Das dürfte für den Herren ein teurer Tag geworden sein:
http://www.rundschau-online.de/rhein-sieg/...0,27310548.html
[K] Polizisten dienstunfähig geschlagen
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Zwei Polizisten werden nicht mit einem Besoffenen fertig?
Sorry, da geht mein Bullshitdetektor an. Diese Form der "Dienstunfähigkeit" wird wohl mal wieder im Bereich abgebrochener Fingernagel und Schramme sein...
Sorry, da geht mein Bullshitdetektor an. Diese Form der "Dienstunfähigkeit" wird wohl mal wieder im Bereich abgebrochener Fingernagel und Schramme sein...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Weiß nicht.
Also ein Besoffener kann 4 Personen in Schach halten, das ist eigene Erfahrung, einmal gezielt agiert und ein Besoffener kann zwei Polizisten auch wirklich schwerer verletzen (vor allem wenn er irgendwas zum zuhauen zu fassen bekommt)
und dann gibt's Polizisten, die erzählen einem [haarklein] wie man so eine "Schlacht" bei dem das Gegenüber nicht in der Lage ist irgendwas zu treffen so ausschlachten kann dass es Schmerzensgeld, Dienstfrei und Urlaub auf Kosten einer Person gibt die eigentlich gar nix dafür kann, das ggf. gar nicht mal so gemeint hat sondern nur ihren Geldbeutel greifen wollte und um nicht nach vorne umzukippen sich mit der anderen Hand festgehalten hat. Gut, der Polizist sieht das natürlich anders (auch weil er nicht abschätzen kann WAS der Besoffene nun wirklich vor hat.)
Sprich - kann beides sein.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...ung-verletzt/gn
Die Pressemeldung würde ich allerdings eher so interpretieren dass die Verletzungen erst daher rührten als die Person von vielen Polizisten überwältigt wurde. Also eine absolute Panikreaktion? (Schade dass es bei diesen Pressemeldungen keine Möglichkeit gibt einen Newsletter auf Richterurteile zu abonieren)
Also ein Besoffener kann 4 Personen in Schach halten, das ist eigene Erfahrung, einmal gezielt agiert und ein Besoffener kann zwei Polizisten auch wirklich schwerer verletzen (vor allem wenn er irgendwas zum zuhauen zu fassen bekommt)
und dann gibt's Polizisten, die erzählen einem [haarklein] wie man so eine "Schlacht" bei dem das Gegenüber nicht in der Lage ist irgendwas zu treffen so ausschlachten kann dass es Schmerzensgeld, Dienstfrei und Urlaub auf Kosten einer Person gibt die eigentlich gar nix dafür kann, das ggf. gar nicht mal so gemeint hat sondern nur ihren Geldbeutel greifen wollte und um nicht nach vorne umzukippen sich mit der anderen Hand festgehalten hat. Gut, der Polizist sieht das natürlich anders (auch weil er nicht abschätzen kann WAS der Besoffene nun wirklich vor hat.)
Sprich - kann beides sein.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...ung-verletzt/gn
Die Pressemeldung würde ich allerdings eher so interpretieren dass die Verletzungen erst daher rührten als die Person von vielen Polizisten überwältigt wurde. Also eine absolute Panikreaktion? (Schade dass es bei diesen Pressemeldungen keine Möglichkeit gibt einen Newsletter auf Richterurteile zu abonieren)
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Gibt immer zwei Seiten der Medaille. Wenn in den USA rauskommt, dass da was nicht in Ordnung war, dann spannt Internal Affairs die beiden an den Eiern in den Schraubstock, wenns ganz blöd läuft gibts dann noch "hate crime" oben drauf und und und.
Es mag so oder so gelaufen sein, aber ich gehe schon lange nicht mehr grundsätzlich von "böser Zivilist und guter Polizist" aus, es ist einfach zu viel passiert in den letzten Jahren und dazu gehören eben auch solche Vorfälle wie am Feringasee, als sich ein USK Beamter (der normalen Streifendienst schob) den Daumen zerdeppert hat als es ihn aufs Maul gelassen nachdem er versucht hat einen Mann von hinten zu überwältigen. War formal auch dienstunfähig und es gab eine Anzeige wegen Widerstand gege die Staatsgewalt, praktisch wars ein unverhältnismäßiger Einsatz wegen unerlaubten Grillen, bei dem sich der Typ blöd angestellt hat und noch Pech hatte.
Es mag so oder so gelaufen sein, aber ich gehe schon lange nicht mehr grundsätzlich von "böser Zivilist und guter Polizist" aus, es ist einfach zu viel passiert in den letzten Jahren und dazu gehören eben auch solche Vorfälle wie am Feringasee, als sich ein USK Beamter (der normalen Streifendienst schob) den Daumen zerdeppert hat als es ihn aufs Maul gelassen nachdem er versucht hat einen Mann von hinten zu überwältigen. War formal auch dienstunfähig und es gab eine Anzeige wegen Widerstand gege die Staatsgewalt, praktisch wars ein unverhältnismäßiger Einsatz wegen unerlaubten Grillen, bei dem sich der Typ blöd angestellt hat und noch Pech hatte.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ohne hier einen Verdacht implizieren zu wollen, aber es gibt ja die dollsten Dinge.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- Boris Merath
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Also ganz ehrlich - viel kann da nicht passiert sein mit der Formulierung, sonst wäre sicher die Rede von "wurden eingeliefert" oder ähnlichem. Die Formulierung klingt doch eher nach sind zum Krankenhaus hingefahren um sich anschauen zu lassen (und bei Arbeitsunfällen steht ja in der Regel gleich Durchgangsarzt an, was in vielen Fällen das Krankenhaus ist). Und bei einem Polizisten dürfte ein verstauchter Finger reichen, um dienstunfähig zu sein.Aufgrund der Gegenwehr wurden zwei Polizeibeamte derart verletzt, dass sie sich in einem Krankenhaus behandeln ließen und bis auf Weiteres dienstunfähig sind.
Von daher ist die Pressemitteilung das Papier nicht wert, auf dem sie nicht gedruckt wurde - sie hat eigentlich gar keine Aussage.
Und leichte Verletzungen gehören zum Berufsrisiko nahezu jeden Berufes...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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