Das ist soweit ich das noch aus der Fahrschule weis, auch statistisch in der Hälfte der Fälle total gerechtfertigt. Derjenige der zuletzt in die Engstelle eingefahren ist hat Platz zu machen und das dürfte in etwa der Hälfte der Fälle der Autofahrer gewesen sein.Autobahn @ 7 Aug 2012, 15:51 hat geschrieben: @ TramPolin
Ich musste auf dieser Straße eine Zeit lang täglich zwei mal fahren. Oft kamen mir Radfahrer entgegen, die keine Anstallten machten, mich vorbei zu lassen. Die hätten am liebsten gesehen, das ich rückwärts gefahren wäre, um ihnen Platz zu machen. Darauf bezog sich das "erdreisten".
Radverkehr
Auf den Gehweg auszuweichen ist für Radfahrer VERBOTEN. Forderst du StVO-widriges Verhalten?Autobahn @ 7 Aug 2012, 14:26 hat geschrieben: In Düsseldorf gibt es eine Einbahnstraße, die so schmal ist, dass ein Radfahrer und ein Kraftfahrzeug nicht gefahrlos aneinander vorbei fahren können. Trotzdem ist den Radfahrern die Benutzung entgegen der Einbahnstraßenregelung erlaubt.
Dabei erdreisten sich manche Radfahrer, nicht auf den Gehweg auszuweichen.
Dir ist aber schon klar, dass Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind? Das gilt auch in Einbahnstraßen, die in die Gegenrichtung freigegeben sind.Autobahn @ 7 Aug 2012, 15:51 hat geschrieben: @ TramPolin
Ich musste auf dieser Straße eine Zeit lang täglich zwei mal fahren. Oft kamen mir Radfahrer entgegen, die keine Anstallten machten, mich vorbei zu lassen. Die hätten am liebsten gesehen, das ich rückwärts gefahren wäre, um ihnen Platz zu machen. Darauf bezog sich das "erdreisten".
Wieso machst also du keine Anstalten, die Radfahrer vorbei zu lassen?
Ich weiß, es ist kein kleiner Schritt, aber in Karlsruhe ist das zuständige Verwaltungsgericht, das Du mit der Sache befassen kannst. Die haben auch eine entsprechende Stelle, wo Du Rat einholen oder gar eine Klage zur Niederschrift abgeben kannst. Kostenpunkt für die Klageerhebung leider nicht gerade unerhebliche 363,-- Euro.glemsexpress @ 7 Aug 2012, 18:07 hat geschrieben:Ich weiß. Die Stadt Bretten will das bis jetzt aber offenbar nicht einsehen.
Wundert mich aber nicht bei einer Stadt die es hinbekommt sowas auszuschildern: (...)
"Große Geister sprechen über Ideen, durchschnittliche Geister sprechen über Ereignisse, Kleingeister über Personen." (Eleanor Roosevelt)
@ Hot Doc
Die so genannte „Engstelle“ beträgt 230 Meter. Nun darfst Du mal raten, wer eher in diese „Engstelle“ eingefahren ist. Aber in diesem Fall ist es aber keine Engstelle, sondern eine Einbahnstraße. Rückwärtsfahren ist ein einer Einbahnstraße verboten (außer zum Einparken, aber das auch nur über die erforderliche Fahrzeuglänge). Aber das wirst Du hoffentlich wissen.
@ 3247
Habe ich gefordert, dass der Radfahrer auf dem Gehweg fahren soll? Und bitteschön, was soll ein Autofahrer machen, wenn die Fahrbahn gerade mal so breit ist, wie sein Fahrzeug! Rückwärtsfahren ist in einer Einbahnstraße lt. StVO verboten (s. o.). Soll der Autofahrer einen Verstoß gegen die StVO begehen?
Die Forderung ist doch wohl krank.
@ glemsexpress
Ich kenne diese Straße in Wiesdorf. Dort herrscht im Gegensatz zu dem Video an Wochentagen sehr starker LKW-Verkehr. Dort würde ich auch nicht auf der Fahrbahn fahren wollen und die 84-jährige Dame mit Sicherheit auch nicht. Sie wird auch nicht die angenommene „mäßige“ Geschwindigkeit von 17 Km/h gefahren sein (auch wenn Du immer wieder behauptest, dass jeder spielend 25 Km/h schaffen muss).
Als Kraftfahrer weiß ich, dass man vor unübersichtlichen Stellen die Geschwindigkeit reduzieren muss. Durch diese Kurve wäre ich mit dem Fahrrad nicht mit 17 Km/h gefahren. Ohne den Fall näher zu kennen, der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wäre (von dem 43-jährigen) eine niedrigere Geschwindigkeit gefahren worden. Natürlich wäre dieser Unfall auch vermeidbar gewesen, wenn der Radweg nicht für beide Fahrtrichtungen zugelassen wäre. Bleibt aber immer noch die gemeinsame Nutzung mit den Fußgängern, die ohnehin eine niedrigere Geschwindigkeit erlaubt.
Ich weiß, das passt Dir nicht in den Kram, aber die Mehrheit der Radfahrer sind keine Radfahraktivisten und können damit gut leben.
Die so genannte „Engstelle“ beträgt 230 Meter. Nun darfst Du mal raten, wer eher in diese „Engstelle“ eingefahren ist. Aber in diesem Fall ist es aber keine Engstelle, sondern eine Einbahnstraße. Rückwärtsfahren ist ein einer Einbahnstraße verboten (außer zum Einparken, aber das auch nur über die erforderliche Fahrzeuglänge). Aber das wirst Du hoffentlich wissen.
@ 3247
Habe ich gefordert, dass der Radfahrer auf dem Gehweg fahren soll? Und bitteschön, was soll ein Autofahrer machen, wenn die Fahrbahn gerade mal so breit ist, wie sein Fahrzeug! Rückwärtsfahren ist in einer Einbahnstraße lt. StVO verboten (s. o.). Soll der Autofahrer einen Verstoß gegen die StVO begehen?
Die Forderung ist doch wohl krank.
@ glemsexpress
Ich kenne diese Straße in Wiesdorf. Dort herrscht im Gegensatz zu dem Video an Wochentagen sehr starker LKW-Verkehr. Dort würde ich auch nicht auf der Fahrbahn fahren wollen und die 84-jährige Dame mit Sicherheit auch nicht. Sie wird auch nicht die angenommene „mäßige“ Geschwindigkeit von 17 Km/h gefahren sein (auch wenn Du immer wieder behauptest, dass jeder spielend 25 Km/h schaffen muss).
Als Kraftfahrer weiß ich, dass man vor unübersichtlichen Stellen die Geschwindigkeit reduzieren muss. Durch diese Kurve wäre ich mit dem Fahrrad nicht mit 17 Km/h gefahren. Ohne den Fall näher zu kennen, der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wäre (von dem 43-jährigen) eine niedrigere Geschwindigkeit gefahren worden. Natürlich wäre dieser Unfall auch vermeidbar gewesen, wenn der Radweg nicht für beide Fahrtrichtungen zugelassen wäre. Bleibt aber immer noch die gemeinsame Nutzung mit den Fußgängern, die ohnehin eine niedrigere Geschwindigkeit erlaubt.
Ich weiß, das passt Dir nicht in den Kram, aber die Mehrheit der Radfahrer sind keine Radfahraktivisten und können damit gut leben.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Du bist unscharf geblieben, man kann hier ein sowohl ein Fahren assoziieren oder aber dass der Radfahrer anhalten und sein Rad auf den Bürgersteig heben soll:Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben:Habe ich gefordert, dass der Radfahrer auf dem Gehweg fahren soll?
Autobahn @ 7 Aug 2012, 14:26 hat geschrieben:Dabei erdreisten sich manche Radfahrer, nicht auf den Gehweg auszuweichen.
Ich habe noch nie eine Situation erlebt, wo ich an einer engen Straße mit dem Rad nicht an einem Kfz vorbeigekommen wäre. Wenn beide entsprechend langsam fahren oder einer stehen bleibt, kommt man in aller Regel aneinander vorbei. Sicherheitsabstand gibt es dann zwar keinen mehr, aber bei Schrittgeschwindigkeit ist das noch akzeptabel.Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben: Und bitteschön, was soll ein Autofahrer machen, wenn die Fahrbahn gerade mal so breit ist, wie sein Fahrzeug! Rückwärtsfahren ist in einer Einbahnstraße lt. StVO verboten (s. o.). Soll der Autofahrer einen Verstoß gegen die StVO begehen? Die Forderung ist doch wohl krank.
Selbst, wenn es extrem eng wird, findet man noch eine Ausweichstelle, ich bleibe dann halt an der breitesten Stelle, die ich finden kann, ganz am Rand stehen. Die parkenden Autos stehen ja nie exakt in einer Reihe bzw. sind nicht gleich breit, sodass es in aller Regel eine Stelle gibt, die wirklich noch breit genug ist. (Ehrlich gesagt weiche ich aber dennoch gelegentlich auf den Bürgersteig aus, weil es einfach schneller geht, aber notwendig gewesen war es noch nie.) Auch in eine der vielen Einfahrten oder den Lücken zwischen den Pkws kann man als Radfahrer ausweichen. Man muss also nicht auf den Bürgersteig.
Und was genau soll uns das sagen?Autobahn @ 7 Aug 2012, 14:26 hat geschrieben:In Düsseldorf gibt es eine Einbahnstraße, die so schmal ist, dass ein Radfahrer und ein Kraftfahrzeug nicht gefahrlos aneinander vorbei fahren können. Trotzdem ist den Radfahrern die Benutzung entgegen der Einbahnstraßenregelung erlaubt.
Dabei erdreisten sich manche Radfahrer, nicht auf den Gehweg auszuweichen.
Jeder von uns hat bereits tausende Erfahrungen mit anderen Verkehrsteilnehmern gemacht, negative und vor allem die Mehrzahl der bewusst garnicht wahrgenommenen positiven.
Soll die jetzt jeder von uns mal so launig hinschreiben und dann irgendwelche Schlüsse draus ziehen, welche Sorten von Verkehrsteilnehmern besonders "dreist" sind und welche weniger? Über irgendwelche Situationen zu diskutieren, ohne die Umstände zu kennen, ist wie es Boris sagt "müßig". Ich hoffe, ich gehe nicht zu weit wenn ich sage es ist inhaltsleeres Geblubber. Ich zitiere mich mal selber:
So etwas sind konkrete Zahlen über die man diskutieren kann. Man kann sie sich erst mal laut vorlesen, wenn sie einen überraschen. Man kann sie auch gerne in Zweifel ziehen. Aber nicht zum hundertsten Mal sagen: "Also ich hab mal dies und das erlebt und überhaupt..."Geschrieben am: 16 Apr 2012, 15:25
Laut der Tabelle des Statistischen Bundesamtes Verkehrsunfälle 2010, 3.1.1. waren bei PKW/Rad-Unfällen Hauptverursacher:
in 9900 Fällen: Radfahrer
in 29000 Fällen: PKW-Fahrer
Bei den LKW/Rad-Unfällen ist das Verhältnis noch krasser.
Na sowas, wer hätte das gedacht?
Bei Fußgänger/Radfahrern waren Hauptverursacher:
in 2030 Fällen: Radfahrer
in 1300 Fällen: Fußgänger
Oder wenn schon Einzelfälle besprechen, dann doch zumindest etwas dokumentiertes wie die Beispiele von Trampolin oder dieses hier:
Fahrradunfall durch Benutzungspflicht?
@ TramPolin
Die Fahrbahn ist tatsächlich sehr eng. Wenn mann nicht gerade einen Smart hat, sondern einen SUV reicht es nicht, wenn der Radfahrer nur einfach stehen bleibt. Bei einem LKW (z.B. Müllabfuhr) schon mal gar nicht. Meist ist auch der Gehweg auf der rechten Seite (erlaubt, Zusatzschild vorhanden!) zugeparkt und die Fahrzeuge stehen so nah an der Fahrbahn, das auch ein Ausweichen bis zur Bordsteinkante nicht möglich ist.
Es ist auch nicht ratsam, dass der Autofahrer stehen bleibt und der Radfahrer mit "Schrittgeschwindigkeit" vorbei fährt. Jedem dürfte klar sein, das ein Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit die Spur nicht halten kann. Kommt er an den Bordstein, so stürzt er. Kommt er an das Auto wird er zurückgeworfen und stürzt auch.
Also ist es besser, der Radfahrer fährt auf den Fußweg und bleibt dort 20 Sekunden stehen, um dann wieder auf die Fahrbahn zurückzukehren.
Google-Karte
Die Fahrbahn ist tatsächlich sehr eng. Wenn mann nicht gerade einen Smart hat, sondern einen SUV reicht es nicht, wenn der Radfahrer nur einfach stehen bleibt. Bei einem LKW (z.B. Müllabfuhr) schon mal gar nicht. Meist ist auch der Gehweg auf der rechten Seite (erlaubt, Zusatzschild vorhanden!) zugeparkt und die Fahrzeuge stehen so nah an der Fahrbahn, das auch ein Ausweichen bis zur Bordsteinkante nicht möglich ist.
Es ist auch nicht ratsam, dass der Autofahrer stehen bleibt und der Radfahrer mit "Schrittgeschwindigkeit" vorbei fährt. Jedem dürfte klar sein, das ein Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit die Spur nicht halten kann. Kommt er an den Bordstein, so stürzt er. Kommt er an das Auto wird er zurückgeworfen und stürzt auch.
Also ist es besser, der Radfahrer fährt auf den Fußweg und bleibt dort 20 Sekunden stehen, um dann wieder auf die Fahrbahn zurückzukehren.
Google-Karte
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
So was ist aber die absolute Ausnahme. Und selbst dort sehe ich eine Ausfahrt nach der anderen. Der Verkehrsteilnehmer, für den es günstiger ist (aus dessen Richtung die nächste Einfahrt auf der rechten Seite ist) kann hier wahrscheinlich problemlos ausweichen, zumal der Bürgersteig da jeweils abgesenkt ist. Das kann je nach Fall der Autofahrer oder der Radfahrer sein. Man sieht sich ja nicht im letzten Moment, sondern schon rechtzeitig vorher.Autobahn @ 8 Aug 2012, 19:56 hat geschrieben:@ TramPolin
Die Fahrbahn ist tatsächlich sehr eng. Wenn mann nicht gerade einen Smart hat, sondern einen SUV reicht es nicht, wenn der Radfahrer nur einfach stehen bleibt. Bei einem LKW (z.B. Müllabfuhr) schon mal gar nicht. Meist ist auch der Gehweg auf der rechten Seite (erlaubt, Zusatzschild vorhanden!) zugeparkt und die Fahrzeuge stehen so nah an der Fahrbahn, das auch ein Ausweichen bis zur Bordsteinkante nicht möglich ist.
Es ist auch nicht ratsam, dass der Autofahrer stehen bleibt und der Radfahrer mit "Schrittgeschwindigkeit" vorbei fährt. Jedem dürfte klar sein, das ein Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit die Spur nicht halten kann. Kommt er an den Bordstein, so stürzt er. Kommt er an das Auto wird er zurückgeworfen und stürzt auch.
Also ist es besser, der Radfahrer fährt auf den Fußweg und bleibt dort 20 Sekunden stehen, um dann wieder auf die Fahrbahn zurückzukehren.
Viel Verkehr ist da auch nicht, sodass eine Freigabe in Gegenrichtung für Radler wohl noch akzeptabel ist. So vom Optischen sieht das nach Spielstraße aus, ist aber keine. Ich habe mir auch die beiden Eingangsschilder angeschaut: Da darf in der einen Richtung generell gar kein motorisierter Verkehr rein ("260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge"), nur Anlieger sind frei. Gegenseite: "267 Verbot der Einfahrt, Radfahrer frei".
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10137
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Kfz-Kennzeichen wurden automatisiert unkenntlich gemacht. Vermutlich hat es dabei auch so manche textliche Zusatzschilder erwischt. Gerade das genannte Zusatzschild hat in Größe und Form ja gewisse Ähnlichkeiten mit einem Kfz-Kennzeichen.Cloakmaster @ 8 Aug 2012, 20:44 hat geschrieben: Kann es sein, daß das "Anlieger frei" im google.maps unkenntlich gemacht ist? Wozu das denn??? (Dafür konnte man teilweise das eine oder andere KFZ-Kennzeichen erkennen)
Sicher könnte ein Autofahrer auf die abgesenkten Einfahrten ausweichen. Er wird zwar durch ein Zusatzschild darauf hingewiesen, das Radfahrer entgegen kommen könnten, aber mir ist keine Regelung bekannt, das Autofahrer einem entgegen kommenden Radfahrer in einer solchen Situation gefälligst und devot Platz zu machen haben.
Du verkennst dabei, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt. Der Radfahrer wird in dieser Situation geduldet (in Fahrtrichtung der Einbahnstraße ist er natürlich normaler Verkehrsteilnehmer).
Die Freigabe entgegengesetzt der Fahrtrichtung erfolgte auch nur auf Grund der geringen Fahrzeugbewegungen. Dort fahren nur Leute rein, die auf dieser Straße etwas zu suchen haben. Entweder weil sie dort wohnen oder jemanden besuchen wollen.
Du verkennst dabei, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt. Der Radfahrer wird in dieser Situation geduldet (in Fahrtrichtung der Einbahnstraße ist er natürlich normaler Verkehrsteilnehmer).
Die Freigabe entgegengesetzt der Fahrtrichtung erfolgte auch nur auf Grund der geringen Fahrzeugbewegungen. Dort fahren nur Leute rein, die auf dieser Straße etwas zu suchen haben. Entweder weil sie dort wohnen oder jemanden besuchen wollen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
-
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 9473
- Registriert: 06 Jan 2010, 00:41
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Niemand hat gesagt, dass der Automobilist gefälligst Platz zu machen hat, Du hingegen schriebst es vorher eher andersherum.
Gleichzeitig sind dort Radfahrer nicht geduldet oder es ist eine Ausnahmegenehmigung, was in die Richtung geht, jeder Radfahrer muss das beantragen. Die Straße ist für Radler freigegeben, Punkt. Aus der anderen Richtung ist sie auch nur für Anlieger freigegeben, da hat keiner eine Ausnahmegenehmigung.
Gleichzeitig sind dort Radfahrer nicht geduldet oder es ist eine Ausnahmegenehmigung, was in die Richtung geht, jeder Radfahrer muss das beantragen. Die Straße ist für Radler freigegeben, Punkt. Aus der anderen Richtung ist sie auch nur für Anlieger freigegeben, da hat keiner eine Ausnahmegenehmigung.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Falsch.Autobahn @ 8 Aug 2012, 22:30 hat geschrieben:Du verkennst dabei, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt. Der Radfahrer wird in dieser Situation geduldet (in Fahrtrichtung der Einbahnstraße ist er natürlich normaler Verkehrsteilnehmer).
Der Stern schreibt hierzu 2011:
Nun stellt sich die Frage, ob ein Radfahrer in einer freigegeben Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nur eingeschränkte Rechte hat, er gar nur geduldet wird.In Zukunft können auch schmalere Einbahnstraßen freigeben werden. Ob die Kommunen dies auch tun, bleibt abzuwarten. Dann liegt das Problem beim Autofahrer. Da er weit mehr als die Hälfte der Fahrbahn benötigt, muss er warten.
Der Stern meint hierzu:
http://wap.stern.de/op/stern/de/ct/-X/faq/.../1502652/cat/0/Die Idee mit den eingeschränkten Rechten ist ein Fantasieprodukt. Nur weil die Regelung relativ neu ist, heißt das nicht, dass man sich nur ein bisschen an sie halten muss. Klarer Fall: Der Radfahrer hat normale Fahrrechte.
- glemsexpress
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2496
- Registriert: 03 Nov 2005, 22:25
- Wohnort: Ludwigsburg
Na ja, da mich die Polizei ja eigendlich in Ruhe auf der Fahrbahn fahren lässt lasse ich mir erst mal Zeit und versuche es erst mal mit Reden zu klären. Erst dann werde ich warscheinlich klagen.mgka @ 8 Aug 2012, 09:09 hat geschrieben:Ich weiß, es ist kein kleiner Schritt, aber in Karlsruhe ist das zuständige Verwaltungsgericht, das Du mit der Sache befassen kannst. Die haben auch eine entsprechende Stelle, wo Du Rat einholen oder gar eine Klage zur Niederschrift abgeben kannst. Kostenpunkt für die Klageerhebung leider nicht gerade unerhebliche 363,-- Euro.glemsexpress @ 7 Aug 2012, 18:07 hat geschrieben:Ich weiß. Die Stadt Bretten will das bis jetzt aber offenbar nicht einsehen.
Wundert mich aber nicht bei einer Stadt die es hinbekommt sowas auszuschildern: (...)
Gibt es da aber nicht die 1 jahresfrist nach erster Begegnung? Die war bei mir aber 2008 und da hatte ich von der Ganzen thematik noch keine Ahnung...
Und?Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben:Ich kenne diese Straße in Wiesdorf. Dort herrscht im Gegensatz zu dem Video an Wochentagen sehr starker LKW-Verkehr
Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben:Sie wird auch nicht die angenommene „mäßige“ Geschwindigkeit von 17 Km/h gefahren sein (auch wenn Du immer wieder behauptest, dass jeder spielend 25 Km/h schaffen muss).
Ja was denn nun?Autobahn @ 8 Aug 2012, 19:56 hat geschrieben:Jedem dürfte klar sein, das ein Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit die Spur nicht halten kann.
Behauptest du dass alle alten Damen auf den Rad unkontrolliert torkeln?
So als Tip: beides ist falsch. Es ist definitiv möglich auch bei 4km/h und auch noch im Hang die Spur zu halten...
Auf der FAHRBAHN hätte es auch keine Probleme gegeben...Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben:Durch diese Kurve wäre ich mit dem Fahrrad nicht mit 17 Km/h gefahren. Ohne den Fall näher zu kennen, der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wäre (von dem 43-jährigen) eine niedrigere Geschwindigkeit gefahren worden.
Also handelt die Stadt Leverkusen fahrlässig wenn sie gegen alle erkenntnisse Fußgänger und Radfahrer vermischt...Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben: Bleibt aber immer noch die gemeinsame Nutzung mit den Fußgängern, die ohnehin eine niedrigere Geschwindigkeit erlaubt.
So ein blödsinn.Autobahn @ 8 Aug 2012, 22:30 hat geschrieben: Du verkennst dabei, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt.
Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ist die REGEL.
Eine Duldung von Radfahren entgegen der Einbahnstraße sieht so aus (da gab es bereits Urteile):Autobahn @ 8 Aug 2012, 11:13 hat geschrieben:Der Radfahrer wird in dieser Situation geduldet

Würde da jetzt Radfahrer frei unter den Einbahnstraßenschild stehen wären Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.
Ich Zitiere mich mal selbst:
Und da nach der VWV-STVO eine gefärdung von radfahrern ausgeschlossen wurde, ist der Radverkehr gemäß §45(9) freizugeben.glemsexpress @ 4 Aug 2012, 23:32 hat geschrieben:Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__45.html(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
VWV STVO zu Teichen 220
Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-inte...S3236420014.htm4 IV.
1. Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
5 a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
6 b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
7 c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.
@ glemsexpress
Ich verneige mich vor Dir, Du bist als Radfahrer das höchste aller Geschöpfe.
Sarkassmuss inbegriffen.
P.S.: Ich fahre auch mit dem Rad, aber ich bin nicht so bekloppt, tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen Vewaltungsvorschriften anzuprangern oder gerichtlich dagegen vorzugehen. Mir geht es am verlrängeten Rückrat vorbei.
Deine Freunde beim ADFC bzw. des VCD scheinen recht eifrig zu sein
Ich verneige mich vor Dir, Du bist als Radfahrer das höchste aller Geschöpfe.
Sarkassmuss inbegriffen.
P.S.: Ich fahre auch mit dem Rad, aber ich bin nicht so bekloppt, tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen Vewaltungsvorschriften anzuprangern oder gerichtlich dagegen vorzugehen. Mir geht es am verlrängeten Rückrat vorbei.
Deine Freunde beim ADFC bzw. des VCD scheinen recht eifrig zu sein

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
(Hervorhebung von mir)Autobahn @ 9 Aug 2012, 00:09 hat geschrieben:@ glemsexpress
Ich verneige mich vor Dir, Du bist als Radfahrer das höchste aller Geschöpfe.
Sarkassmuss inbegriffen.
P.S.: Ich fahre auch mit dem Rad, aber ich bin nicht so bekloppt, tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen Vewaltungsvorschriften anzuprangern oder gerichtlich dagegen vorzugehen. Mir geht es am verlrängeten Rückrat vorbei.
Deine Freunde beim ADFC bzw. des VCD scheinen recht eifrig zu sein
Auf diesem Niveau ist keine sinnvolle Diskussion mehr möglich. Schade, dass Du auf die einzelnen Punkte nicht eingegangen bist und jetzt ins Persönliche gehst.
Und soll es lustig sein, wenn man dem Begriff Sarkasmus zwei zusätzliche "s" verpasst?
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16129
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Lieber Autobahn,
entweder Du gewöhnst Dir jetzt einen angemessenen Diskussionsstil an, oder Du bist hier in diesem Forum fehl am Platz.
Zu einem angemessenen Diskussionsstil zähle ich:
-Lesen und Verstehen der Beiträge anderer Nutzer
-Akzeptieren von Meinungen anderer Personen
-Schreiben von Beiträgen, die zum aktuellen Diskussionsthema passen
-Beschränken aufs wesentliche
-Kein unnötiges Offtopic
Admin
entweder Du gewöhnst Dir jetzt einen angemessenen Diskussionsstil an, oder Du bist hier in diesem Forum fehl am Platz.
Zu einem angemessenen Diskussionsstil zähle ich:
-Lesen und Verstehen der Beiträge anderer Nutzer
-Akzeptieren von Meinungen anderer Personen
-Schreiben von Beiträgen, die zum aktuellen Diskussionsthema passen
-Beschränken aufs wesentliche
-Kein unnötiges Offtopic
Admin
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
- glemsexpress
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2496
- Registriert: 03 Nov 2005, 22:25
- Wohnort: Ludwigsburg
@ autobahn:
Danke für die erneue virtuelle Keule. Damit bestätigst du nur mal wieder dass dir die Argumente ausgegangen sind...
http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
Danke für die erneue virtuelle Keule. Damit bestätigst du nur mal wieder dass dir die Argumente ausgegangen sind...
Zum Thema Radfahrer absteigen gibt es hier eine recht interessante Sammlung:JNK @ 9 Aug 2012, 10:59 hat geschrieben:Ist sowas eigentlich legal?
Zeichen 240 "Gemeinsamer Rad und Fußweg"
darunter ein Schild "Gehweg Schäden
darunter ein Schild "Radfahrer absteigen"
http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
@ glemsexpress
Wenn mir immer und immer wieder Verwaltungsvorschriften über Kennzeichnung von Radwegen bzw. warum und wo eine Benutzungspflicht nicht sein darf und die mich partout nicht interessieren, lesen muss, kann ich schon mal "die Keule" rausholen. Und Du kannst mir glauben, außer den Aktivisten interessiert die Mehrheit der Radfahrer das auch nicht.
Das Fahrrad hat für die meisten Menschen nicht den Status eines Verkehrsmittels. Dabei spielt es für diese keine Rolle, das es für Dich das Hauptverkehrsmittel schlechthin ist und Du die Welt nach Deinem Ideal erziehen möchtest.
Ich fahre auch mit dem Fahrrad, und warum ich nicht auf der Fahrbahn fahren will (außer in verkehrsberuhigten Bereichen) habe ich mehr als einmal erklärt.
Wenn mir immer und immer wieder Verwaltungsvorschriften über Kennzeichnung von Radwegen bzw. warum und wo eine Benutzungspflicht nicht sein darf und die mich partout nicht interessieren, lesen muss, kann ich schon mal "die Keule" rausholen. Und Du kannst mir glauben, außer den Aktivisten interessiert die Mehrheit der Radfahrer das auch nicht.
Das Fahrrad hat für die meisten Menschen nicht den Status eines Verkehrsmittels. Dabei spielt es für diese keine Rolle, das es für Dich das Hauptverkehrsmittel schlechthin ist und Du die Welt nach Deinem Ideal erziehen möchtest.
Ich fahre auch mit dem Fahrrad, und warum ich nicht auf der Fahrbahn fahren will (außer in verkehrsberuhigten Bereichen) habe ich mehr als einmal erklärt.
Diese Aufforderung darfst Du gern an andere weitergeben. Oder soll das bedeuten, dass ich anderen Zustimmen muss?Boris @ , hat geschrieben:-Akzeptieren von Meinungen anderer Personen
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16129
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Nein, aber:Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben: Diese Aufforderung darfst Du gern an andere weitergeben. Oder soll das bedeuten, dass ich anderen Zustimmen muss?
Du hast zu akzeptieren, dass es genug Leute gibt, für die das Fahrrad den Status eines Verkehrsmittels hat. Solange Du alles, was Du nicht magst, als Spielzeug abwertest, ist keine sinnvolle Diskussion möglich.Das Fahrrad hat für die meisten Menschen nicht den Status eines Verkehrsmittels. Dabei spielt es für diese keine Rolle, das es für Dich das Hauptverkehrsmittel schlechthin ist und Du die Welt nach Deinem Ideal erziehen möchtest.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
(Hervorhebung von mir.)Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:@ glemsexpress
Wenn mir immer und immer wieder Verwaltungsvorschriften über Kennzeichnung von Radwegen bzw. warum und wo eine Benutzungspflicht nicht sein darf und die mich partout nicht interessieren, lesen muss, kann ich schon mal "die Keule" rausholen.
Noch ist es nicht so weit, dass es eine Verpflichtung gibt, hier alles oder bestimmtes mitzulesen. Gewisse Dinge sollten Dich aber interessieren, damit Du die Regeln beim Auto- und Radfahren einhalten kannst.
Das bezweifle ich. Jeder, der sich mal als Radfahrer über absolut idiotische Regelungen geärgert hat - das dürfte fast jeder sein -, wird damit konfrontiert. Und selbst wenn sich nur ein kleiner Teil dafür interessiert - dafür sind Foren da. Es zwingt Dich keiner, hier mitzulesen. Weil es Dich nicht interessiert, musst Du deswegen nicht andere angreifen, die absolut sachlich diskutieren.Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:Und Du kannst mir glauben, außer den Aktivisten interessiert die Mehrheit der Radfahrer das auch nicht.
Schon wieder so eine Behauptung. Einen Beweis bleibst Du schuldig.Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:Das Fahrrad hat für die meisten Menschen nicht den Status eines Verkehrsmittels.
Das Fahrrad ist gesetzlich gesehen ein vollwertiges Verkehrsmittel, es spielt dabei keine Rolle, ob das Deinem Ideal entspricht.
Wenn ein Radfahrer, der zum Beispiel in einer Einbahnstraße rechtmäßig in Gegenrichtung fährt, dann hast Du diesen als vollwertigen Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren, der keinesfalls nur geduldet wird. Er hat nicht mehr und nicht weniger Rechte als Du. Aufgrund fehlender Knautschzonen genießt er allerdings einen besonderen Schutz, und das zu Recht.
Ich akzeptiere, dass für viele Menschen das Fahrrad ein Verkehrsmittel ist. Ich kann aber auch erwarten, dass man meine Meinung dazu akzeptiert.Boris Merath @ 9 Aug 2012, 15:33 hat geschrieben:Du hast zu akzeptieren, dass es genug Leute gibt, für die das Fahrrad den Status eines Verkehrsmittels hat. Solange Du alles, was Du nicht magst, als Spielzeug abwertest, ist keine sinnvolle Diskussion möglich.
Wenn mir an der Beschilderung oder die Verkehrsführung für den KFZ-Verkehr etwas nicht gefällt, mache ich auch keinen Aufstand. Ich betrachte mich nicht als Weltverbesserer. Den Eindruck habe ich aber von Einigen hier.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Man kann eine Meinung "ich finde, man sollte dem Fahrrad den Status eines Verkehrsmittels entziehen" akzeptieren, auch wenn man selbst anderer Meinung ist. Es ging aber hier um Fakten, ob das Fahrrad gesetzmäßig ein gleichwertiges Verkehrsmittel ist. Hier kann man aber nicht unterschiedlicher Meinung sein.Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:49 hat geschrieben:Ich akzeptiere, dass für viele Menschen das Fahrrad ein Verkehrsmittel ist. Ich kann aber auch erwarten, dass man meine Meinung dazu akzeptiert.
Ich bin froh, dass sich einige dafür eingesetzt haben, dass das Fahrrad inzwischen auch vom Gesetzgeber in höherem Maß bei der Verkehrsplanung berücksichtigt wird. Dass diskriminierende Situationen wie "Radfahrer absteigen" nicht mehr hingenommen werden. Zu einer in der Praxis tatsächlich vorherrschenden Gleichberechtigung zwischen motorisiertem und Radverkehr ist es noch ein weiter Weg. Mit Weltverbesserung hat es nichts zu tu, wenn alle Verkehrsteilnehmer mit dem bedacht werden, das ihnen zusteht. Das sollte absolut selbstverständlich sein.Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:49 hat geschrieben:Wenn mir an der Beschilderung oder die Verkehrsführung für den KFZ-Verkehr etwas nicht gefällt, mache ich auch keinen Aufstand. Ich betrachte mich nicht als Weltverbesserer. Den Eindruck habe ich aber von Einigen hier.
- glemsexpress
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2496
- Registriert: 03 Nov 2005, 22:25
- Wohnort: Ludwigsburg
Warum?Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:Wenn mir immer und immer wieder Verwaltungsvorschriften über Kennzeichnung von Radwegen bzw. warum und wo eine Benutzungspflicht nicht sein darf und die mich partout nicht interessieren, lesen muss, kann ich schon mal "die Keule" rausholen.
Faktenallergie?
Du kannst mir glauben, ein großteil der Beiträge in diesen Forum interessiert die meisten Menschen nicht. Deshalb schreiben wir ja im Forum und dikutieren nicht in irgendwelchen Polit-Talkrunden...Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:Und Du kannst mir glauben, außer den Aktivisten interessiert die Mehrheit der Radfahrer das auch nicht.
Und wenn ich ein Thema sehe das mich nicht interessiert dann mache ich etwas ganz innovatieves:
Ich klick es einfach nicht an.
So ein Blödsinn. 41% aller bürger nutzen das Fahrrad als verkehrsmittel, aber nur 29% den ÖV...Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:Das Fahrrad hat für die meisten Menschen nicht den Status eines Verkehrsmittels.
http://www.adfc.de/files/2/38/Fahrrad-Moni...eport_final.pdf
Es zählen aber die Fakten und da sieht die Sache wieder anders aus.Autobahn @ 9 Aug 2012, 15:28 hat geschrieben:Ich fahre auch mit dem Fahrrad, und warum ich nicht auf der Fahrbahn fahren will (außer in verkehrsberuhigten Bereichen) habe ich mehr als einmal erklärt.
FAHRrad -> FAHRzeug -> FAHRbahn.
Das ist ja nun glasklar durch Trampolin und den "Stern" 2 Beiträge weiter untern widerlegt worden.Autobahn @ 8 Aug 2012, 22:30 hat geschrieben: Sicher könnte ein Autofahrer auf die abgesenkten Einfahrten ausweichen. Er wird zwar durch ein Zusatzschild darauf hingewiesen, das Radfahrer entgegen kommen könnten, aber mir ist keine Regelung bekannt, das Autofahrer einem entgegen kommenden Radfahrer in einer solchen Situation gefälligst und devot Platz zu machen haben.
Du verkennst dabei, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt. Der Radfahrer wird in dieser Situation geduldet (in Fahrtrichtung der Einbahnstraße ist er natürlich normaler Verkehrsteilnehmer).
Die Freigabe entgegengesetzt der Fahrtrichtung erfolgte auch nur auf Grund der geringen Fahrzeugbewegungen. Dort fahren nur Leute rein, die auf dieser Straße etwas zu suchen haben. Entweder weil sie dort wohnen oder jemanden besuchen wollen.
Und dann kommt die immer gleich Autobahn-Reaktion, wenn man einer seiner ewig-schlauen Kommentare als bloses Dummgequatsche entlarvt wurde: einfach nicht drauf eingehen!
Ist dir denn jetzt wenigstens klar geworden, dass du hier einem großen Irrtum aufgesessen bist und genau das, was du hier als skandalöses Aufmupfen gegen den Autoverkehr ansiehst, so vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, nämlich dass es die Sache des Autofahrers ist hier dem Radfahrer eine sichere Fahrt und dafür ausreichend Platz einzuräumen.
Dass manche Radfahrer aus eigenem Sicherheitsbedürfnis oder aus Unwissenheit (oder aus erfahrener Unwissenhait der Autofahrer) lieber selber ausweichen, mag ja in Ordnung und vielleicht sogar schlau sein. Aber würde sich jeder Autofahrer (oder zumindest eine Mehrheit) in solchen Situationen an die Verkehrsregeln halten, wäre das alles nicht notwendig.
Nachtrag zur Hackerbrücke:
Gute Idee (außer zur Wiesnzeit)!
Wenn ich schrieb, das für die meisten Menschen das Fahrrad nicht den Status als Verkehrsmittel hat, bezieht sich das nicht auf den gesetzlichen Status, sondern auf das Empfinden. Und ich habe niemals gesagt, das man dies gesetzlich ändern soll!
Das Fahrrad wird zu 67 Prozent zum Einkaufen oder Erledigungen und zu ebenfalls 67 Prozent für Ausflüge genutzt. Bei Einkäufen oder Erledigungen sind es in der Regel Entfernungen, die man auch laufen könnte, bei Ausflügen wird das Rad oft auf den Fahrradträger des Autos gepackt und erst am Zielort geradelt.
Für Sportradler ist das Fahrrad vom Empfinden her auch kein Verkehrsmittel, sondern ein Sportgerät.
Interessant ist auch die Intensität bei der täglichen Nutzung nach Alter (wobei der Zweck der Fahrt unberücksichtigt bleibt: (Frage: Wie häufig benutzen Sie das Fahrrad/Auto/ÖPNV)
Fahrrad/Auto/ÖPNV
14 – 19 Jahre: 26/31/34 Prozent
20 – 29 Jahre: 15/46/20 Prozent
30 – 39 Jahre: 15/53/13 Prozent
40 – 49 Jahre: 12/61/12 Prozent
50 – 59 Jahre: 15/49/11 Prozent
60 – 69 Jahre: 12/46/4 Prozent
Da auch Mehrfachnennungen möglich waren, kommt man bei der Fahrradnutzung in der Summe aller Altersstufen auf 95 und beim ÖPNV auf 94 Prozent, beim Auto aber auf 286 Prozent.
Warum Mehrfachnennungen? Man fährt zur Arbeit mit dem Auto (oder dem ÖPNV) und in der Freizeit mit dem Rad
Besonders interessant sind die Distanzen, die mit dem Rad auf dem Weg zu Schule bzw. zum Arbeitsplatz zurück gelegt werden:
bis 2 Kilometer = 23 Prozent
2 - 5 Kilometer = 44 Prozent
5 - 10 Kilometer = 21 Prozent
10 - 15 Kilometer = 6 Prozent
mehr als 15 Kilometer = 6 Prozent
Ich hätte mir gewünscht, dass man Schule (Schüler) und Arbeitsplatz (Arbeitnehmer) getrennt erfasst hätte. Interessant ist auch, dass der ADFC die Studie in der PDF kommentiert hat. So hat man besonders hervor gehoben, dass die Gruppe der 14 – 29-jährigen zu einem überwiegenden Anteil mit dem Rad fahren. Kein Wunder, wenn sie weder Führerschein noch/oder Auto besitzen.
Noch etwas zur „Beliebtheit“ (Frage: Wie gerne nutzen Sie …)
Fahrzeug: sehr gerne/gerne/Summe
Auto: 66/20/86 Prozent
Motorrad/Moped: 43/25/68 Prozent
Fahrrad: 31/29/60 Prozent
Flugzeug: 31/29/60 Prozent
ÖPNV: 18/22/40 Prozent
Zug: 17/25/42 Prozent
Klar, das auch hier Mehrfachnennungen möglich waren.
Alle Daten aus der von glemsexpress verlinkten Studie
Bei Distanzen bis zwei Kilometer könnte man auch zu Fuß gehen, auch drei, vielleicht auch fünf Kilometer. Früher war das Standard. Ich bin zur Grundschule (1,1 Km) immer gelaufen, zur weiterbildenden Schule (3,6 Km) aus Faulheit aber mit dem Rad gefahren, im Winter oder bei schlechtem Wetter mit dem ÖPNV. Damals (1960er Jahre) war weit weniger Autoverkehr als heute und Radwege gab es nicht. Manchmal bin ich aber aus der Stadt die gleiche Strecke gelaufen, wenn nach der Disco nachts keine Bahn mehr fuhr.
@ glemsexpress
Ich habe schon mehrfach erklärt, dass ich das System in den Niederlanden für erstrebenswert halte. Das lehnst Du aber aus IDEOLOGISCHEN Gründen pauschal ab. Eine dezidierte Begründung hast Du nicht kund getan.
Statt dessem lobst Du das Kopenhagener Modell, das nicht von der Wahlfreiheit der Bürger ausgeht, sondern mit sanftem Zwang daher kommt. Natürlich kann man mit Zwang den Radverkehrsanteil erhöhen. Das scheint ja dort funktioniert zu haben, aber das vorherige Verhalten der Bürger spricht eine andere Sprache. Man muss aber auch berücksichtigen, dass Dänemark eine Luxussteuer von 180 Prozent auf Kraftfahrzeuge erhebt. Ich weiß, Du findest das geil. Dänemark ist mit 357 Autos pro 1.000 Einwohner noch hinter Slowenien ( 474), Belgien (473), Spanien (468), Zypern (462), Schweden (459), Finnland (453), Niederlande (432), Litauen (412), Tschechische Republik (403), Irland (403), Estland (380), Griechenland (372).
Weniger haben Polen (348), Lettland (343), Bulgarien (331), Ungarn (299), die Slowakei (232) und Rumänien (170).
Ich vermute dahinter bei Dir einen gewissen Hass auf den MIV. Die Gründe will ich gar nicht erfahren.
@ Hot Doc
Schon klar, jeder Autofahrer muss sich samt seinen Fahrzeug in Luft auflösen, wenn sich ein Radfahrer nähert :ph34r:
Das Fahrrad wird zu 67 Prozent zum Einkaufen oder Erledigungen und zu ebenfalls 67 Prozent für Ausflüge genutzt. Bei Einkäufen oder Erledigungen sind es in der Regel Entfernungen, die man auch laufen könnte, bei Ausflügen wird das Rad oft auf den Fahrradträger des Autos gepackt und erst am Zielort geradelt.
Für Sportradler ist das Fahrrad vom Empfinden her auch kein Verkehrsmittel, sondern ein Sportgerät.
Interessant ist auch die Intensität bei der täglichen Nutzung nach Alter (wobei der Zweck der Fahrt unberücksichtigt bleibt: (Frage: Wie häufig benutzen Sie das Fahrrad/Auto/ÖPNV)
Fahrrad/Auto/ÖPNV
14 – 19 Jahre: 26/31/34 Prozent
20 – 29 Jahre: 15/46/20 Prozent
30 – 39 Jahre: 15/53/13 Prozent
40 – 49 Jahre: 12/61/12 Prozent
50 – 59 Jahre: 15/49/11 Prozent
60 – 69 Jahre: 12/46/4 Prozent
Da auch Mehrfachnennungen möglich waren, kommt man bei der Fahrradnutzung in der Summe aller Altersstufen auf 95 und beim ÖPNV auf 94 Prozent, beim Auto aber auf 286 Prozent.
Warum Mehrfachnennungen? Man fährt zur Arbeit mit dem Auto (oder dem ÖPNV) und in der Freizeit mit dem Rad

Besonders interessant sind die Distanzen, die mit dem Rad auf dem Weg zu Schule bzw. zum Arbeitsplatz zurück gelegt werden:
bis 2 Kilometer = 23 Prozent
2 - 5 Kilometer = 44 Prozent
5 - 10 Kilometer = 21 Prozent
10 - 15 Kilometer = 6 Prozent
mehr als 15 Kilometer = 6 Prozent
Ich hätte mir gewünscht, dass man Schule (Schüler) und Arbeitsplatz (Arbeitnehmer) getrennt erfasst hätte. Interessant ist auch, dass der ADFC die Studie in der PDF kommentiert hat. So hat man besonders hervor gehoben, dass die Gruppe der 14 – 29-jährigen zu einem überwiegenden Anteil mit dem Rad fahren. Kein Wunder, wenn sie weder Führerschein noch/oder Auto besitzen.
Noch etwas zur „Beliebtheit“ (Frage: Wie gerne nutzen Sie …)
Fahrzeug: sehr gerne/gerne/Summe
Auto: 66/20/86 Prozent
Motorrad/Moped: 43/25/68 Prozent
Fahrrad: 31/29/60 Prozent
Flugzeug: 31/29/60 Prozent
ÖPNV: 18/22/40 Prozent
Zug: 17/25/42 Prozent
Klar, das auch hier Mehrfachnennungen möglich waren.
Alle Daten aus der von glemsexpress verlinkten Studie
Bei Distanzen bis zwei Kilometer könnte man auch zu Fuß gehen, auch drei, vielleicht auch fünf Kilometer. Früher war das Standard. Ich bin zur Grundschule (1,1 Km) immer gelaufen, zur weiterbildenden Schule (3,6 Km) aus Faulheit aber mit dem Rad gefahren, im Winter oder bei schlechtem Wetter mit dem ÖPNV. Damals (1960er Jahre) war weit weniger Autoverkehr als heute und Radwege gab es nicht. Manchmal bin ich aber aus der Stadt die gleiche Strecke gelaufen, wenn nach der Disco nachts keine Bahn mehr fuhr.
@ glemsexpress
Du willst mit dem Kopf durch die Wand und alle Fahrbahnen für Radfahrer frei geben. Ich hole jetzt mal weit aus, am liebsten auch mehrspurige Bundesstraßen und Autobahnen (genauer: Mautstrecken)?Es zählen aber die Fakten und da sieht die Sache wieder anders aus.
FAHRrad -> FAHRzeug -> FAHRbahn.
Ich habe schon mehrfach erklärt, dass ich das System in den Niederlanden für erstrebenswert halte. Das lehnst Du aber aus IDEOLOGISCHEN Gründen pauschal ab. Eine dezidierte Begründung hast Du nicht kund getan.
Statt dessem lobst Du das Kopenhagener Modell, das nicht von der Wahlfreiheit der Bürger ausgeht, sondern mit sanftem Zwang daher kommt. Natürlich kann man mit Zwang den Radverkehrsanteil erhöhen. Das scheint ja dort funktioniert zu haben, aber das vorherige Verhalten der Bürger spricht eine andere Sprache. Man muss aber auch berücksichtigen, dass Dänemark eine Luxussteuer von 180 Prozent auf Kraftfahrzeuge erhebt. Ich weiß, Du findest das geil. Dänemark ist mit 357 Autos pro 1.000 Einwohner noch hinter Slowenien ( 474), Belgien (473), Spanien (468), Zypern (462), Schweden (459), Finnland (453), Niederlande (432), Litauen (412), Tschechische Republik (403), Irland (403), Estland (380), Griechenland (372).
Weniger haben Polen (348), Lettland (343), Bulgarien (331), Ungarn (299), die Slowakei (232) und Rumänien (170).
Ich vermute dahinter bei Dir einen gewissen Hass auf den MIV. Die Gründe will ich gar nicht erfahren.
@ Hot Doc
Schon klar, jeder Autofahrer muss sich samt seinen Fahrzeug in Luft auflösen, wenn sich ein Radfahrer nähert :ph34r:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Ab welcher Entfernung sind denn Schuhe, Dreiräder, Liegeräder, Fahrräder, Mofas, Motorräder, Autos, LKWs, Züge oder Flugzeuge für dich "Verkehrsmittel"?Autobahn @ 9 Aug 2012, 21:37 hat geschrieben:Wenn ich schrieb, das für die meisten Menschen das Fahrrad nicht den Status als Verkehrsmittel hat, bezieht sich das nicht auf den gesetzlichen Status, sondern auf das Empfinden. Und ich habe niemals gesagt, das man dies gesetzlich ändern soll!
Das Fahrrad wird zu 67 Prozent zum Einkaufen oder Erledigungen und zu ebenfalls 67 Prozent für Ausflüge genutzt. Bei Einkäufen oder Erledigungen sind es in der Regel Entfernungen, die man auch laufen könnte, bei Ausflügen wird das Rad oft auf den Fahrradträger des Autos gepackt und erst am Zielort geradelt.
Du bist ja auch der Meister im Begründen von Sachverhalten...Ich habe schon mehrfach erklärt, dass ich das System in den Niederlanden für erstrebenswert halte. Das lehnst Du aber aus IDEOLOGISCHEN Gründen pauschal ab. Eine dezidierte Begründung hast Du nicht kund getan.
Machen wir mal wieder den Autobahn-Faktencheck:
Glemsexpress hat sich geäußert: Hier Hier Hier Hier Hier
Suche in 10 Vorne nach "Niederlande" und bei Mitgliedsnamen "glemsexpress"
Welch eine offene Herangehensweise an eine Diskussion. Dialog ist also nicht gewünscht. Mach doch einen Blog, da kannste Monologisieren.Ich vermute dahinter bei Dir einen gewissen Hass auf den MIV. Die Gründe will ich gar nicht erfahren.
@glemsexpress: Danke für den Link. Langsam juckt es mich ja, die örtlichen Radverkehrsanlagen mal einer genauen Prüfung zu unterziehen.