich sogar festnehmen. Genauso wie du einen Dieb festnehmen duerftest, wenn du ihn auf frischer Tat ertappst. Dieses Jedermann-Festnahmerecht ist geregelt durch §127 StPO:
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Ganz genau. OHNE Genehmigung und OHNE Gängelei!Prokurist @ 11 Dec 2011, 13:03 hat geschrieben: Es ist also jederzeit erlaubt Fotos zu machen, sofern man sie hobbymäßig macht und keine anderen örtlichen Bestimmungen, dem entgegenstehen.
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Doch macht es, das eine ist eine Handlung, die dem Gebrauch einer öffntlich zugänglichen Einrichtung bestimmt ist, es sei denn du stibitst etwas. Das andere ist nach StGB eine strafbare Handlung (Antragsdelikt) in Verbindung mit unerlaubter Eigenmacht, nach BGB.TramBahnFreak @ 11 Dec 2011, 15:22 hat geschrieben:Mit anderen Worten: es macht keinen Unterschied, ob ich friedlich durch n Supermarkt schlendere, oder beim Nachbarn in die Wohnung eisnteige?Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:19 hat geschrieben:Eine Bahnanlage ist der bahnhof auch, auch wenn er öffentlich zugänglich ist, handelt es sich um Privatgelände und der Besitzer bzw. Besitzdiener (e.g. der Sicherheitsmitarbeiter) hat jederzeit das Recht sich Dir in den Weg zu stellen, um solche Fragen zu klären, Dich des Geländes zu verweisen oder zur Klärung notwendige hoheitliche Hilfe in Anspruch zu nehmen UND bis zum Eintreffen der selbigen Dich festzuhalten. Siehe BGB... Nicht bürgerliches Recht mit Strafrecht verwechseln.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 15:12 hat geschrieben: In den Weg stellen: NEIN! Denn das ist Nötigung und nur bei der Verhinderung einer Straftat oder unter Notwehr erlaubt.
Wenn ich jetzt also mit meiner DSLR und dem 70-200 über den Bahnsteig schlendere (das ist schon eine leicht brachiale Kombi), darf sich mir keiner in den Weg stellen, nur um mich auszufragen.
Festhalten fällt in eine ähnliche Kategorie, auch nur zur Verhinderung einer Straftat oder bei Notwehr, nur zum Ausfragen NICHT!
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Nein, das Recht mich am Weitergehen zu hindern gibt es nur bei begründetem Verdacht auf irgendetwas. Das schlichte Herumtragen einer Kamera (was in der Hausordnung eindeutig als erlaubt gekennzeichnet ist!) ist noch keine Rechtfertigung für irgendwen, mich festzuhalten oder mich am Weitergehen zu hindern.Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:19 hat geschrieben: Eine Bahnanlage ist der Bahnhof auch, auch wenn er öffentlich zugänglich ist, handelt es sich um Privatgelände und der Besitzer bzw. Besitzdiener (e.g. der Sicherheitsmitarbeiter) hat jederzeit das Recht sich Dir in den Weg zu stellen, um solche Fragen zu klären, Dich des Geländes zu verweisen oder zur Klärung notwendige hoheitliche Hilfe in Anspruch zu nehmen UND bis zum Eintreffen der selbigen Dich festzuhalten. Siehe BGB... Nicht bürgerliches Recht mit Strafrecht verwechseln.![]()
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Siehst Du, aber behandelt wird man bei beidem gleich - zumindest von so einigen selbsternannten Hilfssheriffen.Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:35 hat geschrieben: Doch macht es, das eine ist eine Handlung, die dem Gebrauch einer öffntlich zugänglichen Einrichtung bestimmt ist, es sei denn du stibitst etwas. Das andere ist nach StGB eine strafbare Handlung (Antragsdelikt) in Verbindung mit unerlaubter Eigenmacht, nach BGB.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Bahnanlagen unterliegen in keinster Weise der Panoramafreiheit, schon gar nicht Züge und schon überhaupt nicht im inneren von Bahnanlagen. Da informier Dich lieber nocheinmal etwas genauer.
Wie gesagt ist es Hobbyfotografen gestattet Bilder zu machen, eine entsprechende Genehmigung, darf nach vorgenannter Mitteilung als erteilt gelten.
Die Mindestqualifikation eines Mitarbeiters der DB Sicherheit im öffentlichen Bereich ist die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO. Also ist er in Gesetzesdingen, zumindest für seinen Bereich, sehr wohl sachkundig und entsprechend ausgebildet. Und wenn ein Reisender sich belästigt fühlt, wird es doch erlaubt sein diesen Sachverhalt zu klären, um eventuell festzustellen, daß er sich zu Unrecht belästigt fühlt.
Bei "Straftätern" treten die sogenannten Ausnahmerechte in Kraft. Alles andere berührt das Hausrecht nach BGB. Nocheinmal, auch ein Bahnhof ist Privatgelände.
Wie gesagt ist es Hobbyfotografen gestattet Bilder zu machen, eine entsprechende Genehmigung, darf nach vorgenannter Mitteilung als erteilt gelten.
Die Mindestqualifikation eines Mitarbeiters der DB Sicherheit im öffentlichen Bereich ist die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO. Also ist er in Gesetzesdingen, zumindest für seinen Bereich, sehr wohl sachkundig und entsprechend ausgebildet. Und wenn ein Reisender sich belästigt fühlt, wird es doch erlaubt sein diesen Sachverhalt zu klären, um eventuell festzustellen, daß er sich zu Unrecht belästigt fühlt.
Bei "Straftätern" treten die sogenannten Ausnahmerechte in Kraft. Alles andere berührt das Hausrecht nach BGB. Nocheinmal, auch ein Bahnhof ist Privatgelände.
Auch wenn wir jetzt etwas ins Haarpalterische abzuschweifen gedenken, gelle? Da hast Du vollkommen recht, erst wenn Du anfängst zu fotografieren.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 15:37 hat geschrieben: Nein, das Recht mich am Weitergehen zu hindern gibt es nur bei begründetem Verdacht auf irgendetwas. Das schlichte Herumtragen einer Kamera (was in der Hausordnung eindeutig als erlaubt gekennzeichnet ist!) ist noch keine Rechtfertigung für irgendwen, mich festzuhalten oder mich am Weitergehen zu hindern.
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Doch, natürlich. Man darf von öffentlichem Grund aus alles fotografieren, was einem vor die Linse kommt. Unter anderem Züge, Busse und Trambahnen. Und Schienen. Undsoweiterundsofort.Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:46 hat geschrieben: Bahnanlagen unterliegen in keinster Weise der Panoramafreiheit, schon gar nicht Züge
Irgendwelche nicht öffentlich zugängliche Bereiche meine ich doch auch gar nicht? Mir geht es um den simplen Fall, dass jemand auf einem Bahnsteig steht und einen herannahenden Zug fotografiert. Und bis jetzt sehe ich kein Gesetz, das mir das verbietet.
Ja, wenn es denn zu dieser Einigung kommt. Das Ende vom Lied ist aber meistens, dass der Sicherheitsmitarbeiter dem Fotografen das Fotografieren direkt untersagt und im schlimmsten Falle einen Platzverweis erteilt.Und wenn ein Reisender sich belästigt fühlt, wird es doch erlaubt sein diesen Sachverhalt zu klären, um eventuell festzustellen, daß er sich zu Unrecht belästigt fühlt.
Privatgelände ist aber kein rechtsfreier Raum.Nocheinmal, auch ein Bahnhof ist Privatgelände.
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Nein, auch dann nicht. Bitte lies die entsprechenden Gesetze und eure eigene Hausordnung. Die Beweislast liegt bei der Bahn und nicht beim Fotografen.Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:49 hat geschrieben: Da hast Du vollkommen recht, erst wenn Du anfängst zu fotografieren.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Welche Beweislast? Du wirst lediglich gefragt welchem Zweck Deine Bilder dienen, und wenn es naheliegt, daß die Fotos kommerziellen Zwecken dienen brauchst Du eine entsprechende Genehmigung extra. Da sehe ich nichts was die Bahn irgendwie beweisen müsste, nur um Dich zu fragen, was Du da auf ihrem Privatgelände zu welchem Zweck machst.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 15:51 hat geschrieben: Nein, auch dann nicht. Bitte lies die entsprechenden Gesetze und eure eigene Hausordnung. Die Beweislast liegt bei der Bahn und nicht beim Fotografen.
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Du hast selbst den ersten Satz aus dem DB-Dokument zitiert:Prokurist @ 11 Dec 2011, 15:52 hat geschrieben: MIT Genehmigung, s.o.![]()
Wie die Bahn jetzt unterscheidet zwischen Hobbyfuzzern, Pressefotografen und Terroristen ist in dem Moment nicht mein Problem. Fragen dürfen die Sicherheitsleute natürlich, da sehe ich auch gar kein Problem. Eine Auskunftspflicht gibt es aber nicht, und Maßnahmen wie Festhalten und in den Weg stellen sind außerhalb der Kompetenz der Sicherheitsfirmen.Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“
dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmi-
gung/Legitimation gestattet.
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Der Bahnsteig ist kein öffentlicher Grund.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 15:51 hat geschrieben: Doch, natürlich. Man darf von öffentlichem Grund aus alles fotografieren, was einem vor die Linse kommt. Unter anderem Züge, Busse und Trambahnen. Und Schienen. Undsoweiterundsofort.
Irgendwelche nicht öffentlich zugängliche Bereiche meine ich doch auch gar nicht? Mir geht es um den simplen Fall, dass jemand auf einem Bahnsteig steht und einen herannahenden Zug fotografiert. Und bis jetzt sehe ich kein Gesetz, das mir das verbietet.
Ja, wenn es denn zu dieser Einigung kommt. Das Ende vom Lied ist aber meistens, dass der Sicherheitsmitarbeiter dem Fotografen das Fotografieren direkt untersagt und im schlimmsten Falle einen Platzverweis erteilt.
Privatgelände ist aber kein rechtsfreier Raum.

Einen Platzverweis kann Dir der Sicherheitsmitarbeiter auch nicht aussprechen. Der darf Dich des Geländes verweisen und ggf. ein Hausverbot ausprechen.
Nein Privatgelände ist kein rechtsfreier Raum, darum dreht sich doch das Ganze hier.
Ich bin möglichst immer auf Lösungen bedacht die allen möglichen Beteiligten recht tut. Aber wie ich bereits erwähnte: Es jedem recht getan, ist eine Kunst die keiner kann!
Die bisherige Diskussion zeigt doch sehr deutlich dass es hier gewisse "Informationsdefizite" bezüglich des nicht gewerblichen Fotografierens auf Bahngelände bzw. von Bahnanlagen oder Fahrzeugen sowie der Kompetenzen eines privaten Sicherheitsdienstes gibt.
Ersteres sollte durch Lesen der Hausordnung (die einem Zivilisten in DB-Sicherheit-Montur eigentlich bekannt sein sollte...) und der bereits zitierten allgemeinen Fotogenehmigung aus den geschäftlichen Mitteilungen geklärt sein.
Zweiteres lässt sich so leicht wohl nicht abstellen, denn gut ausgebildetes und geschultes Personal kostet eben Geld und genau das will niemand in die Hand nehmen. Zur Zeit scheint die einzige Voraussetzung für einen Job im Sicherheitsgewerbe zu sein, dass der Bewerber selbstständig atmen kann. Weiterhin ist die Statur eines Kleiderschranks sowie eine gesunde Selbstüberschätzung wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich.
Ich weiss schon warum ich um die Mitarbeiter der DB Sicherheit einen großen Bogen mache - und der Verlauf dieser Diskussion bestätigt das wieder einmal.
Nichtdestotrotz gibt es auch bei DB Sicherheit einige Leute die durchaus was auf dem Kasten haben und mit denen man arbeiten kann.
Leider werden das immmer weniger - und seit DB Sicherheit sein Personal bei Wach- und Schließfirmen ausleiht (wo die ihre Truppe rekrutieren s. o.) geht es da rapide abwärts, gerade was das eisenbahntechnische "Know-How" der Leute angeht.
Ersteres sollte durch Lesen der Hausordnung (die einem Zivilisten in DB-Sicherheit-Montur eigentlich bekannt sein sollte...) und der bereits zitierten allgemeinen Fotogenehmigung aus den geschäftlichen Mitteilungen geklärt sein.
Zweiteres lässt sich so leicht wohl nicht abstellen, denn gut ausgebildetes und geschultes Personal kostet eben Geld und genau das will niemand in die Hand nehmen. Zur Zeit scheint die einzige Voraussetzung für einen Job im Sicherheitsgewerbe zu sein, dass der Bewerber selbstständig atmen kann. Weiterhin ist die Statur eines Kleiderschranks sowie eine gesunde Selbstüberschätzung wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich.
Ich weiss schon warum ich um die Mitarbeiter der DB Sicherheit einen großen Bogen mache - und der Verlauf dieser Diskussion bestätigt das wieder einmal.
Nichtdestotrotz gibt es auch bei DB Sicherheit einige Leute die durchaus was auf dem Kasten haben und mit denen man arbeiten kann.
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Aber öffentlich zugänglich.Prokurist @ 11 Dec 2011, 16:09 hat geschrieben: Der Bahnsteig ist kein öffentlicher Grund.![]()
Das meinte ich mit Hausverbot.Einen Platzverweis kann Dir der Sicherheitsmitarbeiter auch nicht aussprechen. Der darf Dich des Geländes verweisen und ggf. ein Hausverbot ausprechen.
Das ehrt Dich, ich sehe aber dass das Problem immer an der einfachsten Stelle angegangen wird. Es werden simple Hobbyfotografen mit teuren Ausrüstungen unter Generelverdacht gestellt und auch entsprechend behandelt. Und das nervt mich.Ich bin möglichst immer auf Lösungen bedacht die allen möglichen Beteiligten recht tut. Aber wie ich bereits erwähnte: Es jedem recht getan, ist eine Kunst die keiner kann!
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Damit sind Einzelgenehmigungen gemeint, denn eine generelle Genehmigung liegt ja vor. Sollte es aber der Bahn in den Sinn kommen, diese zurückzuziehen, zugunsten dessen, daß jeder Hobbyfotograf eine Einzelgenehmigung braucht, wäre das ihr gutes Recht.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 16:05 hat geschrieben: Du hast selbst den ersten Satz aus dem DB-Dokument zitiert:
Wie die Bahn jetzt unterscheidet zwischen Hobbyfuzzern, Pressefotografen und Terroristen ist in dem Moment nicht mein Problem. Fragen dürfen die Sicherheitsleute natürlich, da sehe ich auch gar kein Problem. Eine Auskunftspflicht gibt es aber nicht, und Maßnahmen wie Festhalten und in den Weg stellen sind außerhalb der Kompetenz der Sicherheitsfirmen.Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“
dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmi-
gung/Legitimation gestattet.
Solltest Du keine Auskunft erteilen und der Verdacht liegt nahe, daß in deinem Handeln eine verbotene Eigenmacht vorliegt oder gar eine Straftat bzw. die Vorbereitung einer solchen, darf man/muß man Dich selbstverständlich festhalten, bis hoheitliche Hilfe eintrifft.
Bezüglich des MÜSSENS vergl. Garantenpflicht.
Siehe Panoramafreiheit. Dort wirde von öffentlichem Grund gesprochen.Bayernlover @ 11 Dec 2011, 16:12 hat geschrieben: Aber öffentlich zugänglich.
Das meinte ich mit Hausverbot.
Das ehrt Dich, ich sehe aber dass das Problem immer an der einfachsten Stelle angegangen wird. Es werden simple Hobbyfotografen mit teuren Ausrüstungen unter Generelverdacht gestellt und auch entsprechend behandelt. Und das nervt mich.
Ich kann verstehen, daß Dich das nervt. Aber ist es denn bei Dir so oft vorgekommen? Gut das mag an Deiner Ausrüstung liegen. Aber es ist doch kein Akt, einfach freundlich und kooperativ zu sein, wenn man nur private Aufnahmen macht. Die wenigsten Kollegen wollen Ärger, genau wie Du. Vielmehr ist es sogar so, daß die Bahn sich eher hinter einen Beschwerdeführer stellt, so er denn eine Beschwerde einlegt, als hinter die eigenen Leute, was den Job nicht einfacher macht.
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Ja, das ist aber nicht das aktuell geltende Recht. Und nach dem habt auch ihr euch zu richten.Prokurist @ 11 Dec 2011, 16:16 hat geschrieben: Damit sind Einzelgenehmigungen gemeint, denn eine generelle Genehmigung liegt ja vor. Sollte es aber der Bahn in den Sinn kommen, diese zurückzuziehen, zugunsten dessen, daß jeder Hobbyfotograf eine Einzelgenehmigung braucht, wäre das ihr gutes Recht.
Den "begründeten" Verdacht dürftest Du dann auch dem Staatsanwalt erläutern. Zum Glück ist es in unserem Land noch nicht so weit, dass man sich vor Gericht rechtfertigen muss, wenn man auf einem Bahnsteig Fotos macht. In der DDR war das leider anders.Solltest Du keine Auskunft erteilen und der Verdacht liegt nahe, daß in deinem Handeln eine verbotene Eigenmacht vorliegt oder gar eine Straftat bzw. die Vorbereitung einer solchen, darf man/muß man Dich selbstverständlich festhalten, bis hoheitliche Hilfe eintrifft.
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Die Foren sind voll von solchen Begegnungen. Zuerst nervt mich der Generalverdacht, und dann auch die Tatsache dass man sich gefälligst zu rechtfertigen hat, wenn man einer erlaubten Sache nachgeht. Demnächst werde ich beim Autofahren auf einem privaten Parkplatz angehalten und gefragt, ob ich vor habe in nächster Zeit jemanden dort zu überfahren. Wenn ich darauf keine Antwort gebe, wird dann wohl mein Auto beschlagnahmt.Prokurist @ 11 Dec 2011, 16:24 hat geschrieben: Ich kann verstehen, daß Dich das nervt. Aber ist es denn bei Dir so oft vorgekommen? Gut das mag an Deiner Ausrüstung liegen. Die wenigsten Kollegen wollen Ärger, genau wie Du.
Ja, dazu gehören aber immer zwei. Und wenn man mich im Blockwartton versucht wegzujagen, oder anfängt mir an meiner Ausrüstung rumzugrabbeln, oder noch viel schlimmer, mich versucht festzuhalten, hat meine Kooperationsbereitschaft schlagartig ein Ende.Aber es ist doch kein Akt, einfach freundlich und kooperativ zu sein, wenn man nur private Aufnahmen macht.
Und nach dem was Du hier schreibst wird es euch von oben auch noch so eingeimpft.
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Also wie ich jetzt persönlich diesen Beitrag werten soll... :huh:143 094-1 @ 11 Dec 2011, 16:10 hat geschrieben: Die bisherige Diskussion zeigt doch sehr deutlich dass es hier gewisse "Informationsdefizite" bezüglich des nicht gewerblichen Fotografierens auf Bahngelände bzw. von Bahnanlagen oder Fahrzeugen sowie der Kompetenzen eines privaten Sicherheitsdienstes gibt.
Ersteres sollte durch Lesen der Hausordnung (die einem Zivilisten in DB-Sicherheit-Montur eigentlich bekannt sein sollte...) und der bereits zitierten allgemeinen Fotogenehmigung aus den geschäftlichen Mitteilungen geklärt sein.
Zweiteres lässt sich so leicht wohl nicht abstellen, denn gut ausgebildetes und geschultes Personal kostet eben Geld und genau das will niemand in die Hand nehmen. Zur Zeit scheint die einzige Voraussetzung für einen Job im Sicherheitsgewerbe zu sein, dass der Bewerber selbstständig atmen kann. Weiterhin ist die Statur eines Kleiderschranks sowie eine gesunde Selbstüberschätzung wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich.
Ich weiss schon warum ich um die Mitarbeiter der DB Sicherheit einen großen Bogen mache - und der Verlauf dieser Diskussion bestätigt das wieder einmal.
Nichtdestotrotz gibt es auch bei DB Sicherheit einige Leute die durchaus was auf dem Kasten haben und mit denen man arbeiten kann.
Leider werden das immmer weniger - und seit DB Sicherheit sein Personal bei Wach- und Schließfirmen ausleiht (wo die ihre Truppe rekrutieren s. o.) geht es da rapide abwärts, gerade was das eisenbahntechnische "Know-How" der Leute angeht.
Grundsätzlich ist bei der DB im allgemeinen und der Sicherheit im Besonderen nicht alles Gold was glänzt. Es gäbe einiges zu verbessern!
Ich persönlich habe zwar immer auch gern SOD gemacht, habe aber diesen Job eigentlich nur gemacht, weil ich mich bei der Bahn einmal etwas umschauen wollte. Und da man als Sicherheitsmitarbeiter überall mal hikommt und vieles macht, mit vielen Menschen in Kontakt kommt, habe ich diesen mal mehr mal weniger gern gemacht. Doch jetzt locken andere eisenbahntechnische Aufgaben.

Die Aufgabe, den Sicherheitsdienst auf Vordermann zu bringen, überlasse ich gerne jenen, die sich dazu berufen fühlen und hoffe es sind die Richtigen, die wissen, was sie tun. <_<
@ Bayernlover
Nocheinmal und hoffentlich abschließend:
Das derzeit geltende Hausrecht besagt, daß Du als Hobbyfotograf Fotos machen kannst, ohne daß dies einer Einzelgenehmigung bedarf.
Der Sicherheitsmitarbeiter hat natürlich die Pflicht, Dich respektvoll und höflich anzusprechen und sich Dir gegenüber auch so zu verhalten. Ein Verdachtsmoment (da spreche ich allerdings ausschließlich von mir) besteht erst dann, wenn Du Dich verdächtig verhälst. Dieser ist bei einer Maßnahme, die Dich in Deiner persönlichen Bewegungsfreiheit einschränkt, selbstverständlich von einem Staatsanwalt bzw. Richter zu prüfen. Ganz klar! An Deiner Ausrüstung hat kein Sicherheitsmensch etwas verloren, die darf ausschließlich nur durch entsprechende Behörden beschlagnahmt werden und ausschließlich auch nur zur Beweiserhebung. Auch die Behörden und der Staatsanwalt dürfen nicht alles.
Ich hoffe ich konnte im Punkto Rechtssicherheit dem einen oder anderen dienlich sein.
Nocheinmal und hoffentlich abschließend:
Das derzeit geltende Hausrecht besagt, daß Du als Hobbyfotograf Fotos machen kannst, ohne daß dies einer Einzelgenehmigung bedarf.
Der Sicherheitsmitarbeiter hat natürlich die Pflicht, Dich respektvoll und höflich anzusprechen und sich Dir gegenüber auch so zu verhalten. Ein Verdachtsmoment (da spreche ich allerdings ausschließlich von mir) besteht erst dann, wenn Du Dich verdächtig verhälst. Dieser ist bei einer Maßnahme, die Dich in Deiner persönlichen Bewegungsfreiheit einschränkt, selbstverständlich von einem Staatsanwalt bzw. Richter zu prüfen. Ganz klar! An Deiner Ausrüstung hat kein Sicherheitsmensch etwas verloren, die darf ausschließlich nur durch entsprechende Behörden beschlagnahmt werden und ausschließlich auch nur zur Beweiserhebung. Auch die Behörden und der Staatsanwalt dürfen nicht alles.
Ich hoffe ich konnte im Punkto Rechtssicherheit dem einen oder anderen dienlich sein.

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Das sage ich nicht, es ging mir eher um die KaufhausdetektiveBayernlover @ 11 Dec 2011, 15:34 hat geschrieben: Und ein Foto anfertigen ist "auf frischer Tat" ertappen?

Edit: Ein kleines Motz muss sein, an Bayernlover und Prokurist: Man mss nicht für jedes Zitat einen neuen Post anfertigen, insbesondere auf der Seite vr dieser ist das extrem.

My hovercraft is full of eels.
SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
Nein, damit meine ich nicht unbedingt den Prokurist.TramBahnFreak @ 11 Dec 2011, 16:16 hat geschrieben: @ 143 094-1: Damit meinst du jetzt aber nicht unbedingt Prokurist, oder? Denn allein die Tatsache der heir geführten sinnvollen Diskussion würde einen Großteil der von dir angesprochenen Personengruppe schon ausschließen.
Jener scheint ja wenigstens an einem respektvollen Miteinander sowohl mit Fotografen als auch mit Kollegen interessiert zu sein und das auch so zu praktizieren. Nichtdestotrotz kamen auch von ihm so einige Behauptungen bei denen sich mir die Fingernägel aufrollen.
Leider habe ich mit DB Sicherheit und den Mitarbeitern derselben so meine Erfahrungen gemacht, sowohl als Außenstehender wie auch als Lokführer und daher ist das Thema bei mir durch.
Der "Prokurist" hat dazu aufgerufen man solle seine Erfahrungen mit DB Sicherheit hier äußern und das habe ich getan.
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Genau diese Erfahrungen würde mich, ganz allgemein, interessieren.143 094-1 @ 11 Dec 2011, 17:12 hat geschrieben: Nein, damit meine ich nicht unbedingt den Prokurist.
Jener scheint ja wenigstens an einem respektvollen Miteinander sowohl mit Fotografen als auch mit Kollegen interessiert zu sein und das auch so zu praktizieren. Nichtdestotrotz kamen auch von ihm so einige Behauptungen bei denen sich mir die Fingernägel aufrollen.
Leider habe ich mit DB Sicherheit und den Mitarbeitern derselben so meine Erfahrungen gemacht, sowohl als Außenstehender wie auch als Lokführer und daher ist das Thema bei mir durch.
Der "Prokurist" hat dazu aufgerufen man solle seine Erfahrungen mit DB Sicherheit hier äußern und das habe ich getan.

Der Spruch mit den Kollegen Lokführer, einige Seiten vorher, war nicht so ganz ernst gemeint. Ich hoffe, daß dies auch ersichtlich war...
Da hast Du durchaus recht und ich gelobe Besserung!Edit: Ein kleines Motz muss sein, an Bayernlover und Prokurist: Man mss nicht für jedes Zitat einen neuen Post anfertigen, insbesondere auf der Seite vr dieser ist das extrem.
Ich finde es schon witzig, dass man sich hier seitenlang über angebliches oder tatsächliches Fotografierverbot auf dem Bahnsteig herum streitet. Und warum Züge und Bahnanlagen nicht zur Panoramafreiheit gehören sollen, erschließt sich mir nicht. Aber Züge und Bahnanlagen kann man auch von außerhalb des Bahngeländes fotografieren.
Die Bahn hat selbstverständlich Hausrecht und kann das fotografieren auch auf dem Bahnsteig komplett verbieten. So machen es viele Unternehmen, wo ein Fotografierverbot besteht. Ich war einmal zu einem Termin auf (sonst nicht öffentlich zugänglichem) Bahngelände. Dort war auch ein allgemeines Fotografierverbot erlassen. Nur bestimmte Objekte durften dort im Zusammenhang zu einem bestimmten Thema abgelichtet werden. Auf dem Rückweg sah ich eine E 10 und wollte sie mir etwas näher ansehen und ging darauf zu. Sofort kam ein DB-Mitarbeiter auf mich zu und bat mich höflich, dort weg zu gehen. Ich hatte keine Kamera in der Hand und meine Kompakte hätte ohnehin nichts gebracht. Ich fragte ihn nach dem Grund und er teilte mir mit, dass das Fotografieren hier verboten sei. Und wenn ich hier stehe, kämen Andere und wollten fotografieren. Stehe ich aber an einer Strecke, darf ich die Lok sehr wohl fotografieren.
Das gleiche gilt bei Flughäfen. Stehe ich hinter dem Zaun oder auf der Besucherterrasse, darf ich jedes Flugzeug und das Gelände auf den Film (oder Chip) bannen, bin ich jedoch auf dem Flugfeld, geht dies nicht.
Die Bahn verlangt für Pressefotos eine Genehmigung. Diese ist sogar kostenlos. Aber das "lohnt" sich nur, wenn es sich um aktuelle Ereignisse handelt. Diese wir automatisch erteilt, wenn die Presse zu einem aktuellen Anlass (Pressekonferenz) eingeladen wird. Ansonsten gibt es in der Mediathek der Bahn genügend professionelle Fotos aus allen Bereichen, die für die Presseveröffentlichung kostenlos sind.
Aber kommen wir auf die sonstigen Aufgaben der DB-Sicherheit zurück. DB-Sicherheit ist eine private Sicherheitsfirma, so wie Kötter Security u.ä. Möglicherweise ist ihre Ausbildung besser, als bei den meisten anderen dieser Branche. Das begrüße ich zunächst und ich fühle mich im Zug auch sicherer, wenn ein paar "Kleiderschränke" von ihnen den Zug bestreifen. Da stört es mich als friedlichem Fahrgast auch nicht, wenn einige Mitarbeiter nicht das intellektuelle Niveau eines Polizeioberkommissars erreichen.
Es gibt auch Unterschiede in der Uniformierung - und damit wohl auch in den Aufgaben. Einige tragen recht "zivile" Uniformen und sind auch nicht mit Handschuhen, Handschellen u.ä. "bewaffnet" Andere sehen in ihrem "Kampfanzug" schon recht kriegsmäßig aus. Bei einigen von ihnen scheint es mit dem Intellekt auch nicht weit her zu sei.
Dazu nur ein Beispiel. Ich ging im Hauptbahnhof in normaler Kleidung und ohne verdächtige Gegenstände auf den Ausgang zu und sah zwei dieser Mitarbeiter neben dem Service-Point stehen. Nur kurz blickte ich zu ihnen hinüber und ging dabei weiter. Als ich auf dem Vorplatz ankam, bemerkte ich, dass sie mir gefolgt waren. Auffällig unauffällig beobachteten sie mich. Ebenso auffällig unauffällig habe ich sie auch beobachtet und mir dabei eine Kippe angesteckt. Bevor ich sie aber ansprechen konnte, verschwanden sie aber wieder im Bahnhof. Offenbar hatten sie gemerkt, das ich sie "ertappt" hatte. Ich hatte ja gehofft, sie im Bahnhof wieder zutreffen, aber als ich die Kippe aufgeraucht und den Bahnhof wieder betreten hatte, waren sie verschwunden.
Manchmal sitzt ein solcher "Krieger" in der S-Bahn in der ersten Klasse, ohne Kopfbedeckung und mit Kopfhörern eines iPod im Ohr. Offensichtlich fährt er zum Dienst. Ob er eingreifen würde, wenn es bei einer Fahrkartenkontrolle Probleme gäbe, weiß ich jedoch nicht. Ich warte nur darauf, dass mal eine Kontrolle kommt und jemand ohne Fahrschein ist.
Die Bahn hat selbstverständlich Hausrecht und kann das fotografieren auch auf dem Bahnsteig komplett verbieten. So machen es viele Unternehmen, wo ein Fotografierverbot besteht. Ich war einmal zu einem Termin auf (sonst nicht öffentlich zugänglichem) Bahngelände. Dort war auch ein allgemeines Fotografierverbot erlassen. Nur bestimmte Objekte durften dort im Zusammenhang zu einem bestimmten Thema abgelichtet werden. Auf dem Rückweg sah ich eine E 10 und wollte sie mir etwas näher ansehen und ging darauf zu. Sofort kam ein DB-Mitarbeiter auf mich zu und bat mich höflich, dort weg zu gehen. Ich hatte keine Kamera in der Hand und meine Kompakte hätte ohnehin nichts gebracht. Ich fragte ihn nach dem Grund und er teilte mir mit, dass das Fotografieren hier verboten sei. Und wenn ich hier stehe, kämen Andere und wollten fotografieren. Stehe ich aber an einer Strecke, darf ich die Lok sehr wohl fotografieren.
Das gleiche gilt bei Flughäfen. Stehe ich hinter dem Zaun oder auf der Besucherterrasse, darf ich jedes Flugzeug und das Gelände auf den Film (oder Chip) bannen, bin ich jedoch auf dem Flugfeld, geht dies nicht.
Die Bahn verlangt für Pressefotos eine Genehmigung. Diese ist sogar kostenlos. Aber das "lohnt" sich nur, wenn es sich um aktuelle Ereignisse handelt. Diese wir automatisch erteilt, wenn die Presse zu einem aktuellen Anlass (Pressekonferenz) eingeladen wird. Ansonsten gibt es in der Mediathek der Bahn genügend professionelle Fotos aus allen Bereichen, die für die Presseveröffentlichung kostenlos sind.
Aber kommen wir auf die sonstigen Aufgaben der DB-Sicherheit zurück. DB-Sicherheit ist eine private Sicherheitsfirma, so wie Kötter Security u.ä. Möglicherweise ist ihre Ausbildung besser, als bei den meisten anderen dieser Branche. Das begrüße ich zunächst und ich fühle mich im Zug auch sicherer, wenn ein paar "Kleiderschränke" von ihnen den Zug bestreifen. Da stört es mich als friedlichem Fahrgast auch nicht, wenn einige Mitarbeiter nicht das intellektuelle Niveau eines Polizeioberkommissars erreichen.
Es gibt auch Unterschiede in der Uniformierung - und damit wohl auch in den Aufgaben. Einige tragen recht "zivile" Uniformen und sind auch nicht mit Handschuhen, Handschellen u.ä. "bewaffnet" Andere sehen in ihrem "Kampfanzug" schon recht kriegsmäßig aus. Bei einigen von ihnen scheint es mit dem Intellekt auch nicht weit her zu sei.
Dazu nur ein Beispiel. Ich ging im Hauptbahnhof in normaler Kleidung und ohne verdächtige Gegenstände auf den Ausgang zu und sah zwei dieser Mitarbeiter neben dem Service-Point stehen. Nur kurz blickte ich zu ihnen hinüber und ging dabei weiter. Als ich auf dem Vorplatz ankam, bemerkte ich, dass sie mir gefolgt waren. Auffällig unauffällig beobachteten sie mich. Ebenso auffällig unauffällig habe ich sie auch beobachtet und mir dabei eine Kippe angesteckt. Bevor ich sie aber ansprechen konnte, verschwanden sie aber wieder im Bahnhof. Offenbar hatten sie gemerkt, das ich sie "ertappt" hatte. Ich hatte ja gehofft, sie im Bahnhof wieder zutreffen, aber als ich die Kippe aufgeraucht und den Bahnhof wieder betreten hatte, waren sie verschwunden.
Manchmal sitzt ein solcher "Krieger" in der S-Bahn in der ersten Klasse, ohne Kopfbedeckung und mit Kopfhörern eines iPod im Ohr. Offensichtlich fährt er zum Dienst. Ob er eingreifen würde, wenn es bei einer Fahrkartenkontrolle Probleme gäbe, weiß ich jedoch nicht. Ich warte nur darauf, dass mal eine Kontrolle kommt und jemand ohne Fahrschein ist.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Gerne, aber die Zitierfunktion hier ist mittelalterlichNJ Transit @ 11 Dec 2011, 17:07 hat geschrieben: Edit: Ein kleines Motz muss sein, an Bayernlover und Prokurist: Man mss nicht für jedes Zitat einen neuen Post anfertigen, insbesondere auf der Seite vr dieser ist das extrem.![]()


Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.