Bahnübergänge

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Naim
Jungspund
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Beitrag von Naim »

Hallo Zusammen,
Wer kann mir weiter Helfen und erklären mit einen Übung!

Ril.815
Dabei ist das arithmetische Mittel aus den 3 Zähltagen zu ermitteln.
Soweit an einem charakteristischem Zähltag mit besondres starkem Verkehr gezählt wurde, ist statt des arithmetischen Mittels der 3 Zähltage 1/7 des Verkehrs an diesem Tag und je 3/7 des Verkehrs an den beiden übrigen Tagen zu berechnen.
Für die Einstufung nach EBO § 11, Abs. 13 ist bei von 6.00 bis 22.00 Uhr durchgeführter Zählung der mit dem Faktor 1,1 vervielfachte tägliche Kfz-Verkehr zu ermitteln.

Hinweis:
Bei Einsatz von automatischen Zählgeräten entfällt die Vervielfachung mit Faktor 1,1, da hierbei über 24 Stunden durchgehend gezählt wird.
ropix
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Beitrag von ropix »

Dazu wäre es vermutlich sinnvoll ein wenig mehr als nur den RIL-Auszug zu posten.

Zum Beispiel was die Fragestellung der Übung ist.
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P-fan
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Beitrag von P-fan »

Symmetrische Fahrpläne: Voraussetzung für gute Anschlüsse in beiden Richtungen Symmetrieminute
ropix
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Beitrag von ropix »

Naja, vermutlich gibt es noch eine Aufgabe dazu die zu lösen ist. Ansonsten ist die Aussage korrekt, das dürfte so noch immer in der passenden Konzernrichtlinie sein - wesentlich interessanter wäre aber der Anwendungsfall.

Sollte alleine das Mittel das Problem sein - alle Autos zusammenzählen, wenn nur zwischen 6 und 22 Uhr gezählt wurde den Wert mal 1,1 nehmen und durch 3 Teilen. Sollte der Wert an einem Tag deutlich über den der anderen liegen die anderen beiden Tage mal 3. Alle drei Tage zusammenzählen, sollte nur von 6 bis 22 Uhr gezählt worden sein diesen Wert noch * 1,1 und durch 7 teilen.

Aber das beinhaltet keine Fragestellung - sprich wo wäre denn die Hilfe nötig.
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