Boris Merath @ 4 Jan 2015, 15:30 hat geschrieben:Hast Du es denn probiert, ob sie differenzieren?
Ja, am Samstag, da wollten Sie aber noch kein Geld, weil es noch nicht im System ist.
Ansonsten, das Gesetz, die Bedingungen - da kann man leider nichts machen.
Soll Mitte nächster Woche nochmal vorbeikommen - dann mit den restlichen Monatskarten zur Änderung des Abos. Insofern "Pech gehabt" stimmt so nicht - ich spare ja sogar ab demnächst. Das ich selber Schuld bin, habe ich ja Anfangs schon gesagt.
Btw. ist es Problem des Anbieters nachzuweisen, dass man Wiederholungstäter ist. Unterstellen kann man ja viel.
Ansonsten wird bei uns mittlerweile so ziemlich alles gespeichert, aber da wo man mal nichts zu verbergen hätte, geht das natürlich nicht.
Wenn ich mein Essay nicht fristgerecht in der Uni abgebe, kriege ich 5,0.
Wenn du bei mir in der Arbeit deinen Antrag nicht fristgerecht abgibst, hast du auch Pech gehabt. Ausser du behauptest, dass du ihn abgegeben hast. Da wir das Gegenteil nicht beweisen können, ist es dann unser Problem. Lehnen wir trotzdem ab, staucht uns der Sozialrichter zusammen.
So einfach geht da keine Beweislastumkehr.
Evtl. wäre es vor Gericht genauso... keiner kann beweisen dass das Ticket benutzt wurde und keiner hatte ein Interesse das nachzuprüfen (liegt im Bogen mit allen anderen zukünftigen im Schrank) - das ist es aber nicht wert.
Und wie gesagt, in 4 Monaten hab ich das Geld eh wieder zurück. Die MVG schadet sich selbst - nicht mich. Diese Politik sichert aber Arbeitsplätze im Kundencenter.
Kundenbindung und -service sieht eben anders aus. Und Differenzierung wäre nicht verkehrt.