TravellerMunich @ 20 Apr 2013, 19:58 hat geschrieben:Aber wenn dies im Einzelfall auch mal mit einem ausländischen Reisepass passiert, sollte dies eindeutig genug sein.
Wenn beide Namen übereinstimmen und das Foto mit der Person.
Alles andere sollte die Bahn nicht interessieren.
Nicht nur im Ausnahmefall.
Bei der Bezahlung von Online-Tickets sind zwei Varianten möglich: Kreditkarte oder Lastschrifteinzug. Mehr geht nicht.
Bei der Kreditkarte müsste die Bahn bei der Kontrolle auch einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen, denn die Karten könnte gestohlen sein. Bei der Verifizierung, egal ob mit Kreditkarte, BahnCard, ec/MaestroCard, BahnBonusCard sind also zwei Verifizierungsmerkmale zu beachten.
Aber nehmen wir einmal an, der wirkliche John Windblower aus den USA bucht aus New York ein Online-Ticket von Frankfurt Flughafen nach München und zahlt mit seiner Kreditkarte, die er auch als Verifizierung angibt. Und schon ist alles in Ordnung. Das gilt auch für Wladimir Ustankovic, der aus Moskau bucht und mit American Express bezahlt. Oder Ping Pong Ei Futsch aus aus Bejing, der eine Kreditkarte von JCB hat.
Ein in Deutschland lebender Student, Arbeitnehmer oder Rentner aus dem Ausland, bucht auf der Seite der Bahn ein Online-Ticket und lässt den Betrag von seinem deutschen Girokonto abbuchen. Er besitzt weder Kreditkarte noch BahnCard u.ä. Er hat auch keinen Personalausweis aus den folgenden Ländern: Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien.
Was nun? Dürfen Spanier, Portugiesen, Türken, die schon seit Generationen in Deutschland leben und keine Kreditkarte haben, keine Online-Tickets kaufen, weil sie keinen "deutschen Personalausweis" haben?
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.