DSG Speisewagen @ 1 Aug 2015, 13:56 hat geschrieben:Genau daher müsste die Zeit der An- und Abreise voll, also zu 100%, als Arbeitszeit gelten, was ja bei manchen EVU der Fall ist (viele auch mit 50% oder so etwas, was schon verkehrt ist bei diesem Mangelmarkt). Es gibt aber auch genug EVU da ist das ernsthafterweise "Freizeit", dann kann man in den vier "freien" Tagen noch durch halb Deutschland reisen.
Welche An- und Abreise? Warum sollte sie als Arbeitszeit zu gelten haben?
Sowohl die An- als auch Abreise gilt als "Freizeit". Als Arbeitszeit gilt sie nur, wenn während der Arbeitszeit eine Dienstreise von einem Wohnort zum Schulungs- bzw. Einsatzort oder umgekehrt durchgeführt werden muß, wenn es nicht anders geht. Also halte ich die Reisezeit insofern für eine Ruhe- bzw. Freizeit, egal, mit was der Arbeitnehmer fährt. Die Arbeitszeit ist m.E. nach keine "Schenkzeit". Als Angestellter im Bürobereich habe ich solche Arten von Reisen erlebt. Die Hinfahrten zum Schulungsort zum Beispiel werden häufig an Sonntagen und die Rückreisen an Wochentagen zum Schulungsende (Beispielshaft) erst nach 15:00 Uhr oder später angetreten. Zählt das sowas als Arbeitszeit? Nee... Sobald ich, sagen wir mal, spät in der Nacht zu Hause angekommen bin, muß am nächsten Tag wieder zur Arbeit - also nichts mit ausreichender Ruhezeit.
Die Frage ist ja wieso die schwarzen Schafe trotzdem genug Leute finden, schließlich gibt es einen riesigen Tf-Mangel.
Ich glaube, anderswo war die Personalsuche die Rede. Glaubst Du, daß jedes EVU von 100 Bewerbern die genau benötigt werden, um den Personalmangel auszugleichen, nur 10 annehmen werden? Viele EVUs die auf einfachere Verfahren gesetzt haben, sind froh darüber, daß sie z.B. 80 von 100 Bewerbern, die für sie in Frage kommen, bekommen können. Geld wächst übrigens nicht auf Bäumen, das mußt Du auch wissen. Oder hast Du irgendwo in der Nähe einen "Geldbaum" wo Du bequem das Geld pflücken kannst?
Bruttolohn inkl. Lohnkosten:
Nehmen wir mal an:
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EVU a: Ein Tf kostet 3200 €
EVU b: Ein Tf kostet 2400 €
Welches EVU würde wieviele Bewerber für die Summe von max. 30.000 € annehmen?
Die EVU b würde es gerne tun, weil die Personalkosten 1. niedriger sind und 2. die Personalmangel deutlicher entschärft, als die beim EVU a der gleichen Größe. Wenn einer von beiden EVUs effektiv beim sparen ist, würde sie gerne noch mehr Personal einstellen, ohne am Jahresende ins Minus zu rutschen.
Ich erinnere mich noch an die Worte von meinem Lehrer vor 2 Jahrzehnten: "Man soll nicht mehr ausgeben, als man es einnimmt". Das gilt für alle.
Das Modell funktioniert doch nur so lange wie diese Betrüger Leute finden. Der Mangelmarkt wäre doch die beste Gelegenheit zu den Branchengrößen zu gehen, auch weil die anderen den Wettbewerb verzerren.
Kannst Du die Behauptung, daß die "Betrüger" den Wettbewerb verzerren würden, beweisen? Häufig ist es so daß der große Konzern (also DBAG) es oft versucht, den privaten EVU, insbesondere Personenverkehr, den Zugang zum Verkehrsmarkt erschwert. Das spricht also eher für eine Wettbewerbsverzerrung seitens des Staatskonzerns.
Es kann keiner ernsthaft wollen dass die Klein-EVU immer weiter zunehmen mit katastrophalen Bedingungen. Mir wird schon immer schlecht wenn ich lese welche EVU sich da mal wieder gegründet haben...
Eine neue EVU ist immer noch besser, als ein Monopol-EVU. Akzeptiere das bitte, da das Leben nun mal kein Wunschkonzert ist und jeder Arbeitnehmer, der auch mal arbeiten möchte, wenn auch nicht unbedingt qualifiziert, froh darüber ist, einen Arbeitsplatz zu finden. Aber letzlich muß er das wissen, welche Verantwortung er im Eisenbahnverkehr hat. Wurde er nicht ausreichend geschult, kann er sein Wissen, die den Verkehr auf Gleisen betrifft, erweitern oder verbessern. Als Verantwotlicher muß er auch gesetzliche Vorschriften kennen.
Beim lesen des Links vom 28.07. ist mir der Satz
Der Unfallverursacher von Mannheim sei als Leiharbeiter eingesetzt gewesen und habe ganz offensichtlich nicht gewusst, welche Signale im Bahnhof ihm gegolten hätten.
Aufgefallen.
Es ist für jeden Tf, egal, von welchem Land er kommt, eindeutig: Alle Signal, sofern sie nicht anders gekennzeichnet sind, sind im Rechtsverkehr stets rechts aufgestellt und werden auch so angezeigt.
Es geht übrigens weiter:
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft kritisiert, daß die Ruhezeiten ein Jahr nach dem Unfall in Mannheim nicht ausreichend kontrolliert werden. ->
LN