Wichtige Hinweise zum Urheberrecht/Einstellen von
- Boris Merath
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Hallo,
ich muss heute leider folgendes mitteilen:
In der aktuellen c't befindet sich ein Artikel zum Urheberrecht. Demnach wird das Zitatrecht haeufig falsch ausgelegt. Laut diesem Artikel ist es gegen unserer bisherigen Informationen nicht so ohne weiteres erlaubt, Zeitungsartikel auf Webseiten zu zitieren. Denmach ist ein Zitieren nur in engen Grenzen erlaubt, d.h. es duerfen kleine Ausschnitte aus dem Originalwerk zum Beleg eigener Aussagen in das eigene Werk uebernommen werden, und auch das ist ne schwammige Sache. Ausserdem ist es erlaubt, den Inhalt mit eigenen Worten zusammenzufassen. Das hier haeufig zu findende Kopieren ganzer Artikel hingegen ist eindeutig nicht zulässig, und kann z.B. mit Schadensersatzforderungen geahndet werden. Haftbar sind nicht nur die Autoren der Artikel, sondern auch die Betreiber des Forums.
Aus diesem Grund müssen wir leider verbieten, urheberrechtlich geschütztes Material hier ins FOrum einzustellen. Betroffen sind davon Texte aller Art fuer die keine Veroeffentlichungserlaubnis vorliert, aber auch Bilder und aehnliches. Die Moderatoren sind angewiessen, Beitraege mit entsprechendem Inhalt sofort einzuziehen.
Achtung: Auch fuer in Avataren verwendete Bilder muss eine nachweisbare (d.h. schritfliche) Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen!
Erlaubt ist natuerlich das Einstellen eigener Texte/Bilder. Zeitungsartikel sollten kuenftig halt nicht kopiert sondern verlinkt werden, das ist unproblematisch. Da Presseerklärungen ja gerade für die Veröffentlichung vorgesehen sind, dürften die auch kein Problem darstellen, und duerfen daher auch weiter kopiert werden.
Es tut mir leid dass das nötig ist, aber an der rechtlichen Lage koennen wir halt nichts aendern
Boris
Admin
ich muss heute leider folgendes mitteilen:
In der aktuellen c't befindet sich ein Artikel zum Urheberrecht. Demnach wird das Zitatrecht haeufig falsch ausgelegt. Laut diesem Artikel ist es gegen unserer bisherigen Informationen nicht so ohne weiteres erlaubt, Zeitungsartikel auf Webseiten zu zitieren. Denmach ist ein Zitieren nur in engen Grenzen erlaubt, d.h. es duerfen kleine Ausschnitte aus dem Originalwerk zum Beleg eigener Aussagen in das eigene Werk uebernommen werden, und auch das ist ne schwammige Sache. Ausserdem ist es erlaubt, den Inhalt mit eigenen Worten zusammenzufassen. Das hier haeufig zu findende Kopieren ganzer Artikel hingegen ist eindeutig nicht zulässig, und kann z.B. mit Schadensersatzforderungen geahndet werden. Haftbar sind nicht nur die Autoren der Artikel, sondern auch die Betreiber des Forums.
Aus diesem Grund müssen wir leider verbieten, urheberrechtlich geschütztes Material hier ins FOrum einzustellen. Betroffen sind davon Texte aller Art fuer die keine Veroeffentlichungserlaubnis vorliert, aber auch Bilder und aehnliches. Die Moderatoren sind angewiessen, Beitraege mit entsprechendem Inhalt sofort einzuziehen.
Achtung: Auch fuer in Avataren verwendete Bilder muss eine nachweisbare (d.h. schritfliche) Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen!
Erlaubt ist natuerlich das Einstellen eigener Texte/Bilder. Zeitungsartikel sollten kuenftig halt nicht kopiert sondern verlinkt werden, das ist unproblematisch. Da Presseerklärungen ja gerade für die Veröffentlichung vorgesehen sind, dürften die auch kein Problem darstellen, und duerfen daher auch weiter kopiert werden.
Es tut mir leid dass das nötig ist, aber an der rechtlichen Lage koennen wir halt nichts aendern
Boris
Admin
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Noch kurz was von mir:Boris Merath @ 17 Jan 2005, 01:47 hat geschrieben: Die Moderatoren sind angewiessen, Beitraege mit entsprechendem Inhalt sofort einzuziehen.
Einziehen ist in den meisten Fällen gar nicht nötig, sondern einfach nur das Zitat löschen. Sofern ein Hyperlink vorhanden ist, ist es natürlich möglich, den Zeitungsartikel zu verlinken, wie Boris schon schrieb. Aber Full-Text-Quoting (wie es in der Fachsprache wohl heißt) ist per Gesetz eindeutig nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf Verständnis
ET 423
Forenadministrator
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
-
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Auf deutsch: Das Zitieren kompletter Artikel, Bücher, etc...ET 423 @ 17 Jan 2005, 02:15 hat geschrieben:Aber Full-Text-Quoting (wie es in der Fachsprache heißt ) ist per Gesetz eindeutig nicht erlaubt.
Hier kann man sich zum Thema schlaumachen. Es betrifft vor allem die Paragraphen 48 - 51.
Gruß
Rathgeber
dem in dem Zusammenhang gerade einfiel, daß die alte MVV-KUndenzeitung "telegraph" hieß...
Und Deutschland wird sich irgendwann zu Tode regulierennnnn :wacko: :wacko:Rathgeber @ 17 Jan 2005, 05:40 hat geschrieben:Auf deutsch: Das Zitieren kompletter Artikel, Bücher, etc...
Hier kann man sich zum Thema schlaumachen. Es betrifft vor allem die Paragraphen 48 - 51.
Gruß
Rathgeber
dem in dem Zusammenhang gerade einfiel, daß die alte MVV-KUndenzeitung "telegraph" hieß...
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
[img]http://meine.flugstatistik.de/pic/ElchMuc.gif[/img]
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Mahlzeit,
Ich fand für solch ein Verbot aber keine rechtliche Grundlage, selbst ein Zitieren kompletter Artikel (Kurzmeldungen!) ist nach meinen Recherchen in bestimmten Fällen erlaubt. Verboten ist aber, Artikel (auch Kurzmeldungen) regelmäßig zu zitieren, erlaubt sind nur gelegentliche Volltextzitate.
Das soll aber jetzt kein Aufruf sein, das heute erlassene Zitatverbot in diesem Forum zu überdenken, ganz im Gegenteil. Niemand hat Interesse daran, dass die Moderatoren oder die Anwender selbst hier juristischen Ärger bekommen!
Ich will vielmehr darauf hinweisen, dass manche den Standpunkt vertreten, dass selbst Zusammenfassungen unzulässig sind (was ich aber kaum glauben kann). Im konkreten Fall ging es darum, dass eine Firma einen neuen Fernsehsender starten wollte. Man kreidete mir an, dass ich diesen neuen Namen in der Zusammenfassung verwendete! Da ich mir kaum vorstellen kann, dass bereits ein einziges Wort das Urheberrecht verletzt, veröffentlichte ich einen Offenen Brief in einem Forum, in dem ich (in aller Sachlichkeit) über die Machenschaften des Nachrichtendienstes berichtete. Dem Nachrichtendienst gefiel das gar nicht. Die Reaktion darauf war, dass sie ihr Angebot, erst den zweiten Verstoß mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu ahnden, zurücknahmen. Man wollte nun sofort juristisch tätig werden und einen Abmahnanwalt beauftragen.
Am Schluss gab es dann doch noch eine Einigung ohne Anwälte. Ich musste aber versprechen, keine Zusammenfassungen (wie gesagt auch keine sinngemäßen, in eigenen Worten wiedergegebenen) von exklusiven Nachrichten mehr zu veröffentlichen.
Um die ganze Geschichte nicht mehr aufzuwärmen, werde ich den Namen des Nachrichtendienstes nicht nennen. Ich habe mich übrigens nur bei diesem Nachrichtendienst an das "Verbot" gehalten, bei anderen Diensten habe ich fleißig Nachrichten entweder zitiert oder in eigenen Worten wiedergegeben. Letzteres ist m.E. auch erlaubt. Oder sieht das jemand anders?
Der Nachrichtendienst vertrat aber hier eine andere Position: Zusammenfassungen exklusiver Nachrichten sind laut ihm nur dann erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Somit dürfte man beispielsweise von einem großen Naturunglück berichten. Wenn aber eine Firma einen (Special-Interest)-Fernsehsender startet, ist das bei der Flut der TV-Sender insgesamt nicht von öffentlichem Interesse.
Was ist Eure Meinung zur Zulässigkeit sinngemäßer Wiedergaben?
ich habe einmal vor ein paar Jahren von einem Nachrichtendienst massiven Ärger bekommen, weil ich eine Kurzmeldung mit eigenen Worten (!) wiedergab und auf meiner Homepage veröffentlichte. Sie drohten mit einer Abmahnung, ich sollte mit 2.000 DM rechnen, wenn ich solche Zusammenfassungen nicht ab sofort unterlasse.Boris Merath @ 17 Jan 2005, 01:47 hat geschrieben:[...] Demnach wird das Zitatrecht haeufig falsch ausgelegt. Laut diesem Artikel ist es [...] nicht so ohne weiteres erlaubt, Zeitungsartikel auf Webseiten zu zitieren. Denmach ist ein Zitieren nur in engen Grenzen erlaubt, d.h. es duerfen kleine Ausschnitte aus dem Originalwerk zum Beleg eigener Aussagen in das eigene Werk uebernommen werden [...] Ausserdem ist es erlaubt, den Inhalt mit eigenen Worten zusammenzufassen. [...]
Ich fand für solch ein Verbot aber keine rechtliche Grundlage, selbst ein Zitieren kompletter Artikel (Kurzmeldungen!) ist nach meinen Recherchen in bestimmten Fällen erlaubt. Verboten ist aber, Artikel (auch Kurzmeldungen) regelmäßig zu zitieren, erlaubt sind nur gelegentliche Volltextzitate.
Das soll aber jetzt kein Aufruf sein, das heute erlassene Zitatverbot in diesem Forum zu überdenken, ganz im Gegenteil. Niemand hat Interesse daran, dass die Moderatoren oder die Anwender selbst hier juristischen Ärger bekommen!
Ich will vielmehr darauf hinweisen, dass manche den Standpunkt vertreten, dass selbst Zusammenfassungen unzulässig sind (was ich aber kaum glauben kann). Im konkreten Fall ging es darum, dass eine Firma einen neuen Fernsehsender starten wollte. Man kreidete mir an, dass ich diesen neuen Namen in der Zusammenfassung verwendete! Da ich mir kaum vorstellen kann, dass bereits ein einziges Wort das Urheberrecht verletzt, veröffentlichte ich einen Offenen Brief in einem Forum, in dem ich (in aller Sachlichkeit) über die Machenschaften des Nachrichtendienstes berichtete. Dem Nachrichtendienst gefiel das gar nicht. Die Reaktion darauf war, dass sie ihr Angebot, erst den zweiten Verstoß mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu ahnden, zurücknahmen. Man wollte nun sofort juristisch tätig werden und einen Abmahnanwalt beauftragen.
Am Schluss gab es dann doch noch eine Einigung ohne Anwälte. Ich musste aber versprechen, keine Zusammenfassungen (wie gesagt auch keine sinngemäßen, in eigenen Worten wiedergegebenen) von exklusiven Nachrichten mehr zu veröffentlichen.
Um die ganze Geschichte nicht mehr aufzuwärmen, werde ich den Namen des Nachrichtendienstes nicht nennen. Ich habe mich übrigens nur bei diesem Nachrichtendienst an das "Verbot" gehalten, bei anderen Diensten habe ich fleißig Nachrichten entweder zitiert oder in eigenen Worten wiedergegeben. Letzteres ist m.E. auch erlaubt. Oder sieht das jemand anders?
Der Nachrichtendienst vertrat aber hier eine andere Position: Zusammenfassungen exklusiver Nachrichten sind laut ihm nur dann erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Somit dürfte man beispielsweise von einem großen Naturunglück berichten. Wenn aber eine Firma einen (Special-Interest)-Fernsehsender startet, ist das bei der Flut der TV-Sender insgesamt nicht von öffentlichem Interesse.
Was ist Eure Meinung zur Zulässigkeit sinngemäßer Wiedergaben?
- FloSch
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Meine Meinung? Mit Abmahnungen wird viel zu sehr übertrieben mittlerweile, manche Anwälte verdienen damit das meiste Geld. Deinen konkreten fall kann ich nicht genau beurteilen, sieht aber auch stark nach so nem Fall aus, wo du im Zweifel nen Prozess gewonnen hättest. So ist das häufig, nur klagt da halt einer nicht so leicht dagegen, das kostet ja auch Geld.tra(u)mmann @ 17 Jan 2005, 12:16 hat geschrieben: Was ist Eure Meinung dazu?
Im Fall von zitieren ganzer News-Beiträge von z.B. spiegel.de oder ähnlichem: das hab ich schon länger kritisch gesehen und in anderen Foren, wo ich dazu was zu sagen hab, nicht geduldet, mir war aber auch nix genaueres bekannt. Ein Forenbetreibe muss im Zweifel halt mit seinem Privatvermögen haften, das ist für einen Schüler, Studenten oder Azubi ein ziemliches Risiko. Da geht man lieber auf Nummer sicher.
Nein, also wenn man Texte (seine es jetzt Zitate, Nachrichten u.ä. sind) in eigenen Worten wiedergibt, also den Ursprungstext umschreibt, dann ist dies keine Urheberrechtsverletzung, da es ja "dein" Text ist.tra(u)mmann @ 17 Jan 2005, 12:16 hat geschrieben: Ich habe mich übrigens nur bei diesem Nachrichtendienst an das "Verbot" gehalten, bei anderen Diensten habe ich fleißig Nachrichten entweder zitiert oder in eigenen Worten wiedergegeben. Letzteres ist m.E. auch erlaubt. Oder sieht das jemand anders?
(das soll jetzt aber keine juristische Auskunft sein )
Doofe Tram!
@schorsch:
da gebe ich dir recht! Tageszeitungen verfahren genauso, sie berichten (meist im Lokalteil) über irgendeine Veranstaltung. Text liefert der Veranstalter, der Redakteur schreibt nur den letzten Satz um und kann den ganzen Bericht als seinen eigenen abdrucken lassen, da dieser ja nicht mehr 100% der Vorlage entspricht und somit nicht gegen das Urheberrecht verstoßen wird.
deutsche Gesetze halt...
da gebe ich dir recht! Tageszeitungen verfahren genauso, sie berichten (meist im Lokalteil) über irgendeine Veranstaltung. Text liefert der Veranstalter, der Redakteur schreibt nur den letzten Satz um und kann den ganzen Bericht als seinen eigenen abdrucken lassen, da dieser ja nicht mehr 100% der Vorlage entspricht und somit nicht gegen das Urheberrecht verstoßen wird.
deutsche Gesetze halt...
Mahlzeit,
Wie heißt es so schön im Impressum in vielen Büchern
Ach ja, auch dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche nicht leisten darf (hätte ich was Gescheites - Jura - gelernt, dürfte ich sie leisten )
ich denke auch so. Es spielt aber auch das Markenrecht etwas mit rein, und jetzt wird es kompliziert. So soll ja der Anwalt von Victor von Bülow schon einmal Leuten verboten haben, den (geschützten) Künstlernamen seines Mandaten zu erwähnen (ich nenne den Namen aus Sicherheitsgründen nun auch nicht, aber ihr wisst hoffentlich, wer gemeint ist).schorsch @ 17 Jan 2005, 12:24 hat geschrieben:Nein, also wenn man Texte (seine es jetzt Zitate, Nachrichten u.ä. sind) in eigenen Worten wiedergibt, also den Ursprungstext umschreibt, dann ist dies keine Urheberrechtsverletzung, da es ja "dein" Text ist.
(das soll jetzt aber keine juristische Auskunft sein )
Wie heißt es so schön im Impressum in vielen Büchern
was immer das bedeutet. Ich interpretiere das so, dass selbst das schon problematisch sein kann. Und der Name des Fernsehsenders, den ich nannte, hatte wahrscheinlich einen Titelschutz. Wobei dies in meinem Fall eigentlich nicht der Punkt war. Der Nachrichtendiernst meinte, sie hätten aufwändige Recherchearbeit gemacht und dann könne es nicht sein, dass hier jemand mit Minimalaufwand in wenigen Minuten eine eigene Nachricht herstellt, indem er einfach alles sinngemäß wiedergibt. Die Früchte ihrer Arbeit wäre die Info "Die Firma ABC startet einen Fernsehsender namens XYZ" und das dürfte niemand anderes melden, da es exklusiv ist, basta!Schutzmarken und Warennamen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit verwendet.
Ach ja, auch dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche nicht leisten darf (hätte ich was Gescheites - Jura - gelernt, dürfte ich sie leisten )
- mellertime
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Beim Zitieren von ganzen Zeitungsartikeln kann das ja sein. Aber da gibt es ja noch die Nachrichtendieste z.B. Reuters oder dpa usw. oder anderen Presseportalen (z.B. DB, Polizei oder Feuerwehr) Die sind ja extra dafür da! Denn da bekommen die Zeitungen auch nur ihr News her.
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Mahlzeit,
Übrigens noch eine Ergänzung zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Der Grundgedanke ist, dass man sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, wenn man Markennamen erwähnt. Wenn ich z.B. ein Produkt herstelle und es als Zubehör zu einem bekannten Produkt anpreise, bekomme ich sicher mehr Aufmerksamkeit und verkaufe mein Produkt besser, ich hänge mich quasi an den Erfolg des anderen Produktes ran (der Erfolg des anderen Produktes beruht ja nicht auf meiner Arbeit). Und dies ist offenbar nicht zulässig. So haben schon viele Leute beim bekannten Onlineauktionshaus eine Abmahnung bekommen, weil sie in ihrem Beschreibungstext ihr Produkt als Zubehör für eine geschützte Marke titulierten. Es gibt also hier schon einen nachvollziehbaren Grund, dass man Markennamen nicht uneingeschränkt nennen darf.
Meiner Meinung nach dürfen wir aber Markennamen erwähnen, wenn wir hier journalistisch über etwas berichten. Wir werden also hier noch öfters das Wort "Combino" zu lesen bekommen .
Auch dies ist keine juristische Beratung.
P.S.: Für mein Avatar habe ich eine offizielle Nutzungslizenz.
dann hätte Schorsch seinen Artikel "U-Bahn-Unglück in Bangkok!, fast 140 Verletzte" heute komplett zitieren dürfen, denn der war von Reuters? Oder braucht man eine Lizenz von Reuters, um das tun zu dürfen?mellertime @ 17 Jan 2005, 13:31 hat geschrieben:Beim Zitieren von ganzen Zeitungsartikeln kann das ja sein. Aber da gibt es ja noch die Nachrichtendieste z.B. Reuters oder dpa usw. oder anderen Presseportalen (z.B. DB, Polizei oder Feuerwehr) Die sind ja extra dafür da! Denn da bekommen die Zeitungen auch nur ihr News her.
Übrigens noch eine Ergänzung zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Der Grundgedanke ist, dass man sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, wenn man Markennamen erwähnt. Wenn ich z.B. ein Produkt herstelle und es als Zubehör zu einem bekannten Produkt anpreise, bekomme ich sicher mehr Aufmerksamkeit und verkaufe mein Produkt besser, ich hänge mich quasi an den Erfolg des anderen Produktes ran (der Erfolg des anderen Produktes beruht ja nicht auf meiner Arbeit). Und dies ist offenbar nicht zulässig. So haben schon viele Leute beim bekannten Onlineauktionshaus eine Abmahnung bekommen, weil sie in ihrem Beschreibungstext ihr Produkt als Zubehör für eine geschützte Marke titulierten. Es gibt also hier schon einen nachvollziehbaren Grund, dass man Markennamen nicht uneingeschränkt nennen darf.
Meiner Meinung nach dürfen wir aber Markennamen erwähnen, wenn wir hier journalistisch über etwas berichten. Wir werden also hier noch öfters das Wort "Combino" zu lesen bekommen .
Auch dies ist keine juristische Beratung.
P.S.: Für mein Avatar habe ich eine offizielle Nutzungslizenz.
Das beste Beispiel war ja jetzt der kürzlich Metro-Prozess Uupss, hoffentlich werd ich jetzt nicht verklagttra(u)mmann @ 17 Jan 2005, 13:48 hat geschrieben:Übrigens noch eine Ergänzung zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Der Grundgedanke ist, dass man sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, wenn man Markennamen erwähnt. Wenn ich z.B. ein Produkt herstelle und es als Zubehör zu einem bekannten Produkt anpreise, bekomme ich sicher mehr Aufmerksamkeit und verkaufe mein Produkt besser, ich hänge mich quasi an den Erfolg des anderen Produktes ran (der Erfolg des anderen Produktes beruht ja nicht auf meiner Arbeit). Und dies ist offenbar nicht zulässig. So haben schon viele Leute beim bekannten Onlineauktionshaus eine Abmahnung bekommen, weil sie in ihrem Beschreibungstext ihr Produkt als Zubehör für eine geschützte Marke titulierten. Es gibt also hier schon einen nachvollziehbaren Grund, dass man Markennamen nicht uneingeschränkt nennen darf.
Meiner Meinung nach dürfen wir aber Markennamen erwähnen, wenn wir hier journalistisch über etwas berichten. Wir werden also hier noch öfters das Wort "Combino" zu lesen bekommen .
Auch dies ist keine juristische Beratung.
P.S.: Für mein Avatar habe ich eine offizielle Nutzungslizenz.
Ich übrigens auch, nur so als Info. Aber Boris weiß das schontra(u)mmann @ 17 Jan 2005, 13:48 hat geschrieben:P.S.: Für mein Avatar habe ich eine offizielle Nutzungslizenz.
Doofe Tram!
Hi all,
ich arbeite ja bei einem Verlag und kenne somit beide Seiten.
Wiedergeben in eigenen Worten ist grundsätzlich kein Problem. "Umschreiben des letzten Satzes" reicht aber dazu nicht aus.
Beim Zitieren kommt es vor allem auf das Verhältnis zwischen Text und Zitat an. Ein 1000-Zeichen-Zitat aus einem Buch ist also etwas anderes als 1000 Zeichen bei einem nicht viel längeren Zeitungsartikel.
"Exklusivität" auf Informationen gibt es nicht, was ja auch schon die Pressefreiheit garantiert (abgesehen von wenigen Einschränkungen, etwa Gefährdung von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch Veröffentlichung relevanter Informationen oder die Beschreibung eines Kopierschutzverfahrens (danke, neues Urheberrecht )).
Zitieren von Pressemeldungen der Bahn, Polizeipresse, Unternehmen usw. ist i. d. R. zu 100% erlaubt - das Interesse des Urhebers ist in diesem Fall eine möglichst große Verbreitung der Informationen. Dafür werden diese Meldungen geschrieben. Anders sieht es aber bei Agenturen wie dpa oder Reuters aus, die ihr Geld mit dem Verkauf des Contents verdienen. Die SZ übernimmt zwar dpa-Meldungen, zahlt dafür aber auch ordentlich.
In vielen Foren wird häufig Headline + Vorspann zitiert und der vollständige Text verlinkt. Ich halte das für einen sinnvollen Kompromiss.
Ciao
Daniel
ich arbeite ja bei einem Verlag und kenne somit beide Seiten.
Wiedergeben in eigenen Worten ist grundsätzlich kein Problem. "Umschreiben des letzten Satzes" reicht aber dazu nicht aus.
Beim Zitieren kommt es vor allem auf das Verhältnis zwischen Text und Zitat an. Ein 1000-Zeichen-Zitat aus einem Buch ist also etwas anderes als 1000 Zeichen bei einem nicht viel längeren Zeitungsartikel.
"Exklusivität" auf Informationen gibt es nicht, was ja auch schon die Pressefreiheit garantiert (abgesehen von wenigen Einschränkungen, etwa Gefährdung von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch Veröffentlichung relevanter Informationen oder die Beschreibung eines Kopierschutzverfahrens (danke, neues Urheberrecht )).
Zitieren von Pressemeldungen der Bahn, Polizeipresse, Unternehmen usw. ist i. d. R. zu 100% erlaubt - das Interesse des Urhebers ist in diesem Fall eine möglichst große Verbreitung der Informationen. Dafür werden diese Meldungen geschrieben. Anders sieht es aber bei Agenturen wie dpa oder Reuters aus, die ihr Geld mit dem Verkauf des Contents verdienen. Die SZ übernimmt zwar dpa-Meldungen, zahlt dafür aber auch ordentlich.
In vielen Foren wird häufig Headline + Vorspann zitiert und der vollständige Text verlinkt. Ich halte das für einen sinnvollen Kompromiss.
Ciao
Daniel
Das ist eben das Problem, daß hier keine eindeutige rechtliche Klarheit unsererseits existiert und wir mit dieser Maßnahme auf Nummer sicher gehen wollen. Mit meinem (nicht vorhandenen) Privatvermögen halte ich jedenfalls nicht dafür her. Außerdem bleibt ja die Möglichkeit, den Link zu dem Zeitungsartikel hier einzustellen, das ist ja dann in Ordnung.mellertime @ 17 Jan 2005, 13:31 hat geschrieben: Beim Zitieren von ganzen Zeitungsartikeln kann das ja sein. Aber da gibt es ja noch die Nachrichtendieste z.B. Reuters oder dpa usw. oder anderen Presseportalen (z.B. DB, Polizei oder Feuerwehr) Die sind ja extra dafür da! Denn da bekommen die Zeitungen auch nur ihr News her.
Gruß
ET 423
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Mahlzeit,
Allerdings verstehe ich als selbst Betroffener, dass die Moderatoren kein unnötiges Risiko eingehen und ihr Privatvermögen behalten wollen.
Doch auch wenn man sich extrem bemüht, alle gesetzlichen Richtlinien einzuhalten, kann man schnell eine Abmahnung bekommen und dann sind über 1.600 EUR einfach so weg. Im konkreten Fall haben Websitebetreiber ein recht einfaches Wort in ihren Seiten verwendet und wurden über dieses per Suchmaschine gefunden. Die dubiosen Abmahnungen berufen sich darauf, dass man einen Verein vertrete, der dieses Wort hat als Marke eintragen lassen.
Um kein Risiko einzugehen, schreibe ich dieses Wort hier nicht. Es setzt sich so zusammen: Erst ein Synonym für "Pkw" (was könnte das sein ?) und unmittelbar daran - klein geschrieben - das Wort "Flirt" hängen (hier fällt mir leider kein synonymer Begriff ein ).
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55380
Bevor man sich auf einen teuren Prozess einlässt, zahlen halt viele solche Abmahngebühren .
stimmt, hier wurden viele Zitate gelöscht, sodass einige Beiträge keinen Sinn mehr ergeben, da der eigentliche Inhalt fehlt.Flok @ 21 Jan 2005, 15:08 hat geschrieben:Also Leute, findet ihr nicht, dass jetzt etwas übertrieben wird? Wollt ihr jetz alle Zitate aus den Abgründen des Forums löschen? Das Verunstaltet viele Beiträge, da manche eingestellten Zitate im Web schon gar nicht mehr gibt. Ausserdem wurden auch Pressemitteilungen der Bahn gelöscht?!
Allerdings verstehe ich als selbst Betroffener, dass die Moderatoren kein unnötiges Risiko eingehen und ihr Privatvermögen behalten wollen.
Doch auch wenn man sich extrem bemüht, alle gesetzlichen Richtlinien einzuhalten, kann man schnell eine Abmahnung bekommen und dann sind über 1.600 EUR einfach so weg. Im konkreten Fall haben Websitebetreiber ein recht einfaches Wort in ihren Seiten verwendet und wurden über dieses per Suchmaschine gefunden. Die dubiosen Abmahnungen berufen sich darauf, dass man einen Verein vertrete, der dieses Wort hat als Marke eintragen lassen.
Um kein Risiko einzugehen, schreibe ich dieses Wort hier nicht. Es setzt sich so zusammen: Erst ein Synonym für "Pkw" (was könnte das sein ?) und unmittelbar daran - klein geschrieben - das Wort "Flirt" hängen (hier fällt mir leider kein synonymer Begriff ein ).
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55380
Bevor man sich auf einen teuren Prozess einlässt, zahlen halt viele solche Abmahngebühren .
Ja, lieber Flok, genau das haben wir vor und haben es auch schon größtenteils in die Tat umgesetzt. Gerade du solltest dich aber mal nicht beschweren sondern eher freuen, daß wir das machen, da du ja, was Zitate betrifft, im Güterforum und auch anderen Bereichen sehr aktiv gewesen bist. Ich glaube, du (und nicht nur du, sondern eventuell viele hier, die sich nur nicht zu Wort melden) unterschätzt die Situation. Nur, weil diese zitierten Quellen nicht mehr erreichbar sind, heißt das noch lange nicht, daß wir dafür nicht rechtlich belangt werden können. Darüber hinaus würden mindestens 50% der Schadensersatzforderungen an den Verfasser des Beitrages gehen, was bei vielen Benutzern hier eine stolze Summe ergeben würde. Anstatt daß ich mich aber dann zurückziehe und Lieder trällere, opfere ich Nächte um Nächte, um sowohl das Forum, als auch die Benutzer vor rechtlichen Schäden zu schützen. Da du einer der Hauptbetroffenen wärest, könntest du zumindest ein bißchen Dankbarkeit zeigen, außer nur anzuprangern. Wir (also das Team des EF) haben uns das nicht ausgesucht, es ist Rechtslage.Flok @ 21 Jan 2005, 15:08 hat geschrieben: Also Leute, findet ihr nicht, dass jetzt etwas übertrieben wird? Wollt ihr jetz alle Zitate aus den Abgründen des Forums löschen? Das Verunstaltet viele Beiträge, da manche eingestellten Zitate im Web schon gar nicht mehr gibt.
Viele Beiträge wurden dadurch verunstaltet, das ist richtig. Was die älteren Themen betrifft, so ist zumindest hier Fakt, daß sich eh schon Diskussionen entwickelt hatten und somit das Zitierte nicht mehr von Belangen ist. Bei meinen Aufräumaktionen habe zumindest ich stets versucht, den Ursprung des Zitates noch erkenntlich zu lassen. Da es aber viele stets vorzogen, als Quelle nur so nichtssagende Dinge wie "dpa", "reuters" u.ä. anzugeben, kann zumindest ich auch nichts dafür, wenn es sich nicht mehr zurückverfolgen läßt, woher es kommt. Wenn ein Benutzer als Quelle eine direkte URL angegeben hat, dann ist die Meldung, sofern der Artikel noch existiert, weiterhin abrufbar.
Wenn die Pressemeldung als Solche erkenntlich gemacht wurde, dann habe zumindest ich die Pressemitteilungen stehen lassen. Schreibt der betroffene Benutzer es natürlich nicht dazu, dann kann ich auch nichts daran ändern.Ausserdem wurden auch Pressemitteilungen der Bahn gelöscht?!
Mit der Bitte um Verständnis bezüglich der Maßnahmen
lieben Gruß
ET 423
Forenadministrator
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- profimaulwurf
- Kaiser
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Das ist schon so eine Sache.
Ok klar die Nachrichtenagenturen recherchieren ja und wollen natürlich dementsprechend dafür Geld sehen, wenn sie Nachrichten an Endverbraucher weiterleiten. News sind ein riesen Wirtschaftsfaktor.
Aber was da so abläuft ist echt krank. Plötzlich kriegst Du da eine Androhung über 5000 Eur auf Unterlassung.
Das war doch die Sache auch mit dem Metrokonzern. Kollegen von uns (U-Bahnfahrer) hatten private Pages mit dem WebNamensbestandteil "Metro" ..... also "Metro-Nürnberg" oder ähnliches unglaublich, wie die angegangen wurden von der Metro. Und das gleiche Problem hatte ja die MVG mit Einführung ihrer Metrobusse. Ist zwar glaube ich noch nicht entschieden, aber in dem Fall sieht wohl eher die Metro alt aus.
Ok klar die Nachrichtenagenturen recherchieren ja und wollen natürlich dementsprechend dafür Geld sehen, wenn sie Nachrichten an Endverbraucher weiterleiten. News sind ein riesen Wirtschaftsfaktor.
Aber was da so abläuft ist echt krank. Plötzlich kriegst Du da eine Androhung über 5000 Eur auf Unterlassung.
Das war doch die Sache auch mit dem Metrokonzern. Kollegen von uns (U-Bahnfahrer) hatten private Pages mit dem WebNamensbestandteil "Metro" ..... also "Metro-Nürnberg" oder ähnliches unglaublich, wie die angegangen wurden von der Metro. Und das gleiche Problem hatte ja die MVG mit Einführung ihrer Metrobusse. Ist zwar glaube ich noch nicht entschieden, aber in dem Fall sieht wohl eher die Metro alt aus.
- Südostbayer
- Lebende Forenlegende
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Die Klage der Metro AG gegen die Bezeichnung "Metrobus" in Hamburg wurde abgewiesen. Siehe http://www.beckmannundnorda.de/metro_metrobus.htmlprofimaulwurf @ 21 Jan 2005, 16:04 hat geschrieben: Und das gleiche Problem hatte ja die MVG mit Einführung ihrer Metrobusse. Ist zwar glaube ich noch nicht entschieden, aber in dem Fall sieht wohl eher die Metro alt aus.
Von daher ist die Bezeichnung "Metrobus" auch in Berlin und München unproblematisch.
Mahlzeit,
Dieser Beitrag ist keine juristische Beratung.
nicht unbedingt, da Urteile, so glaube ich, in Deutschland nicht bindend sind. Oder täusche ich mich? Aber auch wenn das Urteil nicht bindend ist, wird der METRO-Konzern wegen mangelnder Erfolgsaussicht mit gewisser Wahrscheinlichkeit auf weitere Klagen verzichten.Südostbayer @ 21 Jan 2005, 16:18 hat geschrieben:Die Klage der Metro AG gegen die Bezeichnung "Metrobus" in Hamburg wurde abgewiesen. Siehe http://www.beckmannundnorda.de/metro_metrobus.html
Von daher ist die Bezeichnung "Metrobus" auch in Berlin und München unproblematisch.
Dieser Beitrag ist keine juristische Beratung.
das ist soweit richtig. Erst kommt die Verfassung,also unser Grundgesetz. Was dort nicht gerregelt ist wird in Bundesgesetzen abgehandelt, weiter geht es dann über die Landesgesetze und Verordnungen zum sogenannten Bescheid. Erst wenn dann immer noch nichts geregelt ist, kann man sich auf Gerichtsurteile berufen. So haben wir das im LK Wirtschaft/Recht gelernt, Garantie übernehme ich keine...tra(u)mmann @ 21 Jan 2005, 16:33 hat geschrieben: Mahlzeit,nicht unbedingt, da Urteile, so glaube ich, in Deutschland nicht bindend sind. Oder täusche ich mich? Aber auch wenn das Urteil nicht bindend ist, wird der METRO-Konzern wegen mangelnder Erfolgsaussicht mit gewisser Wahrscheinlichkeit auf weitere Klagen verzichten.Südostbayer @ 21 Jan 2005, 16:18 hat geschrieben:Die Klage der Metro AG gegen die Bezeichnung "Metrobus" in Hamburg wurde abgewiesen. Siehe http://www.beckmannundnorda.de/metro_metrobus.html
Von daher ist die Bezeichnung "Metrobus" auch in Berlin und München unproblematisch.
Dieser Beitrag ist keine juristische Beratung.
Wobei es nach meinem laienhaften Wissen ja wohl so ist, dass das Urteil in erster Linie für den Kläger und Beklagten verbindlich ist, vermutlich auch für gleichgelagerte Fälle im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes.tra(u)mmann @ 21 Jan 2005 @ 16:33 hat geschrieben:das ist soweit richtig. Erst kommt die Verfassung,also unser Grundgesetz. Was dort nicht gerregelt ist wird in Bundesgesetzen abgehandelt, weiter geht es dann über die Landesgesetze und Verordnungen zum sogenannten Bescheid. Erst wenn dann immer noch nichts geregelt ist, kann man sich auf Gerichtsurteile berufen. So haben wir das im LK Wirtschaft/Recht gelernt, Garantie übernehme ich keine...
Aber: Wenn das Amtsgericht Hannover in einer bestimmten Sache eine Entscheidung trifft, dann kann, glaube ich, das Amtsgericht München in einer gleichartigen Sache durchaus eine ganz andere Entscheidung treffen. Bundesweit verbindlich wird eine Entscheidung wohl nur durch eine genügend hohe Instanz.
Aber sicher kann in vielen Fällen auch eine Amtsgerichtsentscheidung bereits Hinweise auf eine allgemeingültige Einschätzung des juristischen Sachverhalts geben.
Hinweis: Ich kenne mich in diesen Sachen nicht aus und gebe nur meine persönliche Einschätzung wieder. Das ist keinesfalls eine juristische Beratung.
Viele Grüße,
Thomas
(Vielleicht sind in Zukunft die salvatorischen Hinweise dreimal länger als die Beiträge selbst )
Gruß, Thomas
Ich habe Verständnisse, dass Admin ihre Entscheidung getroffen hat...
Leider muss ich auch loslassen:
- Löschung der Zitattext verunstaltet sich viele Beiträge, da Zusammenhang fehlen...
- Nicht immer habe ich lust auf verlinkbare News
- Selbst verlinkbare News könnte auch strafbar gemacht, wenn der Betreiber von andere Webseite ohne Genehmigung das Links freigibt... Einmal soll ich gelesen habe...
Ich sage eins: Niemand wird bestrafen, außer Firmen und Betreiber, der spezielle durch Gesetztdschungel läuft... Normale Menschen wie wir interessiert sich Firmen nicht...
Ich könnte laut sagen: METRO, Auto, S-Bahn, Habro, Software, etc...
Ähnliche Problem: Ich lese Zeitung, danach rede ich mit mein Freund was auf dem Zeitung steht... Erfahrung ausstauschen... Zitat ist auch automatisch dabei... Und juritisch Sicht?? Unmöglich!
Wenn doch: In Deutschland wird zu kommunikationslosigkeit, Gebärdensprache würde herzlich willkommen heißen... Wegen der geschützte Name, Wort... etc... alle unsinnig!!!
Leider muss ich auch loslassen:
- Löschung der Zitattext verunstaltet sich viele Beiträge, da Zusammenhang fehlen...
- Nicht immer habe ich lust auf verlinkbare News
- Selbst verlinkbare News könnte auch strafbar gemacht, wenn der Betreiber von andere Webseite ohne Genehmigung das Links freigibt... Einmal soll ich gelesen habe...
Ich sage eins: Niemand wird bestrafen, außer Firmen und Betreiber, der spezielle durch Gesetztdschungel läuft... Normale Menschen wie wir interessiert sich Firmen nicht...
Ich könnte laut sagen: METRO, Auto, S-Bahn, Habro, Software, etc...
Ähnliche Problem: Ich lese Zeitung, danach rede ich mit mein Freund was auf dem Zeitung steht... Erfahrung ausstauschen... Zitat ist auch automatisch dabei... Und juritisch Sicht?? Unmöglich!
Wenn doch: In Deutschland wird zu kommunikationslosigkeit, Gebärdensprache würde herzlich willkommen heißen... Wegen der geschützte Name, Wort... etc... alle unsinnig!!!
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
Mahlzeit,
In einer privaten Kommunikation gelten dagegen weit weniger strenge Maßstäbe. Es wird Dich niemand verklagen, wenn Du einen Zeitungsartikel kopierst und Deinen Freunden gibst.
Zwar entsteht auch hier ein "Schaden"; wer z.B. eine Fotokopie anfertigt und (selbstverständlich im erlaubten Rahmen) verbreitet, sorgt in Einzelfällen dafür, dass der Empfänger die entsprechende Publikation nicht käuflich erwirbt. Diese entgangenen Einnahmen werden durch Urheberrechtsabgaben kompensiert, die auf Geräte und Speichermedien (Drucker, Fotokopierer, CD-Rohlinge usw.) erhoben wird, die zur Erstellung oder Aufnahme einer Kopie geeignet sind. Diese Einnahmen werden dann als Kompensation an die Verlage und Autoren ausgeschüttet. In Deutschland ist dabei für journalistische, wissenschaftliche und literarische Inhalte die VG Wort zuständig, die vergleichbar mit der GEMA im Musikbereich ist.
Es ist doch wirklich nicht schlimm, wenn man nicht einfach den Originalbeitrag per Copy and Paste ins Forum stellt, sondern sich die Mühe macht, eine Zusammenfassung mit eigenen Worten wiederzugeben, und die Quelle mit auflistet. Wenn möglich, setzt man einen Link auf den Originalbeitrag.
Diese Zusammenfassung finde ich übrigens extrem wichtig, da das "Haltbarkeitsdatum" von Links meist sehr gering ist. Nicht mehr funktionierende Links haben dann in der Tat zur Folge, dass Beiträge nicht mehr verständlich sind, da der eigentliche Initialinhalt fehlt, über den die Diskussion angestoßen wurde.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine juristische Beratung, da ich diese nicht leisten darf. Der Inhalt dieses Beitrags stellt ausschließlich eine Wiedergabe meiner persönlichen Meinung dar.
für Veröffentlichungen auf einer Website, und da gehört ein Forum wie dieses nun auch dazu, sind halt mal die Gesetze - Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht usw. - zu beachten, unabhängig davon, ob sie einem gefallen, einem widersinnig erscheinen oder ob diese als ungerecht empfunden werden.Dol-Sbahn @ 22 Jan 2005, 13:12 hat geschrieben:Ähnliche Problem: Ich lese Zeitung, danach rede ich mit mein Freund was auf dem Zeitung steht... Erfahrung ausstauschen... Zitat ist auch automatisch dabei... Und juritisch Sicht?? Unmöglich!
In einer privaten Kommunikation gelten dagegen weit weniger strenge Maßstäbe. Es wird Dich niemand verklagen, wenn Du einen Zeitungsartikel kopierst und Deinen Freunden gibst.
Zwar entsteht auch hier ein "Schaden"; wer z.B. eine Fotokopie anfertigt und (selbstverständlich im erlaubten Rahmen) verbreitet, sorgt in Einzelfällen dafür, dass der Empfänger die entsprechende Publikation nicht käuflich erwirbt. Diese entgangenen Einnahmen werden durch Urheberrechtsabgaben kompensiert, die auf Geräte und Speichermedien (Drucker, Fotokopierer, CD-Rohlinge usw.) erhoben wird, die zur Erstellung oder Aufnahme einer Kopie geeignet sind. Diese Einnahmen werden dann als Kompensation an die Verlage und Autoren ausgeschüttet. In Deutschland ist dabei für journalistische, wissenschaftliche und literarische Inhalte die VG Wort zuständig, die vergleichbar mit der GEMA im Musikbereich ist.
Es ist doch wirklich nicht schlimm, wenn man nicht einfach den Originalbeitrag per Copy and Paste ins Forum stellt, sondern sich die Mühe macht, eine Zusammenfassung mit eigenen Worten wiederzugeben, und die Quelle mit auflistet. Wenn möglich, setzt man einen Link auf den Originalbeitrag.
Diese Zusammenfassung finde ich übrigens extrem wichtig, da das "Haltbarkeitsdatum" von Links meist sehr gering ist. Nicht mehr funktionierende Links haben dann in der Tat zur Folge, dass Beiträge nicht mehr verständlich sind, da der eigentliche Initialinhalt fehlt, über den die Diskussion angestoßen wurde.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine juristische Beratung, da ich diese nicht leisten darf. Der Inhalt dieses Beitrags stellt ausschließlich eine Wiedergabe meiner persönlichen Meinung dar.
Habe mich vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt. Ich wollte mit meiner Auflistung sagen, in welcher Reihenfolge Gesetze bzw. Urteile bindend sind. Urteile sind ausserhalb des entsprechenden Verfahrens nicht bindend, es sei denn es handelt sich um ein so genanntes Grundsatzurteil des BGH üder des BVerfG. Alle anderen Urteile können unterstützende Wirkung bei einem Prozess sein, sind aber nicht rechtsbindend. Dieser Beitrag ist, wie auch meine vorherign, keine juriste Beratung (nicht dass sich jemand darauf beruft )Thomas089 @ 22 Jan 2005, 11:58 hat geschrieben: Wobei es nach meinem laienhaften Wissen ja wohl so ist, dass das Urteil in erster Linie für den Kläger und Beklagten verbindlich ist, vermutlich auch für gleichgelagerte Fälle im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes.
Aber: Wenn das Amtsgericht Hannover in einer bestimmten Sache eine Entscheidung trifft, dann kann, glaube ich, das Amtsgericht München in einer gleichartigen Sache durchaus eine ganz andere Entscheidung treffen. Bundesweit verbindlich wird eine Entscheidung wohl nur durch eine genügend hohe Instanz.
Aber sicher kann in vielen Fällen auch eine Amtsgerichtsentscheidung bereits Hinweise auf eine allgemeingültige Einschätzung des juristischen Sachverhalts geben.
Hinweis: Ich kenne mich in diesen Sachen nicht aus und gebe nur meine persönliche Einschätzung wieder. Das ist keinesfalls eine juristische Beratung.
Viele Grüße,
Thomas
(Vielleicht sind in Zukunft die salvatorischen Hinweise dreimal länger als die Beiträge selbst )
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- Registriert: 04 Okt 2004, 19:44
In diesem Zusammenhang erscheint mir auch wichtig zu sein, dass das Urheberrecht die eine Seite der Medaille ist.
In gleichem Umfang sollte auch beachtet werden, dass bahninterne Informationen, die sich aus internen Anweisungen, Buchfahrplänen und sonstigen betriebsinternen Unterlagen ergeben, auch nicht dazu gedacht sind, diese öffentlich zu machen. Man braucht kein Prophet zu sein um zu erkennen, dass betriebliche Informationen immaterielle Eigentumsrechte des Unternehmens darstellen. Die Publikation von Betriebsgeheimnissen kann zur Kündigung des Dienstvertrages führen.
Ich kenne kein aktuelles Beispiel, aber zu viel Gelaber über betriebsinterne Begebenheiten a) kommen bei potentiellen Mitbewerben gut an und b] beim großen EVU nicht gut an. Es ist nichts Neues, dass auch die ein oder andere Führungskraft zu den Lesern dieser und anderer Foren gehört.
In gleichem Umfang sollte auch beachtet werden, dass bahninterne Informationen, die sich aus internen Anweisungen, Buchfahrplänen und sonstigen betriebsinternen Unterlagen ergeben, auch nicht dazu gedacht sind, diese öffentlich zu machen. Man braucht kein Prophet zu sein um zu erkennen, dass betriebliche Informationen immaterielle Eigentumsrechte des Unternehmens darstellen. Die Publikation von Betriebsgeheimnissen kann zur Kündigung des Dienstvertrages führen.
Ich kenne kein aktuelles Beispiel, aber zu viel Gelaber über betriebsinterne Begebenheiten a) kommen bei potentiellen Mitbewerben gut an und b] beim großen EVU nicht gut an. Es ist nichts Neues, dass auch die ein oder andere Führungskraft zu den Lesern dieser und anderer Foren gehört.
Mal ne Frage an die Experten, ich bin etwas verunsichert: Ich hab hier aktuelle Fotografien, die den Trambahn-Linienplan von 1937 zeigen (Design ist analog zu dem wiederaufgelegten von 1929). Kann ich diese Fotografien, die ja letzten Endes eine Kopie des Plans sind, hier einstellen ohne Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen?
Für Fotografien gilt das Gleiche wie für Fotokopien, das Urheberrecht ist zu beachten. Die Frage ist hier aber, da es ein historischer Plan ist, ob dies auch für dieen Fall gilt. Ich würde sicherheitshalber bei der Rechtsnachfolgerin, wahrscheinlich der MVG, nachfragen.ChristianMUC @ 9 May 2006, 21:56 hat geschrieben: Mal ne Frage an die Experten, ich bin etwas verunsichert: Ich hab hier aktuelle Fotografien, die den Trambahn-Linienplan von 1937 zeigen (Design ist analog zu dem wiederaufgelegten von 1929). Kann ich diese Fotografien, die ja letzten Endes eine Kopie des Plans sind, hier einstellen ohne Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen?
In diesem Fall leider erforderlich:
Wichtige Anmerkung: In der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Rechtsberatungsgesetzt (RBerG) nur denjenigen Personen eine Rechtsberatung gestattet, die entweder Rechtsanwälte sind oder eine entsprechende behördliche Zulassung besitzen. Da für mich beides nicht zutrifft, darf ich keine Rechtsberatung leisten. Entsprechend erfüllen der obige Beitrag und auch dieser Hinweis nicht den Gegenstand einer Rechtsberatung, sondern geben ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Diese sehe ich durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gedeckt, nach dem jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dies gilt nach meinem Ermessen auch für den Fall, dass einige Aussagen meines Beitrags dazu geeignet sein könnten, den Eindruck zu erwecken, sie verrichten ganz oder teilweise eine juristische Beratung, da sie auf rechtliche Angelegenheiten Bezug nehmen.