Wie geht es nach 2019 mit dem GVFG weiter?

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 18 Jun 2012, 23:01 hat geschrieben: Beim „Tempo der Beförderung“ muss ich lachen. Im Güterverkehr kommt es einer Fahrradgeschwindigkeit gleich, im Personenverkehr ist es abgesehen von einigen ICE-Verbindungen auch nicht das „Gelbe vom Ei“.
Das ist so pauschal Blödsinn. Es gibt Fälle, da ist die Bahn schneller als jeder LKW - allerdings ist die Geschwindigkeit für die allermeisten Transportfälle auch nicht ausschlaggebend.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 18 Jun 2012, 23:01 hat geschrieben: Dann wirst Du niemals davon reden, das der ÖPNV schneller ist, als der MIV, allenfalls ist der MIV gleich langsam, wenn es die Verkehrslage erzwingt.
Wenn es am Ziel aber keinen Parkplatz gibt und ich erst 20 Minuten im Kreis fahren muss, bis ich endlich halblegal irgendwo vor einer Einfahrt mein Fahrzeug fallenlassen kann, dauert so eine Fahrt sehrwohl länger. Nur berechnet das eben kein Mobilitätsvergleich.
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Beitrag von 146225 »

Autobahn @ 18 Jun 2012, 23:01 hat geschrieben: Es ist aber nicht korrekt, wenn man eine zweigleisige HGV-Strecke, auf der pro Stunde nur ein Zugpaar je Richtung im Personenverkehr verkehrt, mit einer dreispurigen Autobahn je Richtung vergleicht, wie es der VCD tut. Der Flächenverbrauch ist doch nur vorgeschoben. Eine tatsächliche Leistungsfähigkeit der Schiene wird doch gar nicht explizit hervor gehoben und schon gar nicht wissenschaftlich untermauert.


Erstens sprichst nur Du von HGV-Strecken, wo explizit jede zweigleisige Bahnstrecke stehen darf und dank LZB bzw. ETCS durchaus Zugfolgen um 30 Züge je Stunde und Richtung möglich sind. Zweitens habe ich das nicht beim VCD abgekupfert, das war schon Gegenstand einer "Staatsbahn" - Unterlage aus 1984.
Drittens sind Flächenverbrauch und Bodenversiegelung durchaus gewichtige Argumente, die es nicht verdient haben, in einem Halbsatz als nebensächlich abqualifiziert zu werden. Viertens gehe ich durchaus davon aus, daß derartige Leistungszahlen durchaus mal wissenschaftlich untersucht wurden.
Das ist interessant. Bitte zeige mir diese Verbindung. Aber von Tür zu Tür, incl. Fußwegen. Ich habe dies auf meinen relevanten Verbindungen weder im Mobiltätsvergleich auf Bahn.de noch in der Praxis gefunden, und da war die Entfernung absolut gleich. Immer dauerte die ÖPNV-Verbindung länger. Aber ich bin ja bereit zu lernen.

O.K., ich erwarte nicht, dass Du Anschriften nennst, vergiss es einfach. Mach Dich einfach auf bahn.de auf die Suche nach dem Mobiltätsvergleich. Dann wirst Du niemals davon reden, das der ÖPNV schneller ist, als der MIV, allenfalls ist der MIV gleich langsam, wenn es die Verkehrslage erzwingt.
Du erinnerst mich gerade an meinen Chemielehrer zu früheren Schulzeiten: Als dieser "leicht eingesaut" vor seiner geborstenen Apparatur stand, kam die Aussage "Ein sch.... Versuch ist das, aber er zeigt wenigstens den Unterschied zwischen Theorie und Praxis". Mobilitätsvergleiche, Routenplaner und ähnliches sind Dinge der Theorie. Praxis ist für die Kollegen der Verkehr in der HVZ im Verdichtungsraum Stuttgart, und der kann durchaus mal erheblich von der Theorie abweichen. Ich fahre per Bahn (und leider etwas Bus) Heilbronn Stadtmitte - Kornwestheim Industriegebiet, benötigter Gesamtaufwand je nach benutzter Zugverbindung zwischen ~ 50 und 60 Minuten für 45 km. Kollegen pendeln zwischen Stuttgart-Feuerbach bzw. Bietigheim-Buch und Kornwestheim Industriegebiet per PKW - das sind jeweils etwa die zitierten 11 km - und berichten regelmäßig von Fahrtzeiten von > 60 Minuten, unter anderem weil die B27 in der HVZ doch mal gerne zur "Schrittempo-Trasse" werden kann. Das die gleichen Kollegen vermutlich in 15 Minuten spätestens am Ziel wären, könnten sie zu verkehrsarmen Zeiten unterwegs sein, steht außer Frage.
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Beitrag von bayerhascherl »

146225 @ 18 Jun 2012, 20:19 hat geschrieben: Da brauchen dann Kollegen mit 11 km Weg zum Arbeitsplatz deutlich länger mit dem PKW als ich per Bahn mit 45 km Weg - aber sie sitzen halt bequemer als ich armer Tropf, nicht wahr? 10x pro Woche, Jahr für Jahr...was ist Zeit?
Dann hast du Glück mit deinem Wohnort und Arbeitsplatz bzw. deren ÖPNV Anbindung. Dass das nicht die Regel ist, außerhalb von Ballungsräumen ohnehin nicht, dürfte klar sein also bitte keine Haarspalterei. Die meisten Menschen wohnen in Bayern nicht in der City sondern auf dem Land und in Kleinstädten.
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Beitrag von JeDi »

bayerhascherl @ 19 Jun 2012, 06:47 hat geschrieben: Die meisten Menschen wohnen in Bayern nicht in der City sondern auf dem Land und in Kleinstädten.
Genau das dürfte auch in der Metropolregion Stuttgart der Hauptgrund für das bereits angesprochene Verkehrschaos sein. Meine letzte Autofahrt von Heilbronn nach Stuttgart (Freitags gegen 16:30 Uhr) kam auf gute 2 Stunden - der Routenplaner berechnet immer irgendwas um die 50.

Für die gleiche Strecke brauch ich per Bus, Zug und Stadtbahn zwar 1:15 bis 1:30 - aber die dafür zuverlässig.
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Beitrag von 146225 »

bayerhascherl @ 19 Jun 2012, 06:47 hat geschrieben: Dann hast du Glück mit deinem Wohnort und Arbeitsplatz bzw. deren ÖPNV Anbindung. Dass das nicht die Regel ist, außerhalb von Ballungsräumen ohnehin nicht, dürfte klar sein also bitte keine Haarspalterei.
Glück ist in diesem Falle wirklich planbar - sowohl für seinen Wohnort als auch für seinen Arbeitsplatz kann man selbst etwas tun.
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Beitrag von Bayernlover »

146225 @ 19 Jun 2012, 20:41 hat geschrieben: Glück ist in diesem Falle wirklich planbar - sowohl für seinen Wohnort als auch für seinen Arbeitsplatz kann man selbst etwas tun.
Das ist allerdings wesentlich aufwendiger als sich einfach ein Auto zu kaufen ;)
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Beitrag von 146225 »

Bayernlover @ 19 Jun 2012, 21:58 hat geschrieben: Das ist allerdings wesentlich aufwendiger als sich einfach ein Auto zu kaufen ;)
Und mit der Aussage bist Du Dir sicher? Wohnung und/oder Arbeitsplatz beeinflussen noch ein paar winzig kleine Faktoren mehr im Leben als nur die jeweilige Erreichbarkeit und die Überlegung pro oder contra Nutzung eines PKW.
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Beitrag von Bayernlover »

146225 @ 20 Jun 2012, 05:44 hat geschrieben: Und mit der Aussage bist Du Dir sicher? Wohnung und/oder Arbeitsplatz beeinflussen noch ein paar winzig kleine Faktoren mehr im Leben als nur die jeweilige Erreichbarkeit und die Überlegung pro oder contra Nutzung eines PKW.
Ganz genau das wollte ich damit ausdrücken :)
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Beitrag von Sendlinger »

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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Wenn Dobrindt das hinbekäme, würde mal wirklich was richtig machen.
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Beitrag von ropix »

Das ist doch die Aufgabe vom Schäuble?
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Egal welches Ressort dafür zuständig sind, weder Dobrindt noch Schäuble persönlich werden dafür auch nur eine Minute aufwenden, sondern die vielen Mitarbeiter und die zwei heimsen dann das Lob ein, mal abgesehen davon dass es das nicht geben dürfte.

Der Bund verschleppt seit Jahren eine Einigung. Viele gute Projekte können derzeit wegen der unsicheren Zukunft nicht angestoßen werden, das ist wirklich amteuerhaft was der Bund einmal mehr abliefert.

Auch sollte man mal daran gehen nach Auslauf des Solidaritätszuschlags diesen in einen Infrastrukturzuschlag zu verwandeln. Die Infrastruktur in Deutschland ist chronisch unterfinanziert und wenn man diese Mittel komplett in die Infrastruktur steckt, wären Mittel da um viele Projekte zu verwirklichen und das zeitnah und nicht wie heute üblich in Jahrzehnten.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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Beitrag von Sendlinger »

Ähm, eine politische Grundsatzdiskussion sollten wir an dieser Stelle jetzt BITTE NICHT anfangen - vielen Dank !
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Es ist und bleibt ein Skandal dass es immer noch keine Nachfolgeregelung gibt und damit viele Projekte um Jahre/Jahrzehnte verzögert werden. Aber ist ja nur ÖPNV...
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Beitrag von Iarn »

DSG Speisewagen @ 23 Sep 2015, 21:53 hat geschrieben: Es ist und bleibt ein Skandal dass es immer noch keine Nachfolgeregelung gibt und damit viele Projekte um Jahre/Jahrzehnte verzögert werden. Aber ist ja nur ÖPNV...
Wobei an dem Skandal durchaus die damals meist Rot-Grün regierten Länder verantwortlich sind, die das im Gegenzug für mehr frei verfügbare Mittel sogar wollten.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Mir ist eigentlich egal wer schuld ist, schlimm ist dass man es immer noch nicht geschafft hat eine Nachfolgeregelung zu finden.
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Beitrag von Iarn »

DSG Speisewagen @ 23 Sep 2015, 22:07 hat geschrieben: Mir ist eigentlich egal wer schuld ist, schlimm ist dass man es immer noch nicht geschafft hat eine Nachfolgeregelung zu finden.
Ist nicht immer das neoliberale Kapitalistenpack schuld? :ph34r:
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Iarn @ 23 Sep 2015, 22:09 hat geschrieben: Ist nicht immer das neoliberale Kapitalistenpack schuld? :ph34r:
Wo behaupte ich so etwas? Schon gar nicht mit der Ausdrucksweise, aber die marktradikale Politik ist durchaus schuld und rot-grün hat doch, als sie an der Macht waren, durch und durch marktradikale Politik betrieben.
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Beitrag von imp-cen »

Horst Mentz vom Planungsreferat räumte aber ein, man habe einen Ausbau des Bahn-Südrings als "gedankliche Rückfallebene" im Blick.
Hätte man mal lieber vor Jahren das eine mit Förderung als in Zukunft das andere evtl. ganz ohne...
Für die dauerhafte werktägliche U8
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Beitrag von Sendlinger »

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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Bin ich der einzige, dem 330 Mio pro Jahr verdammt wenig vorkommen?
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Beitrag von Sendlinger »

Nein.
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Beitrag von Metropolenbahner »

Iarn @ 25 Sep 2015, 22:00 hat geschrieben: Bin ich der einzige, dem 330 Mio pro Jahr verdammt wenig vorkommen?
Naja jein - das mit den max 332 Mio stimmt schon, das geht exklusiv an den Schienenverkehr, aber das ist exklusive der bundeseigenen Bahn und bezieht sich nur auf Straßen- und U-Bahnen. Ca. 100 Mio von den 330 Mio gehen auch noch an die DB AG. Zusätzlich gibts aber noch nen Brocken im GVFG in Höhe von 1,3 Mrd. Den bezahlt der Bund den Ländern:
Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

Erläuterungen:
Mit der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für "Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" steht den Ländern ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 jährlich ein Betrag von 1335,5 Mio. € aus dem Haushalt des Bundes zu (§ 3 Abs. 1 EntflechtG). Der Betrag wird auf die Länder  nach  einem  gesetzlich  festgelegten  Schlüssel  verteilt  (§  4  Abs.  3 EntflechtG) und unterliegt gem. § 5 EntflechtG einer investiven Zweckbindung
http://www.bundesfinanzministerium.de/Cont...icationFile&v=4
(Seite 1657 bzw. 192)

Zusammen sinds also 1,6 Mrd und die können für die in §2 genannten Maßnahmen verwendet werden:
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)
§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
(1) Die Länder können folgende Vorhaben durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern:

1.    Bau oder Ausbau von

    a)        verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
    b)        besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
    c)        verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
    d)        verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen in zurückgebliebenen Gebieten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 des Raumordnungsgesetzes),
    e)        Straßen im Zusammenhang mit der Stillegung von Eisenbahnstrecken
    f)        Verkehrsleitsystemen sowie von Umsteigeparkplätzen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs
    g)        öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach den §§ 127 und 128 Baugesetzbuch.

    in der Baulast von Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zusammenschlüssen, die an Stelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind.

2.    Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der

    a)        Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart,
    b)        nichtbundeseigenen Eisenbahnen,

    soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, und auf besonderem Bahnkörper geführt werden.


3.    Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.

4.    Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen.

5.    Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz, soweit Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse im Sinne der Nummer 1 als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben. In Ausnahmefällen gilt das gleiche für nicht bundeseigene Eisenbahnen als Baulastträger des kreuzenden Schienenweges.

6.    die Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden, von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Jahren 1992 bis 1995 auch die Modernisierung und Umrüstung vorhandener Straßenbahnfahrzeuge.
Die ~200 Mio beziehen sich explizit auf Punkt 2, dort stehen aber nur U- / NE- und "besondere" Bahnen, was auch immer das ist. Ob da z.B. S-Bahnen darunterfielen .. keine Ahnung.
In jedem Fall könnten die Ländern aber weitere Mittel aus ihrem 1,3 Mrd-Topf in Straßen- /NE- und U-Bahnen investieren. Ist halt deren Frage, ob sie eine Umgehungsstraße bauen wollen, oder eine Straßen-/StadtUmland-/Sonstwas-Bahn.

So oder so: Das sind nur Mittel für Straßenbahnen u.ä. Verkehre. Für die bundeseigene Bahn sollte es andere Töpfe geben.

Was vielleicht schlimmer wiegt ist die fehlende Dynamisierung ... die 330 Mio bleiben fest bis 2038. Dann will man sich zusammensetzen und überprüfen, ob die Mittel für 2040 noch angemessen wären ... :ph34r:
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Beitrag von Sendlinger »

@Metropolenbahner: Danke Dir für den detaillierteren Blick in die konkreten Texte. Wo hast Du das mit der fehlenden Dynamisierung herausgelesen ? In der Kürze habe ich das in diesem Monster-PDF ehrlich gesagt nicht gefunden. War ich da nur zu blind und habs übersehen ?
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Beitrag von Cloakmaster »

Also, S-Bahn würde ich allgemein der Deutschen (und damit bundeseigenen) Bahn zuschreiben, und ansonsten als NE-Bahn laufen lassen. "Besondere Bahnen" wären für mich zB Schwebe- oder (Stand-)Seilbahnen, welche dem ÖPNV dienen.
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Beitrag von Metropolenbahner »

Sendlinger @ 26 Sep 2015, 11:04 hat geschrieben: @Metropolenbahner: Danke Dir für den detaillierteren Blick in die konkreten Texte. Wo hast Du das mit der fehlenden Dynamisierung herausgelesen ? In der Kürze habe ich das in diesem Monster-PDF ehrlich gesagt nicht gefunden. War ich da nur zu blind und habs übersehen ?
Na im PDF sind die Zahlen für 2013/14/15 angegeben und da tut sich nicht viel, die Beträge bleiben alle gleich.

Hab mal noch gesucht und in nem Gesetzesantrag (keine Ahnung, ob genau der nun angenommen wird oder nicht, ist aber egal, die Info stimmt sicherlich) steht:
Entsprechend     führt     der     Bund     das     GVFG-Bundesprogramm   zur   Förderung   von   Bau   und   Ausbau   von   Verkehrswegen kommunaler  ÖPNV-Vorhaben  (Straßenbahnen,  Hoch-  und  Untergrundbahnen
sowie   Bahnen   besonderer   Bauart),   nicht   bundeseigener   Eisenbahnen   und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG   (DB)   in   Verdichtungsräumen   mit   zuwendungsfähigen   Kosten   von   über 50 Millionen Euro   mit  einem  seit  1997  unveränderten  jährlichen  Volumen  von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung
stehenden Mitteln ist der überwiegende Teil bereits gebunden.
Falls das Gesetz angenommen wird bzw. wurde - nach dem es gerade ausschaut, dann bliebe alles beim Alten:
D. Finanzielle Auswirkungen
Mit  dem  Gesetz  ergeben  sich  für  den  Bund  Aufwendungen  für  die  weitere
Dotierung   des   Programms   aus   Mitteln   des   Bundeshaushalts  mit   einem
unveränderten  jährlichen  Volumen  von  332,56 Millionen  ab  dem  Jahr  2020 .  Für
Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Aufwendungen. Ihnen fließt
vielmehr ein erheblicher Teil der Mittel von 332,56 Millionen ab dem Jahr 2020 zu.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0312-13.pdf

@Cloakmaster:
Ach genau, Seil- und Schwebebahnen gibts ja auch, das wird es wohl sein, Danke.
Zur S-Bahn: Dachte ich auch, aber beim 2. Stammstreckentunnel in München werden immer Mittel aus dem GVFG genannt:
Da gibt es unter anderem das (heillos überzeichnete) "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz", kurz GVFG, aus dem der Bund seinen Anteil für den zweiten Tunnel bezahlen will.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zweite...bruch-1.2485512

Also wie das dann gehen soll .. keine Ahnung, ist ja kein NE-Bahn. Obwohl: Beim Anteil der DB AG wird nicht auf den Paragraphen verwiesen, da heißt es nur "ÖPNV":
Investitionszuschüsse  für  Vorhaben  des  öffentlichen  Personennahverkehrs über 50 Mio. € an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden,


Von daher wird es aus (direkter) Bundessicht doch über diesen (winzigen) Fördertopf laufen, plus eventuelle Länderzuschüsse aus dem bereits erwähnten 1,33 Mrd. Topf. Die müssen nur "zweckgebunden" sein, d.h. man kann es für alles Mögliche verwenden, Hauptsache es hat mit ÖPNV zu tun.
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

Ah, dann ist mir das klarer. Nochmals Danke fürs "herausfischen".
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Danke auch noch mal für das heraussuchen und aufbereiten.
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