1950 haben die Arbeiter noch wöchentlich Lohntüten erhaltenBayernlover @ 6 Feb 2012, 19:14 hat geschrieben:Hallo, aufwachen, wir sind in 2012, und nicht mehr in 1950!
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Aber nicht bei übertragbarer IsarCard, die inzwischen sehr verbreitet ist. Wenn man diese wirklich zu Hause hat liegen lassen oder einen Austausch der bereits erhaltenen Marke am Monatsanfang vergessen hat, hat man Pech gehabt. Natürlich kann man sagen, selbst schuld, man hätte ja die personalisierte Variante nehmen können.Autobahn @ 6 Feb 2012, 19:08 hat geschrieben:Wenn sich in der Geldbörse ein Monatsticket befindet, kann ich es später vorlegen und ich komme mit einer Bearbeitungsgebühr davon.
12 Uhr beim MVV.Autobahn @ 6 Feb 2012, 19:08 hat geschrieben:Im Normalfall sind die Monatskarten auch noch am ersten Werktag des neuen Monats bis Betriebsschluss gültig.
Edit:
Kann es sein, dass Du noch in dieser Zeit lebst?Autobahn @ 6 Feb 2012, 19:20 hat geschrieben:1950 haben die Arbeiter noch wöchentlich Lohntüten erhalten
Da hält sich mein Mitleid in Grenzen sorry. Man kann von jedem Fahrgast durchaus erwarten, das er VOR Fahrantritt nachprüft, ob er ein gültiges Ticket dabei hat. Wer das net rafft, muss eben zahlen und das zurecht.TramPolin @ 6 Feb 2012, 19:23 hat geschrieben: Aber nicht bei übertragbarer IsarCard, die inzwischen sehr verbreitet ist. Wenn man diese wirklich zu Hause hat liegen lassen oder einen Austausch der bereits erhaltenen Marke am Monatsanfang vergessen hat, hat man Pech gehabt. Natürlich kann man sagen, selbst schuld, man hätte ja die personalisierte Variante nehmen können.
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Habe ich mit einem Wort gefordert, dass jemand Mitleid haben soll? Ich habe nur erklärt, dass man seine Vergesslichkeit unter Umständen teuer bezahlen muss. Jedem passieren mal Fehler, und wenn einer zum Schwarzfahrer wird trotz 500-EUR-IsarCard-Jahres-Abo, das ist schon bitter. Hart, aber ungerecht!Lazarus @ 6 Feb 2012, 19:27 hat geschrieben: Da hält sich mein Mitleid in Grenzen sorry. Man kann von jedem Fahrgast durchaus erwarten, das er VOR Fahrantritt nachprüft, ob er ein gültiges Ticket dabei hat. Wer das net rafft, muss eben zahlen und das zurecht.
Monats- und Jahreskarteninhaber kaufen aber selten eine Einzelfahrt direkt vor Fahrtantritt :rolleyes:Autobahn @ 6 Feb 2012, 19:08 hat geschrieben:Wenn ich meine Geldbörse vergessen/verloren habe, merke ich das spätestens, wenn ich am Automaten stehe und bezahlen will.
Außerdem - was tun, wenn ich das gerade auf dem Heimweg merke? Und es sowohl zur Polizei (Verlust melden) als auch nach Hause zu weit zu Laufen ist?
Ich soll also meine Jahreskarte paartausendmal Jährlich anschauen, um mich zu vergewissern, dass sie wirklich im Geldbeutel ist oder ich auch den richtigen Geldbeutel dabei habe?Lazarus @ 6 Feb 2012, 19:27 hat geschrieben:Man kann von jedem Fahrgast durchaus erwarten, das er VOR Fahrantritt nachprüft, ob er ein gültiges Ticket dabei hat.
Wieso ärgerst du dich. Wenn du eine Jahreskarte hast, ist sie doch eh persönlich...also.
Außerdem ist es sehr wohl deine Aufgabe zu schauen, dass du dein Ticket dabei hast, oder brauchst du etwa dafür die Hilfe des Staates?
Ich kontrolliere übrigens jedes Ticket nach dem Stempeln. Wenn da etwas falsches drauf stehst bist du auch selber Schuld!
Außerdem ist es sehr wohl deine Aufgabe zu schauen, dass du dein Ticket dabei hast, oder brauchst du etwa dafür die Hilfe des Staates?
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Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Natürlich meine ich eine personalisierte Monatskarte, das versteht sich von selbst. Die Regelung des MVV, das um 12 Uhr am ersten Werktag des Monats die Karte ungültig wird, finde ich allerdings krass.TramPolin @ 6 Feb 2012, 19:23 hat geschrieben: Aber nicht bei übertragbarer IsarCard, die inzwischen sehr verbreitet ist.
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Wenn ich im Supermarkt einkaufe und merke dass ich meinen Geldbeutel nicht dabei habe, kann ich auch nicht darauf verweisen dass ich ja eigentlich immer zahle und heute einfach kein Geld dabei habe.
Fehler passieren, aber dann muss man dafür einstehen und wem der Fehler einmal passiert ist, dem wird es nicht mehr passieren, weil man sich dann immer zehn mal vergewissert.
Wie ist das mit Jahreskarteninhabern, sind die nicht namentlich registriert? Denn dann könnten sie ja gegen Vorlage der vergessenen Jahreskarte wieder das zusätzlich bezahlte Geld rückerstattet bekommen.
Fehler passieren, aber dann muss man dafür einstehen und wem der Fehler einmal passiert ist, dem wird es nicht mehr passieren, weil man sich dann immer zehn mal vergewissert.
Wie ist das mit Jahreskarteninhabern, sind die nicht namentlich registriert? Denn dann könnten sie ja gegen Vorlage der vergessenen Jahreskarte wieder das zusätzlich bezahlte Geld rückerstattet bekommen.
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Ich weiß nicht, wie gut das Beispiel ist. Das im Supermarkt ist mir schon einmal passiert, dann gehe ich aber nicht mit den Waren raus ohne zu zahlen, sondern lasse die Waren an der Kasse zurück und hole den Geldbeutel.Electrification @ 6 Feb 2012, 20:50 hat geschrieben: Wenn ich im Supermarkt einkaufe und merke dass ich meinen Geldbeutel nicht dabei habe, kann ich auch nicht darauf verweisen dass ich ja eigentlich immer zahle und heute einfach kein Geld dabei habe.
Wenn ich beim Schwarzfahren den Irrtum erkenne und den U-Bahnbereich an der nächsten Station verlasse, um mir die Karte nachzukaufen, kann es schon zu spät sein, es kann immer noch eine Kontrolle kommen.
Naja, aber es gibt auch übertragbare Jahreskarten. Und da kann ja theoretisch jemand anderes zum Zeitpunkt der Kontrolle fahren/gefahren sein; auch wenn Du die Abbuchung am eigenen Kontoauszug hast.Electrification @ 6 Feb 2012, 20:50 hat geschrieben: Wie ist das mit Jahreskarteninhabern, sind die nicht namentlich registriert? Denn dann könnten sie ja gegen Vorlage der vergessenen Jahreskarte wieder das zusätzlich bezahlte Geld rückerstattet bekommen.
Aber vielleicht kann man ja eine 3fache Stufung machen, um Härten von Dauerkunden beim echten Vergessen abzumildern:
- Standardfall 100 Euro (statt 40) beim 1. Mal, dann 200 Euro. Evtl. dann steigern bis 500,-
- bei nachträglichem Nachweis eines übertragbaren Abos beim 1. Mal, sagen wir innerhalb 2 oder 3 Jahren: rabattierte 50 Euro als Warnschuss (und Abschreckung von Leuten die das als Missbrauchsmöglichkeit nutzen wollen). Einmaliges/seltenes Versehen wird dann etwas abgemildert.
- bei nachträglichem Nachweis einer persönlichen Zeitkarte: 5 Euro Bearbeitungsgebühr (bzw. 0 bei laufendem persönlichen Abo mit Abbuchung).
Ich denke, das langt ordentlich zu und engt den meistvorkommenden "Kolateralschaden" doch deutlich ein.
Bei übertragbaren Karten seh ich keinen Grund, warum man jemand bevorzugt behandelt werden sollte. Weil man eben net ausschliessen kann, das die Karte zum Zeitpunkt der Kontrolle von ganz jemand anders benutzt wurde. Ergo hat hier der MVV vollkommen recht, wenn solche Leute wie Schwarzfahrer behandelt. Das sind sie nämlich auch.
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Da bin ich ja bei Dir. Drum auch nicht auf 0 setzen. Aber wem passiert das nicht mal, drum nicht 0,0-Toleranz sondern es gibt einmal nen Warnschuss, anstelle gleich die MP40 zu zücken. 50 Euro ist ja auch mehr als heute.
Aber die Wahrscheinlichkeit, das jemand mit einem Abo das bewusst macht, ist halt deutlich kleiner. Schliesslich sind das i.d. Regel gute und langjährige Kunden, die man auch bei der Stange halten sollte und eben nicht gleich "Moskau-Inkasso" schickt.
Vorsatz ist seitens eines Verbunds de facto nicht nachweisbar, es ist ja nur ein Indiz bzw. eine Möglichkeit ohne Beweis.
Aber die Wahrscheinlichkeit, das jemand mit einem Abo das bewusst macht, ist halt deutlich kleiner. Schliesslich sind das i.d. Regel gute und langjährige Kunden, die man auch bei der Stange halten sollte und eben nicht gleich "Moskau-Inkasso" schickt.
Vorsatz ist seitens eines Verbunds de facto nicht nachweisbar, es ist ja nur ein Indiz bzw. eine Möglichkeit ohne Beweis.
Und wie hältst Du es mit der ersten Klasse? Für mich ein wichtiges Kriterium. Für mich ist ein Sitzplatz und Ruhe unabdingbar.Hot Doc @ 6 Feb 2012, 21:27 hat geschrieben:Einfach endlich den abgaben-/steuerfinanzierten ÖPNV einführen und wir können uns das ganze Thema sparen!
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In NRW haben wir zumindest in S-Bahnen, RB- und RE-Zügen eine erste Klasse. Die ist zwar meist nicht besser ausgestattet, bietet aber in der Regel einen SitzplatzTramPolin @ 6 Feb 2012, 21:54 hat geschrieben:In München gibt es keine 1. und 2. Klasse im ÖPNV. Wir haben in gewisser Weise nur eine 1. Klasse!
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
In den S-Bahnen auch Rentneraquarium genannt...Autobahn @ 6 Feb 2012, 22:13 hat geschrieben: In NRW haben wir zumindest in S-Bahnen, RB- und RE-Zügen eine erste Klasse.
Die hiesigen sollte-1.Kl.-Abteile der 423er haben jedenfalls nach den Klappsitzen manchmal mit die schlonzigsten Sitze in nem Zug mit den meisten Fliegen drumherum. Dafür mehr Beinfreiheit und in der ersten Serie noch mit Holztischchen und Armlehnen.
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Nicht nur da. DAS ist die Regel - und auch vom VDV empfohlen.TramPolin @ 6 Feb 2012, 19:23 hat geschrieben: 12 Uhr beim MVV.
Nein. Grade das kann man nicht. Warum sollte ich das als JahresTicket-Besitzer auch vor jeder Fahrt überprüfen? Und dann haben wir noch höhere Verlustzahlen als eh schon...Lazarus @ 6 Feb 2012, 19:27 hat geschrieben:Da hält sich mein Mitleid in Grenzen sorry. Man kann von jedem Fahrgast durchaus erwarten, das er VOR Fahrantritt nachprüft, ob er ein gültiges Ticket dabei hat. Wer das net rafft, muss eben zahlen und das zurecht.
Grundsätzlich ja. Daher:spock5407 @ 6 Feb 2012, 20:59 hat geschrieben:Aber vielleicht kann man ja eine 3fache Stufung machen, um Härten von Dauerkunden beim echten Vergessen abzumildern:
Ersttäter: 10€
Danach kann man dann eine Staffelung bei 100/200/500 Euro ansetzen.
Bei übertragbaren ZeitTickets würd ich da aber die volle Härte anwenden - du willst gar nicht wissen, wie viele übertragbare JahresTickets bei irgendwelchen Kiosken im Umland eingezogen werden, die die Dinger gebührenpflichtig weitergeben.
Zumindest in den Regionalzügen von DB, BOB und Alex schon - wenn einem auch mitunter niemand einen Zuschlag verkaufen kann.TramPolin @ 6 Feb 2012, 21:54 hat geschrieben:In München gibt es keine 1. und 2. Klasse im ÖPNV. Wir haben in gewisser Weise nur eine 1. Klasse! laugh.gif
Nein. Der MVV-Gemeinschaftstarif sieht ausdrücklich vor, dass sofern in S-Bahnen Abteile als 1. Klasse gekennzeichnet sind diese als 2. Klasse zu behandeln sind.Martin H. @ 6 Feb 2012, 22:28 hat geschrieben:Die S-Bahnlinie A hat eine Erste Klasse tongue.gif
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Das ist im MVV auch gängige Praxis - zumindest in Wolfratshausen konnte man bis vor ein paar Jahren noch eine "Grüne Karte" pro Tag für 3€ ausleihen, später waren es dann 3,50€. Günstiger kam man nicht weg von dortJeDi @ 6 Feb 2012, 23:24 hat geschrieben: Bei übertragbaren ZeitTickets würd ich da aber die volle Härte anwenden - du willst gar nicht wissen, wie viele übertragbare JahresTickets bei irgendwelchen Kiosken im Umland eingezogen werden, die die Dinger gebührenpflichtig weitergeben.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Das ist aber dann Betrug und dann muss man diese Kioske und sonstige Betreiber gnadenlos zur Rechenschaft ziehen, denn hier gehen dem MVV wertvolle Einnahmen verloren.Bayernlover @ 7 Feb 2012, 10:32 hat geschrieben: Ist auch eher im Außenraum der Fall, denke ich. Im Innenraum ist die Ersparnis dann einfach zu gering.
Wer regelmäßig fährt kauft sich eh eine Jahreskarte, Monatskarte oder sonst was und Gelegenheitsfahrer können ja auch eine Tageskarte oder sonstiges kaufen.
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Es geht nicht nur um die Kurzstrecke - jedes Tarifsystem hat so seine Tücken, und die sind in NRW eher weniger die Kurzstrecke.Autobahn @ 6 Feb 2012, 19:08 hat geschrieben: Die Tarifsysteme in Deutschland sind sicher kompliziert, aber in NRW hängt an jeder Haltestelle ein Aushang, aus dem hervor geht, welches Ticket für welches Zielgebiet zu lösen ist.
Ich aber. Es nervt nämlich extrem.TramPolin @ 6 Feb 2012, 19:23 hat geschrieben:Kann es sein, dass Du noch in dieser Zeit lebst?Ich meine nur, weil öfter solche Geschichten kommen wie "Als ich den Untergang der Titanic überlebte" und so was. Ich meine es keinesfalls böse!
Ja, das kann ja nicht angehen dass jemand mit dem ÖPNV fährt, der nicht genau weiß was bei dem Stempelaufdruck was bedeutet. Jeder Fahrgast hat gefälligst die Zahlgrenzennummern von allen Bus- und Tramlinien auswendig zu wissen!Jean @ 6 Feb 2012, 20:16 hat geschrieben:Ich kontrolliere übrigens jedes Ticket nach dem Stempeln. Wenn da etwas falsches drauf stehst bist du auch selber Schuld!
Nö, hat sie nichtMartin H. @ 6 Feb 2012, 22:28 hat geschrieben:Die S-Bahnlinie A hat eine Erste Klasse![]()
Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: Eine so drastische Erhöhung der Strafe wie hier vorgeschlagen ist die beste Möglichkeit, Fahrgäste dauerhaft zu vergraulen. Natürlich, rein rechtlich gesehen ist jeder selber schuld, wenn er keine gültige Fahrkarte hat. Es ist aber nun mal Fakt, dass nahezu jeder schon mehrmals in seinem Leben unabsichtlich schwarz gefahren ist. Und das muss man als Dienstleistungsunternehmen, das seine Kunden behalten will, berücksichtigen - unabhängig davon was im Gesetz steht. Und 120 Euro sind für viele Leute sehr viel Geld.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Das war primär ein Angebot für sozial schwache, wenn auch auf dem Rücken der ehrlichen Zahler. Mittlerweile gibt es das aber (zumindest dort wo ich es her kannte) nicht mehr, demjenigen ist der Aufwand zu großElectrification @ 7 Feb 2012, 14:07 hat geschrieben: Das ist aber dann Betrug und dann muss man diese Kioske und sonstige Betreiber gnadenlos zur Rechenschaft ziehen, denn hier gehen dem MVV wertvolle Einnahmen verloren.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Ich habe schon lange genug eine Jahreskarte. Ich muss deswegen nicht überprüfen, nein ich WEISS es schlicht und ergreifend, dass ich eine gültige Fahrkarte besitze und nicht schwarzfahre. Im Gegenteil, ich gehöre zu den besten Kunden des Verkehrsverbundes.Jean @ 6 Feb 2012, 20:16 hat geschrieben:Außerdem ist es sehr wohl deine Aufgabe zu schauen, dass du dein Ticket dabei hast, oder brauchst du etwa dafür die Hilfe des Staates?
Aus welchem rational nachvollziehbaren Grund sollte ich bei jedem Einsteigen in ein öffentliches Verkehrsmittel jedesmal schauen, ob die Fahrkarte auch wirklich im Geldbeutel ist? Prüfst du auch vor jedem Zündschlüsselumdrehen, ob du einen gültigen Führerschein besitzt und ob die Versicherungspolice für das Auto noch gültig ist, und rechnest vor jeder gekauften Flasche Wein nach, ob du auch wirklich mindestens 18 Jahre alt bist?
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