Eine historische Frage: Weiß jemand, wann der Zugleitbetrieb in Deutschland das erste Mal (unter diesem Namen) eingesetzt wurde?
Und/oder wann die DS 436 (das ist doch die richtige?) das erste Mal herauskam - und gab's dafür Vorläufer-DSe/DVe?
(In Österreich kam die V5 ja "viel später" heraus, wenn ich mich nicht irre ...).
Danke!
H.M.
Wann entstand der Zugleitbetrieb?
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Ach, ich weiß, es ist unschön, wenn ein Fragender 3 Minuten nach der Frage selber eine Antwort gibt ... aber ich hab wirklich schon eine halbe Stunde gesucht und nichts gefunden - bis kurz nach diesem Posting.
Also: In dieser Ausgabe von "BahnPraxis" von 2008 steht auf S.8 einiges dazu, das ich auch erst verdauen muss ...
Aber wenn jemand noch was weiß - immer her damit!
Danke
Harald
Also: In dieser Ausgabe von "BahnPraxis" von 2008 steht auf S.8 einiges dazu, das ich auch erst verdauen muss ...
Aber wenn jemand noch was weiß - immer her damit!
Danke
Harald
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)