Fahrgäste 2 Stunden in S-Bahn eingeschlossen

Die Fahrzeuge der S-Bahn-Systeme
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Chefanwender
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Beitrag von Chefanwender »

Zwei Stunden in S-Bahn eingeschlossen

Quelle: Stuttgarter Zeitung


Ich war "leider" nicht in diesem ET 423 - Langzug eingeschlossen, sondern gerade in der Schule.

aus urheberrechtlichen Gründen wurde das Zitat gelöscht
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reveal
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Beitrag von reveal »

Bei einem 420er hätte man mit bisschen Kraft die Türen aufreißen können und runterspringen können...
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jadefalcon
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Beitrag von jadefalcon »

...oder beim 423er die Notöffnungshebel ziehen und die Türen aufdrücken können. Denke ich jedenfalls.
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

@jadefalcon, reveal: na, na, na :nono:
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Jean
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Beitrag von Jean »

Da hätte ich eine Idee. Drückt wohl auf die Blase! Und wenn man zwei Stunden in einen Zug warten muß OHNE Toiletten...:mad: :mad:
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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jadefalcon
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Beitrag von jadefalcon »

@ mellertime:


Was war denn so falsch an meinem Post und dem von reveal? Dass es die Möglichkeit gibt, die Türen im Notfall zu öffnen, wird man als Fahrgast doch sicherlich recht schnell sehen. Oder zieltest du vielmehr auf die Frage, ob es nich
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ET 420
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Beitrag von ET 420 »

Original von jadefalcon
@ mellertime:

Was war denn so falsch an meinem Post und dem von reveal? Dass es die Möglichkeit gibt, die Türen im Notfall zu öffnen, wird man als Fahrgast doch sicherlich recht schnell sehen. Oder zieltest du vielmehr auf die Frage, ob es nicht sozusagen im Ermessen des Fahrgastes liege, zu beurteilen, ob man den Griff ziehen soll - sprich, unabhängig davon, ob wirklich ein Notfall vorliegt oder nicht?
Hier geht es schlicht und einfach darum, das in solch einem Notfall und ohne Weisung des Fahrpersonales der Fahrgast überhaupt nicht das Recht hat, in der oben beschriebenen Situation, jegliche Handlungen durchzuführen. (Türen bleiben geschlossen!!!) Ausserdem solltet ihr Euch beide mal vorstellen, wenn die Oberleitung abgebrannt ist, immer noch Restspannung auf dem herabhängenden Teil liegen kann. Weiterhin können die Fahrgäste auch nicht einschätzen, welche Gefahr für sie bestehen kann. Immerhin hat die Oberleitung eine gesamte Spannung von 15.000 Volt aufzuweisen und bei Beschädigung immer noch genügend, um gefählich genug zu sein.
Wenn solch ein Fall dem Fahrgast bekannt wird, das die Oberleitung beschädigt ist, dann sollte er auch abwarten, bis Hilfe am Unfallort eingetroffen ist.
Weiterhin ist es auch sehr gefährlich und auch strafbar, eigenmächtig den Zug zu verlassen, so wie ihr beide es beschrieben habt!
Das muß Euch beiden auch klar sein, das solche Dummen und unüberlegten Handlungen noch viel größere Ausmaße nach sich ziehen können (Zug im anderen Gleis kommt vorbei, Verletzungen beim Herabspringen vom Zug ins Gleisbett, Stromschlag durch die beschädigte Oberleitung usw.)

Zugegeben, es ist schon blöde, wenn man als Fahrgast im Zug gefangen ist und auch keine Toilette vorhanden ist. Aber da muß man nun mal durch oder man läßt es laufen ...

Gruß
ET 420
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Chefanwender
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Beitrag von Chefanwender »

... und wohin - etwa in die Mülleimer? :P
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jadefalcon
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Beitrag von jadefalcon »

@ ET 420:


Sorry, da stand ich wohl a bissl auf dem Schlauch :( ...
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

Hallo,
ich finde, solch eine Situation ist Freiheitsberaubung - und nachdem alle Gefahren, die beim Aussteigen auftreten, eh von mir persönlich getragen werden, würde ich mich auch nach spätestens 1h aus dem Zug bewegen.
Wenn mir was passiert, bin ich selber dran schuld - also warum nicht?

MFG Michi
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

@ET420: danke, da warst du schneller mit dem antworten

@S-Bahn Stuttgart: du meinst das wahrscheinlich als Witz, das kommt aber gar nicht so selten vor. (hauptsächlich abends und nachts durch Besoffene)
Mir ist es schon passiert, daß genau hinte
Chefanwender
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Beitrag von Chefanwender »

Heute bin ich in einem ET 420 - Mittelwagen gefahren, dort roch es auch ziemlich streng.
Aber gut, ich glaube weitere Details bezüglich dieses Themas können wir uns ersparen.
Smirne

Beitrag von Smirne »

@Michi: Eine Freiheitsberaubung liegt bei Absicht vor, nicht bei technischen Defekten oder Umständen von Aussen. Und als Fahrgast hat man dem Personal unbedingt Folge zu leisten. So steht es in den Beförderungsbedingungen drin, die man mit dem Eins
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jadefalcon
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Beitrag von jadefalcon »

Das seh ich ein - als ich meine erste Nachricht postete, dachte ich, wir sprächen gerade über die bloße technische Möglichkeit einer Notöffnung. Nochmal sorry, falls das zu einem Missverständnis geführt hat :( ...

Bei uns auf der Stadtbahn sind in den Wagen ja auch Sticker angebracht, wo ausdrücklich drauf steht, dass das Notöffnen und Aussteigen nur nach Aufforderung durch das Personal gestattet und eigenmächtiges Aussteigen auf der Strecke lebensgefährlich ist. In der S-Bahn hab ich so explizite Hinweise bisher noch nicht gesehen...aber ich werd morgen beim Quietschi-Reiten gern mal hinschauen, was genau da auf den Hinweisstickern steht.
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Original von jadefalcon
aber ich werd morgen beim Quietschi-Reiten gern mal hinschauen, was genau da auf den Hinweisstickern steht.
Drin steht: Tür öffnen nur für Notfall, Mißbrauch ist straftbar!
Ausführlich Info über Notfallbedingung habe ich nirgendwo gesehen...
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

Servus,
wie Dol-Sbahn schrieb: Türen nur im Notfall öffnen. Wenn so etwas kein Notfall ist, was dann (Eschede?)?
Dann beantrage ich den sofortigen Ausbau aller Notbremsen und Türentriegelungsgriffe, damit bloss keiner ohne Betriebspersonal den Zug anhalten oder gar verlassen kann.

MFG Michi
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ET 420
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Beitrag von ET 420 »

Original von Michi Greger
Servus,
wie Dol-Sbahn schrieb: Türen nur im Notfall öffnen. Wenn so etwas kein Notfall ist, was dann (Eschede?)?
Dann beantrage ich den sofortigen Ausbau aller Notbremsen und Türentriegelungsgriffe, damit bloss keiner ohne Betriebspersonal den Zug anhalten oder gar verlassen kann.

MFG Michi
Hallo Michi,
ich glaube, daß du dich noch nie so richtig mit den Beförderungsbestimmungen von Verkehrsunternehmen beschäftigt hast.
Da gibt es gewisse Spielregeln, die man eigentlich als Fahrgast wissen sollte. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe!

Gruß
ET 420
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Smirne

Beitrag von Smirne »

@Michi: Ein Notfall liegt hier nicht vor. Wann ein Notfall vorliegt, entscheidet der TF.

Gruß,
Marcus
EasyDor
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Beitrag von EasyDor »

Sicher ist manchen von euch noch das Unglüch auf der S6 Erding, im Herbst 2001 bekannt. Dort hatte ein 420er bei Ottenhofen (in dem ausgerechnet ich, und auch noch ganz vorne saß), an einem unbeschrankten Bahnübergang einen Traktor mitgenommen, diesen hat es ziemlich zerlegt, die Hinterachse klemmte unter (!) dem dem ersten TD. Ein weiteres großes Teil hat einen Mast mitgenommen, und dadurch die Oberleitung in einem ziemlich grossen Bereich heruntergenommen. Jedoch nicht mehr dort wo ich war, ziemlich genau über der Hinterachse besagten Traktors.
Gut, mir gings ziemlich beschissen, ich war zwar nicht verletzt, aber man fühlt sich nicht gut, wenn es einen riesen Bums gibt, die S-Bahn leicht angehoben wird, wieder nach unten kracht, und dann mit einem Riesenlärm über einen Bahndamm schliddert, und die Schottersteine noch so fliegen... 8o

Nagut zum Thema. Da der Fahrer seinen Zerdätschten, rauchenden, alarmpiependen und vor allem nach einer Mischung aus Kabelbrand und Getriebeöl riechenden Führerstand verlassen hatte, und mit dem Hubschrauber ins nächste Krankenhaus geflogen worden ist (hatte "nur" einen sehr starken Schock), hatte ein anderer DB-Mitarbeiter selbigen übernommen.
Jedenfalls habe ich die Notentriegelung gezogen, und bin nach Hause gelaufen. (Weit war ich ja noch nicht gefahren). Und die meißten in dieser Bahn haben es genauso gemacht...
Ok, die Strecke ist Eingleisig, und dort wo ich mich befand war auch kein Bahndamm mehr, also war es nicht gefährlich...
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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