Serie von BÜ-Unfällen
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Nur ist der Vergleich "Überfahren eines geschlossenen BÜ" mit "versuchter Mord" - sorry - lächerlich. Sicher, man sollte stärker auf die Gefahren hinweisenm, meinetwegen mit entsprechenden Schocker-Bildern in der Fahrschule etc, pp. dennoch ist und bleibt es nicht viel anderes, als eine rote Ampel. Die sagt auch mehr als deutlich genug "STOP! Hier jetzt nicht weiter!" und trotzdem halten sich manche da nicht dran.
Bei den reinen Verkehrsampeln gibt es da noch Stilblüten, wie die seit 9 Jahren (!!) dauerrot leuchtende Ampel an der Kreuzung zwischen eienr kaum befahrenen Landstraße und einem Feldweg, und bei den BÜ sollte an Stellen, wo das so ahc-der-wahnsinn-super-extrem-hoch-gefährlich-wie-nur.sonst-noch-was eh keine halbschranke verbaut sein, womit sich das Problem des Umfahres oder des sogenannten "Mordversuches" bei weitem effektiver behzeben lässt, als mit völlig widersinnigen und übertriebenen Drohgebärden im Strafmaß. Wem notorisches Fehlverhalten zu eigen ist, der wind sich auch nicht von der Drohung der sofortigen Fahrzeugverbrennung abhalten lassen...
Bei den reinen Verkehrsampeln gibt es da noch Stilblüten, wie die seit 9 Jahren (!!) dauerrot leuchtende Ampel an der Kreuzung zwischen eienr kaum befahrenen Landstraße und einem Feldweg, und bei den BÜ sollte an Stellen, wo das so ahc-der-wahnsinn-super-extrem-hoch-gefährlich-wie-nur.sonst-noch-was eh keine halbschranke verbaut sein, womit sich das Problem des Umfahres oder des sogenannten "Mordversuches" bei weitem effektiver behzeben lässt, als mit völlig widersinnigen und übertriebenen Drohgebärden im Strafmaß. Wem notorisches Fehlverhalten zu eigen ist, der wind sich auch nicht von der Drohung der sofortigen Fahrzeugverbrennung abhalten lassen...
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Für mich ist das schon ein Unterschied. Wenn dann kann man eine rote Ampel mit einem ungesicherten Bahnübergang vergleichen und dem Ignorieren sämtlicher Regeln.
Hier ist aber eine Barriere vorhanden, eine Schranke und wer diese umfährt braucht schon etwas kriminelle Energie.
Das Fahrverbot soll doch auch dem Lerneffekt dienen und ich finde da sind 3 Monate für so ein Vergehen zu wenig. Das ist ja kein fahrlässiges Handeln wie bei der roten Ampel mehr, sondern grober Vorsatz, also kann man das nicht gleich behandeln.
Gut, versuchter Mord sage ich aus der Erregung heraus, ist natürlich juristisch bedenklich.
Diese Leute setzen ja nicht nur ihr Leben aufs Spiel, sondern auch das Leben anderer und da können sie nicht so leicht davonkommen.
Normalerweise gehören Menschen die so etwas machen, wie Schranken umfahren, sowieso in kein Auto, weil sie scheinbar geistig nicht in der Lage dazu sind.
Ob sie etwas wissen oder nicht, es heißt ja so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Hier ist aber eine Barriere vorhanden, eine Schranke und wer diese umfährt braucht schon etwas kriminelle Energie.
Das Fahrverbot soll doch auch dem Lerneffekt dienen und ich finde da sind 3 Monate für so ein Vergehen zu wenig. Das ist ja kein fahrlässiges Handeln wie bei der roten Ampel mehr, sondern grober Vorsatz, also kann man das nicht gleich behandeln.
Gut, versuchter Mord sage ich aus der Erregung heraus, ist natürlich juristisch bedenklich.
Diese Leute setzen ja nicht nur ihr Leben aufs Spiel, sondern auch das Leben anderer und da können sie nicht so leicht davonkommen.
Normalerweise gehören Menschen die so etwas machen, wie Schranken umfahren, sowieso in kein Auto, weil sie scheinbar geistig nicht in der Lage dazu sind.
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wie gesagt: Wenns wirklich so gefährlich ist, zB weil alle 3 Minuten da ein ICE mit Vollgas durch rauscht, dann muss da ein Voll-BÜ (oder eine Unterführung) hin, und Ruh' ist. Und wenns eben doch "nur" ein Feldwaldundwiesenübergang, mit einem Zugpaar vs. 5 Autos am Tag ist, dann ist mit den 400 Euro plus 3 Monaten Pause (sowie bestimmt 1-2 Punkten?) ein ausreichend dimensionierter Denkzettel verpasst.
Für mich ist das Überfahren einer Roten Ampel nach mehr als 2 Sek. rot auch Vorsatz, und keine Fahrlässigkeit mehr. Ich glaube auch nicht, daß der "Lerneffekt" mit zunehmender Dauer des Fahrverbotes steigt. Es steigt nur die Gefahr, daß dem Verursacher die Lebensgrundlage völlig entzogen wird, dann strafst du nicht nur der Fahrer, sondern auch seine gesamte Familie mit ab.
Für mich ist das Überfahren einer Roten Ampel nach mehr als 2 Sek. rot auch Vorsatz, und keine Fahrlässigkeit mehr. Ich glaube auch nicht, daß der "Lerneffekt" mit zunehmender Dauer des Fahrverbotes steigt. Es steigt nur die Gefahr, daß dem Verursacher die Lebensgrundlage völlig entzogen wird, dann strafst du nicht nur der Fahrer, sondern auch seine gesamte Familie mit ab.
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Genau, Vollschranken weil es Geisteskranke gibt die Halbschranken umfahren? Irgendwo hört es doch auf, da geht jede Eigenverantwortung verloren wenn man bei jeder Kleinigkeit danach schreit dass man die Leute an ihrer eigenen Dummheit hindern muss.
Lerneffekt und Strafe sind nicht immer einhergehend, beim Auto sehe ich das aber schon, denn gerade die die Schranken umkurven sind doch meist Leute die ihr Auto mehr lieben als alles andere, da tut das schon mehr als weh.
Wenn wir bei 3 Monaten Fahrverbot bleiben, wegen Lebensgrundlage (könnte man sich auch vorher überlegen und ob solche Leute eine Familie haben? Bei so einer Verantwortungslosigkeit?), dann wären auch hohe Geldstrafen die wirklich richtig weh tun möglich und natürlich Sozialarbeit, dann können die Leute wenigstens wieder etwas an die Gesellschaft zurückgeben und lernen vielleicht etwas mehr Verantwortung zu übernehmen.
Was den Feldwiesenüberweg angeht den du ansprichst, da ist normalerweise keine Schranke und eine Schranke ist eine andere Barriere als eine bloße rote Ampel. Da kann man einfach weiterfahren, bei einer Halbschranke muss man diese umfahren und das ist ein Akt der nicht mit einem Blackout zu erklären ist.
Lerneffekt und Strafe sind nicht immer einhergehend, beim Auto sehe ich das aber schon, denn gerade die die Schranken umkurven sind doch meist Leute die ihr Auto mehr lieben als alles andere, da tut das schon mehr als weh.
Wenn wir bei 3 Monaten Fahrverbot bleiben, wegen Lebensgrundlage (könnte man sich auch vorher überlegen und ob solche Leute eine Familie haben? Bei so einer Verantwortungslosigkeit?), dann wären auch hohe Geldstrafen die wirklich richtig weh tun möglich und natürlich Sozialarbeit, dann können die Leute wenigstens wieder etwas an die Gesellschaft zurückgeben und lernen vielleicht etwas mehr Verantwortung zu übernehmen.
Was den Feldwiesenüberweg angeht den du ansprichst, da ist normalerweise keine Schranke und eine Schranke ist eine andere Barriere als eine bloße rote Ampel. Da kann man einfach weiterfahren, bei einer Halbschranke muss man diese umfahren und das ist ein Akt der nicht mit einem Blackout zu erklären ist.
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Nagut, dann lass die Menschen Eigenverantwortung üben. Und wenn sie eigenverantwortlich einen BÜ überqueren, ohne dabei irgendwelchen Schaden anzurichten, dann hast du auch keienrlei Recht, ihn dafür auch nur anzuhusten, egal ob es da eine Schranke gibt, oder nicht, oder ob diese offen ist, oder geschlossen, etc, pp. Denn der Fahrer hat das bereits mit seiner Eigenverantwortung abgedeckt mit dem Ergebnis: Null Schaden - null Strafe.
Zudem hat nunmal auch die Bahn eine ganz gehöriges Maß an Eigen-Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, daß das eigene System auch an Kreuzungspunkten mit anderen Systemen sicher ist, was dann eben doch zu Vollschranken an stärker gefährdeten Stellen führt, und somit eine Halbschranke zwangsweise auf eine weniger gefährliche Stelle hinweist.
Zudem hat nunmal auch die Bahn eine ganz gehöriges Maß an Eigen-Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, daß das eigene System auch an Kreuzungspunkten mit anderen Systemen sicher ist, was dann eben doch zu Vollschranken an stärker gefährdeten Stellen führt, und somit eine Halbschranke zwangsweise auf eine weniger gefährliche Stelle hinweist.
HalloCloakmaster @ 15 Nov 2015, 18:09 hat geschrieben: Das schon. Nur finde ich es nicht zielführend, vom Grad der Handlungs-unreife auf das Strafmaß zu führen - da müsste man ja noch eher mildernde Umstände gelten lassen, wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit.
Einverstanden. Aber dann Ausweis weg!
Unzurechnungsfähige haben nichts hinter dem Volant verloren!
Gruss Guru
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Der Ausweis gehört Papa Staat, und hat mit dem Auto fahren niocht all zu viel zu tun.
und falls du den Führerschein meinst: nein. Schliesslich war die Zurechnungsfähigkeit (und damit die Fahrereingenschaft) nur temporär eingeschränkt, was folgerichtig zu einem temopären, aber eben nicht zu einem dauerhaften Fahrverbot führt.
und falls du den Führerschein meinst: nein. Schliesslich war die Zurechnungsfähigkeit (und damit die Fahrereingenschaft) nur temporär eingeschränkt, was folgerichtig zu einem temopären, aber eben nicht zu einem dauerhaften Fahrverbot führt.
Aha, dann kann man also einen Epileptiker auch fahren lassen? Denn er ist auch temporär eingeschränkt.Cloakmaster @ 15 Nov 2015, 19:25 hat geschrieben: Der Ausweis gehört Papa Staat, und hat mit dem Auto fahren niocht all zu viel zu tun.
und falls du den Führerschein meinst: nein. Schliesslich war die Zurechnungsfähigkeit (und damit die Fahrereingenschaft) nur temporär eingeschränkt, was folgerichtig zu einem temopären, aber eben nicht zu einem dauerhaften Fahrverbot führt.
Uebrigens "Führerschein" dachte ich, gab es nur einen in Deutschland?

Gruss Guru
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Schön, und wenn er einen Schaden verursacht, zahlt er das selber? Oder die Versicherung und damit die Gemeinschaft der Prämienzahler?Cloakmaster @ 15 Nov 2015, 19:08 hat geschrieben: Nagut, dann lass die Menschen Eigenverantwortung üben. Und wenn sie eigenverantwortlich einen BÜ überqueren, ohne dabei irgendwelchen Schaden anzurichten, dann hast du auch keienrlei Recht, ihn dafür auch nur anzuhusten, egal ob es da eine Schranke gibt, oder nicht, oder ob diese offen ist, oder geschlossen, etc, pp. Denn der Fahrer hat das bereits mit seiner Eigenverantwortung abgedeckt mit dem Ergebnis: Null Schaden - null Strafe.
Nur, wo ist es dann eigenverantwortlich?
In der Schweiz haben sich teure Bussen, bis hin zum Einzug des Fahrzeuges bewährt.
http://www.maeni.ch/Fahrschule/Bussen/Bussen.html
http://www.nzz.ch/schweiz/auch-geleaste-fa...rden-1.18321829
http://www.spiegel.de/panorama/nobelflitze...n-a-670789.html
https://www.comparis.ch/autoversicherung/ne...icura-2015.aspx
Gruss Guru
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Also auf dem rosa Kärtchen, was ich habe steht das Wort "Führerschein" drauf - ebenso auf dem meienr Schwester, meines Bruders, meienr Mutter, Vater, und Freundin. Scheint zumindest 6 "Führerscheine" in Deutschland zu geben.
Natürlich kann man einen Eptileptiker fahren lassen, wenn er einen Führerschein hat. Warum denn nicht?
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Sag das dem Speisewagen, der so auf die "Eigenverantwortlichkeit" hämmert. Ich bin ja eher für die bauliche Lösung.guru61 @ 15 Nov 2015, 19:54 hat geschrieben: Schön, und wenn er einen Schaden verursacht, zahlt er das selber? Oder die Versicherung und damit die Gemeinschaft der Prämienzahler?
Nur, wo ist es dann eigenverantwortlich?
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Bei Straßenverkehrs-Ampeln gibt es ja die Regelung, dass nach 5(?) Minuten "rot" unter erhöhter Vorsicht trotzdem in die Kreuzung eingefahren werden darf, da von einem Defekt ausgegangen werden kann.Cloakmaster @ 15 Nov 2015, 17:39 hat geschrieben: Bei den reinen Verkehrsampeln gibt es da noch Stilblüten, wie die seit 9 Jahren (!!) dauerrot leuchtende Ampel an der Kreuzung zwischen eienr kaum befahrenen Landstraße und einem Feldweg,
Eine solche Regelung ist mir bei Kreuzungen mit Schienenverkehrsmitteln jetzt nicht bekannt – vielleicht ist das tatsächlich ja ein Missverständnis bei manchen Autofahrern, die hier irrtümlich oben genannte Regelung anwenden und dann einen BÜ trotz roten Lichts oder sogar geschlossener Halbschranken überqueren...?
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Das ist keine offizielle Regelung. Du wirst das in der StvO oder sonst irgendeiner Vorschrift nicht finden. Es ist allerdings die gängige Rechtsprechung.TramBahnFreak @ 15 Nov 2015, 21:04 hat geschrieben:Bei Straßenverkehrs-Ampeln gibt es ja die Regelung, dass nach 5(?) Minuten "rot" unter erhöhter Vorsicht trotzdem in die Kreuzung eingefahren werden darf, da von einem Defekt ausgegangen werden kann.
Aus Sicht des Straßenverkehrs existiert eine solche Regel nicht, aber aus Sicht der Eisenbahn schon. Halbschranken dürfen nicht länger als 4 Minuten geschlossen sein, weil man dann eben genau von diesem Verhalten der Verkehrsteilnehmer ausgeht. Wenn es doch mal länger dauert, nennt sich das Zeitüberschreitung und dann darf der betreffende BÜ von einem Zug nicht mehr ohne Einschränkung befahren werden. Je nach Technik bzw. Art der Überwachung muss der Zug dann anhalten oder darf sich nur mit 20 km/h nähern.TramBahnFreak @ 15 Nov 2015, 21:04 hat geschrieben:Eine solche Regelung ist mir bei Kreuzungen mit Schienenverkehrsmitteln jetzt nicht bekannt – vielleicht ist das tatsächlich ja ein Missverständnis bei manchen Autofahrern, die hier irrtümlich oben genannte Regelung anwenden und dann einen BÜ trotz roten Lichts oder sogar geschlossener Halbschranken überqueren...?
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Das sehe ich vollkommen anders. Ob Voll- oder Halbschranke, wenn sie unten ist, bleibt man davor stehen und wer das nicht macht begeht eine kriminelle Handlung und sollte eigentlich, das ist rein meine Meinung, nie wieder ein Auto fahren dürfen.Cloakmaster @ 15 Nov 2015, 19:08 hat geschrieben: Zudem hat nunmal auch die Bahn eine ganz gehöriges Maß an Eigen-Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, daß das eigene System auch an Kreuzungspunkten mit anderen Systemen sicher ist, was dann eben doch zu Vollschranken an stärker gefährdeten Stellen führt, und somit eine Halbschranke zwangsweise auf eine weniger gefährliche Stelle hinweist.
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Dafür würden sich die hier schon von jemandem vorgeschlagenen Rotlichtblitzer sehr schnell amortisieren.Martin H. @ 15 Nov 2015, 17:43 hat geschrieben: Zunächst einmal müsste man mehr Leute dabei erwischen.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Die meisten Vorfälle finden wie bei Gleislatschern an den selben Stellen statt, das heißt es gibt Schwerpunkte und die kann man besonders überwachen, auch mit festen Blitzern und die Gleislatscherstellen würde ich auch mal mit verdeckten BP-Kommandos überwachen, aber da gibt es ja wieder den Personalmangel...
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Das ist noch gar nichts. Dresden bietet mehr.Cloakmaster @ 15 Nov 2015, 17:39 hat geschrieben: Bei den reinen Verkehrsampeln gibt es da noch Stilblüten, wie die seit 9 Jahren (!!) dauerrot leuchtende Ampel an der Kreuzung zwischen eienr kaum befahrenen Landstraße und einem Feldweg
Natürlich sind solche Spelereien nicht unbedingt hilfreich. Aber eine Halbschranke zu umfahren, weil man denkt, die wäre kaputt, kann ich mir irgendwie nur sehr schwer vorstellen. Ich bin doch recht überzeugt davon, dass die überwiegende Mehrheit der Fälle mit voller Absicht passieren und mit dem Bewusstsein, dass das verboten ist. Ich habe sogar mal einen Autofahrer eine Halbschranke auf der Rheintalbahn überfahren sehen, nachdem sie mehrere Minuten wegen Zügen im Blockabstand in beide Richtungen geschlossen war.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Eingleisige Strecke, Zug ist gerade durch, Schranken bleiben unten -> relativ eindeutig kaputt, oder?Entenfang @ 15 Nov 2015, 22:47 hat geschrieben:Natürlich sind solche Spelereien nicht unbedingt hilfreich. Aber eine Halbschranke zu umfahren, weil man denkt, die wäre kaputt, kann ich mir irgendwie nur sehr schwer vorstellen.
Und genau das habe ich durchaus schon mehrfach erlebt, sowohl aus Sicht des Eisenbahners als auch aus der des Straßenverkehrsteilnehmers. In letzterem Fall war ich allerdings in einem Bus. Die Autos vor uns sind irgendwann einfach alle um die Schranken gefahren, der Bus hätte wohl nicht durch gepasst und hat dann nachdem die Autos weg waren irgendwo gewendet.
Was ich auch mal erlebt habe: Nach dem letzten Zug des Betriebstages bleiben die Schranken einfach unten. Wenn ich es nicht zufällg gesehen hätte und nicht zufällig der bis gerade eben noch zuständige Fdl bei mir im Auto gewesen wäre, dann wären die Schranken jetzt mitten in der Nacht für 4-5 Stunden lang geschlossen gewesen, wo planmäßig kein Zug fährt und die Straße auch noch die einzige Zufahrt zu einigen Häusern darsellt. Ich würde es niemandem verübeln, wenn er da nach einiger Zeit einfach vorsichtig drüber fährt.
Weiteres Beispiel: Ich bin mal mit meinem Zug auf eingleisiger Strecke ca. 50m vor einem BÜ (Blinklicht ohne Schranken) liegen geblieben und musste zur Störungsbehebung sogar außem am Zug rum wurschteln. Das haben die Leute am BÜ gesehen und sind dann einfach drüber gefahren bzw. gegangen. Verboten war das eindeutig, aber ich sehe darin eigentlich kein Problem. Es ist ja durchaus erkennbar dass es gerade sinnlos ist, zu warten. Und die Vorschriften der Eisenbahn haben in dem Fall ja auch verlangt, dass der BÜ später nochmal gesichert werden musste.
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Eingleisige Strecke nur mit Blinklicht, welches immer nach dem Zug ausging.
Sanierung der Strecke, Gleise, Schwellen, Schotter. Blinklichter blieben immer ihre Grundstellerzeit an, also bis etwa zwei Minuten nach Zugdurchfahrt. Leute die dann erst kommen, denken sich auch ihren Teil.
Beim Wiedereinbau vielleicht ein paar Kontakte vergessen?
Ob es noch so ist, weiß ich nicht.
BÜ defekt, aber zu. Nach Halt tasten sich die ersten Autos vor, Geben Gas als jemand von der Lok steigt.
Sanierung der Strecke, Gleise, Schwellen, Schotter. Blinklichter blieben immer ihre Grundstellerzeit an, also bis etwa zwei Minuten nach Zugdurchfahrt. Leute die dann erst kommen, denken sich auch ihren Teil.
Beim Wiedereinbau vielleicht ein paar Kontakte vergessen?
Ob es noch so ist, weiß ich nicht.
BÜ defekt, aber zu. Nach Halt tasten sich die ersten Autos vor, Geben Gas als jemand von der Lok steigt.
Ja, das kenn ich auch, genauer gesagt von der Kurve Daglfing-Trudering. Die (auch auf Google Maps gut erkennbare) Gleislatscher-Stelle direkt nördlich der Unterführung unter der Strecke nach Riem hat mich dazu veranlasst, durchzuziehen - ich kam zwar nicht zum Stehen, aber auf gut 10 km/h, also durfte ich den nächsten Bü sichern (bei dem man bei Tempo 60 auch nach der Unterführung noch die Schranken zu gehen sieht, also nicht wirklich lange zu!). Kaum, dass ich gestanden bin, lief schon flüssig (!) der Verkehr zwischen den Halbschranken durch. Da hatte ich noch nicht mal die Tür aufgemacht. So viel zu "offensichtlich gestört" - wär ich einfach durchgefahren, wärs wohl sicherer gewesen... Gab halt dann beim Weiterfahren einen Achtungspfiff vom Anfahren bis Bü-Mitte.Martin H. @ 15 Nov 2015, 23:24 hat geschrieben: BÜ defekt, aber zu. Nach Halt tasten sich die ersten Autos vor, Geben Gas als jemand von der Lok steigt.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Ich hätte mir da erst mal ein paar Autonummern gemerkt und die sofort gemeldet wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.chris232 @ 16 Nov 2015, 00:06 hat geschrieben: Ja, das kenn ich auch, genauer gesagt von der Kurve Daglfing-Trudering. Die (auch auf Google Maps gut erkennbare) Gleislatscher-Stelle direkt nördlich der Unterführung unter der Strecke nach Riem hat mich dazu veranlasst, durchzuziehen - ich kam zwar nicht zum Stehen, aber auf gut 10 km/h, also durfte ich den nächsten Bü sichern (bei dem man bei Tempo 60 auch nach der Unterführung noch die Schranken zu gehen sieht, also nicht wirklich lange zu!). Kaum, dass ich gestanden bin, lief schon flüssig (!) der Verkehr zwischen den Halbschranken durch. Da hatte ich noch nicht mal die Tür aufgemacht. So viel zu "offensichtlich gestört" - wär ich einfach durchgefahren, wärs wohl sicherer gewesen... Gab halt dann beim Weiterfahren einen Achtungspfiff vom Anfahren bis Bü-Mitte.
Aber unglaublich wie manche hier das Umfahren verteidigen oder schönreden, da kann man nur den Kopf schütteln. Ich habe kein Verständnis, auch nicht bei einer Störung, das kann keiner wissen und das zeigt nur dass die Strafen zu gering sind und vor allem auch die Aufklärung der Autofahrer wie sie sich verhalten sollen.
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Naja, einerseits hab ich die von der HET schon mal gar nicht gesehen, außerdem hatte ich da anderes zu tun... Und selbst wenn ich die alle aufschreib, was hab ich dann davon? Wem soll ich das melden und was passiert dann außer gar nix? Genau das is ja das Problem...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Laut den Aussagen hier ist das ja alles auch gar nicht so schlimm, soll doch jeder die Halbschranken umkurven, halb so wild...chris232 @ 16 Nov 2015, 00:16 hat geschrieben: Naja, einerseits hab ich die von der HET schon mal gar nicht gesehen, außerdem hatte ich da anderes zu tun... Und selbst wenn ich die alle aufschreib, was hab ich dann davon? Wem soll ich das melden und was passiert dann außer gar nix? Genau das is ja das Problem...
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Ich habe nie das Umfahren grundsätzlich verteidigt. Ich habe lediglich Beispiele genannt, in denen ich es verständlich finde, dass die Autofahrer so handeln. Und schließlich geht die Eisenbahn in ihren Regelwerken ja auch genau davon aus. Sonst gäbe es ja so etwas wie eine Zeitüberschreitung gar nicht.DSG Speisewagen @ 16 Nov 2015, 00:11 hat geschrieben:Aber unglaublich wie manche hier das Umfahren verteidigen oder schönreden, da kann man nur den Kopf schütteln.
Welcher Tatbestand des gefährlichen Eingriffs sollte denn im genannten Beispiel erfüllt sein, wenn man vor einem stehenden Zug das Gleis überquert?Ich hätte mir da erst mal ein paar Autonummern gemerkt und die sofort gemeldet wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Eine Anzeige wegen Umfahren der Schranken wäre vielleicht etwas sinnvoller und hätte eher Aussicht auf Erfolg.
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Ob der Zug steht oder nicht ist nicht relevant, vor geschlossenen Schranken hat man stehen zu bleiben und bei einer zweigleisigen Strecke kann ja auf dem anderen Gleis noch ein Zug kommen.
Aber wie auch immer, es ist ein Zeichen des respektlosen Zeitgeistes.
Da wären wir jetzt wieder bei den Befahrsperren an Bahnübergängen nach russischen Vorbild.
Man rüstet Bahnübergänge mit Voll- und Halbschranken eben mit diesen Fahrsperren aus, so dass ein Umfahren unmöglich ist. Die Fahrsperren gehen dann gleichzeitig mit der gesenkten Schranke hoch und nach Räumungsprüfung.
Wenn man die Leute schon schlecht erwischt, dann muss man sie hindern dass sie derartige kriminelle Handlungen ausführen.
Aber wie auch immer, es ist ein Zeichen des respektlosen Zeitgeistes.
Da wären wir jetzt wieder bei den Befahrsperren an Bahnübergängen nach russischen Vorbild.
Man rüstet Bahnübergänge mit Voll- und Halbschranken eben mit diesen Fahrsperren aus, so dass ein Umfahren unmöglich ist. Die Fahrsperren gehen dann gleichzeitig mit der gesenkten Schranke hoch und nach Räumungsprüfung.
Wenn man die Leute schon schlecht erwischt, dann muss man sie hindern dass sie derartige kriminelle Handlungen ausführen.
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Darf nicht kommen halte ich hoch gegriffen, für ne Maßnahme die potentiell Leben retten kann.DSG Speisewagen @ 14 Nov 2015, 22:00 hat geschrieben:Am Bü? Da sehe ich hohe Missbrauchsgefahr, das ist nicht gut und das darf nicht kommen.
Nichtsdestotrotz. Mach nen Knopf mit Glasscheibe zum einschlagen davor. Gibts etliche als Brendmelder o.Ä., hab ich noch nie Fehlbetätigungen erlebt.
Wer will macht noch ne Kamera rein, die bei Auslösung denjenigen Fotografiert der drückt. Glaube nicht, dass das dann noch viele tun.
Was fürn Ding?DSG Speisewagen @ 14 Nov 2015, 23:11 hat geschrieben:Instrument mit den PiG
Gilt das auch noch bei den heutigen Autos mit Elektronik, wo der Anlasser nicht direkt vom Zündschloss geschaltet wird?Valentin @ 15 Nov 2015, 15:56 hat geschrieben:Im Notfall läßt sich das Auto auch einen Kilometer ausschleißlich mit dem Anlasser fahren. In einer Paniksituation denkt nur keiner daran.
DSG Speisewagen @ 15 Nov 2015, 17:29 hat geschrieben:Meiner Meinung nach müsste es für das umfahren von Halbschranken ein lebenslanges Fahrverbot geben, mindestens aber wenigstens ein Fahrverbot von 5 Jahren.
Lebenslanges Fahrverbot oder 5 Jahre ist sicher nicht zielführend. Eine MPU schon eher. Die ist dazu vorgesehen, die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu prüfen.DSG Speisewagen @ 15 Nov 2015, 18:45 hat geschrieben:Normalerweise gehören Menschen die so etwas machen, wie Schranken umfahren, sowieso in kein Auto, weil sie scheinbar geistig nicht in der Lage dazu sind.
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