Schweres Zugunglück in Hordorf

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Stadtbahner
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Beitrag von Stadtbahner »

JeDi @ 29 Nov 2012, 08:02 hat geschrieben: Tja liebster Lazarus - auf welcher Grundlage willst du denn eine höhere Strafe? Wir haben imho das höchste mögliche (nachweisbare!) Strafmaß bekommen....
Das höchste mögliche nachweisbare Strafmaß für menschlisches Versagen sprich Fahrlässigkeit. Mehreren Zeugenaussagen nach hätte aber das Gericht lieber ein prüfen lassen sollen, wo sich der Tf zum Unfallzeitpunkt befunden hat. Das Thema mit Arbeitsplatz auf der zweiten Lok eingenommen ist immer noch nicht ganz vom Tisch und wurde vom Gericht garnicht geprüft bzw. die dazu nötigen Gutachten nicht angefordert. Für mich wollte sich das Gericht es hier ganz einfach machen um die Sache schnell vom Tisch zu haben, weil fehlende Sicherheitseinrichtungen wie PZB benötigen nur eine kurze Rüge gegenüber Netzbetreiber und der Politik was viel bequemer ist.

Würde man nämlich wirklich das gesamte Unglück auseinander nehmen wollen, dann würde so ein Verfahren über Jahre dauern und dann muss sich das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft die Frage stellen ob Fahrlässigkeit im einfachen Sinne überhaupt noch gegeben ist, weil grobe Fahrlässigkeit ist nichts anderes als bewusste Hinnahme eines Unglücks, womit das Strafmaß ganz anders wäre, wobei dann wiederum die Frage zu klären ist ob man es dem Tf überhaupt zumuten kann eine Haftstrafe ggf. abzusitzen.

Das ganze Urteil ist somit nichts anderes als eine Fars ganz nachdem Motto "der Arme Täter ist schon genug bestraft", was die Gerichte sehr gerne wählen.
Caesarion
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Beitrag von Caesarion »

Eine bewusste Hinnahme des Unglücks ist keine Fahrlässingkeit, sondern (bedingter) Vorsatz (sog. dolus eventualis).
ropix
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Beitrag von ropix »

riedfritz @ 29 Nov 2012, 11:23 hat geschrieben:Wieso das denn?
Ich glaub, das wurde hier schon hundertmale durchgekaut. Und das Ergebnis scheint nicht nur hier sondern eben sogar auch beim Zeitungsartikelschreiber angekommen zu sein
Das EVU ließ seine Züge auf einer zugelassenen Strecke fahren, ein Ausfall von Weichen, Signalen, Gleisen, von Bedienpersonal usw., den man der DB hätte anlasten können, wurde nicht festgestellt
Aber trotzdem wäre der Sachverhalt ab demnächst nicht mehr möglich weil eben nicht mehr zugelassen. Schon erstaunlich. Wie oft hat man in der Geschichte der Eisenbahn schleunigst etwas geändert weil man eine erhebliche Sicherheitslücke erkannte? Und wie oft hat man sich damit aus Kostengründen, auf die wir nachher nochmal kommen über 20 Jahre Zeit gelassen
Wenn die Strecke "zu gefährlich" gewesen wäre, hätte das EVU seine Züge auch woanders entlang schicken können.
Nein, hätte sie nicht da der Umweg so viel teurer gekommen wäre dass ein Anderer über diese Strecke gefahren wäre, auch über ein haltzeigendes Signal und wir sind am Anfang deines Satzes.
Boris Merath:

Die Prozesskosten richten sich doch nicht nach der "Anzahl der Themen"!
Natürlich doch, zumindest wenn dafür Sachverständige geladen werden oder Gutachten erstellt werden und wenn nicht dann immerhin anhand der Prozesstage die ja der Angeklagte auch voll zu zahlen hat
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Lokführer wegen fahrlässiger Tötung erhoben und nichts anderes. Hätte es eindeutige Schuldminderungsgründe gegeben, hätte der Lokführer diese durch eine Aussage vorbringen können.
Die Staatsanwaltschaft macht in diesem Land pro Tag tausende Fehler. Wenn die schon unfehlbar wären bräuchte es keine Gerichte mehr. Also die Staatsanwaltschaft dient nur wirklich nur sehr sehr bedingt als Begründung.
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Beitrag von ropix »

Stadtbahner @ 29 Nov 2012, 12:53 hat geschrieben:Das Thema mit Arbeitsplatz auf der zweiten Lok eingenommen ist immer noch nicht ganz vom Tisch und wurde vom Gericht garnicht geprüft bzw. die dazu nötigen Gutachten nicht angefordert.
Doch, das ist vom Tisch. Es gibt einen einzigen der gesehen haben will wie der Lokführer von der zweiten Lok kletterte (was ist in diesem Falle die erste Lok - der Triebwagen?), das gleich nachdem er miterleben musste wie es dutzende Tote gab. Dagegen spricht aber deutlich dass der Zug von der ersten Lok gefahren wurde.

Das ganze kommt nur deswegen dauernd auf die Tagesordnung weil so viele Eisenbahner gerne auf schwarze Schafe bei den privaten Schimpfen wollen und gleichzeitig verdrängen dass es einfach jederzeit passieren kann (im Straßenverkehr minütlich) dass irgendjemand irgendwas übersieht.

Dafür haben wir ja auch selbsttätige Sicherungssysteme erfunden. (Wobei vermutlich sogar die französische Variante mit dem Warnton hier schon gereicht hätte)
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Beitrag von Stadtbahner »

Und damit hat sich das Gericht aus meiner Sicht falsch verhalten! Wenn es doch so klar war, dann kann ich nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen, weil der Tf sich an einen Ort befand an dem die Sicht nicht nur aufgrund der Wetterbedingungen schlecht war. Somit ist es für mich das Urteil nicht vertretbar. Aber abwarten wie der BGH entscheidet. Das Urteil zum Schwebebahnunglück wurde ja auch zum Missfallen des Gerichtes damals kassiert.
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Beitrag von ropix »

Stadtbahner @ 29 Nov 2012, 13:49 hat geschrieben: Und damit hat sich das Gericht aus meiner Sicht falsch verhalten! Wenn es doch so klar war, dann kann ich nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen, weil der Tf sich an einen Ort befand an dem die Sicht nicht nur aufgrund der Wetterbedingungen schlecht war.
hä?

Was willst du aussagen? Die Sicht aufs Signal sollte von der hinteren Lok besser sein als von der vorderen?... Mutige These?!?
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Beitrag von Stadtbahner »

Nein, ich habe deine Antwort so verstanden, dass es klar war, dass der Tf auf der zweiten Lok gewesen ist. Und wenn es so klar war finde ich das Urteil nicht gerechtfertigt, sondern wieder einmal so ein typisches mildes Urteil, wovon es in Deutschland in letzter Zeit unbeschreiblich viele gibt. Auch wenn es in dem Fall etwas schwer ist zu wiederlegen habe ich das Gefühl in letzter Zeit, dass so manche Gerichte oder auch nur Richter dem Täterschutz mehr Aufmerksamkeit geben als dem Opferschutz.
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Beitrag von Electrification »

Stadtbahner @ 29 Nov 2012, 14:07 hat geschrieben: Auch wenn es in dem Fall etwas schwer ist zu wiederlegen habe ich das Gefühl in letzter Zeit, dass so manche Gerichte oder auch nur Richter dem Täterschutz mehr Aufmerksamkeit geben als dem Opferschutz.
Gehts dir noch gut? Hier gibt es keinen Täter, sondern nur Opfer, bei Fahrlässigkeiten kann man nicht von Täter sprechen.
Abgesehen davon wurde jetzt schon hunderte male gesagt dass der betroffene Tf auf der ersten Lok war, das ist doch längst nachgewiesen.
Den Opfern geht es kein bisschen besser wenn hier jemand wegen menschlichem Versagen eingesperrt wird. Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!

Klar darf es nicht passieren, aber Fehler sind leider menschlich und wer hier Haftstrafen fordert, der handelt nach einem unmenschlichen Auge um Auge, Zahn um Zahn-Prinzip.
Hier geht es nicht um eiskalten, geplanten Mord, sondern um menschliches Versagen.
mapic
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Beitrag von mapic »

Ich verstehe nicht, wie sich die These mit dem Fahren von der zweiten Lok so lange und hartnäckig halten kann. Im Unfalluntersuchungsbericht steht eindeutig, dass von der ersten Lok aus gefahren wurde, das ist durch die PZB Aufzeichnung eindeutig nachgewiesen.

Zitat aus dem Unfallbericht:
Durch die Landespolizei wurden die Diagnosegeräte der Zugloks des Güterzuges (mit Flashcards) ausgebaut und sicher gestellt.
Bei dem Hersteller, der Firma Vossloh Locomotives GmbH, Kiel, wurden die Flash-Cards der Diagnosegeräte im Beisein der Polizei mit folgendem Ergebnis ausgelesen.
Gemäß der am 04.02.2011 protokollierten Feststellungen muss man davon ausgehen, dass die führende Lok 1704 durch den Triebfahrzeugführer besetzt war und dass auch von diesem Lokführer eine Schnellbremsung eingeleitet wurde. Ein in der Auswertung aufgezeichnetes Signal lässt hier auf eine gezielte Hebelbetätigung schließen.


Warum sollte das Gericht das jetzt nochmal überprüfen lassen?


Und zur Erklärung:
Jetzt versetzen wir uns mal in die Lage des Lokführers nach dem Zusammenstoß: Die erste Lok ist Schrott, auf der dürfte praktisch nichts mehr funktioniert haben. Da kann der Lokführer schon mal froh sein, dass er dort nicht selbst zu schaden gekommen ist.
Ist es da jetzt nicht naheliegend, sofort die zweite Lok aufzusuchen, auf der sich höchstwahrscheinlich noch ein funktionierendes Zugfunkgerät befindet? Wäre doch irgendwie logisch. Und jetzt kommen andere Leute an die Unfallstelle und sehen den Lokführer auf der zweiten Lok sitzen. Auch logisch oder?


Wenn ich mit meinem Zug in München Hbf ankomme, und mich dann 5 Min später jemand am anderen Ende des Zuges antrifft, kommt ja auch niemand auf die Idee, ich hätte den Zug vom hinteren Führerstand aus nach München gefahren...
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Beitrag von riedfritz »

Nur eines Deiner unlogischen Argumente:
Ropix:
Aber trotzdem wäre der Sachverhalt ab demnächst nicht mehr möglich weil eben nicht mehr zugelassen.


Was soll das für ein Argument sein?
Zum Unfallzeitpunkt war die Strecke für die entsprechenden Geschwindigkeiten und Fahrzeuge zugelassen!

Wenn Du morgen Deinen Führerschein abgeben mußt, gilt er heute noch ohne Einschränkung und die Tatsache ist auch dann völlig unerheblich, wenn Du heute noch einen Unfall verursachst.
Der Ausbauzustand war dem TF bekannt, er ist nicht das erste mal dort gefahren. Warum er unaufmerksam war, kann vielleicht nicht einmal der TF selbst sagen.


Viele Grüsse,

Fritz
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Beitrag von Fichtenmoped »

Bevor hier noch mehr Leute auf den Umstand rumhacken, der Tf KÖNNTE auf der zweiten Lok gewesen sein... Hier der Untersuchungsbericht der EUB:
http://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de...023_Hordorf.pdf
Der Zusammenstoß beider Züge erfolgte kurz hinter der Überleitstelle Hordorf in Richtung Oschersleben ca. km 42,702.
...
Dabei wurde die vordere der beiden Zugloks des Güterzuges vom Zug abgetrennt und kam erst weitere ca. 130 m später zum Stehen. Diese Zuglok wurde ebenfalls sehr stark, besonders im vorderen Teil, im Bereich des Dieselmotors, beschädigt. Die in Fahrtrichtung linke Seite des Führer-standes war ebenfalls vollständig zerstört.
...
Durch die Landespolizei wurden die Diagnosegeräte der Zugloks des Güterzuges (mit Flashcards) ausgebaut und sicher gestellt.
Bei dem Hersteller, der Firma Vossloh Locomotives GmbH, Kiel, wurden die Flash-Cards der Diagnosegeräte im Beisein der Polizei mit folgendem Ergebnis ausgele-sen.
Gemäß der am 04.02.2011 protokollierten Feststellungen muss man davon ausge-hen, dass die führende Lok 1704 durch den Triebfahrzeugführer besetzt war und dass auch von diesem Lokführer eine Schnellbremsung eingeleitet wurde.
Der Tf war die ganze Zeit bis zur Kollision auf der vorderen Lok. Da aber die vordere Lok schwer beschädigt UND vom Zug getrennt wurde kann es sein dass auf der vorderen Lok einige Systeme nicht mehr funktionierten. Zum Beispiel der Funk?! Und was macht man, wenn man Hilfe holen muss?
Verbandskasten unter Trümmern begraben?
Sicherungsmaßnahmen an der anderen Lok?

Wir wissen nicht, was der Tf auf der zweiten Lok gemacht hat - da er die Aussagen verweigert können das meherere Sachen sein. Vielleicht ganz profane? Aber sicher ist eins: Er hat den Zug von der VORDEREN Lok gefahren!

P.S.: Diesen Link habe ich vor ein paar Seiten in diesem Thread gefunden. Der ist sogar über den öffentlichen Weg für jedermann zu bekommen. (EUB -> Publikationen -> Untersuchungsberichte, kein Passwort oder so nötig!)
Wäre es zuviel verlangt, bevor man Bullshit schreibt, sich mal zu informieren?!
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Mal eine ganz bestimmt blöde Frage zwischendurch: Welchen Grund sollte es eigentlich überhaupt geben, einen Zug mit zwei (von einem Führerstand aus steuerbaren) Loks an der Zugspitze von der hinteren der beiden Loks zu steuern und den vorderen Führerstand unbesetzt zu lassen? Auf die Idee käme ich gar nicht!?* :unsure:

( * außer jetzt vielleicht als Nicht-Tf um auszuprobieren, ob's geht. ;) )
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Beitrag von mapic »

Wenn die vordere Lok aus irgendeinem Grund nicht mehr funktioniert, dann könnte man den Zug ja einfach mit der zweiten Lok weiterfahren. Bei so einer bösen Kamikaze-Privatbahn ist natürlich der Druck so groß, dass die dortigen unfähigen und praktisch unausgebildeten Lokführer sofort auf so eine Idee kommen würden. Passt doch alles perfekt zusammen, oder? ;)
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Aso, ja. Sooooo macht das Sinn, ja. :D
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Beitrag von Electrification »

mapic @ 29 Nov 2012, 16:15 hat geschrieben: Zitat aus dem Unfallbericht:
Durch die Landespolizei wurden die Diagnosegeräte der Zugloks des Güterzuges (mit Flashcards) ausgebaut und sicher gestellt.

Mich wundert hier allerdings was die Landespolizei da verloren hat, da Eisenbahn unter das Gebiet der Bundespolizei fällt und die Lapo normalerweise auch eisenbahntechnisch keine Ahnung hat. Die Bundespolizei kann ja auch nicht einfach auf der Bundesstraße Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

mapic hat geschrieben: Wenn die vordere Lok aus irgendeinem Grund nicht mehr funktioniert, dann könnte man den Zug ja einfach mit der zweiten Lok weiterfahren. Bei so einer bösen Kamikaze-Privatbahn ist natürlich der Druck so groß, dass die dortigen unfähigen und praktisch unausgebildeten Lokführer sofort auf so eine Idee kommen würden. Passt doch alles perfekt zusammen, oder?


Wobei man aber sagen muss dass die schwarzen Schafe der Branche leider prägen und manche verallgemeinern dann halt gerne. Gut finde ich das nicht, denn wegen ein paar EVU, zumeist Klein-EVU, werden oftmals alle in den Schmutz gezogen, obwohl die große Mehrheit einen guten Job macht.

Wenn ich allerdings lese dass eine Wach- und Schließgesellschaft eine EVU-Lizenz beantragt und bekommt, dann kann ich nur den Kopf schütteln. Ohne jetzt Vorurteile bedienen zu wollen, aber wer geht denn da freiwillig hin? Die Sipos beweisen ja tagtäglich da draußen wie gut sie eingewiesen.
Aber irgendwo müssen die Leute die in Leipzig "lernen" ja unterkommen...
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Beitrag von mapic »

Electrification @ 29 Nov 2012, 17:28 hat geschrieben:Mich wundert hier allerdings was die Landespolizei da verloren hat, da Eisenbahn unter das Gebiet der Bundespolizei fällt und die Lapo normalerweise auch eisenbahntechnisch keine Ahnung hat. Die Bundespolizei kann ja auch nicht einfach auf der Bundesstraße Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Hmm, Amtshilfe vielleicht? Bei so einem Unfall ist ja einiges los, wenn die BuPo da gerade nicht genug Kräfte hat, wird eben die LaPo beauftragt. Ich habe es auch schon mal erlebt, dass bei einer Streckensperrung wegen Personen im Gleis nur die LaPo angerückt ist.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Electrification @ 29 Nov 2012, 17:28 hat geschrieben:Mich wundert hier allerdings was die Landespolizei da verloren hat, da Eisenbahn unter das Gebiet der Bundespolizei fällt und die Lapo normalerweise auch eisenbahntechnisch keine Ahnung hat.
Zum einen ist die Landespolizei in der Regel schneller vor Ort und kann im Rahmen der Amtshilfe schneller reagieren. Zum zweiten ist die Landespolizei beileibe nicht blöd, was die Sicherung von Beweismitteln angeht. Und da "eisenbahntechnisch" sowieso nichts mehr ging (also kein Polizist auf einem durchfahrenen Gleis herumlatscht) ist es völlig in Ordnung.

Davon ab, ich kann auch als Laie die Gefahren des Bahnverkehrs abschätzen. Das kann auch ein Beamter der Landespolizei. Die Polizeibehörden haben direkte Standleitungen untereinander, sogar zur (freiwilligen) Feuerwehr und dem THW bestehen Direktleitungen.
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Beitrag von chris232 »

Autobahn @ 29 Nov 2012, 20:02 hat geschrieben: Davon ab, ich kann auch als Laie die Gefahren des Bahnverkehrs abschätzen. Das kann auch ein Beamter der Landespolizei.
So wie der Polizist, der in Aubing überfahren wurde? So wie die hunderte Gleislatscher, die jedes Jahr getötet oder angefahren werden oder nur durch die Reaktion des Lokführers unverletzt bleiben? Ich dachte, mit 200 Jahren Lebenserfahrung wäre man wenigstens so schlau, DAS mal zu kapieren.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

chris232 @ 29 Nov 2012, 20:09 hat geschrieben: Ich dachte, mit 200 Jahren Lebenserfahrung wäre man wenigstens so schlau, DAS mal zu kapieren.
Vor 175 Jahren waren die Züge noch langsamer.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

chris232 @ 29 Nov 2012, 20:09 hat geschrieben:So wie der Polizist, der in Aubing überfahren wurde? So wie die hunderte Gleislatscher, die jedes Jahr getötet oder angefahren werden oder nur durch die Reaktion des Lokführers unverletzt bleiben? Ich dachte, mit 200 Jahren Lebenserfahrung wäre man wenigstens so schlau, DAS mal zu kapieren.
Einen dummen Gleislatscher kann ich nicht bedauern, aber auch ein Beamter der Landespolizei kann eine Streckensperrung veranlassen.

Das kann ich sogar als "Normalbürger", wenn ich 112 anrufe und sage, auf der Strecke xy hat sich in Höhe z ein Unfall ereignet und der Bahnverkehr muss sofort gestoppt werden, dann läuft die Befehlskette. Die Feuerwehr hat nämlich auch einen direkten Draht zu den FDL ;), Ich muss mir aber als Melder im Klaren sein, wo ich ich befinde.

P.S.: Bei Bahnunfällen ist es Gott sei Dank noch nicht erforderlich gewesen, bei Unfällen im Straßenraum folgten die Rettungskräfte aber meinen präzisen Angaben über den schnellsten Anfahrtsweg.
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Beitrag von ropix »

riedfritz @ 29 Nov 2012, 16:30 hat geschrieben:Nur eines Deiner unlogischen Argumente:
Also erstens ist es nicht mein Argument sondern stand so in den diversen Artikeln die zum Urteil erschienen sind. Ich schließe mich dem aber voll und ganz an
Ropix:

Was soll das für ein Argument sein?
Ein Gutes?
Zum Unfallzeitpunkt war die Strecke für die entsprechenden Geschwindigkeiten und Fahrzeuge zugelassen!
Zum Unfallzeitpunkt waren technische Sicherungsmaßnahmen um genau das zu verhindern seit 50 Jahren erfunden, an der Strecke hätten sie seit 20 Jahren nachgerüstet sein können. Oder sagen wir spätestens seit 15. Zweimal Faktum. Und mal wieder musste es erst Tote geben. Es nützt halt nichts wenn zu dem Zeitpunkt ein Verfahren zulässig war dass immer wieder zu zahlreichen Todesfällen führt? Das belegt doch nur dass das Verfahren nicht rechtzeitig untersagt wurde...
Wenn Du morgen Deinen Führerschein abgeben mußt, gilt er heute noch ohne Einschränkung und die Tatsache ist auch dann völlig unerheblich, wenn Du heute noch einen Unfall verursachst.
Aber wenn bekannt ist dass ich den morgen abgeben muss wird die Öffentlichkeit genauso aufschreien wenn dabei ein dutzend Tote verursacht worden sind?
Der Ausbauzustand war dem TF bekannt, er ist nicht das erste mal dort gefahren. Warum er unaufmerksam war, kann vielleicht nicht einmal der TF selbst sagen.
Darum gehts nicht. Es geht darum dass statistisch jeder Mensch einen Fehler macht und dass dieser Fehler technisch verhinderbar ist. Und das ist verdammt noch mal nicht abhängig vom Wissen ob die Strecke das nun aktiv unterstützt oder nicht???
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Beitrag von Autobahn »

@ ropix

Aus der Geschichte der Eisenbahn wissen wir doch, dass technische Sicherheitsmaßnahmen immer erst nach schweren Unfällen eingeführt wurden. Die Pflicht zur sofortigen Umrüstung einer Strecke bestand damit aber nicht. Das nennt man "Bestandsschutz".

Damit ist die DB Netz AG rechtlich aus dem Schneider. Die moralische Verpflichtung bleibt außen vor.
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Beitrag von Didy »

ropix @ 29 Nov 2012, 21:51 hat geschrieben: technische Sicherungsmaßnahmen um genau das zu verhindern seit 50 Jahren erfunden
50? Ich würde eher 75 sagen...
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Luchs
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Beitrag von Luchs »

Zur Frage der Aussrüstung mit Indusi: für diese Strecke war diese nach den Regeln der DR, die ja anscheinend bis 2011 weiter gültig blieben, nicht vorgeschrieben.

Meines Wissens nach wurde aber im Westen nach einigen ähnlichen Unfällen viel füher (bis Ende der 80er?) vergleichbare Strecken mit Indusi nachgerüstet. Gab es dafür entsprechende Richtlinien?
Die einzige Fahrlässigkeit/Organisationversagen, dass ich dann hier finden könnte: wieso hat man - wenn es entsprechende Richtlinien gab - diese nicht auf alle Strecken in D angewandt, sondern die offensichtlich lachseren Regeln im Osten beibelassen? Oder war dei Nachrüstung im Westen nur eine freiwillige Aktion der damaligen Behörde ohne weitere Anpassung der Richtlinien?

Rechtlich auf jeden Fall ganz, ganz dünnes Eis.

Alles andere kann man allerdings ganz vergessen.

Luchs.
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Beitrag von chris232 »

Autobahn @ 29 Nov 2012, 21:48 hat geschrieben: Einen dummen Gleislatscher kann ich nicht bedauern, aber auch ein Beamter der Landespolizei kann eine Streckensperrung veranlassen.
Kann er, ja. Und wenn er denkt, dass das schon getan ist? Genau dasselbe wie bei den vermeintlich dummen Gleislatschern. "Da kommt schon nix".
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Beitrag von Martin H. »

Autobahn @ 29 Nov 2012, 21:48 hat geschrieben: Die Feuerwehr hat nämlich auch einen direkten Draht zu den FDL ;), Ich muss mir aber als Melder im Klaren sein, wo ich ich befinde.
Die Feuerwehr hat höchstens einen direkten Draht zur Notfallleitstelle in der Betriebszentrale.

Und wo man ist, wäre auch nicht verkehrt zu wissen. Die erste Meldung bei der Feuerwehr bezüglich des BÜ-Unfalls auf der Strecke nach Wolnzach war "Zusammenstoß auf einem Bahnübergang Strecke Pfaffenhofen - Ingolstadt". Irgendwann tauchten dann Fragezeichen auf, welcher der nicht vorhandenen Bahnübergänge an dieser Strecke denn gemeint sein könnte.

Zurück zur PZB. Auf der A-Bahn sind in den letzten Wochen 500Hz-Magnete vor den Hauptsignalen gewachsen. Sind schon verkabelt, aber bisher alle noch außer Betrieb.
Der BÜ aus dem Störungsthema von Heute hat übrigens aus einer Richtung keinerlei Magneten. Die Autofahrer haben sich bei Annäherung eines Schienenfahrzeuges aber ausnahmsweise mal korrekt verhalten. Im Gegenzug sperrte sich bei Dachau Stadt ein BMW mal wieder fast selbst ein.
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Beitrag von riedfritz »

Ropix:
Und mal wieder musste es erst Tote geben. Es nützt halt nichts wenn zu dem Zeitpunkt ein Verfahren zulässig war dass immer wieder zu zahlreichen Todesfällen führt? Das belegt doch nur dass das Verfahren nicht rechtzeitig untersagt wurde...


Du hast vollkommen recht! Deswegen verbieten wir den Autoverkehr, weil dies ein Verfahren ist, das immer wieder zu zahlreichen Todesfällen führt!


Viele Grüsse,

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Beitrag von Electrification »

ropix @ 29 Nov 2012, 21:51 hat geschrieben: Zum Unfallzeitpunkt waren technische Sicherungsmaßnahmen um genau das zu verhindern seit 50 Jahren erfunden, an der Strecke hätten sie seit 20 Jahren nachgerüstet sein können. Oder sagen wir spätestens seit 15. Zweimal Faktum. Und mal wieder musste es erst Tote geben. Es nützt halt nichts wenn zu dem Zeitpunkt ein Verfahren zulässig war dass immer wieder zu zahlreichen Todesfällen führt? Das belegt doch nur dass das Verfahren nicht rechtzeitig untersagt wurde...
Sorry, die fehlende PZB darf keine Ausrede sein, an solchen Strecken ist besondere Vorsicht geboten und jeder weiß ob eine Strecke mit PZB ausgestattet ist oder nicht. Die PZB verhindert nur die Fälle menschlichen Versagens, was hier wohl passiert ist, aber dann müsstest du jede Straße gegen das Versagen schützen, denn dort passiert das täglich (!).

Bei solchen Strecken hätte man ja auch mit zwei Tf fahren können, daran hätte das EVU keiner gehindert. Es ist eine Sauerei die Schuld auf DB Netz zu schieben und ich bin wahrlich kein Freund von Netz, aber die können hier nichts dafür.
Privat würdet ihr auch nicht mehr machen als nötig, wenn es an euren Geldbeutel geht, wenn ihr dafür ein paar Monate später eine staatliche Förderung bekommen würdet. Werfe der den ersten Stein der darauf verzichten würde und sagen würde, das finanziere ich selber.

Rechtlich war es eh zugelassen, daher erkenne ich hier kein Problem. Bedanke dich doch bei der DDR, die in ihrer Mangel- und Misswirtschaft eben kaum Devisen hatte um die Strecken mit PZB auszustatten und daneben beim Bund dass der zu wenig Geld bereitgestellt hat um die Strecken möglichst schnell nachzurüsten.
Wenn man aber bedenkt wie wenig in 20 Jahren passiert ist, war eben kein Druck da das zu beschleunigen.

Also fordere doch erst mal eine Vollkasko gegen die täglichen Toten auf der Straße, bist du da auch so empört? Gegen menschliches Versagen wird man nie was machen können. Die PZB wird das Risiko sicher minimieren, aber nie ganz ausschließen.

Das Leben ist eben lebensgefährlich, das sollten wir akzeptieren.
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Beitrag von Fichtenmoped »

Electrification @ 30 Nov 2012, 14:22 hat geschrieben: Bedanke dich doch bei der DDR, die in ihrer Mangel- und Misswirtschaft eben kaum Devisen hatte um die Strecken mit PZB auszustatten und daneben beim Bund dass der zu wenig Geld bereitgestellt hat um die Strecken möglichst schnell nachzurüsten.
Wenn man aber bedenkt wie wenig in 20 Jahren passiert ist, war eben kein Druck da das zu beschleunigen.
Bedank Dich lieber bei der Sowjetunion - die hat das zweite Gleis auf dieser Strecke zwecks Reparationszahlung herausgerissen.

Ist übrigens das zweite Unglück auf dieser Strecke, dass auf Infrastrukturmängel zurückzuführen ist.


Letztendlich kann man nur lernen. Ob man jetzt solche Unglücke durch Technik (kann auch Versagen!) oder durch personelle Änderungen (Beimann auf Lokomotiven) verhindern kann? Wahrscheinlich...
Aber dann kommen zwei Sachen zusammen: 1. Die Kosten (kann man schultern) und 2. Die Zeit (da kann man nix ändern. PZB-Bauteile wachsen nun mal nicht auf den Bäumen, sie verbauen sich auch nicht von alleine...)
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Electrification @ 30 Nov 2012, 14:22 hat geschrieben: Privat würdet ihr auch nicht mehr machen als nötig, wenn es an euren Geldbeutel geht, wenn ihr dafür ein paar Monate später eine staatliche Förderung bekommen würdet. Werfe der den ersten Stein der darauf verzichten würde und sagen würde, das finanziere ich selber.
Im Jahre 2009 (Abwrackprämie) verkauften wir unser altes Auto für 600 €uro, immerhin. Wir machten bewusst nicht bei diesem Abwrackwahnsinn mit.
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