E-Netz Rosenheim: Der Meridian / BRB

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

Michi Greger @ 9 Jan 2014, 15:33 hat geschrieben: Aber ja, lang oder kurz ists her, und bei der Vogtlandbahn frag ich mich mittlerweile, was die eigentlich übern Sommer mit ihren 4 Desiros machen. Zwischen Dezember und etwa März sind die ja jedes Jahr an irgendwen anders als Ersatzkonzept vermietet, wirklich dringend selber brauchen können sie sie also wohl nicht. Oder sind die 4 Monate so lukrativ, dass man sie rumstehen lässt? :)
Die sind doch auch vorher schon während der Streckensperrung im Allgäu für den ALEX Ersatzverkehr gefahren und standen dann längere Zeit in Holzkirchen rum.
-> Nein, die braucht im Vogtland anscheinend wirklich niemand. :D
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Beitrag von 146225 »

TramBahnFreak @ 9 Jan 2014, 21:56 hat geschrieben: -> Nein, die braucht im Vogtland anscheinend wirklich niemand. :D
Kunststück - Sachsen hatte schneller Leistugen abbestellt, als Siemens die VT bauen konnte... :quietsch:
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VossBär
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Beitrag von VossBär »

TramBahnFreak @ 9 Jan 2014, 21:56 hat geschrieben: Die sind doch auch vorher schon während der Streckensperrung im Allgäu für den ALEX Ersatzverkehr gefahren und standen dann längere Zeit in Holzkirchen rum.
-> Nein, die braucht im Vogtland anscheinend wirklich niemand.
Erst im Dezember 2014 gibt es wieder Streckenzuwachs, irgendwas nach Zittau und so. Sind Dieselstrecken, dort könnten sie endlich unterkommen.
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Beitrag von Chemin de fer »

VossBär @ 9 Jan 2014, 23:24 hat geschrieben: Erst im Dezember 2014 gibt es wieder Streckenzuwachs, irgendwas nach Zittau und so. Sind Dieselstrecken, dort könnten sie endlich unterkommen.
Die Frage ist wie viele dort gebraucht werden, denn es gehen auch die bayerischen VT hin (also die die in Bayern eingesetzt und vom Freistaat gefördert wurden). Den Regionalverkehr in Ostbayern bedient ab Dez. 2014 ja die Schwester RBG.
Ist das evtl. eine klare Regionalabsteckung? Dann wäre es interessant welcher Konzernteil der Regentalbahn AG (VBG oder RBG) sich für die nächste Alexausschreibung bewirbt.

Allerdings fehlen die Fahrzeuge dann eben auch für den Link-Ersatzverkehr oder rechnet jemand dass diese rechtzeitig zugelassen werden (zumal es noch eine Erstzulassung sein wird)?
Es wird spannend. ;)
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

Chiemgau24: Offener Brief einer Meridian-Pendlerin
Kritisiert wird eigentlich bekanntes, aber immerhin mal konkret und mehr oder weniger sachlich:
- zu kurze bzw. zu kleine Züge
- daraus folgend Überfüllung und Zurücklassen von Fahrgästen
- überfordertes oder demotiviertes Personal, das mit der Situation nicht umgehen kann


Gruß Michi
Achtung! Entladezeit länger als 1 Minute!
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Beitrag von JeDi »

...und mal wieder kommt man in die Presse, weil man anbietet, die 1. Klasse sofort zu verlassen.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Michi Greger @ 10 Jan 2014, 17:05 hat geschrieben:Chiemgau24: Offener Brief einer Meridian-Pendlerin
Kritisiert wird eigentlich bekanntes, aber immerhin mal konkret und mehr oder weniger sachlich:
Folgendes bringt mich auf eine Idee:
wenn mir die Beförderungsbedingungen bei Meridian nicht passten, könnte ich ja mit Auto oder Taxi nach München fahren.
Eine solche Aufforderung ist unverfroren. Hätte Meridian nicht ein öffentliches Beförderungsmonopol und hätten die Pendler de facto eine Alternative, wäre das Unternehmen im freien Wettbewerb vermutlich bereits mangels Fahrgästen in die Insolvenz gegangen.
Vielleicht sollte man für jeweils ein Jahr die Leistungen antelig an mehrere EVU vergeben und das EVU, dass sich am besten bewährt, bekommt dann langfristig den Zuschlag für des entsprechende Netz.
Die BEG könnte ja eine Kostenobergrenze vorgeben, damit guter Service trotzdem bezahlbar bleibt, bzw. zusätzliche Leistungen müssten die EVU eigenwortschaftlich betreiben.
Natürlich würde das für EVU einiges schwieriger machen, (wohin mit den Fahrzeugen und dem Personal, bei Niederlage? Bis der "Gewinner" genug Fahrzeuge hat, um das Gesamtnetz zu betreiben vergeht auch Zeit).
Oder man vergibt dauerhaft Netze an mehrere EVU um diese zu gutem Service zu zwingen.
Wenn mir der Service in einen Restaurant nicht gefällt, kann ich einfach das Restaurant wechseln. Den Stromanbieter kann ich auch wechseln. Auf die Bahn sind aber viele angewiesen und wenn mir der Service bei Veolioa nicht gefällt, kann ich nicht einfach zu DB-Regio oder zu agilis wechseln. Maximal zu DB-Fernverkehr, aber diese Alternative gibt es nicht überall.
Wenn jetzt zw. Rosenheim und München andere EVU mit freundlichem Personal und planmäßigen Zügen fahren würde, hätte Veolia ein Problem.
Keinesfalls will ich des BOB-Personal über einen Kamm scheren, es gibt dort bestimmt auch freundliche Mitarbeiter, so wie es bei anderen EVU auch unfreundliche gibt, aber den Kunden den Straßenverkehr zu empfehlen, geht gar nicht.
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GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Das macht es nicht schwieriger für die EVUs, sondern für die BEG, weil dann keiner mehr freiwillig an einer Ausschreibung teilnehmen will, wenn er mit den Rieseninvestitionen für Fahrzeuge in Vorleistung gehen muss, ohne durch einen langfristigen Vertrag gesicherte Einnahmen zu haben. Effektiv geht der Wettbewerb mit so was vollständig vor die Hunde.

Stattdessen lieber mal den dämlichen Wildwuchs bei Beförderungs- und Tarifbestimmungen zurückschneiden. Für normale AGB gelten strenge Ansprüche aus Sicht des Verbraucherschutzes, nur die BB bei Bahnunternehmen dürfen anscheinend alles.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Mal davon abgesehen fahren die Leute normalerweise mit der Bahn, die sie zur gewünschten Zeit in die Arbeit bringt, und nicht mit der Bahn die Unternehmen xy fährt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von JeDi »

218 466-1 @ 10 Jan 2014, 18:07 hat geschrieben:Auf die Bahn sind aber viele angewiesen und wenn mir der Service bei Veolioa nicht gefällt, kann ich nicht einfach zu DB-Regio oder zu agilis wechseln. Maximal zu DB-Fernverkehr, aber diese Alternative gibt es nicht überall.
Die unverbindliche Serviceleistung in diesem Fall ist das Angebot des sofortigen Verlassens der 1. Klasse oder des Nachlösens eines Produktüberganges. Auch ein sofortiger 40er wäre durchaus drin gewesen.
GSIISp64b @ 10 Jan 2014, 18:10 hat geschrieben: Stattdessen lieber mal den dämlichen Wildwuchs bei Beförderungs- und Tarifbestimmungen zurückschneiden. Für normale AGB gelten strenge Ansprüche aus Sicht des Verbraucherschutzes, nur die BB bei Bahnunternehmen dürfen anscheinend alles.
Auch BB sind AGB im Sinne der einschlägigen Gesetze. Einige Einschränkungen gibt es, z.B. gibt es Sonderregelungen für die Veröffentlichung.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Boris Merath @ 10 Jan 2014, 22:44 hat geschrieben:Mal davon abgesehen fahren die Leute normalerweise mit der Bahn, die sie zur gewünschten Zeit in die Arbeit bringt, und nicht mit der Bahn die Unternehmen xy fährt.
Bei Stundentakt klar, aber in der HVZ ist der Takt meistens dichter (auch hier haben wir drei Züge pro Stunde und Richtung) und besonders bei der Heimfahrt würden sich einige Fahrgäste wohl schon überlegen, ob man sich für 20 oder 30 Minuten den Meridian antun muss.
JeDi @ 10 Jan 2014, 22:49 hat geschrieben:Die unverbindliche Serviceleistung in diesem Fall ist das Angebot des sofortigen Verlassens der 1. Klasse oder des Nachlösens eines Produktüberganges. Auch ein sofortiger 40er wäre durchaus drin gewesen.
Daran ist ja auch nichts zu kritisieren. Dass man aber unsachlich beschimpft wird, indem man Kunden das Auto oder Taxi nahelegt, ist völlig indiskutabel.
Ich weiß zwar nicht, ob die Pendlerin zuvor ebenfalls ausfällig geworden ist (sie würde das in dem offenen Brief nie zugeben ;) ), aber als Bahn-Mitarbeiter muss man professionell genug sein, um auf sachlicher Ebene zu bleiben. Sowohl die ZuB, als auch der Tf haben in dem Fall versagt. Auch wenn ich daran nicht beteilligt war, wäre das für mich ein Grund das EVU zu wechseln, wenn es Auswahl geben würde.

Darum habe ich je kürzlich auch hier auf den Fernverkehr hingewiesen, in dem man sich wirklich auf guten Service verlassen kann, aber den gibt es leider nur auf wenigen Strecken, seit IR und IC eingestellt bzw. dezimiert worden sind. Ein bequemer IC würde mir harte Sitze, überfüllte Züge und eben auch solche Probleme wie beim Meridian ersparen. IC 1296 wäre hier evtl. eine Option, aber der kommt relativ spät erst im München an und wer zw. Rosenheim und München wohnt, wird sicher nicht erst entgegen fahren. Ich verstehe allerdings auch, dass sich nicht jeder höhere Fahrpreise leisten kann und/oder will. Darum würde es m.M. schon helfen, wenn mehrere EVU fahren würden.
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146225
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Beitrag von 146225 »

218 466-1 @ 11 Jan 2014, 06:34 hat geschrieben: Darum habe ich je kürzlich auch hier auf den Fernverkehr hingewiesen, in dem man sich wirklich auf guten Service verlassen kann [...]
Genauso selten oder genauso oft - je nach Sichtweise - wie bei allen anderen EVU treffe ich auch bei DB FV auf ein Totalversagen an Personal. Es dürfte wirklich extrem darauf ankommen, wie man miteinander umgeht.
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

JeDi @ 10 Jan 2014, 22:49 hat geschrieben: Die unverbindliche Serviceleistung in diesem Fall ist das Angebot des sofortigen Verlassens der 1. Klasse oder des Nachlösens eines Produktüberganges. Auch ein sofortiger 40er wäre durchaus drin gewesen.

Hallo,

ein sofortiger 40er wäre aber im Fall des Meridians nicht zulässig gewesen.

Denn die Verträge zwischen BEG und BOB (war auch damals Ausschreibungsvoraussetzung als damalige Reaktion der BEG auf die Einstellung des Fahrkartenverkaufs im Zuge seitens der DB Regio) sehen vor, dass auch im Zuge aufpreisfrei Fahrkarten erworben werden können.

Im übrigen fehlen bis heute an den Meridian-Haltestationen Informationen für die Fahrgäste, wie sie sich bezüglich Fahrkartenerwerb verhalten sollen. Bei den bis Jahresende 2013 durchgeführten - von der BEG veranlassten Stationsprüfungen - war das Vorhandensein derartiger Infoplakate unbedingter Prüfungspunkt - und es war ein Mangel, wenn diese nicht vorhanden bzw. nicht lesbar waren.

Die Meridian-Servicekraft (als ZuB möchte ich sie nicht bezeichnen) hätte also erst den Fahrgast fragen müssen, ob er bereit ist, den 1. Klasse-Übergang aufpreisfrei zu erwerben. Also gleich ein 40er, das geht hier nicht.

Im übrigen wäre es für die BOB sehr teuer gekommen, wenn der Tf in Assling nicht mehr weitergefahren wäre. Denn DB Netz hätte hier Strafzahlungen wegen dadurch verursachter Verspätung von der BOB verlangt (schließlich wäre das Hauptgleis ohne vernünftigen Grund blockiert worden).

Und die ganzen übrigen Fahrgäste im Zug hätten aufgrund der ab 15 Minuten eintretenden Meridian-Kundengarantie teilweise Fahrpreisrückerstattung verlangen können.

Evtl. wären Entschädigungsansprüche noch höher gewesen, wenn Fahrgäste dadurch in München ihren Anschluss verpasst hätten und mindestens 1 Stunde zu spät am Zielort angekommen wären.

Also hier sollte die BOB ihre Tf unbedingt nachschulen mit Hinweis auf die finanziellen Konsequenzen, die die BOB trifft, wenn Tf mutwillig - weil sie ein Exempel statuieren wollen - nicht weiterfahren.

Es besteht auch keine Rechtsbasis, die finanziellen Aufwendungen an Fahrgäste weiterzugeben, die sich weigern, ihre Personalien nachzuweisen.

Gruß
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Wobei die BOB dann sicher trotzdem versuchen könnte, ihren Schaden durch die Strafzahlung und Kundengarantie von dem verursachenden Fahrgast wiederzuholen. Irgendein Winkeladvokat würde sicher wo eine Möglichkeit finden.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Bahnhofsvorstand @ 11 Jan 2014, 08:06 hat geschrieben: ein sofortiger 40er wäre aber im Fall des Meridians nicht zulässig gewesen.
Wäre es - die Züge sind entsprechend ("Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte") gekennzeichnet.
Denn die Verträge zwischen BEG und BOB (war auch damals Ausschreibungsvoraussetzung als damalige Reaktion der BEG  auf die Einstellung des Fahrkartenverkaufs im Zuge seitens der DB Regio) sehen vor, dass auch im Zuge aufpreisfrei Fahrkarten erworben werden können.

Die Meridian-Servicekraft (als ZuB möchte ich sie nicht bezeichnen) hätte also erst den Fahrgast fragen müssen, ob er bereit ist, den 1. Klasse-Übergang aufpreisfrei zu erwerben. Also gleich ein 40er, das geht hier nicht.
Verträge zwischen BEG und BOB sind für das Verhältnis zwischen Reisenden und BOB relativ egal. Wenn die BOB ihre Züge mit dem erwähnten Hinweis kennzeichnet, darf sie den Fahrkartenverkauf im Zug ausschließen. Tut sie aber nicht. Wenn sie es tun würde, müsste sie die entsprechenden Saktionen mit der BEG ausmachen - der Reisende ist trotzdem 40 Euro los. Die Reisende hätte sich jedoch gemäß BOB-Tarifbestimmungen unaufgefordert bei der Zugbegleiterin melden (d.h. die Frage nach dem Fahrschein mit "Ich brauche noch einen Zuschlag für die 1. Klasse" o.ä. beantworten) müssen. (Was sie nicht getan hat, damit wäre ein 40er durchaus drin gewesen...) Nichtsdestotrotz ist die Frage ja dem "offenen Brief" nach durchaus erfolgt.
Im übrigen fehlen bis heute an den Meridian-Haltestationen Informationen für die Fahrgäste, wie sie sich bezüglich Fahrkartenerwerb verhalten sollen. Bei den bis Jahresende 2013 durchgeführten - von der BEG veranlassten Stationsprüfungen - war das Vorhandensein derartiger Infoplakate unbedingter Prüfungspunkt - und es war ein Mangel, wenn diese nicht vorhanden bzw. nicht lesbar waren.
Das würde ich jetzt allerdings eher DB StuS anlasten und nicht der BOB. Zumal entsprechende Hinweise auch de jure nicht erforderlich sind, zumindest nicht im von der BEG geforderten Ausmaß. Für das Verhältnis Reisender <-> BOB vs. BOB <-> BEG gilt das oben gesagte sinngemäß.
Und die ganzen übrigen Fahrgäste im Zug hätten aufgrund der ab 15 Minuten eintretenden Meridian-Kundengarantie teilweise Fahrpreisrückerstattung verlangen können.
Hier würde ich auf nichtverschulden der BOB setzen. Schließlich begeht hier eine Reisende eine Ordnungswidrigkeit.
Evtl. wären Entschädigungsansprüche noch höher gewesen, wenn Fahrgäste dadurch in München ihren Anschluss verpasst hätten und mindestens 1 Stunde zu spät am Zielort angekommen wären.
Die könnte man sich vom Verursacher der Verspätung (also der Reisenden) wiederholen. Jetzt mal von so Dingen wie einem möglichen Insolvenzverfahren der Reisenden abgesehen.
Also hier sollte die BOB ihre Tf unbedingt nachschulen mit Hinweis auf die finanziellen Konsequenzen, die die BOB trifft, wenn Tf mutwillig - weil sie ein Exempel statuieren wollen - nicht weiterfahren.
Hier war die Ordnung des Betriebes dadurch gefährdet, dass eine von der Beförderung ausgeschlossene Person sich weigerte, den Zug zu verlassen. Das ist nicht mutwillig!
Es besteht auch keine Rechtsbasis, die finanziellen Aufwendungen an Fahrgäste weiterzugeben, die sich weigern, ihre Personalien nachzuweisen.
Natürlich! Ganz normales Vertragsrecht! Wenn ich vertragsbrüchig werde, muss ich für die Folgen haften!
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hmmueller
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Beitrag von hmmueller »

JeDi @ 11 Jan 2014, 11:36 hat geschrieben:...
Hier war die Ordnung des Betriebes dadurch gefährdet, dass eine von der Beförderung ausgeschlossene Person sich weigerte, den Zug zu verlassen. Das ist nicht mutwillig!

Natürlich! Ganz normales Vertragsrecht! Wenn ich vertragsbrüchig werde, muss ich für die Folgen haften!
...
Ich glaube, dass sich JeDi hier massiv rechtlich irrt - er glaubt, dass es hier nur um Vertragsrecht geht. Tatsächlich unterliegen Unternehmen des SPNV aber einer Betriebs- und Beförderungspflicht und dürfen diese nur verhältnismäßig reduzieren - ein Fahrgast, der sich weigert, auszusteigen oder in ein anderes Abteil zu wechseln, reicht da sicher nicht, um mit einem Zug "einfach so" nicht weiterzufahren.

ABER: Ich finde die Stelle nicht, wo diese Betriebs- und Beförderungspflicht für deb SPNV festgelegt ist! Weiß jemand, wo das steht? Mein Herumsuchem im Internet hat ergeben:
  • Das Personenbeförderungsgesetz (dort §21, §22) gilt nicht für Eisenbahnen.
  • Im AEG steht zwar die Betriebspflicht der EIU, aber keine Betriebs- und Beförderungspflicht für EVU.
  • In der EVO stehen nur Pflichten der Reisenden, aber keine (so übergreifenden) der Eisenbahnen.
  • Wird der SPNV mittlerweile nur von Landesgesetzen geregelt? Ich habe aber kein bayrisches Gesetz dazu gefunden ...
Nur: Irgendwo muss das stehen - seit der Pferdebahn von Linz nach Budweis ist die Beförderungspflicht für Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs festgelegt (und z.B. Grundlage dafür, dass für den Bau Enteignungen stattfinden, was ja in allen mitteleuropäischen Ländern ein massiver Eingriff ins Grundrecht des Eigentums ist ...).

Danke für jede Hilfe, um JeDi und mich auf den rechten Weg zu leiten!

H.M.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
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Beitrag von JeDi »

hmmueller @ 11 Jan 2014, 12:43 hat geschrieben: ABER: Ich finde die Stelle nicht, wo diese Betriebs- und Beförderungspflicht für deb SPNV festgelegt ist! Weiß jemand, wo das steht? Mein Herumsuchem im Internet hat ergeben:
[*]Im AEG steht zwar die Betriebspflicht der EIU, aber keine Betriebs- und Beförderungspflicht für EVU.
Doch, mit dem AEG liegst du schon ganz richtig. §10 sagt:
Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn

1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,

2. die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist und

3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht abhelfen konnte.
Beförderungspflicht besteht nur, soweit die BB eingehalten werden (=> Rauswurf ist möglich), und wenn sich der rausgeworfene weigert auszusteigen würde ich das als unabwendbares Ereignis ansehen, nachdem die Abhilfe (das Ausstellen eines Zuschlages oder einer Fahrpreisnacherhebung) ja nicht gewünscht war.

Edit: Buchstaben vergessen
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Beitrag von Chemin de fer »

Ich finde es schon immer wieder befremdlich wenn Außenstehende einfach Eisenbahner beschimpfen, obwohl sie gar nicht dabei waren und die Lage nicht einschätzen können. Auf Pressetexte und das was Kunden angeben kann man auch nicht gehen, da dort immer nur ein Teil stimmt (schon öfter erlebt, da wird gerne ausgeschmückt, ist quasi wie Stille Post).

Es werden nicht einfach so Fahrgäste aus dem Zug entfernt, wenn dies passiert dann hat das immer einen Hintergrund, der natürlich, weil die Eisenbahn immer böse ist, gerne verschwiegen wird.
Die BOB hat Hausrecht und kann damit auch Leute aus dem Zug entfernen, das praktizieren auch andere EVU so, wenn z. B. ein Fahrgast gewalttätig wird, ein Schwarzfahrer uneinsichtig ist usw.

Das was einige Betriebsfremde äußern ist jedenfalls beleidigend für jeden Eisenbahner. Man sollte nicht urteilen wenn man die Lage nicht kennt. Es erinnert mich in etwa an den Fußball wo es auch Millionen Bundestrainer gibt die alles besser wissen, im Grunde aber keinen Durchblick und keinen Einblick haben.
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Beitrag von hmmueller »

JeDi @ 11 Jan 2014, 12:46 hat geschrieben:Doch, mit dem AEG liegst du schon ganz richtig. §10 sagt:
Besten Dank - wer (genau) liest, ist klar im Vorteil :)
Beförderungspflicht besteht nur, soweit die BB eingehalten werden (=> Rauswurf ist möglich), und wenn sich der rausgeworfene weigert auszusteigen würde ich das als unabwendbares Ereignis ansehen.
Ich würde das nie und nimmer als ein unabwendbares Ereignis ansehen; und sogar wenn, muss die Reaktion eben verhältnismäßig sein - und mit einem Zug nicht weiterzufahren (= vielen anderen im selben Zug einen Schaden zuzufügen; und womöglich vielen anderen in anderen Zügen, die dadurch aufgehalten oder umgeleitet werden müssen) ist praktisch nie verhältnismäßig. Unser Recht funktioniert nicht nach dem formalisitischen Prinzip ("X ist eingetroffen, daher gilt nun unumstößlich Y"), sondern (vernünftigerweise) in extrem vielen Fällen nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ("X ist eingetroffen, daher darf auf X in ungefähr gleichem Rahmen mit einer Auswahl aus Y1, Y2, ... reagiert werden" - und was "ungefähr gleicher Rahmen" ist, bestimmen wir als Gesellschaft, im Streitfall Gerichte).

Das sind nun aber zwei Standpunkte, die beide möglich sind ... wir könnten uns ja auf die Suche machen, ob sowas schon ausjudiziert wurde (und wenn auch nur via Analogie aus Urteilen über den Schulbusfahrer, wo jemand auf den Boden spuckt und der Busfahrer sich weigert weiterzufahren ... sowas passiert doch "immer wieder" ...)
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Beitrag von JeDi »

hmmueller @ 11 Jan 2014, 12:53 hat geschrieben: Das sind nun aber zwei Standpunkte, die beide möglich sind ...
Wie üblich in der Juristerei ;)
wir könnten uns ja auf die Suche machen, ob sowas schon ausjudiziert wurde (und wenn auch nur via Analogie aus Urteilen über den Schulbusfahrer, wo jemand auf den Boden spuckt und der Busfahrer sich weigert weiterzufahren ... sowas passiert doch "immer wieder" ...)
Meines Wissens nach nicht - das Risiko, sowas auszuprozessieren scheuen in der Regel beide Parteien. Spannend wäre es aber natürlich.
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Beitrag von ropix »

Dass aber ein Zug nicht weitergefahren ist bis eine oder mehrere Personen selbigen verlassen haben ist schon tausendemale vorgekommen. Und Hinauswürfe weil kein Fahrschein hat es auch genug gegeben.

Abwarten mit dem Zug bis BuPo eingetroffen ist kommt häufiger vor. Also ich denke, wenn der Tf es drauf ankommen lässt steht der Zug eben die 20 Minuten. Wird er aber in der Lage vom Meridian sinnvollerweise nicht machen denk ich mal.
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Beitrag von TramBahnFreak »

218 466-1 @ 10 Jan 2014, 18:07 hat geschrieben:Keinesfalls will ich des BOB-Personal über einen Kamm scheren, es gibt dort bestimmt auch freundliche Mitarbeiter,
Da hab ich letztens erst einen erlebt – mit Dienstkleidung* der Mitteldeutschen Regiobahn :huh: :D

(*als Uniform möchte ich den Strickpullover jetzt nicht bezeichnen. ;) )
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Beitrag von hmmueller »

ropix @ 11 Jan 2014, 13:11 hat geschrieben: Abwarten mit dem Zug bis BuPo eingetroffen ist kommt häufiger vor. Also ich denke, wenn der Tf es drauf ankommen lässt steht der Zug eben die 20 Minuten.
... hab ich mir nach dem Hinschreiben auch gedacht: Eine Identitätsfeststellung darf man sicher erzwingen - entweder zeigt die Person den Ausweis her, oder die Polizei erzwingt das (und das kann dann eben doch brauchen ...).
Danach, meine ich, gibt es keinen Grund mehr für's Stehenbleiben: Sogar wenn die Person den Zug nicht verlässt, kann man sie ja anzeigen, und sie wird ihre gerechte Strafe finden - damit ist ein Anhalten nicht mehr verhältnismäßig (denn welchen Schaden würde man noch vom EIU abwenden?).

... denkt sich ein durchschnittlich intelligenter, von den Juristerei und solchen Problem gottseidank* nicht beleckter Mitdiskutierer ..


* bezieht sihc natürlich nur auf die "Probleme" ...
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Beitrag von JeDi »

hmmueller @ 11 Jan 2014, 15:00 hat geschrieben: ... hab ich mir nach dem Hinschreiben auch gedacht: Eine Identitätsfeststellung darf man sicher erzwingen - entweder zeigt die Person den Ausweis her, oder die Polizei erzwingt das (und das kann dann eben doch brauchen ...).
Danach, meine ich, gibt es keinen Grund mehr für's Stehenbleiben: Sogar wenn die Person den Zug nicht verlässt, kann man sie ja anzeigen, und sie wird ihre gerechte Strafe finden - damit ist ein Anhalten nicht mehr verhältnismäßig (denn welchen Schaden würde man noch vom EIU abwenden?).
Gut, wenn die BPol dann eh schon da ist, wird sie den entsprechenden Klienten auch gleich mitnehmen. Oder zumindest ihm freundlich beim Aussteigen behilflich sein. Bis sie da ist müsste man aber doch durchaus stehen bleiben können/dürfen?
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Beitrag von ropix »

Wenn die Polizei zur Personalienfeststellung vor Ort ist kann und darf sie auch gleich das Hausrecht durchsetzen. Wenn nicht sowieso zum Zwecke der Personalienfeststellung erstmal zum Aussteigen aufgefordert wird, wie bei mehreren Personen die nicht in der Lage oder Willens waren den für die Fahrt notwendigen gültigen Fahrausweis oder verifizierbare Dokumente zur Personenfeststellung vorzulegen durchaus erlebt solange das Ziel des mutmaßlich am selben Tag noch erreicht werden kann.

Und ich mein - Fernverkehr kennt da wenig. Da wird sich für den nächsten Bahnhof ein Aufgebot bestellt und meist erledigt alleine dessen Erscheinen dann das Problem ja durchaus.
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Beitrag von VossBär »

Nicht aufgeben - 79016 und ..15 waren zumindest heute schonmal erfolgreich unterwegs mit 1142 636 und 655.
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

JeDi @ 11 Jan 2014, 11:36 hat geschrieben: Wäre es - die Züge sind entsprechend ("Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte") gekennzeichnet.




Das würde ich jetzt allerdings eher DB StuS anlasten und nicht der BOB. Zumal entsprechende Hinweise auch de jure nicht erforderlich sind, zumindest nicht im von der BEG geforderten Ausmaß. Für das Verhältnis Reisender <-> BOB vs. BOB <-> BEG gilt das oben gesagte sinngemäß.

Hallo,

ich erspare es mir, im Detail auf Deine sog. Rechtsausführungen einzugehen.

Nur soweit: Meiner Erinnerung nach sind die Flirttriebzüge nicht mit dem Hinweis "Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte " gekennzeichnet.

Dürfen Sie auch nicht sein, denn dann würde die BOB gegenüber der BEG vertragsbrüchig werden. Im Verkehrsdurchführungsvertrag zwischen BEG und BOB ist ausdrücklich geregelt, dass die BOB den aufpreisfreien Fahrscheinverkauf in den Zügen gewährleisten muss (gilt für die Strecken München - Salzburg, München - Kufstein ; nicht dagegen für den S-Bahnähnlichen Verkehr München - Holzklirchen - Rosenheim).

Glaubst Du wirklich, dass die BOB einen entsprechenden Hinweis auf die Eingangstüren macht und damit dokumentiert, dass sie ihre gegenüber der BEG eingegangen vertraglichen Verpflichtungen (aufpreisfreier Fahrscheinverkauf im Zuge) verletzt?

Und zurück zu den fehlenden Tarif-Infos an den Stationen:
Natürlich ist es Sache von DB StuS, die von der BOB zur Verfügung gestellten Plakate an den Stationen aufzuhängen. Ist nur die Frage, ob die BOB tatsächlich bereits entsprechende Infoplakate aufgelegt hat. In diesen Infoplakaten müssten die Fahrgäste auch dahingehend informiert werden, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie ohne Fahrkarte in den Zug einsteigen , ggf. sofortige Meldung bei der Servicekraft.
Aus meiner jahrelangen Tätigkeit als Teambetreuer in der Qualitätsprüfung ist mir sehr wohl bekannt, welchen großen Wert die BEG - richtigerweise - auf die Information der Kunden legt. Dies ist sogar pönalebehaftet, weil man davon ausgeht, dass das EVU den Stationsbetreiber dazu zwingen kann, entsprechende Infoplakate aufzuhängen.

Gruß
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Beitrag von JeDi »

Bahnhofsvorstand @ 11 Jan 2014, 17:06 hat geschrieben: Dürfen Sie auch nicht sein, denn dann würde die BOB gegenüber der BEG vertragsbrüchig werden. Im Verkehrsdurchführungsvertrag zwischen BEG und BOB ist ausdrücklich geregelt, dass die BOB den aufpreisfreien Fahrscheinverkauf in den Zügen gewährleisten muss (gilt für die Strecken München - Salzburg, München - Kufstein ; nicht dagegen für den S-Bahnähnlichen Verkehr München - Holzklirchen - Rosenheim).
Um hier keine Fahrkarten im Zug verkaufen zu müssen, müssen die Züge allerdings entsprechend gekennzeichnet sein. Die Züge der Schwarzwaldbahn sind das beispielsweise auch, trotzdem ist Nachlösen problemlos möglich.
In diesen Infoplakaten müssten die Fahrgäste auch dahingehend informiert werden, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie ohne Fahrkarte in den Zug einsteigen , ggf. sofortige Meldung bei der Servicekraft.
Mag ja alles sein - ist nur für den Reisenden überhaupt nicht relevant.
Aus meiner jahrelangen Tätigkeit als Teambetreuer in der Qualitätsprüfung ist mir sehr wohl bekannt[...]
Aus meiner jahrelangen Tätigkeit im Kundenservice ist mir sehr wohl bekannt, wie Kunden versuchen, dich zu verarschen.
Dies ist sogar pönalebehaftet, weil man davon ausgeht, dass das EVU den Stationsbetreiber dazu zwingen kann, entsprechende Infoplakate aufzuhängen.
Kann das EVU schon. Nur nicht, wann das EIU sie aufhängt.
ich erspare es mir, im Detail auf Deine sog. Rechtsausführungen einzugehen.
Du bist also an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert, sondern möchtest nur los werden, was die BOB alles falsch macht?
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Bahnhofsvorstand @ 11 Jan 2014, 17:06 hat geschrieben: Nur soweit: Meiner Erinnerung nach sind die Flirttriebzüge nicht mit dem Hinweis "Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte " gekennzeichnet.

Dürfen Sie auch nicht sein, denn dann würde die BOB gegenüber der BEG vertragsbrüchig werden. Im Verkehrsdurchführungsvertrag zwischen BEG und BOB ist ausdrücklich geregelt, dass die BOB den aufpreisfreien Fahrscheinverkauf in den Zügen gewährleisten muss
Moment mal: Es ist durchaus möglich, auch wenn solche Aufkleber am Fahrzeug sind, Fahrkarten ohne Aufpreis zu verkaufen (JeDi hat ja schon ein Beispiel dafür genannt). Warum sollte man also - ohne jeglichen Vertragsbruch - die Fahrgäste nicht mit diesem Hinweis dazu überzeugen, ihre Fahrkarten vorher zu kaufen, um das Zugbegleitpersonal zu entlasten? Wär zwar vielleicht nicht die feine englische, aber durchaus machbar.
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

chris232 @ 11 Jan 2014, 17:25 hat geschrieben: ...... Warum sollte man also - ohne jeglichen Vertragsbruch - die Fahrgäste nicht mit diesem Hinweis dazu überzeugen, ihre Fahrkarten vorher zu kaufen, um das Zugbegleitpersonal zu entlasten? Wär zwar vielleicht nicht die feine englische, aber durchaus machbar.
Hallo,

es fehlt mir die breite Information der Öffentlichkeit (wie sie durch verständliche Plakate an den Stationen gewährleistet wäre) dass auch aufpreisfreier Fahrkartenverkauf in den Zügen möglich wäre.

Sicherlich werden die meisten Fahrgäste ihre Fahrscheine vor dem Zustieg kaufen. Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen dies nicht möglich ist. Z. B. wegen einer Schlange vor dem einzigen Fahrkartenautomaten einer Station oder weil der Kunde eben einfach mal zeitlich zu knapp zum Bahnhof gekommen ist.

Es glauben mangels Info immer noch zuviele Leute, dass es genauso wie zu DB-Zeiten ist und sie mit einem 40er behelligt werden, wenn sie in dieser Situation ohne Fahrschein in den Zug einsteigen.

Und ganz abgesehen von der BOB: Auch die DB hätte entsprechend den Ausschreibungsbedingungen den aufpreisfreien Fahrscheinverkauf im Zug auf den genannten zwei Strecken gewährleisten müssen, wenn sie in der Ausschreibung obsiegt hätte.

Gruß
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