Störungschronik U-Bahn München
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Nicht direkt eine Störung, aber mal was Originelles: gestern fuhr ein A mit einem "Tür defekt"-Aufkleber am Fahrerstand rum :huh:
Kann ich mir nur noch mit Zeitmangel bei der Wartung erklären. Anders als die Türen für die Fahrgäste hat der Fahrerstand ja keinen komplexen Schließmechanismus, sondern nur ein einfaches Schloss.
Kann ich mir nur noch mit Zeitmangel bei der Wartung erklären. Anders als die Türen für die Fahrgäste hat der Fahrerstand ja keinen komplexen Schließmechanismus, sondern nur ein einfaches Schloss.
das muss nix heißen, es kan ja passieren dass während des Einsatzes mal ein Schanier o.Ä. am Führerstand kaputt geht. Und deswegen den Zug gleich tauschen? Der Hinweis ist halt für die nachfolgenden Fahrer gedacht....FR16 @ 23 Dec 2013, 11:11 hat geschrieben: Nicht direkt eine Störung, aber mal was Originelles: gestern fuhr ein A mit einem "Tür defekt"-Aufkleber am Fahrerstand rum :huh:
Kann ich mir nur noch mit Zeitmangel bei der Wartung erklären. Anders als die Türen für die Fahrgäste hat der Fahrerstand ja keinen komplexen Schließmechanismus, sondern nur ein einfaches Schloss.
Sieht man übrigends auch ab und zu bei der S-Bahn.....
mfg Daniel
Eigentlich ist das ein bauliches Problem.schwarzfahrerin @ 18 Dec 2013, 11:49 hat geschrieben:Dito. In der Mitte leer? Definitiv nein. Ich seh das auch oft bei einfahrenden Zügen, dass da viele drin sind und orientier mich dahin, wo noch am wenigsten los ist. Geht natürlich nicht, wenn man grade die Rolltreppe runterkommt.TravellerMunich @ 18 Dec 2013, 11:22 hat geschrieben: Wohl schon lange nicht mehr als Fahrgast U-Bahn gefahren?
Wäre schön, wenn es in der Mitte leer wäre...
Zudem fördert man das Hinten-Einsteigen teils noch, wenn an der Münchner Freiheit nur am Südende überfüllte Rolltreppen vorhanden sind, am Nordende nur eine Festtreppe.
Bei der Moskauer U-Bahn (auch oft überfüllt) hat man an beiden Enden des Bahnsteiges die 1. Bögen gesperrt. So landen die Fahrgäste die U-Bahn nicht mehr automatisch am Zuganfang sondern frühestens in der Wagenmitte des 1. Wagens. Damit war das Problem des vollen Zugendes in Moskau etwas entschärft.
Zumindest am Marienplatz wäre ähnliches umsetzbar. Der alte Bahnsteigzugang Rolltreppe Marienplatz könnte mit Sperren zum reinen Ausgang umfunktioniert werden.
Der Zugang zum Bahnsteig wäre nur noch über die neuen Paralleltunnel möglich.
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Und die Fahrgäste sollen dann von den Rolltreppen zum Paralleltunnel im Zickzack laufen?Laurum @ 23 Dec 2013, 19:10 hat geschrieben: Zumindest am Marienplatz wäre ähnliches umsetzbar. Der alte Bahnsteigzugang Rolltreppe Marienplatz könnte mit Sperren zum reinen Ausgang umfunktioniert werden.
Der Zugang zum Bahnsteig wäre nur noch über die neuen Paralleltunnel möglich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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ZZA?schwarzfahrerin @ 24 Dec 2013, 10:04 hat geschrieben: Da sieht man ja auch gar nicht, wann der nächste Zug kommt.
Kommt man doch? Und zwar fast genau so wie heute? Raus über den Bahnsteig Richtung Rolltreppe, auf der andren Seite dann über den Paralleltunnel wieder rein?Und was, wenn man sich in der Richtung geirrt hat und vielleicht nach Norden statt nach Süden müsste, wo man gerade steht? Dann kommt man doch gar nicht mehr auf die richtige Seite rüber.
Die Ströme kreuzen sich dann allerdings in relativ gleicher Gehrichtung, nicht gegeneinander. Und die vielen Fahrgäste zur Oberfläche würden direkten Weg direkt zur Rolltreppe gehen, ohne andere Fahrgastströme kreuzen zu müssen. Ein teurer Umbau der Rolltreppen ist nicht nötig, der kostengünstigere Tausch der eingestellten Fahrtrichtungen würde schon reichen.spock5407 @ 23 Dec 2013, 20:22 hat geschrieben:Valider Punkt, da dann sogar die Zu- und Abströme noch mehr gekreuzt würden. Und der Umbau der Rolltreppen, damit man von oben kommend nur noch in die Paralleltunnel gelangt, dürfte irgendwas zwischen "finanziell teuer" und "baulich schwierigst bis unmöglich" sein.

Das Konzept würde auch vor Fußballspielen die Abfertigung beschleunigen. Bisher sind dort insbesondere die Türen am Zugende überfüllt.
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Mangels Open-Data bei der SWM hier eine leider recht grobe Skizze:schwarzfahrerin @ 26 Dec 2013, 22:06 hat geschrieben:Versteh nun nur noch "Bahnhof", wie das nun aussehen soll mit den Absperrungen... Kann jemand das vielleicht mal aufzeichnen?

Die Rolltreppen ® haben die Fahrtrichtung getauscht.
Nachtrag: Die U-Bahn-Tunnel sollten doch parallel sein??

Wieso sind sie bei MVG Zoom (meiner Zeichenvorlage) so anders dargestellt? :blink:
Danke für die kleine Visualisierung.Laurum @ 26 Dec 2013, 22:47 hat geschrieben: Mangels Open-Data bei der SWM hier eine leider recht grobe Skizze:
Die Rolltreppen ® haben die Fahrtrichtung getauscht.
Nachtrag: Die U-Bahn-Tunnel sollten doch parallel sein??
Wieso sind sie bei MVG Zoom (meiner Zeichenvorlage) so anders dargestellt? :blink:

Laut Google Earth sind die Tunnels auch nicht parallel, dürfte an der Lage unter der Diener- bzw. Weinstr. liegen.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Danke ebenso für die Zeichnung. Also gehts um Türen oder Drehkreuze, die nur in eine Richtung funktionieren? Finde ich aufgrund der Menschenmassen, Rollstuhlfahrer und Kinderwägen wenig praktikabel, da staut sich doch alles auf und keiner kommt zügig voran. Mir ist ne offene Lösung lieber, auch vom Sicherheitsgefühl her.
Ja, die Bahnsteige sind nicht ganz parallel, die Aufgänge am Marienhof liegen ja auch recht weit auseinander.
Ja, die Bahnsteige sind nicht ganz parallel, die Aufgänge am Marienhof liegen ja auch recht weit auseinander.
Mit 1 Promille hat man als Fahrer in keinem Fahrzeug was verloren. Und ich hoffe wirklich das das mehr für denjenigen nach sich zieht als nur ein Fahrverbot...Hoffentlich zieht man den U-Bahn-Fahrer für lange Zeit aus dem Verkehr. Mit 1,0 Promille hat man schlicht nichts im Führerstand einer U-Bahn zu suchen, auch wenn er vermutlich für den Unfall nichts kann.
http://dejure.org/gesetze/StGB/315a.htmlRev @ 30 Dec 2013, 22:20 hat geschrieben: Mit 1 Promille hat man als Fahrer in keinem Fahrzeug was verloren. Und ich hoffe wirklich das das mehr für denjenigen nach sich zieht...
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Puh, harter Tobak. Gabs doch schonmal, mit allerdings glimpflichem Ausgang:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...b8668fa176.html
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Für das Vorliegen einer Straftat nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB wird es bei genau 1,0 Promille BAK wohl nicht reichen. Zumindest die letzten Urteile betreffend den Schienenverkehr haben höhere Anforderungen als den im Straßenverkehr geltenden Grenzwert von 1,1 Promille für die Annahme absoluter Fahruntauhlichkeit gestellt. Zwar wird man bei einem Tf. strenger sein können als beim Führer der Lok eines Güterzuges (zugrundeliegender Fall), aber vermutlich genügt die BAK hier dem Gericht nicht.GSIISp64b @ 30 Dec 2013, 22:22 hat geschrieben:http://dejure.org/gesetze/StGB/315a.html
Wenn die Alkoholisierung mit dem Unfall nicht kausal zusammenhängt, bleibt auch kein Raum für § 222 StGB.
Strafe werden also wohl eher arbeitsrechtliche Konsequenzen und die Gedanken an den ums Leben Gekommenen sein.
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Nachdem in anderem gesetzlichen Zusammenhang (EEG) sowohl für U-Bahn als auch Tram die Ausnahmeregelungen für Schienenbahnen in Anspruch genommen werden, kann man meiner Meinung nach das schon eindeutig mit "Ja" beantworten. Bei der Trambahn ist darüber hinaus auch noch das Kriterium "nimmt am Straßenverkehr teil" erfüllt, womit dort dann die Einschränkung gemäß §315d StGB greifen sollte.JeDi @ 31 Dec 2013, 11:14 hat geschrieben:Ist die U-Bahn denn überhaupt eine Schienenbahn? Zumindest bei der Tram gilt bei sowas doch auch der ganz normale Bußgeldkatalog?
Stolzes Mitglied der Autonomen Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
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Was heißt da "allerdings glimpflich" - der Fahrer kann erstmal nichts dafür, wenn ihm ein Betrunkener vor die Bahn fällt. Die Auswertungen werden zeigen, ob er den Unfall durch schnellere Reaktion hätte verhindern können - wenn nicht, dann besteht kein Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung und dem Unfall.schwarzfahrerin @ 31 Dec 2013, 01:34 hat geschrieben: Puh, harter Tobak. Gabs doch schonmal, mit allerdings glimpflichem Ausgang:
Das macht die Alkoholisierung nicht besser - dem Fahrer, der den Unfall hatte, deswegen vorzuwerfen, dass es bei ihm schlimmer ausgegangen ist als bei dem anderen, ist aber auch nicht in Ordnung.
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Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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§ 315d StGB greift bei der Münchener U-Bahn nicht, weil der Führer nicht „sein Fahrverhalten ganz allgemein, und nicht nur bei erkennbar drohender Gefahr, nach dem ihn umgebenden Straßenverkehr zu richten hat“ (BT-Ds. 4/651, 29). Die U-Bahn ist daher Schienen-, nicht Straßenverkehrsfahrzeug im Sinne des StGB. Die Unterscheidung zwischen den Parallelvorschriften § 315a StGB einerseits und § 315c StGB andererseits spielt in unserem Fall im Ergebnis aber keine Rolle.Sendlinger @ 31 Dec 2013, 12:24 hat geschrieben: Nachdem in anderem gesetzlichen Zusammenhang (EEG) sowohl für U-Bahn als auch Tram die Ausnahmeregelungen für Schienenbahnen in Anspruch genommen werden, kann man meiner Meinung nach das schon eindeutig mit "Ja" beantworten. Bei der Trambahn ist darüber hinaus auch noch das Kriterium "nimmt am Straßenverkehr teil" erfüllt, womit dort dann die Einschränkung gemäß §315d StGB greifen sollte.
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Nichts anderes habe ich gesagt - gemeint habe ich jedenfalls, dass die Einschränkungen durch §315d nur bei der Trambahn greifen. Wenn ich da missverständlich gewesen sein sollte ... wäre ich mir aber keiner schlampigen Formulierung bewußt ...Laimer88 @ 31 Dec 2013, 13:00 hat geschrieben:§ 315d StGB greift bei der Münchener U-Bahn nicht, [...]

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Ich denke, sie bezog sich auf den Vorfall vor einigen Monaten in ihrem Link, als ein Fahrer angetrunken u.a. einige Bahnsteigenden verpasst hat.Boris Merath @ 31 Dec 2013, 12:27 hat geschrieben: Was heißt da "allerdings glimpflich" - der Fahrer kann erstmal nichts dafür, wenn ihm ein Betrunkener vor die Bahn fällt.
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