JeDi @ 17 Feb 2012, 14:56 hat geschrieben: Und?
Es handelt sich offenkundig um einen Fahrkartenschalter, der vom Fahrdienstleiter bedient wird. Darauf deuten zum einen die krummen Zeiten hin (es handelt sich vermutlich um die offiziellen Pausen - auch wenn ich nicht verstehe warum es Mittwochs gar so viele davon gibt), und spätestens mit dem Satz "Keine Schalterbedienung während den Zugfahrten!" ist klar dass es sich um einen Verkäufer handeln muss, der in irgendeiner Weise an der Durchführung der Zugfahrten beteiligt sein muss. Und damit kommt Eichstätt Stadt nicht in Frage.
Das heißt aber auch, dass jeweils zwischen :48 und :13 an diesem Bahnhof vermutlich kein Zugverkehr ist.
Wenn es Ammerseebahn ist dann müsste es eigentlich Schondorf sein - wobei ich grade unsicher bin ob die noch nen Schalter haben.
Der Zug nach Schondorf fährt um :13 in Utting ab, der Zug von Schondorf kommt um :42 in Utting an. Wenn es sich um eine Pausenregelung für den Fahrdienstleiter handelt, muss die Pause also einige Minuten nach Ankunft des Zuges von Schondorf in Utting beginnen, und einige Minuten vor Abfahrt des Zuges nach Schondorf in Utting enden.
Damit wäre also für Schondorf eine Pausenregelung in der Richtung denkbar.
Ein Blick in die Betriebsstellenbesetzungsliste 2012 sagt: Schondorf hat momentan täglich Pause von
8:53 bis 9:08 und 10:53 bis 11:08
Also mal in die Liste von 2010 geschaut:
Pause von 8:53 bis 9:08, von 10:53 bis 11:08, von 20:53 bis 21:08, von 21:53 bis 22:08
Passt auch nicht, zeigt aber, dass man in Schondorf offenbar ganz gerne die Pausenzeiten ändert. Außerdem enden die Pausen jeweils 5 Minuten vor der Angabe auf dem Zettel, und beginnen 5 Minuten nach der Angabe auf dem Zettel.
Das heißt dass der Zettel vermutlich von 2009 oder früher ist, wenn ich jetzt mal rumspekulieren dürfte würde ich sagen der Zettel hängt in St. Otilien, und die Ausgabe ist Schondorf.
Und daher, lieber Autobahn: Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber seine Finger von der Tastatur fernhalten.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876