Serie von BÜ-Unfällen

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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guru61
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Beitrag von guru61 »

Cloakmaster @ 15 Nov 2015, 19:56 hat geschrieben: Natürlich kann man einen Eptileptiker fahren lassen, wenn er einen Führerschein hat. Warum denn nicht?
http://www.swissepi.ch/fileadmin/pdf/Zentr...d_Epilepsie.pdf

Würde also heissen, dass einer der zwischendurch unzurechnungsfähig ist, erst nachdem er mindestens ein Jahr nach dem letzten Auftreten der Unzurechnungsfähigkeit wieder hinter den Volant darf. :-D, wenn man die Epileptikerregelung hier auch anwenden würde.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

DSG Speisewagen @ 16 Nov 2015, 00:11 hat geschrieben: Ich habe kein Verständnis, auch nicht bei einer Störung, das kann keiner wissen
Auch da kommt es auf den genauen Einzelfall an. Ich bin mal explizit vom Tf eines vor dem (eingleisigen) Bü zum stehen gekommenen Zuges rübergewunken worden. In dem Fall bin ich natürlich trotz rotem Blinklicht rüber, nachdem ich zunächst bis zum rüberwinken brav gewartet hatte.
Beste Grüße usw....
Christian


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1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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guru61
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Beitrag von guru61 »

mapic @ 15 Nov 2015, 23:15 hat geschrieben: Was ich auch mal erlebt habe: Nach dem letzten Zug des Betriebstages bleiben die Schranken einfach unten. Wenn ich es nicht zufällg gesehen hätte und nicht zufällig der bis gerade eben noch zuständige Fdl bei mir im Auto gewesen wäre, dann wären die Schranken jetzt mitten in der Nacht für 4-5 Stunden lang geschlossen gewesen, wo planmäßig kein Zug fährt und die Straße auch noch die einzige Zufahrt zu einigen Häusern darsellt. Ich würde es niemandem verübeln, wenn er da nach einiger Zeit einfach vorsichtig drüber fährt.

Hallo
Wenn es der einzige Zugang ist, Polizei anrufen. Aber ansonsten sind wir nicht in Australien, wo der nächste Uebergang 500 km weit weg ist. Ich denke, dass es in 99.9% der Fälle zumutbar ist, einen Umweg zu fahren.
Weiteres Beispiel: Ich bin mal mit meinem Zug auf eingleisiger Strecke ca. 50m vor einem BÜ (Blinklicht ohne Schranken) liegen geblieben und musste zur Störungsbehebung sogar außem am Zug rum wurschteln. Das haben die Leute am BÜ gesehen und sind dann einfach drüber gefahren bzw. gegangen. Verboten war das eindeutig, aber ich sehe darin eigentlich kein Problem. Es ist ja durchaus erkennbar dass es gerade sinnlos ist, zu warten. Und die Vorschriften der Eisenbahn haben in dem Fall ja auch verlangt, dass der BÜ später nochmal gesichert werden musste.
Da sehe ich auch kein Problem!

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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Wildwechsel @ 16 Nov 2015, 08:46 hat geschrieben: Auch da kommt es auf den genauen Einzelfall an. Ich bin mal explizit vom Tf eines vor dem (eingleisigen) Bü zum stehen gekommenen Zuges rübergewunken worden. In dem Fall bin ich natürlich trotz rotem Blinklicht rüber, nachdem ich zunächst bis zum rüberwinken brav gewartet hatte.
Das hätte er aber nicht machen dürfen, denn ihm steht diese Entscheidung nicht zu, sondern nur DB Netz und entsprechenden Vertretern.
Wenn etwas passiert wäre, wäre es für diesen Tf teuer geworden und er hätte nichts mehr zu lachen gehabt.
Daher ein unverantwortliches Verhalten.
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Beitrag von mapic »

Was hätte denn passieren können?
An technisch nicht gesicherten BÜ mit Haltepunkt direkt davor habe ich das übrigens auch schon oft gemacht.
ropix
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Beitrag von ropix »

Wenn hier jemand etwas nicht tun darf dann DB Netz unfunktionsfähige Bahnübergänge aufstellen.
-
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Beitrag von Didy »

DSG Speisewagen @ 16 Nov 2015, 15:52 hat geschrieben: Das hätte er aber nicht machen dürfen, denn ihm steht diese Entscheidung nicht zu, sondern nur DB Netz und entsprechenden Vertretern.
Ich hab keine Ahnung, ob in den Regelwerken etwas zu solchen Fällen steht, aber:
Der Lokführer hat in der Situation in der Hand, ob er anfährt oder nicht. Ein DB-Netz-Mensch nicht.

Als Autofahrer würde ich dem Rüberwinken des Lokführers ggf. folgen, dem Rüberwinken einer neben dem Zug stehenden Person (während sichtbar ein Lokführer im Zug ist!) wohl eher nicht.
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Beitrag von vloppy »

guru61 @ 16 Nov 2015, 06:13 hat geschrieben: http://www.swissepi.ch/fileadmin/pdf/Zentr...d_Epilepsie.pdf

Würde also heissen, dass einer der zwischendurch unzurechnungsfähig ist, erst nachdem er mindestens ein Jahr nach dem letzten Auftreten der Unzurechnungsfähigkeit wieder hinter den Volant darf. :-D, wenn man die Epileptikerregelung hier auch anwenden würde.
Genau diese Regelung gilt hier auch, meines Wissens sogar eher 2-3 Jahre fürn PKW nach dem letzten Anfall.......
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

mapic @ 16 Nov 2015, 16:07 hat geschrieben: Was hätte denn passieren können?
An technisch nicht gesicherten BÜ mit Haltepunkt direkt davor habe ich das übrigens auch schon oft gemacht.
Wieso? Der Autofahrer hätte dort einen Unfall bauen können und dann daraufhin eine Klage einreichen, mit der Aussage, man hat mich ja rübergewunken obwohl noch Rot war. Da gibt es viele Fallstricke für gerissene Anwälte.

Der Tf hat nicht über die Sicherung und die Befahrung des Bü durch Straßenverkehrsteilnehmer zu entscheiden, fertig.
Ich würde das nie machen, außerdem wäre es mir egal, das ist nicht meine Aufgabe den Straßenverkehr zu regeln. Wenn was passiert hängt man noch drin.

Es gab schon genug Vorfälle nach "was soll denn schon passieren"...
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Beitrag von mapic »

Ich glaube, dass das rechtlich eher andersrum wäre. Die Erlaubnis zum Überfahren einer roten Ampel darf aus Sicht des Straßenverkehrs eigentlich nur die Polizei geben. Auch DB Netz hat dort genau so wenig zu sagen wie der Tf. Also hätte im Zweifelsfall immer noch der Autofahrer falsch gehandelt, weil er die Einladung des Tf gar nicht annehmen hätte dürfen.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

mapic @ 16 Nov 2015, 19:21 hat geschrieben: Ich glaube, dass das rechtlich eher andersrum wäre. Die Erlaubnis zum Überfahren einer roten Ampel darf aus Sicht des Straßenverkehrs eigentlich nur die Polizei geben. Auch DB Netz hat dort genau so wenig zu sagen wie der Tf. Also hätte im Zweifelsfall immer noch der Autofahrer falsch gehandelt, weil er die Einladung des Tf gar nicht annehmen hätte dürfen.
Die Landespolizei hat bezüglich der Eisenbahn gar nichts zu melden und sie kann auch gar nicht wissen ob der Bü befahrbar ist.
Die Bundespolizei kann das auch nur in Rücksprache mit Notfallmanager und anderen, denn sie haben gar nicht das Fachwissen dazu.
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Beitrag von TramBahnFreak »

Und als Tf einem Autofahrer sinngemäß mitteilen "Meinetwegen kannst rüber, mein Zug und ich werden dir dabei keine Probleme bereiten." sehe ich jetzt nicht so wahnsinnig tragisch. Das ist ja keine verbindliche Aufforderung.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

TramBahnFreak @ 16 Nov 2015, 19:26 hat geschrieben: Und als Tf einem Autofahrer sinngemäß mitteilen "Meinetwegen kannst rüber, mein Zug und ich werden dir dabei keine Probleme bereiten." sehe ich jetzt nicht so wahnsinnig tragisch. Das ist ja keine verbindliche Aufforderung.
Und ich würde mich da nicht aus dem Fenster lehnen wollen.
Das mag bis vor 20 Jahren problemlos möglich gewesen sein, aber heute muss man wegen jeder Kleinigkeit mit einer Klage rechnen. Ich würde mir den Schuh nicht anziehen, wer das will kann das gerne machen.
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Beitrag von mapic »

DSG Speisewagen @ 16 Nov 2015, 19:25 hat geschrieben:Die Landespolizei hat bezüglich der Eisenbahn gar nichts zu melden und sie kann auch gar nicht wissen ob der Bü befahrbar ist.
Die Bundespolizei kann das auch nur in Rücksprache mit Notfallmanager und anderen, denn sie haben gar nicht das Fachwissen dazu.
Das ist absolut richtig. Aber genau deshalb habe ich ja auch gesagt, dass "aus Sicht des Straßenverkehrs" nur die Anordnung der Polizei zählt. Wie die Polizei dazu kommt, diese Anweisung zu erteilen, ist ja ein eigenes Thema. Im Beispiel war ja auch gar keine Polizei vorhanden, demnach auch keine rechtlich gültige Anweisung zum Überqueren des BÜ.

Und die LaPo hat auch bei der Eisenbahn so ziemlich alles zu melden, wenn sie dazu von der BuPo beauftragt wird.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

mapic @ 16 Nov 2015, 19:40 hat geschrieben: Und die LaPo hat auch bei der Eisenbahn so ziemlich alles zu melden, wenn sie dazu von der BuPo beauftragt wird.
Gut, wenn sie beauftragt werden, was in Eisenbahnerkreisen nicht gern gesehen wird, weil die Lapo überhaupt keine Ahnung von der Eisenbahn hat und man entsprechend nur Ärger hat.
Hier wären auch mal Schulungen für die Lapo im Bereich Eisenbahn (für die Dienststellen die öfter in Berührung kommen) hilfreich.
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Beitrag von 218 466-1 »

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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

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guru61
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Beitrag von guru61 »

Zitat:
Bei dem Versuch einen beschrankten Bahnübergang zu überqueren, ist eine 69-Jährige zu Tode gekommen.

Wo ist das Problem?
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Nach aktuellem Ermittlungsstand kann die Polizei einen Suizid ausschließen. Laut Anwohnern kommt es an der Stelle regelmäßig zu lebensgefährlichen Situationen.
Das nirgendwo erwähnt ist, ob der BÜ überhaupt korrekt geschlossen war, und wie viel Zeit ein (in diesem Falle wohl überdurchschnittlich langsamer) Fussgänger hat zwischen erstem Warnsignal und Senken der Schranke. Es gibt mehr als genug Fussgänger-ampel, da ist man selbst als Normalbürger erst halb rüber, und schon ist wieder rot. Nun stelle man sich eien ältere Dame vor, nicht mehr ganz gut zu Fuss, im Extremfall schafft sie es, ihren Gehstock in der Schienenrille einzuklemmen...

wenn es deine (GRoß-)mutter wäre, hättest du immer noch kein Problem?
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Beitrag von guru61 »

Cloakmaster @ 18 Nov 2015, 06:51 hat geschrieben: Das nirgendwo erwähnt ist, ob  der BÜ überhaupt korrekt geschlossen war, und wie viel Zeit ein (in diesem Falle wohl überdurchschnittlich langsamer) Fussgänger hat zwischen erstem Warnsignal und Senken der Schranke. Es gibt mehr als genug Fussgänger-ampel, da ist man selbst als Normalbürger erst halb rüber, und schon ist wieder rot. Nun stelle man sich eien ältere Dame vor, nicht mehr ganz gut zu Fuss, im Extremfall schafft sie es, ihren Gehstock in der Schienenrille einzuklemmen...

wenn es deine (GRoß-)mutter wäre, hättest du immer noch kein Problem?
Guggsch hier:

http://www.holzkirchnerstimme.de/frau-von-...ren/133416.html

Zitat:
Heute Vormittag ist es an einem Bahnübergang in Holzkirchen zu einem schweren Unfall gekommen. Eine Fußgängerin ignorierte die geschlossene Schranke und überquerte die Gleise. Daraufhin wurde sie von dem Zug erfasst und starb.

Sie schlüpfte unter der geschlossenen Schranke hindurch und wollte die Gleise überqueren.

Die Schranke würde permanent von Fußgängern um- oder untergegangen werden, so eine Holzkirchnerin.

Zur Grossmutter:
Ich bin so erzogen worden, dass man mir klar gemacht hat, dass ich für meinen Mist den ich baue selber einstehen muss. Im Extremfall auch bis in den Tod. Wenn meine Grossmutter so ums Leben gekommen wäre, stände auf dem Grabstein: "Sie war selber Schuld"

Ich weiss, dass man in Deutschland die Leute vor sich selber schützen will.
Wir denken da halt ein wenig anders!

http://www.nzz.ch/lebensart/reise/der-tod-...-mit-1.18316463
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Beitrag von Cloakmaster »

Davon war in deinem ersten Link, aus dem du dein "wo ist das Problem" abgeleitet hattest, noch nichts gestanden.

Lass mich raten: Wenn dein Kind beim Spielen aus eigener Unachtsamkeit zu Tode kommt, sagst du auch: Mei, der Schraz war selber schuld! - Frau, was gibts zu Mittag? Und heut abend ab in die Kiste, für Nachschub sorgen...
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Beitrag von ropix »

Cloakmaster @ 18 Nov 2015, 07:19 hat geschrieben: Davon war in deinem ersten Link, aus dem du dein "wo ist das Problem" abgeleitet hattest, noch nichts gestanden.

Lass mich raten: Wenn dein Kind beim Spielen aus eigener Unachtsamkeit zu Tode kommt, sagst du auch: Mei, der Schraz war selber schuld! - Frau, was gibts zu Mittag? Und heut abend ab in die Kiste, für Nachschub sorgen...
Das kann ich dir auch beantworten. Nachdem das Kind nicht auf sich selbst aufpassen kann ist das natürlich nicht so. Aber es bekommt früh genug beigebracht dass es irgendwann gottverdammt auf sich selbst aufpassen muss.

Ich geh aber d'accord, man muss nicht nach dem Problem fragen. Die Antwort ist nämlich eh klar.
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Beitrag von guru61 »

Cloakmaster @ 18 Nov 2015, 07:19 hat geschrieben: Lass mich raten: Wenn dein Kind beim Spielen aus eigener Unachtsamkeit zu Tode kommt, sagst du auch: Mei, der Schraz war selber schuld! - Frau, was gibts zu Mittag? Und heut abend ab in die Kiste, für Nachschub sorgen...
Ich nehme an, Du hast keine Kinder.

Kinder sind unündig und die Eltern haben die Pflicht sie zu beaufsichtigen. Mit der Zeit werden sie immer urteilsfähiger und darum kann die Beaufsichtigung nach und nach entfallen.
Ab 18, bist du in der Schweiz mündig und voll selber für Dich verantwortlich.
Ich glaube, seit Adam Riese ist 69 über 18.

Im übrigen ist der zweite Link im ersten Link verlinkt. Und der erste Link war nicht von mir.

Gruss Guru
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Georg A.
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Beitrag von Georg A. »

Im Münchner Merkur stand was davon, dass aufgrund der "Einbausituation" des Bahnübergangs die Schranken teilweise bis zu 10min geschlossen sein können. Das ist schon heftig und trägt sicher zu den unerlaubten Überquerungen bei. Ich könnte nicht mehr schwören, dass ich da auf keinen Fall drüberlatschen würde...
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Beitrag von Cloakmaster »

Doch, ich habe Kinder - du scheinst dagegen nur dich allein zu haben - und auch nichts und niemand anderes haben zu wollen.

Ein jeder ist für sich selbst verantwortlich - und für rein gar nichts und niemanden sonst. Kinder hören mit 18 nicht auf, deine Kinder zu sein. Man kann seine Kinder auch nicht 18 Jahre lang mit Stahlseilen an den Boden ketten, und erwarten, daß sie just an ihrem Geburtsag fliegen können. Wenn du Eltern, oder Grosseltern hättest, dann würdest du auch das Phänomän kennen, daß Menschen im Alter sich desöfteren wieder wie Kinder verhalten, und ähnlich beschützt werden müssen. Wozu braucht es dann überhaupt noch Regeln, Gesetze, oder Verbote? Wer heil drüben angekommen ist, hatte Recht, wer nicht , der hatte eben Pech. Zu schnell fährt man erst, wenn man aus der Kurve fliegt - so lange es dem Fahrer gelingt, ohne Kollisionen durch zu kommen, kann jeder fahre, wie er lustig ist. - natürlich auf eigene Verantwortung.

Aber vermutlich liegt darin dann auch der Grund, warum die Schweiz nix mit flüchtlingen am Hut haben will. Lass sie doch verrekcen, die Viecher - wozu sollte man einem Hungernden etwas zu essen geben, einem frierenden eine Decke? Wozu braucht die Schweiz eigentlich Ärzte, Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr? Brennt dein Haus, dann bist du mal schön selbvt davür verantworlich, es zu löschen. Wirst du überfallen - na dann wehr dich do, du Flasche! Und wenn nicht - dann trage mal schön deine eigene Veratwortung... Echt toll so ein eigenverantwortliches Leben ganz ohne Rücksicht auf Verluste...

Du hast den Link in deinen Beitrag kopiert, und dich auf just diesen einen Betrag bezogen. Und genau darauf haben nun ich mich wiederum bezogen.
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Beitrag von guru61 »

Cloakmaster @ 18 Nov 2015, 16:08 hat geschrieben:

Aber vermutlich liegt darin dann auch der Grund, warum die Schweiz nix mit flüchtlingen am Hut haben will. Lass sie doch verrekcen, die Viecher - wozu sollte man einem Hungernden etwas zu essen geben, einem frierenden eine Decke? Wozu braucht die Schweiz eigentlich Ärzte, Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr? Brennt dein Haus, dann bist du mal schön selbvt davür verantworlich, es zu löschen. Wirst du überfallen - na dann wehr dich do, du Flasche! Und wenn nicht - dann trage mal schön deine eigene Veratwortung... Echt toll so ein eigenverantwortliches Leben ganz ohne Rücksicht auf Verluste...bezogen.
Schau mal hier und rechne mal 10 (Schweiz 8 Mio Deutschland 80 mio Einwohner)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/inde.../key/01/04.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirt...n-13867210.html

Auch in absoluten Zahlen habt ihr da nicht unbedingt die Nase vorn.

Und über den Rest brauchen wir nicht zu diskutieren: Wenn Du Dich unbedingt selber demontieren willst, dann mach das.

Viel Spass noch.

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Beitrag von Cloakmaster »

Scvhon klar - du bist und du bleibst lieber alleine, nur für dich verantwortlich. Wozu auch für andere einsetehn? In deiner ach so eigenen Eigenverantwortungsblase brauchst du dich natürlich auch für nichts zu rechtfertigen.

Wenn du in die reale Welt zurückkehrst, wirst auch du merken, daß auch der Eigenverantwortung nun einmal Grenzen gesetzt sind - und ja, das gilt insabesonder auch für Kinder!

Und damit kann man eben nicht mehr gar so einfach ein derat egoistisches A-Loch sein, welches bei jedem Unbill, welches anderen - selbst der eigenen Familie - zustösst, ein hämisches "selber Schuld" hinterher werfen.

Irgendwann wist AUCH DU einmal irgendo falsch auftreten, stolpern, hinfallen. Und hoffentlich stehen dann alle um dich herum, lachen dich aus, und rufen "Ätsch, selber schuld!"


Es gibt nunmal auch schwächere Mitglieder unsere Gesellschaft, welche körperlich,. und/oder geistig eingeschränkt sind, und nicht mit der breiten Masse mithalten können. Die ein auf rot scaltendes Licht nicht sofort erkennen, eine sich schliessende Schranke vielleicht sehen, aber dennoch nicht so weit schalten können, daß es nun an der Zeit ist, sich schneller zu bewegen, um aus der Gefahrenzone zu kommen. Öffentliches Flächen, wie auch Bahnübergänge sollen und müssen auch für diese Menschen nutzbar sein, ohne daß sich da jemand über eine besonders perfide Art der "natürlichen Selektion" lustig macht, und auch noch stolz darauf ist.
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Beitrag von ropix »

Um Kinder ging es hier aber nicht.

Sondern um eine 69jährige die zuerst um die Schranken gelaufen ist und dann noch nicht mal geschaut hat ob ein Zug kommt.

Und jetzt erkläre bitte wie man sojemand, sofern noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte davon abhält Selbstmord zu begehen?

So tragisch das ist, aber ich sehe da keine Chance mehr außer wie in Großbritannien die Strecken hermetisch abzuschirmen.
-
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Beitrag von mapic »

Georg A. @ 18 Nov 2015, 15:42 hat geschrieben:Im Münchner Merkur stand was davon, dass aufgrund der "Einbausituation" des Bahnübergangs die Schranken teilweise bis zu 10min geschlossen sein können. Das ist schon heftig und trägt sicher zu den unerlaubten Überquerungen bei. Ich könnte nicht mehr schwören, dass ich da auf keinen Fall drüberlatschen würde...
Das mit den 10 Minuten steht so auf einem entsprechenden Hinweisschild, welches am BÜ angebracht wurde.

Der BÜ befindet sich noch im Bahnhof, kurz hinter den Einfahrsignalen aus südlicher Richtung. Er ist signalabhängig, also ein Teil der Fahrstraße, und muss dementsprechend also geschlossen sein, um das Ein- oder Ausfahrsignal auf Fahrt zu stellen. Das Problem an der Sache ist jetzt, dass durch das Kuppel- und Flügelprinzip der BOB immer zwei Züge knapp hintereinander kommen. Bei den vom Süden kommenden Zügen ist es eigentlich kein großes Problem, den BÜ dazwischen nochmal kurz aufzumachen, denn der eine muss sowieso warten, bis der andere am Bahnsteig hinter dem Deckungssignal steht. Bei der Ausfahrt Richtung Süden kann man den BÜ auch nochmal kurz auf machen, wenn wirklich alles extrem pünktlich läuft. Der Lenggrieser Zug fährt planmäßig drei Minuten hinter dem Bayrischzeller. Bei geringester Verzögerung, bleibt der BÜ aber oft zu, damit der zweite Zug nicht unnötig aufgehalten wird. Die Ausfahrt Richtung Schaftlach kann nämlich bereits eingestellt werden, wenn der Bayrischzeller Zug den BÜ noch gar nicht passiert hat. Die letzte Weiche liegt nämlich ca. 500m davor.
Länger als 4-5 Minuten dürfte die Schließzeit aber im Normalfall trotzdem nicht werden. Und da es Halbschranken sind, gilt auch hier ab vier Minuten die Zeitüberschreitung. 10 Minuten Schließzeit dürften also wirklich den absoluten Ausnahmefall darstellen. Aber einem ungeduldig wartenden Fußgänger können auch 5 Minuten schon mal wie 10 vorkommen. Daher ist eine kleine Übertreibung auf dem Schild sicher nicht ganz verkehrt.

Ganz abgesehen davon handelte es sich bei dem Unfall ja um den ersten Zug. Da dürfte der BÜ normalerweise höchstens seit einer Minuten zu gewesen sein.


Ich selbst habe genau an der Stelle vor ein paar Jahren schon mal einen ganz ähnlichen Fall erlebt. Da war es ein alter Mann, der rüber gelatscht ist. Ich war auch auf der Strecke Richtung Miesbach, und er kam von rechts, also erst mal über das andere Gleis. Ich habe sofort gepfiffen und gebremst. Er bleibt kurz auf dem anderen Gleis stehen, schaut in meine Richtung, und geht einfach ganz gemütlich weiter auf mein Gleis. Ich wäre allerdings leicht vor dem BÜ zum stehen gekommen. Als ich dann langsam am BÜ vorbei gerollt bin, habe ich ihn nochmal angepfiffen, woraufhin er mir den Vogel gezeigt hat... :unsure:


Aktuelle entwicklung:
Polizei will Übergang im Auge behalten
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Martin H.
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Vogel

Ist ja schließlich nichts passiert <_< :ph34r:
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