nein, ich hab das jetzt nicht auf die Schweiz bezogen.mapic @ 12 Jun 2012, 23:37 hat geschrieben: Sofern wir jetzt hier von der Schweiz reden
Tempolimit auf Straße und Schiene
Die Differenzgeschwindigkeit ist EIN Problem. Bei 220 kann man auch einfach seine Umgebung nicht mehr so genau abchecken und wahrnehmen. So kannst du ein zwischen 2 LKWs fahrendes Auto vielleicht noch sehen, dass es aber seit einigen Sekunden blinkt und höchstwahrscheinlich demnächst auf deine Spur fahren wird, kannst du locker mal übersehen. Bei 120 fällt die das schon lange vorher auf.Bayernlover @ 12 Jun 2012, 09:14 hat geschrieben: Und ja, die Differenzgeschwindigkeiten sind das Problem. Wenn vor mir einer mit 90 hinterm LKW rauszieht, schaff ich das aus 140km/h noch zu erbremsen. Bei 220 km/h wird es dann schon sehr dünn.
PS.: Zum Spritpreis. Ein Viertel finde ich nicht gerade wenig, wenn man übers sparen nachdenkt. Also ich fahre im Rahmen einer zügigen Fahrweise trotzdem betont spritsparend. Das mag zwar ein paar Betonfüße beim Beschleunigen an der Ampel stören, aber bei 50 sind die dann meistens auch nur ein-zwei Autolängen weiter vorne (und an der nächsten Ampel trifft man sich eh wieder).
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Weil das Bußǵeld allen in etwa gleich wehtun sollte - und das ist bei einem Einkommensunabhängigen Bußgeld nun mal alles andere als zutreffend.ropix @ 12 Jun 2012, 23:09 hat geschrieben: Wozu muss man eigentlich immer alles vom Gehalt abhängig machen? Der Vorteil einer Demokratie ist ja, dass bereits vorher im Gesetz steht was die zu erwartende Strafe für Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn man die jetzt alle vor Gericht ausfechten muss, was glaubt ihr wie teuer das wird? Da kann sich doch niemand mehr Kontrollen leiste...
Die jetzige Variante ist jedenfalls ziemlich ungerecht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Die Frage ist viel eher, warum gibt es so viele Pseudogeländewagen mit meist nur dem gleichen Stauraum, als ein normales Auto? Und dann noch Straßenreifen auf Alufelgen.Bayernlover @ 12 Jun 2012, 22:04 hat geschrieben: Und @Martin: Ich hab das auch nicht absolut gesagt, aber ein SUV mit 100 PS braucht bei 130km/h mit Sicherheit mehr als der mit 250 PS. Das muss man aber im Einzelfall sehen, die generelle Aussage "mehr Hubraum und mehr PS = mehr Verbrauch" gilt so nicht unbedingt.
Wenn's drauf ankommt, ist der VW Iltis um Längen überlegen, und hat danach nicht einen mehrere tausend Euro teuren Schönheitsfehler rundum.
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Es konnte mir nur noch niemand erklären wieso das mit einkommensabhängigeren Bußgeldern besser werden sollte. Ganz abgesehen davon dass die Festsetzung entweder willkürlicher werden muss - oder garantiert nicht gerechter wird???Boris Merath @ 13 Jun 2012, 01:18 hat geschrieben: Weil das Bußǵeld allen in etwa gleich wehtun sollte - und das ist bei einem Einkommensunabhängigen Bußgeld nun mal alles andere als zutreffend.
Die jetzige Variante ist jedenfalls ziemlich ungerecht.
Was ist das Einkommen einer Hausfrau?
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Und da liegt eben der Trugschluss in der ganzen Geschichte.Boris Merath @ 13 Jun 2012, 01:18 hat geschrieben: Weil das Bußǵeld allen in etwa gleich wehtun sollte - und das ist bei einem Einkommensunabhängigen Bußgeld nun mal alles andere als zutreffend.
Die jetzige Variante ist jedenfalls ziemlich ungerecht.
Es mag ja sein, dass jemanden, der ein Jahreseinkommen von 500.000€ nach Steuern hat sich nicht sonderlich über 100€ Bußgeld ärgert (deshalb gibt es hierzulande ja auch etwaige Fahrverbote die deutlich früher anfangen als das in anderen Ländern der Fall ist). Man träfe damit vielleicht die oberen 5% der Einkommensskala (und selbst das ist nicht gesagt, da ab einem bestimmten Betrag gerne alle Hebel in Bewegung gesetzt werden gerichtlich dagegen vorzugehen und bei der unglaublichen Schlamperei die insbesondere die Kommunen bei Geschwindigkeitsmessungen walten lassen klappt das evtl. sogar öfters als nicht - die Polizei ist da ein wenig gewissenhafter, aber wer einen Fehler im Messaufbau sucht wird auch da in locker einem Drittel der Fälle einen finden).
Allerdings erzeugt man da dann auch eine ziemliche Ungerechtigkeit. Nehmen wir einmal an man müsste für ein bestimmtes Vergehen 10% seines Monatsbruttolohnes abgeben und nehmen wir weiter an, ich würde 4000€ Brutto verdienen. Summa müsste ich also 400€ berappen. Nicht lustig, ärgert mich sicherlich auch, wird bezahlt und gut ists. Vielleicht hat der erzieherische Aspekt gewirkt, vielleicht auch nicht ("Diese Wegelagerer, ich hab doch gar nicht, die haben da nix verloren, und sowieso und überhaupt"). Warum? Ich habe keine Kinder, keine Schulden, muss nichts abbezahlen und genügend Rücklagen, weil meine Ausgaben pro Monat kaum 1500€ übersteigen.
Zieht jetzt der Vater eines Bekannten die gleiche Aktion ab und hat den gleichen Bruttoverdienst wirds witzig: der hat drei Kinder in Ausbildung und außer Haus (eins davon sogar noch körperlich eingeschränkt), auf der Bude läuft noch eine Hypothek, er war vor nicht all zu langer Zeit ein wenig länger Arbeitslos (Frau ebenfalls), es hat sich ein zwar noch überschaubarer aber trotzdem hässlicher Schuldenberg angehäuft. Normal langt das Geld schon, viel bleibt nicht über, geht aber gut. So: jetzt bekommt der auch 400€ aufgebrummt - wie ist das nun fair?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Zügiges Beschleunigen fördert aber die SpritersparnisHot Doc @ 13 Jun 2012, 00:18 hat geschrieben: Das mag zwar ein paar Betonfüße beim Beschleunigen an der Ampel stören, aber bei 50 sind die dann meistens auch nur ein-zwei Autolängen weiter vorne (und an der nächsten Ampel trifft man sich eh wieder).

Langsames Anschleichen nicht.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Bei Motoren mit Drosselklappen sagte man das 90% Vollgas mit frühem hochschalten das optimalste war, wie es bei Direkteinspritzern ist bin ich mir selber nicht sicher, auch sollte ein freies durchatmen der Motoren vom Vorteil sein. Diejenigen die gaaaaaanzzzzzzz langsam losfahren machen es jedoch falsch.Martin H. @ 13 Jun 2012, 09:10 hat geschrieben: Ja schon, aber nicht Vollgas und in jedem Gang bis 7000 Umdrehungen, durch frühes Schalten geht auch zügiges Beschleunigen nicht so schnell.
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Fair ist es sich an die Verkehrsregeln zu halten und die angezeigten Geschwindigkeiten zu fahren.DumbShitAward @ 13 Jun 2012, 08:59 hat geschrieben: Allerdings erzeugt man da dann auch eine ziemliche Ungerechtigkeit. Nehmen wir einmal an man müsste für ein bestimmtes Vergehen 10% seines Monatsbruttolohnes abgeben und nehmen wir weiter an, ich würde 4000€ Brutto verdienen. Summa müsste ich also 400€ berappen. Nicht lustig, ärgert mich sicherlich auch, wird bezahlt und gut ists. Vielleicht hat der erzieherische Aspekt gewirkt, vielleicht auch nicht ("Diese Wegelagerer, ich hab doch gar nicht, die haben da nix verloren, und sowieso und überhaupt"). Warum? Ich habe keine Kinder, keine Schulden, muss nichts abbezahlen und genügend Rücklagen, weil meine Ausgaben pro Monat kaum 1500€ übersteigen.
Zieht jetzt der Vater eines Bekannten die gleiche Aktion ab und hat den gleichen Bruttoverdienst wirds witzig: der hat drei Kinder in Ausbildung und außer Haus (eins davon sogar noch körperlich eingeschränkt), auf der Bude läuft noch eine Hypothek, er war vor nicht all zu langer Zeit ein wenig länger Arbeitslos (Frau ebenfalls), es hat sich ein zwar noch überschaubarer aber trotzdem hässlicher Schuldenberg angehäuft. Normal langt das Geld schon, viel bleibt nicht über, geht aber gut. So: jetzt bekommt der auch 400€ aufgebrummt - wie ist das nun fair?
Warum wird so ein Verhalten im MIV immer so verharmlost?
Ich finde die Bestrafung nach Einkommen durchaus gerechtfertigt. Für Normalverdiener könnte man ja das so machen dass es weh tut, aber sich keiner übernimmt und auch bestimmte Härten berücksichtigen. Bei Hausfrauen kann man das Haushaltseinkommen der Familie berechnen und daraus die Strafe errechnen.
Ab 100.000 Euro Jahresverdienst müssten die Strafen eben dann in größeren Schritten ansteigen, weil sich das reiche Millionärsbubi sonst schief lacht über 150 Euro Bußgeld, die tanzen dem Staat auf der Nase rum. Natürlich müsste man auch die Klagemöglichkeiten in dem Fall einschränken, so dass nur noch gravierende Fehler ein Angriffspunkt sind.
Was man natürlich nicht beeinflussen kann ist dass einflussreiche Personen in einer Spezlwirtschaft, über kleine Geschenke oder weil man hochrangige Personen kennt evtl. eh straffrei ausgehen, weil so eine Messung dann verschwindet usw.
Richtig Gerecht wird es nie zugehen, weil wir ja wissen dass eines gewisse Kaste gleicher ist als andere.
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Wo verharmlose ich denn irgendwas? Ich habe doch lediglich ein völlig wertungsfreies Rechenbeispiel geliefert und nebenbei bemerkt, dass es auch Geschwindigkeitsmessungen gibt, die rechtlich unzulässig sind. Wo du da eine Verharmlosung oder auch nur Relativierung siehst ist mir absolut rätselhaft.Electrification @ 13 Jun 2012, 11:49 hat geschrieben: Fair ist es sich an die Verkehrsregeln zu halten und die angezeigten Geschwindigkeiten zu fahren.
Warum wird so ein Verhalten im MIV immer so verharmlost?
Ich finde die Bestrafung nach Einkommen durchaus gerechtfertigt. Für Normalverdiener könnte man ja das so machen dass es weh tut, aber sich keiner übernimmt und auch bestimmte Härten berücksichtigen. Bei Hausfrauen kann man das Haushaltseinkommen der Familie berechnen und daraus die Strafe errechnen.
Ab 100.000 Euro Jahresverdienst müssten die Strafen eben dann in größeren Schritten ansteigen, weil sich das reiche Millionärsbubi sonst schief lacht über 150 Euro Bußgeld, die tanzen dem Staat auf der Nase rum. Natürlich müsste man auch die Klagemöglichkeiten in dem Fall einschränken, so dass nur noch gravierende Fehler ein Angriffspunkt sind.
Was man natürlich nicht beeinflussen kann ist dass einflussreiche Personen in einer Spezlwirtschaft, über kleine Geschenke oder weil man hochrangige Personen kennt evtl. eh straffrei ausgehen, weil so eine Messung dann verschwindet usw.
Richtig Gerecht wird es nie zugehen, weil wir ja wissen dass eines gewisse Kaste gleicher ist als andere.
Aber zurück zum Thema: dein Vorschlag krankt an grundsätzlich zwei Aspekten. Erstens würdest du mit deinem "gestaffelten" Modell (dem ich grundsätzlich auch nicht widersprechen würde, so ist das ja nicht) einen irrsinnigen bürokratischen Aufwand. Du müsstest dann eigentlich nach dem zu versteuernden Einkommen abrechnen (und wie "fair" das ist weißt du selbst - das fängt schon bei der kalten Progression an) und da sehe ich auch schon unverhältnismäßige Eingriffe in den Datenschutz. Außerdem wäre das schon für den Staat ein unzumutbarer Aufwand, da im Prinzip bei jedem Vergehen (oder den Vergehen, die eben nach Einkommen bestraft werden sollen - wobei da sich die nächste Frage stellt: welche sind das? Nur Rasen und Drängeln? Was ist dann mit Missachtung des Rechtsfahrgebots? Unsicheres Überholen? Oder doch gleich alle? Wie sinnvoll ist das bei einer Ordnungswidrigkeit wegen unerlaubtem Parkens? Wie soll die Verhältnismäßigkeit geachtet werden? Was passiert mit geringfügigen Beträgen? Wie hoch ist der "Sockelbetrag"?) erstmal anhand der finanziellen Daten ein individuelles Bußgeld berechnet werden müsste. Dazu müssten noch etwaige Härtefälle (besondere Ausgaben, Bedürftigkeit, usw.) berücksichtigt werden. Zugriff auf die Steuerdaten des Finanzamtes könnten da u.U. unzulässig sein.
Zweitens: hier beißt sich die Idee mit dem Grundprinzip des Rechtstaates (und deshalb bin ich unterm Strich auch dagegen, obwohl mir die Idee des einkommensabhängigen Bußgeldes grundsätzlich gefällt). Justizia MUSS blind sein, eine vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Bestrafung bei gleichen Vergehen anhand eines bestimmten Merkmals ist in meinen Augen eine unzulässige Ungleichbehandlung vor dem Gesetz - und darauf fußt ein vernünftiges Rechtsystem eben. Es mag ja populär (oder gar populistisch?) sein hier nach Reichtum zu unterscheiden, aber an und für sich ist es nichts anderes als wenn du nach Intelligenz, Körpergröße, Religionszugehörigkeit oder schlicht und ergreifend Hautfarbe unterscheidest - und spätestens in letzterem Fall bekommst du ein riesiges Problem. Art. 3 Abs. 1 GG ist da recht deutlich.
Mir ist auch klar, dass es bei der Bemessung von Geldstrafen vor Gericht oft einkommensabhängig läuft, hier wird eben argumentiert, dass auf bestimmte Taten bestimmte Geldstrafen in Höhe von "Tagessätzen" stünden - die kann man aber auch durch gemeinnützige Arbeit oder theoretisch sogar Gefängnis abbrummen. Bei Ordnungswidrigkeiten ist das per definition schon mal gar nicht möglich und träte wenn überhaupt bei Verkehrsstraftaten in Erscheinung. Und da ist das bereits so.
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Kann man eigentlich heute nicht mehr pauschalisieren. Bei indirekt einspritzenden Saugmotoren mit Drosselklappe (lies: Wald- und Wiesenbenziner) ist das auch nur noch der Fall wenn die Ventilöffnungszeiten nicht variabel sind.Galaxy @ 13 Jun 2012, 10:51 hat geschrieben: Bei Motoren mit Drosselklappen sagte man das 90% Vollgas mit frühem hochschalten das optimalste war, wie es bei Direkteinspritzern ist bin ich mir selber nicht sicher, auch sollte ein freies durchatmen der Motoren vom Vorteil sein. Diejenigen die gaaaaaanzzzzzzz langsam losfahren machen es jedoch falsch.
Ansonsten muss man das schon fast von Motor zu Motor unterscheiden, abhängig vom ggf. vorhandenen Aufladungstyp (z.B. ein Turbomotor arbeitet irrsinnig ineffizient wenn kein Ladedruck anliegt oder selbiger wegen zu hohem Druck abgeblasen werden muss), Prinzip (schmaleres, dafür effizienteres Drezahlband), Kennfelder bei Teil- und Volllast (z.B. Schichtladebetrieb), stöchiometrische Verhältnisse, Abgasregelverhalten, verstellbare Steuerzeiten, lang- oder kurzhubigen Motoren, 2- und 4-Takt, Ventilzahl (ein Zweiventiler schiebt vielfach unten raus mit mehr Drehmoment, ein Vierventiler braucht Drehzahl), Getriebeübersetzung und Abstimmung.
Unterm Strich ist das aber schon fast egal, was meist viel mehr Energie frisst ist den Verkehr nicht fließend zu halten. Das können natürlich zum einen diejenigen sein, die bald mit Launch-Control an der Ampel losbrettern, zum anderen (und die sind häufiger), diejenigen, die das Gaspedal nicht finden, im Stau entweder ständig die Fahrspuren wechseln oder erst Anfahren, wenn der Vordermann schon 50m weitergefahren ist.
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Ich habe ehrlich noch nie verstanden, warums in Deutschland kein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt. So wie viele andere auch erlebe ich das Autofahren in Österreich und der Schweiz viel entspannter als das wilde Gerase auf deutschen Autobahnen.
220 Stundenkilometer mögen für den Fahrer selbst vielleicht entspannend sein, ob es das für die anderen Verkehrsteilnehmer auch ist, das sei dahingestellt. Ich persönlich bevorzuge den relativ gleichmäßig dahingleitenden Verkehrsfluss, wie er in Österreich in der Regel anzutreffen ist.
220 Stundenkilometer mögen für den Fahrer selbst vielleicht entspannend sein, ob es das für die anderen Verkehrsteilnehmer auch ist, das sei dahingestellt. Ich persönlich bevorzuge den relativ gleichmäßig dahingleitenden Verkehrsfluss, wie er in Österreich in der Regel anzutreffen ist.
Wo ist das Problem?
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Ja klar. Der Staat machts falsch, darf willkürlich Strafen festsetzen und dagegen vorgehen darf man nicht.Electrification @ 13 Jun 2012, 11:49 hat geschrieben: Natürlich müsste man auch die Klagemöglichkeiten in dem Fall einschränken, so dass nur noch gravierende Fehler ein Angriffspunkt sind.
Tu mir einen Gefallen und zieh zum Beispiel nach Russland. Dein Wunsch ist sofort erfüllt.
Für Deutschland frag ich dich jetzt aber ganz explizit. Warum sollte man die Grundrechte nur für Autofahrer aufgeben? Und wie geht es weiter. Diebstahl führt bei armen zu jahrelangen Haftstrafen weil die mussten das ja machen und bei reichen zu keiner Strafe weil die da sicher nichts böses mit wollten [ok, GANZ schlechtes Beispiel] - Schwarzfahren kostet für Leute ohne Auto das Dreifache weil die ja auf den ÖPNV angewiesen sind? Oder ein drittel weil sie ja auf den ÖPNV angewiesen sind?
Ich gebe noch ein Beispiel. Das ist jedem Autofahrer vermutlich schonmal passiert. Ein Knöllchen über 5 Euro. Im ruhenden Verkehr konnte der Verursacher weiter nicht ermittelt werden. Ab jetzt dann ein florierender Handel, wenn das je nach Gehaltsgruppe zwischen 5 und 10 Euro sind. Müsste man also jedesmal genauer untersuchen lassen wer die Schuld nun trägt?
Ergebnis - kein Knöllchen mehr, weil niemand kann und will sich für 5 bis 10 Euro sagen wir mal 200 Euro an Verwaltungskosten leisten. Oder die 200 Euro werden aufs Knöllchen umgelegt. Dann kostet Falschparken eben 205 bis 210 Euro.
Jetzt käme natürlich die Verhältnismäßigkeit ins Spiel.
Gegenfrage - du fährst - zumindest nicht häufig - Auto, oder?Fair ist es sich an die Verkehrsregeln zu halten und die angezeigten Geschwindigkeiten zu fahren.
Warum wird so ein Verhalten im MIV immer so verharmlost?
Ganz abgesehen davon - wenn man anfängt zu individualisieren. Hast du auch nur eine geringste Vorstellung wie viele Knöllchen in der Republik so am Tage ausgestellt werden? Wer um Himmels Willen soll denn die ganze Zeit haben das zu individualisieren? Das entspräche ja in etwas von jedem ÖPNV Fahrgast zu kontrollieren ob er im Besitz einer gültigen Fahrkarte ist...
Ich wage es von mir zu behaupten sich an die Verkehrsregeln zu halten. Auch wenn das tatsächlich lebensgefährlich sein dürfte. Das hat mir bislang auf geschätzten 300.000 gefahrenen Kilometern ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro eingehandelt. Aus schlichtem Übersehen dass nach geschätzten 9 Tempo 70 Schildern ein Tempo 50 Schild steht.
Wobei mir da die Einkommensabhängige Regelung sehr zum Vorteil gekommen wäre. Ich hätte vom Staat noch was rausbekommen, weil mein Einkommen ein Auskommen war zu diesem Zeitpunkt

Und noch zum Thema da lacht der Reiche drüber: Ich wüsste jetzt keinen der da lacht. Erstens ist Geld an den Staat Geld an den Staat - und das ärgert die Leute meiner Erfahrung nach immer. Zweitens trifft die Verkehrsrowdys ja irgendwann schneller oder langsamer ein Fahrverbot. Auch darüber lacht der Millionär nicht mehr als die Hausfrau.
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Richtig, man fährt sicherer als mit 120. Letztes Jahr in Schweden, Tempolimit meist 110 bis 120, streckenweise weniger. Wenn Du bei reizarmer Landschaft und Trassierung den ganzen Tag maximal 120 fahren sollst, hast Du ernsthafte Probleme, wach zu bleiben.Boris Merath @ 11 Jun 2012, 20:12 hat geschrieben: Genau das ist die Gefahr. Man fährt so entspannt wie mit 120 - aber nicht so sicher wie mit 120.
Nunja, genau dafür ist die Lichthupe ja da, vgl. § 5 Abs. 5 StVO. Der obligatorische Abstand ist natürlich einzuhalten* und Dauerfeuer mit der Lichthupe geht natürlich auch nicht.Electrification @ 11 Jun 2012, 20:47 hat geschrieben:Ich habe schon oft Situationen erlebt wo von hinten Autos mit 200 km/h oder mehr angerast kamen, Lichthupe an und den freien Weg für sich fordernd. Da fühlt man sich belästigt und bedrängt. Die Autobahn ist für alle da und nicht nur für Raser
* soweit möglich, bei den Experten die ein paar Meter vor einem ohne zu schauen rausziehen, gehts natürlich nicht....
Ansonsten stimme ich den Beiträgen von elchris und rabauz voll zu.
Zu den Ringbaustellen: Ich finde, es hat immer einen gewissen Unterhaltungswert, auf den Strich genau 40 zu fahren. Und besonders nett sind die Drängler, die Cabrio fahren - wozu hat man schließlich eine Scheibenwaschanlage....
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Ach, Boris hat die nicht.Wildwechsel @ 13 Jun 2012, 14:03 hat geschrieben: Richtig, man fährt sicherer als mit 120. Letztes Jahr in Schweden, Tempolimit meist 110 bis 120, streckenweise weniger. Wenn Du bei reizarmer Landschaft und Trassierung den ganzen Tag maximal 120 fahren sollst, hast Du ernsthafte Probleme, wach zu bleiben.
Aber er setzt auch alles dran dem armen Fahrer keinerlei Unterhaltung zu bieten die so manche Nachtfahrt doch deutlich angenehmer gestalten würde.
Ansonsten ist Sekundenschlaf meiner Meinung nach aber nicht wirklich abhängig von der Geschwindigkeit. Lediglich insoweit dass jemand mit 180 vermutlich schneller im eigenen Schlafzimmer angekommen ist. Auf Landstraßen hätte man ansonsten ja die gleichen Probleme...
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Landstraßen sind ziemlich anstrengend, und man muss höllisch wachsam sein: von rechts will einer einbiegen, ständig kann es einen Kolonnenspringer auf der eigenen Fahrbahn geben, und die Trassierung beruht in manchen Fällen auf Entscheidungen römischen Ingenieure aus dem 1. Jahrhundert nach Christus. Oftmals hat man einen LKW vor sich, den man zu überholen beabsichtigt - dieser fährt aufgrund der Kurven und Steigungen nicht mit konstanter Geschwindigkeit was dauernd Anpassungen an die Geschwindigkeit des Vordermannes erfordert. Permanent kommen dann irgendwelche Dörfer. Also die kognitive Belastung aber eben auch die Stimulation durch Reize ist auf Landstraßen ziemlich hoch, in Deutschland wird man da schon wachgehalten...
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Nicht umbedingt. Mein Vater fährt jedes Jahr geschäftlich mehere 1000 Kilometer mit dem Auto quer durch Amerika. Da variiert das Tempolimit zwischen 100 und 120. Da kann man aber auch mal bequem um 6 Uhr in Kansas City losfahren nach Denver (etwa 9 Stunden), Ankunft mit gemütlichem Mittagsstop so 15:30, und dann um 16:00 in ein Meeting gehen. In Europa? Fehlanzeige. Denn da bedeutet Autobahn Krieg, Stress, Anstrengung. Und an ein Meeting hinterher ist gar nicht erst zu denken.Wildwechsel @ 13 Jun 2012, 14:03 hat geschrieben: Richtig, man fährt sicherer als mit 120. Letztes Jahr in Schweden, Tempolimit meist 110 bis 120, streckenweise weniger. Wenn Du bei reizarmer Landschaft und Trassierung den ganzen Tag maximal 120 fahren sollst, hast Du ernsthafte Probleme, wach zu bleiben.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Damit habe ich eigentlich gar nicht dich gemeint, sondern die Gesellschaft an sich, die ja großteils nichts schlimmes daran findet an Geschwindigkeitsüberschreitungen, denn ich erlebe das täglich wie Leute die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung missachten, tw. sogar deutlich. Hier muss es einfach erzieherische Strafen nach sich ziehen.DumbShitAward @ 13 Jun 2012, 12:22 hat geschrieben: Wo verharmlose ich denn irgendwas? Ich habe doch lediglich ein völlig wertungsfreies Rechenbeispiel geliefert und nebenbei bemerkt, dass es auch Geschwindigkeitsmessungen gibt, die rechtlich unzulässig sind. Wo du da eine Verharmlosung oder auch nur Relativierung siehst ist mir absolut rätselhaft.
Ich fahre täglich, dabei so gut wie jeden Tag auf der Autobahn und bin dabei noch nie geblitzt worden. Natürlich kann es passieren dass man mal ein paar Kilometer schneller ist, aber dann muss man mit den Konsequenzen leben. Bei wenigen Kilometern ist das ja nicht viel.ropix hat geschrieben: Gegenfrage - du fährst - zumindest nicht häufig - Auto, oder?
Schweizer Strafen wären hier schon sinnvoll im Land der ADAC-Bürger die ja so frei sein wollen.
Also wenn ich mit ausreichend Abstand zum überholen rausfahre und dann von hinten einer mit Lichthupe angeschossen kommt, weil ich ihm mit 120 oder 130 zu langsam bin, dann ist das Nötigung. Da meinen manche ihnen gehört die Autobahn und wenn sie kommen muss die linke Spur frei bleiben.Wildwechsel hat geschrieben: Nunja, genau dafür ist die Lichthupe ja da, vgl. § 5 Abs. 5 StVO. Der obligatorische Abstand ist natürlich einzuhalten* und Dauerfeuer mit der Lichthupe geht natürlich auch nicht.
* soweit möglich, bei den Experten die ein paar Meter vor einem ohne zu schauen rausziehen, gehts natürlich nicht....
Das ist eine sehr exklusive Meinung. Klar, wenn man schneller fährt ist es weniger problematisch in reizarmer Landschaft wach zu bleiben, so ein Unsinn.Wildwechsel hat geschrieben: Richtig, man fährt sicherer als mit 120. Letztes Jahr in Schweden, Tempolimit meist 110 bis 120, streckenweise weniger. Wenn Du bei reizarmer Landschaft und Trassierung den ganzen Tag maximal 120 fahren sollst, hast Du ernsthafte Probleme, wach zu bleiben.
In Schweden sind die Beschränkungen nicht ohne Grund, da hat man sich schon was dabei gedacht.
Wieder so ein Beispiel der gehetzten und durchtriebenen Hektikergesellschaft. Wenn man Probleme hat auf längere Strecken wach zu bleiben, macht man eben immer wieder Pausen, schaut sich was an. Dann darf ich eben nicht stundenlang durchfahren und wenn doch, dann brauche ich mich nicht beschweren. Wo ist das Problem wenn man 30 Minuten später am Ziel ist? Achja, heute schon der Weltuntergang für manche...
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Man muss es ja nicht am Bruttoverdienst fest machen, und so Sachen wie Zahl der Kinder und besondere Härtefälle kann man problemlos berücksichtigen.DumbShitAward @ 13 Jun 2012, 08:59 hat geschrieben: Zieht jetzt der Vater eines Bekannten die gleiche Aktion ab und hat den gleichen Bruttoverdienst wirds witzig:
Kredit - das ist halt persönliches Pech. Wenn am Auto die Kupplung oder das Getriebe kaputtgeht hat man ja auch eine unerwartete Ausgabe. Von daher sehe ich jetzt keinen Grund warum man ausgerechnet Kredite berücksichtigen sollte.
Und bitte nicht vergessen: Eine Staffelung nach Einkommen würde die Strafe im unteren Einkommensbereich ggf. sogar reduzieren.
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Ja, Justizia muss blind sein - für gleiches Vergehen gleiche Härte der Strafe. Und genau das ist heute eben bei Bußgeldern nicht der Fall - oder willst Du behaupten dass 50 Euro Bußgeld für Herrn Ackermann genauso hart sind wie 50 Euro Bußgeld für den Straßenfeger?DumbShitAward @ 13 Jun 2012, 12:22 hat geschrieben: Zweitens: hier beißt sich die Idee mit dem Grundprinzip des Rechtstaates (und deshalb bin ich unterm Strich auch dagegen, obwohl mir die Idee des einkommensabhängigen Bußgeldes grundsätzlich gefällt). Justizia MUSS blind sein, eine vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Bestrafung bei gleichen Vergehen anhand eines bestimmten Merkmals ist in meinen Augen eine unzulässige Ungleichbehandlung vor dem Gesetz - und darauf fußt ein vernünftiges Rechtsystem eben.
Doch, das ist etwas ganz erheblich anderes - und das dürfte auch das Bundesverfassungsgericht so sehen, sonst wäre das System der Tagessätze ja auch verfassungswidrig.Es mag ja populär (oder gar populistisch?) sein hier nach Reichtum zu unterscheiden, aber an und für sich ist es nichts anderes als wenn du nach Intelligenz, Körpergröße, Religionszugehörigkeit oder schlicht und ergreifend Hautfarbe unterscheidest - und spätestens in letzterem Fall bekommst du ein riesiges Problem. Art. 3 Abs. 1 GG ist da recht deutlich.
Das einzige Problem was ich wirklich sehe sind die Verwaltungskosten - man kann natürlich nicht jedes Standardknöllchen vom Einkommen abhängig machen. Aber wenn jemand nicht das erste sondern das fünfte Knöllchen in einem Jahr bekommt, dann könnte man schon irgendwann zu einem einkommensabhängigen System umschwenken.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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In DE werden heute praktisch nur noch Kleinigkeiten mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet - Verkehrsünden von Autofahrern müssen häufig angezeigt werden - auch wenn eine Gemeinde natürlich lieber ein entsprechendes Knöllchen verhängen würde. Wenn sich die Polizeibehörde an die Regeln hält muss sie dann ohnehin anhören. Und in dieser Anhörung könnte man auch die Einkommensverhältnisse abfragen. Das ist in sehr vielen Staaten so, in denen auch Ordnungswidrigkeiten nach Einkommenshöhe berechnet werden.
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Generell könnte man die Berechnung der Höhe und auch das anschließende Einziehen des Geldes auch über das Finanzamt abwickeln - diese haben die meisten Daten sowieso, und damit wäre auch das Datenschutzproblem gelöst.
Die Verkehrsbehörden würden dann an das Finanzamt nur angeben wie hoch die Strafe in "Strafeinheiten" ist, das Finanzamt könnte dann einkommensabhängig die Strafe berechnen.
Die Verkehrsbehörden würden dann an das Finanzamt nur angeben wie hoch die Strafe in "Strafeinheiten" ist, das Finanzamt könnte dann einkommensabhängig die Strafe berechnen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Auch nicht die zuständigen Behörden in der Schweiz?ropix @ 13 Jun 2012, 08:38 hat geschrieben:Es konnte mir nur noch niemand erklären wieso das mit einkommensabhängigeren Bußgeldern besser werden sollte.Boris Merath @ 13 Jun 2012, 01:18 hat geschrieben: Weil das Bußǵeld allen in etwa gleich wehtun sollte - und das ist bei einem Einkommensunabhängigen Bußgeld nun mal alles andere als zutreffend.
Die jetzige Variante ist jedenfalls ziemlich ungerecht.
TramBahnFreak @ 12 Jun 2012, 00:13 hat geschrieben: Anscheinend bist du leider an keiner ernsthaften Diskussion interessiert; dann kann ich hier aber auch zusammenpacken.
Gute Nacht!
Ich behaupte das Gegenteil. Smirne 76 wollte nur herausstellen, wie sinnlos noch weitere Einschränkungen sind.Electrification @ 12 Jun 2012, 00:56 hat geschrieben: Du bewegst dich hiermit auf absolutem Kindergartenniveau. Aber so ist das wenn man des deutschen liebstes Spielzeug angreift oder es reformieren will.
Kindergartenniveau sehe ich hier bei denen, die ein Tempolimit für das Allheilmittel schlechthin sehen. Kindergartenniveau ist dieses Forum.
Und das sage ich als jemand, der auch für ein Tempolimit (z.B. 130) auf deutschen Autobahnen ist.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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So, dafür hätte ich jetzt gerne irgend einen stichfesten Beweis der sich auf den Arbeitsaufwand bezieht dass das PROBLEMLOS gehen soll. Ansonsten geh doch endlich mal auf die Argumentation ein dass es von der Verwaltung auf keinen Fall zu bewältigen ist weil jede person 100 Stunden pro Tag arbeiten müsste wenn alle Strafknöllchen vom Falschparker bis hin zum bei rot über die Ampel Geher erst noch auf ihren Verdienst und eventuelle Härtefälle hin untersuchen muss.Boris Merath @ 13 Jun 2012, 15:34 hat geschrieben: Man muss es ja nicht am Bruttoverdienst fest machen, und so Sachen wie Zahl der Kinder und besondere Härtefälle kann man problemlos berücksichtigen.
/Edit: ach ja - wie wird eigentlich verhindert dass ein Wenigverdiener die Rechnung übernimmt? Der zahlt wenig, bekommt vom Vielzahler etwas mehr als er, der wenigzahler zahlt, aber halt auch weniger als der Vielzahler zahlen müsste. Das mag dem Wenigzahler zwar gefallen, verfehlt sein Ziel doch aber auch???
Oder ich schick halt zu jedem Bußgeldbescheid die Polizei zum kontrollieren vorbei. Natürlich nur möglich wenn man wenigstens ein Beweisbild hat wer Fahrzeugführer war, im ruhenden Verkehr auch nicht anwendbar...
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Warum? Selbst wenn der Sprit doppelt so teuer wäre, würde er immer noch nicht mal die Hälfte der Autokosten erreichen. Und ganz ehrlich, derjenige, der im Monat 800€ Leasingrate für einen X5 abdrückt, hat viele andere Sorgen, aber mit Sicherheit nicht den SpritpreisHot Doc @ 13 Jun 2012, 00:18 hat geschrieben: PS.: Zum Spritpreis. Ein Viertel finde ich nicht gerade wenig, wenn man übers sparen nachdenkt.

Also bitte tut nicht so, als würden keine Autos mehr fahren, nur weil der Sprit irgendwann mal 2,50€ kosten wird.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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yeg009a @ 13 Jun 2012, 21:54 hat geschrieben:ropix @ 13 Jun 2012, 08:38 hat geschrieben:Es konnte mir nur noch niemand erklären wieso das mit einkommensabhängigeren Bußgeldern besser werden sollte.Boris Merath @ 13 Jun 2012, 01:18 hat geschrieben: Weil das Bußǵeld allen in etwa gleich wehtun sollte - und das ist bei einem Einkommensunabhängigen Bußgeld nun mal alles andere als zutreffend.
Die jetzige Variante ist jedenfalls ziemlich ungerecht.
Auch nicht die zuständigen Behörden in der Schweiz?
Leider nein. Zwar hab ich erst letzte Woche mal wieder den Schweizer Bundesrat aufs Kaffeekränzchen eingeladen, aber auch die konnten es mir nicht erklären. Obs an der Sprache oder dem vollständigen nichterscheinen lag entzieht sich noch meiner Kenntniss, da muss ich erstmal mit mir eine Untersuchungskommision bilden
Boris Merath @ 13 Jun 2012, 15:47 hat geschrieben:Aber wenn jemand nicht das erste sondern das fünfte Knöllchen in einem Jahr bekommt, dann könnte man schon irgendwann zu einem einkommensabhängigen System umschwenken.
Wird gemacht. Denn hier greift - wer zu viele Knöllchen sammelt scheint offensichtlich nicht in der Lage zu sein ein KFZ zu führen. Und dann kann es auch beim Führerscheinentzug enden. Aber bislang haben wir hier keine Unterscheidung zwischen erstem oder x-tem Vergehen disskutiert

Mit dem Finanzamt bleibt trotzdem ungeklärt - wer übernimmt die Kontrolle ob es die richtige Person trifft. Wo siedelt man die Härtefallstelle an. Was machen wir mit der am meisten betroffenen Zielgruppe der unter 26 jährigen die ggf. kein eigenes Einkommen haben? Und warum dehnen wir die Einkommensabhängigen Strafen nicht auf alle Ordnungswidrigkeiten aus?
Ich kenn da mehere Leute die am Monatsanfang aus sagen wir mal Vergesslichkeit gerne Schwarzfahren. Trotzdem scheint es hier noch völlig gerecht dass maximal 40 Euro fällig würden

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