Hallo Leute
hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.Habe mich vor 2 Wochen bei der DB als Quereinsteiger für den Tf beworben, da mir am Telefon gesagt wurde das für Essen und Dortmund noch Händeringend Tf gesucht wird.
Beim ersten Telefonat wurde mir mitgeteilt das es kein Problem ist wenn ich noch in Arbeit bin und heute wusste die andere Dame davon nichts und meinte das würde nur gehen wenn ich Arbeitslos bin und ein Bildungsgutschein bekomme.
Was ist jetzt richtig?
Habe eine Ausbildung als Binnenschiffer gemacht, bin aber Zur zeit Berufskraftfahrer.
Habe heute nur die Mail bekommen das meine Bewerbung geprüft wird ob ich dafür in Frage komme.Hätte ich Überhaupt CVhancen bei der DB damit oder ist es eh erledigt?
Danke für eure Antworten
Quereinsteiger DB 2014
- DSG Speisewagen
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Natürlich kannst du ohne Bildungsgutschein eine "Funktionsausbildung" (wie die Umschulung auch heißt) machen.
Es ist eh eine Frechheit dass EVU sich die Ausbildung vom Staat finanzieren lassen wollen, neulich erst bei der ODEG gelesen, wo scheinbar nur mit Bildungsgutschein gearbeitet wird. Das ist nicht Aufgabe des Staates, denn die EVU verdienen genug durch den Pseudowettbewerb, da kann man das auch selber finanzieren.
Es gibt auch EVU die das gemerkt haben, denn so können sie erstens selber aussuchen (höhere Erfolgsrate, da sonst viele kommen die nicht wollen) und man kann die Leute für so und so viele Jahre ans EVU verpflichten und andernfalls eine Rückzahlung verlangen. Wenn der Staat finanziert kann der Umschüler gleich danach wechseln wie er lustig ist.
Wie das in NRW bei der DB ist kann ich nicht sagen, aber evtl. kann dem Sebastian jemand helfen?
Ich sehe schon dass du Chancen hast, vor allem weil du Interesse zeigst. Als Binnenschiffer hast du auch technische Voraussetzungen und die Nachteile der Verkehrsberufe sind dir auch bekannt.
In NRW findet man natürlich leider eher gut qualifizierte Menschen unter den Arbeitslosen, dennoch glaube ich nicht dass man alleine darauf setzen wird. Viel Glück jedenfalls.
Edit Martin H.: Einen Absatz nach persönlicher Autorenbitte entfernt, in Chronik weiterhin vorhanden.
Es ist eh eine Frechheit dass EVU sich die Ausbildung vom Staat finanzieren lassen wollen, neulich erst bei der ODEG gelesen, wo scheinbar nur mit Bildungsgutschein gearbeitet wird. Das ist nicht Aufgabe des Staates, denn die EVU verdienen genug durch den Pseudowettbewerb, da kann man das auch selber finanzieren.
Es gibt auch EVU die das gemerkt haben, denn so können sie erstens selber aussuchen (höhere Erfolgsrate, da sonst viele kommen die nicht wollen) und man kann die Leute für so und so viele Jahre ans EVU verpflichten und andernfalls eine Rückzahlung verlangen. Wenn der Staat finanziert kann der Umschüler gleich danach wechseln wie er lustig ist.
Wie das in NRW bei der DB ist kann ich nicht sagen, aber evtl. kann dem Sebastian jemand helfen?
Ich sehe schon dass du Chancen hast, vor allem weil du Interesse zeigst. Als Binnenschiffer hast du auch technische Voraussetzungen und die Nachteile der Verkehrsberufe sind dir auch bekannt.
In NRW findet man natürlich leider eher gut qualifizierte Menschen unter den Arbeitslosen, dennoch glaube ich nicht dass man alleine darauf setzen wird. Viel Glück jedenfalls.
Edit Martin H.: Einen Absatz nach persönlicher Autorenbitte entfernt, in Chronik weiterhin vorhanden.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
- Woodpeckar
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Diese menschenverachtende Ausdrucksweise geht weit über die Grenze einer hinzunehmenden Meinungsäußerung hinaus.DSG Speisewagen @ 23 Jul 2014, 21:07 hat geschrieben:..., auch weil in Bayern und Baden-Württemberg eigentlich kein vernünftiges Material mehr arbeitslos ist, die kannst du alle vergessen. Wer hier arbeitslos ist, ist entweder ungeeignet, ein "Dummerl" ohne Berufsabschluss (extra die verniedlichte Form gewählt, meine es nicht böse) oder hat eben gesundheitliche Gründe die auch ein Ausschlusskriterium sind.
Die öffentliche Abwertung anderer Menschen auch noch - vermeintlich entschuldigend - als "verniedlichend" zu bezeichnen, ist die traurige Krönung.
- DSG Speisewagen
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- Registriert: 17 Mär 2014, 00:04
Ja, ich bin da übers Ziel hinausgeschossen, aber man kann eben nicht immer PC schreiben. Es ging mir um Leute die zu faul sind einen Berufsabschluss zu erringen und nicht um lernbehinderte Menschen, die ja in vielen Einrichtungen und Werkstätten wertvolle Arbeit leisten.
Dennoch sollte man den Absatz löschen, denn der hat mit der Ausgangsfrage rein gar nichts zu tun und es ist Sebastian2105 gegenüber nicht fair solche fachfremden Dinge mit einzubauen die nichts mit seiner Frage zu tun haben.
Grundaussage war ja auch nur, dass im Süden wenig Arbeitslose übrig sind die für den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommen.
Dennoch sollte man den Absatz löschen, denn der hat mit der Ausgangsfrage rein gar nichts zu tun und es ist Sebastian2105 gegenüber nicht fair solche fachfremden Dinge mit einzubauen die nichts mit seiner Frage zu tun haben.
Grundaussage war ja auch nur, dass im Süden wenig Arbeitslose übrig sind die für den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommen.
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Keine bestimmte Person als Ziel auszumachen, ergo nach wie vor im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Muss einem jedoch nicht gefallen.Woodpeckar @ 23 Jul 2014, 22:22 hat geschrieben: Diese menschenverachtende Ausdrucksweise geht weit über die Grenze einer hinzunehmenden Meinungsäußerung hinaus.
Die öffentliche Abwertung anderer Menschen auch noch - vermeintlich entschuldigend - als "verniedlichend" zu bezeichnen, ist die traurige Krönung.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.