Atomenergie, Ökosteuer, Elektrogeräte...

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Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Fichtenmoped @ 23 Oct 2013, 20:49 hat geschrieben:In Worten: Siebzig-Sechs-Tausend!
What? :rolleyes:
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Beitrag von 146225 »

vuxi @ 23 Oct 2013, 20:34 hat geschrieben: Klar es war völliger Blödsinn den brennenden Kern zu löschen (oder es zumindest zu versuchen)
Nein, aber es war höchst überflüssig, dass es jemals zu dieser Katastrophe gekommen ist, und es ist noch viel überflüssiger, weiter mit dieser Wahnsinnstechnologie herumzukaspern, bis es das nächste Mal irgendwo knallt.
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autolos
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Beitrag von autolos »

JeDi @ 23 Oct 2013, 19:59 hat geschrieben: Deine Variante "2 bis 20" sind aber meiner Meinung nach die deutlich härtere als Fichtenmopeds "bis zu 20". Aber hauptsache rumgepöbelt?
Ich sehe eigentlich nicht, dass vuxi rumpöbelt, vielmehr versucht er die Debatte zu versachlichen. Die meisten anderen Teilnehmer zeigen einen ausschließlich emotionalen Zugang zu dem Thema. Bitte nicht falsch verstehen, auch 9000 Tote sind extrem viel, fast so viel, wie in drei Jahren in Deutschland im Straßenverkehr sterben. Aber es sind halt bei weitem keine 100.000.
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Beitrag von 146225 »

autolos @ 24 Oct 2013, 09:18 hat geschrieben: Ich sehe eigentlich nicht, dass vuxi rumpöbelt, vielmehr versucht er die Debatte zu versachlichen. Die meisten anderen Teilnehmer zeigen einen ausschließlich emotionalen Zugang zu dem Thema.
Das sehe ich genau nicht bei ihm - die vermeintliche Sachlichkeit kommt mir eher in einem Stil daher, der glorifizieren und verharmlosen soll, mehr wie Propaganda, unbelehrbar und die unbestreitbaren Risiken verniedlichend.
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Beitrag von GSIISp64b »

Eine sachliche Form heißt keineswegs, dass das, was man sagt, auch richtig ist. Manchmal hat auch der, der schreit, Recht.
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Beitrag von vuxi »

Ich werde für mich die Diskussion hier jetzt beenden. Offensichtlich wissen die Herren ja alles besser als alle Strahlenschutzexperten der Welt zusammen. Kann ja nicht sein, dass das alles nicht hunderttausende Tote gefordert hat.
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Beitrag von 146225 »

vuxi @ 24 Oct 2013, 19:34 hat geschrieben: Ich werde für mich die Diskussion hier jetzt beenden. Offensichtlich wissen die Herren ja alles besser als alle Strahlenschutzexperten der Welt zusammen. Kann ja nicht sein, dass das alles nicht hunderttausende Tote gefordert hat.
Du sollst genauso wenig übertreiben, wie Du verniedlichen sollst!
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Beitrag von vuxi »

146225 @ 25 Oct 2013, 06:09 hat geschrieben: Du sollst genauso wenig übertreiben, wie Du verniedlichen sollst!
Meine Fresse. Ich verteidige/verwende hier die Zahlen, die international anerkannt verwendet werden. Wenn ihr denen keinen Glauben schenkt, dann ist das euer Bier. Aber erwartet nicht, dass ihr irgendwie ernst genommen werden wollt, wenn ihr einfach irgendwelche Zahlen in den Raum werft, die niemand sonst so für realistisch hält.
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Beitrag von autolos »

GSIISp64b @ 24 Oct 2013, 18:35 hat geschrieben: Eine sachliche Form heißt keineswegs, dass das, was man sagt, auch richtig ist. Manchmal hat auch der, der schreit, Recht.
Das ist manchmal so, aber ich sehe es hier nicht. Mir scheint, es würden hier Emotionen gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gesetzt. Und nur weil zu hohe falsche Zahlen richtig gestellt werden, ist es noch lange keine Verharmlosung.
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Beitrag von Electrification »

vuxi @ 25 Oct 2013, 08:20 hat geschrieben: Meine Fresse. Ich verteidige/verwende hier die Zahlen, die international anerkannt verwendet werden. Wenn ihr denen keinen Glauben schenkt, dann ist das euer Bier. Aber erwartet nicht, dass ihr irgendwie ernst genommen werden wollt, wenn ihr einfach irgendwelche Zahlen in den Raum werft, die niemand sonst so für realistisch hält.
Ich halte dich für glaubwürdig wenn du ein Haus direkt neben ein Akw baust oder eine Lagerstätte in unmittelbarer Nähe deiner Wohnung akzeptierst. Kannst ja mal anfragen ob in der Nähe von Grundremmingen z. B. jemand mit dir tauschen will.
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Beitrag von vuxi »

Electrification @ 25 Oct 2013, 11:46 hat geschrieben: Ich halte dich für glaubwürdig wenn du ein Haus direkt neben ein Akw baust oder eine Lagerstätte in unmittelbarer Nähe deiner Wohnung akzeptierst. Kannst ja mal anfragen ob in der Nähe von Grundremmingen z. B. jemand mit dir tauschen will.
Ich wohne nahe genug am nächsten Kernkraftwerk um bei einem größeren Unfall betroffen zu sein und habe schon mehr als einmal mit radioaktivem Material gearbeitet. Mir sind davon nicht die Hände abgefallen und ich hab mir auch nicht vor Angst in die Hose gemacht. Aber immer wieder schön zu sehen, dass eine sachliche Diskussion auf dem Thema nicht zu führen ist. Da wird gegen jede wissenschaftlich anerkannte Realität eine Behauptung aufgestellt (hunderttausende Tote) und wenn man diese dann kritisiert und wiederlegt ist es auf einmal Verniedlichung.
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Beitrag von Rohrbacher »

Man kann das Thema noch so wissenschaftlich und sachlich sehen. Selbst wenn man sagt, das Risiko, dass ein GAU eintritt ist sehr gering, allein die möglichen Ausmaße, wären kaum vorstellbar und damit verbietet sich eigentlich ein Einsatz einer solchen Technik. Wenn es schiefgeht, sind die Folgen definitiv extrem, man stelle sich vor, die ganze Region zwischen Landshut, Freising und München wäre nicht mehr bewohnbar und auch der Flughafen nicht mehr nutzbar, weil der Wind ein bissl blöd steht... Die Folgen anderer Technologien sind überschaubar (wenn ein 150m hohes Windrad umfällt, lebt man lediglich in einem Umkreis von 150m gefährlich...), deswegen meistens versicherbar, aber gegen einen GAU kannst du ein Akw meines Wissens nicht versichern. Würde man einen "Vollkasko-Schutz" für den Betrieb eines Akw fordern, wäre heute noch Schluss... Das sollte einem schon zu denken geben.

Und mal ganz unabhängig von einem GAU, unsere Vorfahren sind mit der Atomkraft auf einen Zug aufgestiegen, wo bis heute nicht klar ist, wo der eigentlich hinfährt. Diskutiert lieber mal, wer von euch die nächsten paar Tausend Jahre 'ne Patenschaft für ein Fass Atommüll übernimmt. ;)
vuxi @ 25 Oct 2013, 12:21 hat geschrieben:und habe schon mehr als einmal mit radioaktivem Material gearbeitet.
Definiere "radioaktives Material". Im Grunde strahlt ja alles mehr oder weniger. Auf die Dosis und die Art und Weise kommt's an. Ich habe nämlich sogar schon radioaktives Material gegessen und bin beim Zahnarzt beim Röntgen gewesen. :D
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Beitrag von vuxi »

Rohrbacher @ 25 Oct 2013, 14:02 hat geschrieben:Man kann das Thema noch so wissenschaftlich und sachlich sehen. Selbst wenn man sagt, das Risiko, dass ein GAU eintritt ist sehr gering, allein die möglichen Ausmaße, wären kaum vorstellbar und damit verbietet sich eigentlich ein Einsatz einer solchen Technik. Wenn es schiefgeht, sind die Folgen definitiv extrem, man stelle sich vor, die ganze Region zwischen Landshut, Freising und München wäre nicht mehr bewohnbar und auch der Flughafen nicht mehr nutzbar, weil der Wind ein bissl blöd steht... Die Folgen anderer Technologien sind überschaubar (wenn ein 150m hohes Windrad umfällt, lebt man lediglich in einem Umkreis von 150m gefährlich...), deswegen meistens versicherbar, aber gegen einen GAU kannst du ein Akw meines Wissens nicht versichern. Würde man einen "Vollkasko-Schutz" für den Betrieb eines Akw fordern, wäre heute noch Schluss... Das sollte einem schon zu denken geben.

Und mal ganz unabhängig von einem GAU, unsere Vorfahren sind mit der Atomkraft auf einen Zug aufgestiegen, wo bis heute nicht klar ist, wo der eigentlich hinfährt. Diskutiert lieber mal, wer von euch die nächsten paar Tausend Jahre 'ne Patenschaft für ein Fass Atommüll übernimmt. ;)
Ich habe nichts gegen Diskussionen für oder wieder Atomkraft. Aber dabei sollte man sich schon an die Fakten halten. Und die sprechen nun mal nicht von hunderttausenden Toten.
Rohrbacher @ 25 Oct 2013, 14:02 hat geschrieben: Definiere "radioaktives Material". Im Grunde strahlt ja alles mehr oder weniger. Auf die Dosis und die Art und Weise kommt's an. Ich habe nämlich sogar schon radioaktives Material gegessen und bin beim Zahnarzt beim Röntgen gewesen. :D
Uran. Erfreulicherweise ein recht harmloses Material so lange es nicht im Reaktor war. Für diese Aussage werde ich jetzt hier wieder gesteinigt, aber mir solls egal sein.


Zum Thema dann noch ein Artikel aus der NYT Fear vs. Radiation
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Beitrag von Fichtenmoped »

Hab auch schon mit Uran238 "gearbeitet" - in Form von kinetischen Penetratoren. (Zumindest hatte ich mal so einen in der Hand...) Das ist das schöne an abgereicherten (Uran-)Isotopen: eigentlich nutzlos, außer man hat eine Vorliebe irgendwo irgendwelche Löcher reinzustanzen. :lol:

Jetzt mal was zum Nachdenken:
Warum nutzt die Bundeswehr anstelle der U238-Penetratoren welche aus Wolfram?
Warum haben AKW keine Haftpflichtversicherung?
Warum sind Schäden durch Kernenergie in fast jeder Privatversicherung (KFZ-Haftpflicht, -Kasko, Lebensversicherung,...) ausgeklammert?
Warum sperrt sich Bayern gegen die neue Endlagersuche, obwohl ja Bayern überhaupt nicht geeignet sein soll?
Warum wird das neue AKW in Großbrittanien mit staatlichen Bürgschaften und einer garantierten Einspeisevergütung inklusive Inflationsausgleich "ausgestattet"?
Warum?
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Beitrag von vuxi »

Das sind alles diskussionswürde Fragen. Aber ich werde hier nicht diskutieren, so lange hier einige Personen Zahlen in den Raum werfen, die von nichts aber auch rein gar nichts gedeckt sind.
Fichtenmoped
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Beitrag von Fichtenmoped »

vuxi @ 25 Oct 2013, 15:15 hat geschrieben: Das sind alles diskussionswürde Fragen. Aber ich werde hier nicht diskutieren, so lange hier einige Personen Zahlen in den Raum werfen, die von nichts aber auch rein gar nichts gedeckt sind.
Gut, dann mal diese Zahlen:
http://www.heise.de/tp/blogs/2/155178
Großbritannien läßt ein neues Atomkraftwerk bauen - koste es, was es wolle

...Die britische Regierung sichert vertraglich Kreditgarantien in Höhe von 65 Prozent der Baukosten zu. Im Moment werden noch 16 Mrd. Pfund (18,9 Mrd Euro) Baukosten angegeben.
...
Der Anlagenbetreiber bekommt für den Atomstrom 35 Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung von 92,50 Pfund (109,21 Euro&#128;) je Megawattstunde.
...
Das Problem bei Kernfission ist hauptsächlich eins: Wirtschaftlich ist sie ganz und gar nicht. Entweder man will hier direkt oder indirekt irgend jemanden subventionieren. (Wissenschaft, Wirtschaft, Minenbetreiber,...) Oder man braucht sie aus militärischen Gründen. Entweder um große Bomben zu bauen oder um Löcher zu stanzen. Wobei man bei entsprechendem Einsatz auch ohne große Bomben auskommt und die Löcher auch mit anderen Materialien verursachen kann.

Und die Krux ist so oder so, dass WENN was schiefgeht die Kacke richtig am dampfen ist. Und was immer die Achillesferse der Atomkraft darstellte ist die Nachzerfallswärme. Wenn die nicht abgeführt werden kann...
Und realistisch gerechnet kommst Du auf 10 Totalschäden durch Kernschmelzen auf bisher 589 Reaktoren. Von diesen 10 Kernschmelzen ereigneten sich übrigens 4 Stück in sowjetischen Reaktoren.
All diese Kernschmelzen waren bisher auch mit (massiven) Austritt von radioaktiven Substanzen verbunden.

Bis JETZT hatten wir Glück. Genau so wie Tokio Glück hatte, dass an diesen Tagen der Wind aufs Meer wehte und nicht in Richtung Tokio. Was übrigens die zweit häufigste Windrichtung in Fukushima ist...
Klar, wenn in Frankreich ein Reaktor zum Coriumproduzenten umfunktioniert wird, haben wir in Deutschland höchstwahrscheinlich die Arschkarte gezogen. Interessanterweise wollen die Franzosen auch weniger Kernkraft haben, denn schon oft mussten die Franzosen ihre AKW herunterfahren (im Sommer, wegen Kühlwassermangel) oder im Winter die Spitzenlast nicht durch AKW decken. Und was ist passiert? Genau - sie durften diesen benötigten Strom in Deutschland kaufen.
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Beitrag von Bayernlover »

Fichtenmoped @ 25 Oct 2013, 15:11 hat geschrieben: Warum sind Schäden durch Kernenergie in fast jeder Privatversicherung (KFZ-Haftpflicht, -Kasko, Lebensversicherung,...) ausgeklammert?
Dann erkläre mir doch mal bitte, wie ich als Privatperson kraft meiner Hände oder meines Gaspedals einen nuklearen Störfall herbeiführen soll.
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Beitrag von Fichtenmoped »

Bayernlover @ 25 Oct 2013, 17:11 hat geschrieben: Dann erkläre mir doch mal bitte, wie ich als Privatperson kraft meiner Hände oder meines Gaspedals einen nuklearen Störfall herbeiführen soll.
Es geht nicht darum, dass Du einen nuklearen Störfall verursachen könntest. Es geht um die Entschädigung für Schäden, die DIR durch einen nuklearen Störfall entstehen können. Egal, wer ihn verursacht hat. Übrigens ist die maximale Haftung für AKW-Betreiber in Deutschland auf 2,5Mrd. Euro begrenzt und eine Haftpflicht gibt es nicht.

Und laut einer Studie des DIW würde Atomstrom in Deutschland erst ab 10,9ct/kWh wirtschaftlich sein. Netterweise sinkt die Solarstromvergütung bereits jetzt unter diese Grenze. :blink:

Tja, und die Endlagerung ist immer noch ungelöst. Ich weis, man setzt auf Transmutation - dadurch werden Isotope mit bedeutend geringerer Halbwertszeit erzeugt. Leider haben diese Isotope die Angewohnheit noch stärker zu strahlen...

Edit:
http://www.volker-quaschning.de/artikel/mu...nner1/index.php
...
Beim Wechsel meiner Autoversicherung machte ich kürzlich einmal das, was man immer machen sollte, aber in der Regel dann doch unterlässt. Ich las das Kleingedruckte. Dabei blieb ich an folgendem Satz hängen
"Nicht versichert sind
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schaden infolge von Alkohol- und Drogenkonsum
- Schäden durch Kernenergie"
...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Fichtenmoped @ 27 Oct 2013, 15:46 hat geschrieben: Und laut einer Studie des DIW würde Atomstrom in Deutschland erst ab 10,9ct/kWh wirtschaftlich sein. Netterweise sinkt die Solarstromvergütung bereits jetzt unter diese Grenze. :blink:
Das liegt aber daran, dass die Solarstromvergütung nur die Kosten für die Erzeugung enthält. Andere wesentliche Kosten, nämlich das Vorhalten von Reservekraftwerken und Probleme bei der Speicherung, sind hier nicht enthalten. Diese werden aber immer wesentlicher. Bisher haben diese noch keine so große Rolle gespielt, mit weiter steigender installierter Leistung wird das aber ein ernsthaftes Problem.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von Bayernlover »

Fichtenmoped @ 27 Oct 2013, 15:46 hat geschrieben: Es geht nicht darum, dass Du einen nuklearen Störfall verursachen könntest. Es geht um die Entschädigung für Schäden, die DIR durch einen nuklearen Störfall entstehen können. Egal, wer ihn verursacht hat. Übrigens ist die maximale Haftung für AKW-Betreiber in Deutschland auf 2,5Mrd. Euro begrenzt und eine Haftpflicht gibt es nicht.
Wenn ein Betreiber eines Atomkraftwerks mir einen irgendwie gearteten Schaden zufügt, steht er natürlich in der Haftung. Ob der sich dagegen versichert, kann mir relativ wurst sein.
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Beitrag von GSIISp64b »

Wenn er dadurch insolvent wird, kann's dir nicht mehr egal sein.
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Beitrag von Bayernlover »

Wenn er das wird, nachdem er meinen Schaden ersetzt hat... ;)
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 27 Oct 2013, 22:28 hat geschrieben: Wenn ein Betreiber eines Atomkraftwerks mir einen irgendwie gearteten Schaden zufügt, steht er natürlich in der Haftung.
Kurz gesagt nein. Die lange Version hat Fichtenmoped ja schon ausgeführt.
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Beitrag von GSIISp64b »

Bayernlover @ 27 Oct 2013, 22:40 hat geschrieben: Wenn er das wird, nachdem er meinen Schaden ersetzt hat... ;)
Wenn er das wird, weil x Leute Forderungen stellen, aber nur die von x-y Leuten erfüllt werden können, hast du aber ein Problem.
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Beitrag von Bayernlover »

@JeDi: In welchem Gesetz steht das?

(ich will euch ja glauben, hätte das aber auch gern belegt)
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 27 Oct 2013, 22:52 hat geschrieben: @JeDi: In welchem Gesetz steht das?
Im Atomgesetz...
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Beitrag von Fichtenmoped »

Bayernlover @ 27 Oct 2013, 22:52 hat geschrieben: @JeDi: In welchem Gesetz steht das?

(ich will euch ja glauben, hätte das aber auch gern belegt)
Viel BlaBla... http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__25.html
§ 25 Haftung für Kernanlagen
...
(4) Der Inhaber einer Kernanlage haftet unabhängig vom Ort des Schadenseintritts. Artikel 2 des Pariser Übereinkommens findet keine Anwendung.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__31.html
§ 31 Haftungshöchstgrenzen

(1) Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage nach dem Pariser Übereinkommen in Verbindung mit § 25 Abs. 1, 2 und 4 sowie nach dem Pariser Übereinkommen und dem Gemeinsamen Protokoll in Verbindung mit § 25 Abs. 1, 2 und 4 ist summenmäßig unbegrenzt. In den Fällen des § 25 Abs. 3 wird die Haftung des Inhabers auf den Höchstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung begrenzt.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__34.html
§ 34 Freistellungsverpflichtung
...
Der Höchstbetrag der Freistellungsverpflichtung beträgt 2,5 Milliarden Euro.
...
Edit:
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__35.html
(1) Ist damit zu rechnen, daß die gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen aus einem Schadensereignis die zur Erfüllung der Schadensersatzverpflichtungen zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, so wird ihre Verteilung sowie das dabei zu beobachtende Verfahren durch Gesetz, bis zum Erlaß eines solchen Gesetzes durch Rechtsverordnung geregelt.
(2) Die in Absatz 1 bezeichnete Rechtsverordnung kann über die Verteilung der zur Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen zur Verfügung stehenden Mittel nur solche Regelungen treffen, die zur Abwendung von Notständen erforderlich sind. Sie muß sicherstellen, daß die Befriedigung der Gesamtheit aller Geschädigten nicht durch die Befriedigung einzelner Geschädigter unangemessen beeinträchtigt wird.
Edit2.0: Alleine die "Sanierung" des AKW Fukushima kostet ca. 44Mrd.Euro.
http://mobil.n-tv.de/panorama/AKW-in-Fukus...le11047126.html
Dazu kommen natürlich noch die Kosten für andere Sachen. Ein Glück, dass der Wind damals&#153; aufs Meer hinaus wehte! Trotzdem - der Verlust der Grundbesitzer in der Evakuierungszone dürfte schnell mehrere Milliarden kosten. (Ein Grundstück in so einer Zone erfährt erfahrungsgemäß einen Wertverlust von 100%.)
Ein Unfall wie Fukushima würde in Frankreich einer Studie zufolge ca. 430Mrd. Euro kosten.
http://m.welt.de/article.do?id=wirtschaft/...lliarden-kosten
Alleine die Beseitigung der Umweltschäden würde 110Mrd. Euro kosten. Wenn Du also einen Anspruch hast, stell Dich hinten an. Denn zuerst wird mit dem vorhandenem Geld Feuerwehr gespielt. Also der erste Punkt ist Sicherung der Anlage, der zweite Punkt ist die Verringerung von Umweltschäden.
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Beitrag von Cloakmaster »

steht im Atomgesetz nicht auch irgndwo, daß bei höheren Schadenssummen die Staatshaftung einsetzt? Mit war da mal irgendwie so in der Art...
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Beitrag von 146225 »

Bei einem richtig schweren Atomunglück dürfte der Glaube, man könne alle Schäden regeln, auch illusorisch sein. Wie entschädigt man Landwirte für Flächen, die ein paar hundert Jahre unbenutzbar sind? Wie entschädigt man Gemeinden, die für lange Zeit unbewohnbar sind?
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Beitrag von Fichtenmoped »

Cloakmaster @ 28 Oct 2013, 06:03 hat geschrieben: steht im Atomgesetz nicht auch irgndwo, daß bei höheren Schadenssummen die Staatshaftung einsetzt? Mit war da mal irgendwie so in der Art...
Wenn Du das da meinst?
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__38.html
§ 38 Ausgleich durch den Bund

(1) Hat ein durch ein nukleares Ereignis Geschädigter seinen Schaden im Geltungsbereich dieses Gesetzes erlitten und kann er nach dem auf den Schadensfall anwendbaren Recht eines anderen Vertragsstaates des Pariser Übereinkommens oder des Wiener Übereinkommens in Verbindung mit dem Gemeinsamen Protokoll keinen Ersatz verlangen, weil
1.
das nukleare Ereignis im Hoheitsgebiet eines Nichtvertragsstaates des Pariser Übereinkommens oder des Wiener Übereinkommens in Verbindung mit dem Gemeinsamen Protokoll eingetreten ist,
2.
der Schaden durch ein nukleares Ereignis verursacht worden ist, das unmittelbar auf Handlungen eines bewaffneten Konfliktes, von Feindseligkeiten, eines Bürgerkrieges, eines Aufstandes oder auf eine schwere Naturkatastrophe außergewöhnlicher Art zurückzuführen ist,
3.
das anzuwendende Recht eine Haftung für Schäden an dem Beförderungsmittel, auf dem sich die Kernmaterialien zur Zeit des Eintritts des nuklearen Ereignisses befunden haben, nicht vorsieht,
4.
das anzuwendende Recht eine Haftung des Inhabers nicht vorsieht, wenn der Schaden durch die ionisierende Strahlung einer sonstigen in der Kernanlage befindlichen Strahlenquelle verursacht worden ist,
5.
das anzuwendende Recht eine kürzere Verjährung oder Ausschlußfrist als dieses Gesetz vorsieht oder
6.
die zum Schadensersatz zur Verfügung stehenden Mittel hinter dem Höchstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung zurückbleiben,
so gewährt der Bund bis zum Höchstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung einen Ausgleich.
(2) Der Bund gewährt ferner bis zum Höchstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung einen Ausgleich, wenn das auf einen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erlittenen Schaden anwendbare ausländische Recht oder die Bestimmungen eines völkerrechtlichen Vertrages dem Verletzten Ansprüche gewähren, die nach Art, Ausmaß und Umfang des Ersatzes wesentlich hinter dem Schadensersatz zurückbleiben, der dem Geschädigten bei Anwendung dieses Gesetzes zugesprochen worden wäre, oder wenn die Rechtsverfolgung in dem Staat, von dessen Hoheitsgebiet das schädigende Ereignis ausgegangen ist, aussichtslos ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Geschädigte, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, nicht anzuwenden, soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art, Ausmaß und Höhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat.
(4) Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind bei dem Bundesverwaltungsamt geltend zu machen. Sie erlöschen in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem die auf Grund ausländischen oder internationalen Rechts ergangene Entscheidung über den Schadensersatz unanfechtbar geworden ist oder erkennbar wird, dass die Rechtsverfolgung im Sinne des Absatzes 2 aussichtslos ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__39.html
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes

(1) Bei der Freistellungsverpflichtung nach § 34 und dem Ausgleich nach § 38 sind die nach § 15 Abs. 1 und 2 nachrangig zu befriedigenden Ersatzansprüche nicht zu berücksichtigen.
(2) Entschädigungen nach § 29 Abs. 2 sind in die Freistellungsverpflichtung nach § 34 und den Ausgleich nach § 38 nur miteinzubeziehen, wenn die Leistung einer Entschädigung wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Sieht schlecht aus. Vielleicht findest Du noch etwas, aber da sieht es wohl auch in diesem Falle sehr schlecht für Deinen Anspruch aus.
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/inde...59BJNE004102306
Die staatliche Entschädigung wird wohl so wie beim Hochwasser ablaufen - Dein Schaden wird mit einer Summe im unteren Tausend-Euro-Bereich abgespeist. Dein Auto, Dein Job, Deine Heimat sind futsch. Du wirst ein Vertriebener im eigenen Land. Tolle Aussicht! <_<
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