Das höchste mögliche nachweisbare Strafmaß für menschlisches Versagen sprich Fahrlässigkeit. Mehreren Zeugenaussagen nach hätte aber das Gericht lieber ein prüfen lassen sollen, wo sich der Tf zum Unfallzeitpunkt befunden hat. Das Thema mit Arbeitsplatz auf der zweiten Lok eingenommen ist immer noch nicht ganz vom Tisch und wurde vom Gericht garnicht geprüft bzw. die dazu nötigen Gutachten nicht angefordert. Für mich wollte sich das Gericht es hier ganz einfach machen um die Sache schnell vom Tisch zu haben, weil fehlende Sicherheitseinrichtungen wie PZB benötigen nur eine kurze Rüge gegenüber Netzbetreiber und der Politik was viel bequemer ist.JeDi @ 29 Nov 2012, 08:02 hat geschrieben: Tja liebster Lazarus - auf welcher Grundlage willst du denn eine höhere Strafe? Wir haben imho das höchste mögliche (nachweisbare!) Strafmaß bekommen....
Würde man nämlich wirklich das gesamte Unglück auseinander nehmen wollen, dann würde so ein Verfahren über Jahre dauern und dann muss sich das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft die Frage stellen ob Fahrlässigkeit im einfachen Sinne überhaupt noch gegeben ist, weil grobe Fahrlässigkeit ist nichts anderes als bewusste Hinnahme eines Unglücks, womit das Strafmaß ganz anders wäre, wobei dann wiederum die Frage zu klären ist ob man es dem Tf überhaupt zumuten kann eine Haftstrafe ggf. abzusitzen.
Das ganze Urteil ist somit nichts anderes als eine Fars ganz nachdem Motto "der Arme Täter ist schon genug bestraft", was die Gerichte sehr gerne wählen.