[CH] Kein Referendum gegen Schwarzfahrer-Datenbank
Das Referendum gegen die Aenderung des Personenbeförderungsgesetzes ist nicht zustande gekommen.
Statt 50'000 beglaubigte Unterschriften von stimmberechtigten Peronen sind lediglich 200 eingegeangen.
http://www.blickamabend.ch/news/nur-200-un...endum-floppt-...
Somit werden die Schwarzfahrer härter angefasst:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Jetzt-.../story/13711018
Gruss Guru
Statt 50'000 beglaubigte Unterschriften von stimmberechtigten Peronen sind lediglich 200 eingegeangen.
http://www.blickamabend.ch/news/nur-200-un...endum-floppt-...
Somit werden die Schwarzfahrer härter angefasst:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Jetzt-.../story/13711018
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... und wenn Du den nötigen Bindestrich gespendet hättest ("Schwarzfahrer-DB"), dann wär's wahrscheinlich sogar klar gewesen.guru61 @ 9 Jan 2015, 12:27 hat geschrieben: Habe ich auch geschrieben, aber offensichtlich sind die Zeichen im Titel begrenzt. Darum habe ich abgekürzt.
(Ach ja - ich darf nicht zu viel kritisieren: Ich hab grad auf einer Wikipedia-Seite über den EU-Bildungspass - ausgerechnet! - einen Schippel solcher Bindestriche ergänzt, nur um festzustellen, dass auf der entsprechenden Webseite die Bindestriche fehlen ... so ist das mit der Bildung im Bereich der Bildung).
H.M.
// Edit: ... und schon vertippt ...
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
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Mal davon abgesehen, dass der Titel ohnehin länger sein müsste (dem "Referendum" hast Du nämlich zwei Buchstaben geklaut - "Refendum"), kann man schon einiges machen, z.B. "gegen" abkürzen:
[CH] Referendum gg. Schwarzfahrer-Datenbank gescheitert
oder
[CH] Kein Referendum gg. Schwarzfahrer-Datenbank
Und wenn es immer noch nicht reingeht, notfalls noch "Dbank" als Abkürzung.
[CH] Referendum gg. Schwarzfahrer-Datenbank gescheitert
oder
[CH] Kein Referendum gg. Schwarzfahrer-Datenbank
Und wenn es immer noch nicht reingeht, notfalls noch "Dbank" als Abkürzung.
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HalloTramPolin @ 12 Jan 2015, 18:18 hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass der Titel ohnehin länger sein müsste (dem "Referendum" hast Du nämlich zwei Buchstaben geklaut - "Refendum"), kann man schon einiges machen, z.B. "gegen" abkürzen:
[CH] Referendum gg. Schwarzfahrer-Datenbank gescheitert
oder
[CH] Kein Referendum gg. Schwarzfahrer-Datenbank
Und wenn es immer noch nicht reingeht, notfalls noch "Dbank" als Abkürzung.
Ich werds mir für das nächste Mal hinter die Ohren schreiben.
Es tut mir leid, dass ich offenbar die Leidensfähigkeit verschiedener Forenmitglieder mit diesem Titel überschritten habe.
Dafür entschuldige ich mich hier in aller Form!
Asche auf mein Haupt!
Wäre die Edit Funktion nicht schon weg gewesen, hätte ich das selbstverständlich auch so rasch als möglich korrigiert.
Viele Grüsse
Guru
der besser mit dem Drehbank umgehen kann, als mit der Tastatur. Das Löwenherzgewinde lässt grüssen!
Gruss Guru


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Fraglich ist in meinen Augen, ob das in allen Fällen mit dem Datenschutz vereinbar ist.
Man möge das mal so sehen: wenn bei Firma A ein Kunde bei der Bezahlung der Ware auffällig geworden ist (um das mal neutral zu formulieren), dann ist möglicherweise nicht in Ordnung und das kann auch Konsequenzen haben, aber, das gibt Firma A aber noch lange nicht das Recht, die Information an Firma B und C weiter zu geben.
Auf diesen konkreten Fall gemünzt: ich sehe da durchaus Konfliktpotenzial wenn die BVB einen Schwarzfahrer auch an VBZ oder SBB meldet.
Man möge das mal so sehen: wenn bei Firma A ein Kunde bei der Bezahlung der Ware auffällig geworden ist (um das mal neutral zu formulieren), dann ist möglicherweise nicht in Ordnung und das kann auch Konsequenzen haben, aber, das gibt Firma A aber noch lange nicht das Recht, die Information an Firma B und C weiter zu geben.
Auf diesen konkreten Fall gemünzt: ich sehe da durchaus Konfliktpotenzial wenn die BVB einen Schwarzfahrer auch an VBZ oder SBB meldet.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Nichts anderes tun letzten Endes aber Wirtschaftsauskunfteien, sie sammeln von den mit ihnen kooperierenden Unternehmen Informationen über andere Unternehmen - und wer permanent seine offenen Rechnungen nicht bzw. erst beim Gerichtsvollzieher bezahlt, der ist ruck-zuck schlecht angeschrieben.DumbShitAward @ 13 Jan 2015, 20:09 hat geschrieben: Fraglich ist in meinen Augen, ob das in allen Fällen mit dem Datenschutz vereinbar ist.
Man möge das mal so sehen: wenn bei Firma A ein Kunde bei der Bezahlung der Ware auffällig geworden ist (um das mal neutral zu formulieren), dann ist möglicherweise nicht in Ordnung und das kann auch Konsequenzen haben, aber, das gibt Firma A aber noch lange nicht das Recht, die Information an Firma B und C weiter zu geben.
Auf diesen konkreten Fall gemünzt: ich sehe da durchaus Konfliktpotenzial wenn die BVB einen Schwarzfahrer auch an VBZ oder SBB meldet.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Genau das geschieht nicht:DumbShitAward @ 13 Jan 2015, 20:09 hat geschrieben:Fraglich ist in meinen Augen, ob das in allen Fällen mit dem Datenschutz vereinbar ist.
Auf diesen konkreten Fall gemünzt: ich sehe da durchaus Konfliktpotenzial wenn die BVB einen Schwarzfahrer auch an VBZ oder SBB meldet.
Statt 250 Datenbanken gibt es nur noch eine. Und die ist vom Datenschutz her besser zu überwachen als 250 dezentrale Datenbanken.
https://www.google.ch/search?q=schwarzfahre...bank&gws_rd=ssl
Das sieht auch der oberste Datenschützer so:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Pol...fahrer-18201460
Zitat:
Gruss GuruAus Sicht des Datenschutzes spricht nichts gegen eine zentrale Schwarzfahrer-Datenbank. «Datenschutz ist eben gerade nicht Täterschutz», sagt Eliane Schmid, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Die gesetzliche Grundlage für ein solches Register werde sogar begrüsst. Denn es müsse geregelt sein, wie lange die Daten gespeichert werden dürften und wer darauf Zugriff habe.
Gruss Guru


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Das ist richtig, aber eben genau ist ja auch nicht gerade unumstritten und die datenschutzrechtlichen Hürden sind - zumindest auf dem Papier - dann schon recht hoch. Gerade bei Privatpersonen sind die Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten nicht gerade eine Lapalie, "berechtigtes Interesse" ist hier das Stichwort. Ob das ausreichend durchgesetzt wird, weiß ich nicht, wage es aber mal zu bezweifeln.146225 @ 13 Jan 2015, 20:42 hat geschrieben:Nichts anderes tun letzten Endes aber Wirtschaftsauskunfteien, sie sammeln von den mit ihnen kooperierenden Unternehmen Informationen über andere Unternehmen - und wer permanent seine offenen Rechnungen nicht bzw. erst beim Gerichtsvollzieher bezahlt, der ist ruck-zuck schlecht angeschrieben.
Abgesehen, dass es weniger um den Verlust bzw. die Zugänglichmachung der Daten an Unbefugte ging, ist genau das ja auch nicht gerade unkritisch. Gewiss, die Wahrscheinlichkeit, dass eben Daten verloren gehen bzw. misbraucht werden ist bei 250 Datenbanken definitiv höher als bei einer, aber der Schaden könnte um ein Vielfaches höher sein, wenn eben ausgerechnet diese zentrale Datenbank an den Falschen gerät.guru61 @ 14 Jan 2015, 07:13 hat geschrieben: Genau das geschieht nicht:
Statt 250 Datenbanken gibt es nur noch eine. Und die ist vom Datenschutz her besser zu überwachen als 250 dezentrale Datenbanken.
https://www.google.ch/search?q=schwarzfahre...bank&gws_rd=ssl
Das sieht auch der oberste Datenschützer so:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Pol...fahrer-18201460
Mir ging es grundsätzlich darum, dass es immer bedenklich ist, wenn per gesetzlichem Freibrief Daten von einzelnen Firmen zentralisiert gespeichert werden, angefangen von Willkür und Bewegungserstellung (z.B. Herr X aus Y wurde schon drei Mal auf der Strecke A-B erwischt, man kann davon ausgehen, dass das sein Arbeitsweg ist und weil Herr X bereits mehrmals erfolgreich rechtlich gegen das EBE vorgegangen ist, wird er jetzt schikaniert) bishin zum Missbrauch durch Kriminelle, ist da alles mögliche denkbar.
Dass die Schweiz datenschutztechnisch noch ein viel schlimmeres Entwicklungsland ist als Deutschland, ist wahrlich nichts Neues. Dennoch frage ich mich ernsthaft, ob Fr. Schmid mit ihrer Aussage, dass Datenschutz kein Täterschutz sei, noch alle Latten am Zaun hat. Datenschutz ist sicherlich kein ausschließlicher Täterschutz, aber eben auch kein ausschließlicher Opferschutz, sondern Datenschutz gilt für alle Menschen gleich und nur in wenigen Einzelfällen darf dieses Recht aufgehoben werden, z.B. dann wenn der Verdacht einer schweren Straftat im Raum steht, also Angriffe auf Leib und Leben, schwerer Missbrauch, usw. Gleichgültig wie man das nun definiert, ein simples Vergehen wie hier, kann und darf in einem Rechtsstaat eigentlich nicht Anlass dafür sein, einen derartigen Rechtseingriff zu gestatten. Was kommt als nächstes? Stürmen der Wohnung wegen Falschparkens? Principiis obsta ist hier das treibende Moment.
Wir erwarten von unseren Mitmenschen, selbstverständlich, dass sie sich an die Regeln halten und sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein kaufen. Wer das nicht tut und erwischt wird, der wird bestraft. Ich glaube da besteht ein breiter Konsens. Ich kann aber nicht, "nur" weil das Fehlverhalten gerade zufällig sehr unpopulär ist, mir das Recht so hinbiegen, wie es mir gerade in den Kram passt und so ein unzulässiges Verhalten mit einem weiteren unzulässigen Verhalten entgegnen. Wo kämen wir denn hin, wenn ausschließlich Gesetzesübertretungen, die der "Volksseele" (ekliges Wort) sauer aufstoßen, geahndet werden (und dann eben mit allen möglichen zulässigen wie unzulässigen Mitteln), allgemein als "Bagatellen" angesehene Übertretungen aber nur halbherzig? Ein Rechtsstaat muss sich penibelst an die Regeln halten, um nicht selbst unglaubwürdig oder gar zum Unrechtsstaat zu werden - und da spielen eben auch solche Kleinigkeiten eine Rolle.
Der Zweck heiligt gerade in der Strafverfolgung einfach nicht die Mittel - das ist aber garantiert kein rein schweizerisches Phänomen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
HalloDumbShitAward @ 14 Jan 2015, 14:47 hat geschrieben: Dass die Schweiz datenschutztechnisch noch ein viel schlimmeres Entwicklungsland ist als Deutschland, ist wahrlich nichts Neues.
Zum Ganzen:
Offensichlich herrschen in Deutschland und in der Schweiz ziemlich verschiedene Ansichten.
Ob die Schweiz datenschutzrechlich ein Entwicklungsland ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber einfach soviel:
Jedes Gesetz, das angewendet wird, hat die, direkte oder indirekte, Hürde der Volksabstimmung nehmen müssen.
Auch hier wäre eine Volksabstimmung nötig geworden, wenn 50'000 beglaubigte Unterschriften von Stimmberechtigten zusammangekommen wären.
Es gab nur 200!
Offensichtlich ist der Grossteil der Nutzer des OeVs der Meinung, dass der Abzockerei der Schwarzfahrer ein Riegel geschoben werden muss.
Es ist nämlich Abzockerei, wenn ein Schwarzfahrer seine Billettkosten auf die Allgemeinheit verteilt.
Rechnen wir namlich die 1.5% Schwarzfahrer, die offiziell in der Schweiz fahren, auf mein GA um, dann zahle ich persönlich 6'000 * 0.015, 90 Franken pro Jahr für die lieben Schwarzfahrer.
Wenn Du einmal im Jahr an einem Bahnhofeingang um 80 Euronen erleichter wirst, gehst du wahrscheinlich auch zur Polizei. Gruss Guru
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Das kann ich an der reinen Nichtunterschrift nicht erkennen.guru61 @ 15 Jan 2015, 09:38 hat geschrieben: Offensichtlich ist der Grossteil der Nutzer des OeVs der Meinung, dass der Abzockerei der Schwarzfahrer ein Riegel geschoben werden muss.
Minus allfällige Einnahmen durch EBE.Rechnen wir namlich die 1.5% Schwarzfahrer, die offiziell in der Schweiz fahren, auf mein GA um, dann zahle ich persönlich 6'000 * 0.015, 90 Franken pro Jahr für die lieben Schwarzfahrer.
Dir fehlt der Staatskundeunterricht in der Schweiz:JeDi @ 15 Jan 2015, 11:42 hat geschrieben: Das kann ich an der reinen Nichtunterschrift nicht erkennen.

Wir lernen schon früh, dass wer nicht stimmt, über den wird bestimmt.
Dass von rund 4 Millionen Stimmberechtigten, nur 200 es für nötig fanden, das Referendum zu unterschreiben, spricht für sich.
Interessant ist, dass die öffentliche Meinung und die veröffentlichte Meinung nicht immer dasselbe sind.
Ganz krass hat man das an der Abstimmung zum Beitritt zum Hooligankomkordat im Kanton Bern gesehen: In der Zeitung kanem praktisch nur die Gegner zu Worte. Trotzdem hat das Volk mit grosser Mehrheit zugestimmt:
http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmunge...ligan-konkordat
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Dann könnte es immer noch sein, dass nur 100 dafür sind, und dem Rest ist es egal. Das Feld für „Egal“ gibt's ja auch in der Schweiz nichtguru61 @ 20 Jan 2015, 13:08 hat geschrieben: Dass von rund 4 Millionen Stimmberechtigten, nur 200 es für nötig fanden, das Referendum zu unterschreiben, spricht für sich.

JeDi @ 20 Jan 2015, 13:54 hat geschrieben: Dann könnte es immer noch sein, dass nur 100 dafür sind, und dem Rest ist es egal. Das Feld für „Egal“ gibt's ja auch in der Schweiz nicht![]()
Ja, Egal heisst aber auch, dass man am Zustand nichts ändern will. Und der Zustand ist so, dass die Datenbank im Parlament beschlossen wurde.

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