Zugunglück bei Bad Aibling 09.02.2016
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Staatsanwalt sieht Versagen beim Fahrdienstleiter / Es werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Auch interessant, wer sich nicht mit Stellwerken auskennt:
Zugunglück bei Bad Aibling: Hintergründe zum Beruf "Fahrdienstleiter"
Der erwänte "Befehl Ab" ist inzwischen Befehl Nr.2
Edit: Wer es im TV verpasst hat, PK zum ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=KK9CILuqcBM
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Zusammenfassung möglicher Ablauf:
- Der erste Fehler passiert bereits, als der FdL versehentlich dem M 79506 in Kolbermoor Ausfahrt (vmtl. aus Macht der Gewohnheit Durchfahrt?) stellt, obwohl dieser Zug dort einen Krezungsaufenthalt hat.
- Dann vergisst der FdL darauf, dass dort schon Ausfahrt steht und will nun dem verspäteten M 79505 in Bad Aibling Ausfahrt stellen, was aber nicht geht, da man ja nicht gleichzeitig Ausfahrt aus beiden Richtungen stellen kann.
- Statt eine Fahrwegprüfung durchzuführen, bei der wieder das grüne Signal in Kolbermoor aufgefallen wäre, wurde im Glauben, es handle sich um eine Siganalstörung, das Zs1 in Bad Aibling (und wohl auch am Blocksignal in Bad Aibling-Kurpark) für M 79505 gedrückt, der dann seine Fahrt fortsetzt.
- M 79506 fährt pünktlich in Kolbermoor ab, wenige Sekunden bevor der verspätete M 79505 das Blocksignal am HP Kurpark mit Zs1 passiert, was das Asig in Kolbermoor auf Hp0 gesetzt hätte.
- Als der FdL Einfahrt in Kolbermoor für M 79505 stellen will und dies auch nicht geht, bemerkt er die fehlende Rotausleuchtung des abgefahrenen M 79506 und setzt den Nothaltauftrag ab, den die Tf aber schon nichtmehr hören.
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Fahrwegprüfung? Für die Fahrt braucht er eine Blockprüfung und die gelingt wahrscheinlich sogar weil der Gegenzug noch nicht in den Block hineingefahren war.218 466-1 @ 16 Feb 2016, 22:57 hat geschrieben: Statt eine Fahrwegprüfung durchzuführen, bei der wieder das grüne Signal in Kolbermoor aufgefallen wäre, wurde im Glauben, es handle sich um eine Siganalstörung, das Zs1 in Bad Aibling.
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Basierend auf welcher Regel in der 408 wäre das zwangsläufig aufgefallen? Ich hätte noch keine gefunden. Zumal die Fahrwegprüfung hier eh nicht das Problem war, sondern die Räumungsprüfung, oder in dem Fall vermutlich eher die Blockabschnittsprüfung. Bei keinem von beidem finde ich eine Regel, die die Prüfung des Signals in Gegenrichtung verlangt.218 466-1 @ 16 Feb 2016, 22:57 hat geschrieben: [*]Statt eine Fahrwegprüfung durchzuführen, bei der wieder das grüne Signal in Kolbermoor aufgefallen wäre
Und das Zugmeldebuch hilft auch nicht weiter, da für diesen Abschnitt keine Zugmeldungen vorgesehen sind (wegen Fernstellbereich).
Wir wissen nicht was passiert ist und wo die Fehlerursache genau lag. Nach dem, was ich bisher in den Vorschriften nachgelesen habe, würden mir aber durchaus Szenarien einfallen, die nicht auf dem sehr platten "hat halt keine Räumungsprüfung gemacht" basieren, sondern auf Fehlermöglichkeiten an die man nicht unbedingt im ersten Moment denkt und damit für mich deutlich nachvollziehbarer wären - kann aber auch sein dass ich da etwas übersehen habe.
Also wenn schon Spekulationen, dann doch bitte nicht so plakativ...
Warum soll das nicht gehen, wenn die Rotausleuchtung weg ist?[*]Als der FdL Einfahrt in Kolbermoor für M 79505 stellen will und dies auch nicht geht, bemerkt er die fehlende Rotausleuchtung des abgefahrenen M 79506 und setzt den Nothaltauftrag ab, den die Tf aber schon nichtmehr hören.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Das Asig wurde jedenfalls übersehen.ropix @ 17 Feb 2016, 00:11 hat geschrieben: Fahrwegprüfung? Für die Fahrt braucht er eine Blockprüfung und die gelingt wahrscheinlich sogar weil der Gegenzug noch nicht in den Block hineingefahren war.
Das ist der Unsinn mit der fehlenden Erlaubnis. Sonst wäre hier klar ersichtlich gewesen, dass es an der zu früh gestellten Ausfahrt in Kolbermoor lag.
Eingleisige Strecken bei Fernstellbetrieb ohne Eraubnis, besonders bei Blocksignalen in der Mitte, sind einfach zu gefährlich.
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Wie gesagt, soweit ich die Vorschriften durchblicke ist das auch nicht gefordert.218 466-1 @ 17 Feb 2016, 01:22 hat geschrieben: Das Asig wurde jedenfalls übersehen.
Auch das Überprüfen der Erlaubnis ist meines Wissens nach nicht gefordert - was auch witzlos wäre, weil im Störfall (dann wenns interessant wird) hilft die Erlaubnis auch nicht wirklich weiter.Das ist der Unsinn mit der fehlenden Erlaubnis. Sonst wäre hier klar ersichtlich gewesen, dass es an der zu früh gestellten Ausfahrt in Kolbermoor lag.
Der Gegenfahrschutz liegt eigentlich in der Zugmeldung - die hier aber nicht erfolgt, weil ein Fdl für beide Nachbarstellwerke zuständig ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Wenn das stimmt, wäre es ja garnicht 100% die Schuld des FdL, sondern vielmehr eine gravierende Sicherheitslücke in der Vorschrift.Boris Merath @ 17 Feb 2016, 01:54 hat geschrieben: Wie gesagt, soweit ich die Vorschriften durchblicke ist das auch nicht gefordert.
Dann wäre es ja völlig legetim, zwei Züge aus beiden Richtungen gleichzeitig loszuschicken und da die Ausfahrt für den zweiten Zug nicht geht, Zs1 zu stellen, solange die Strecke (Räumungsprüfung ohne Beachtung der Asig im anderen Bahnhof) durch den ersten Zug noch nicht besetzt ist. :wacko:
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Das ist ein Punkt, den ich kritisch sehe. Besonders nach den Aussagen der Staatsanwaltschaft, in der PK, zu den Uhrzeiten:218 466-1 @ 16 Feb 2016 @ 22:57 hat geschrieben:M 79506 fährt pünktlich in Kolbermoor ab, wenige Sekunden bevor der verspätete M 79505 das Blocksignal am HP Kurpark mit Zs1 passiert, was das Asig in Kolbermoor auf Hp0 gesetzt hätte.
https://www.youtube.com/watch?v=KK9CILuqcBM(ca. ab 18:00)
Ist M 79506, aus Sicht des FDL, womöglich verfrüht abgefahren?
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Aus Sicht des FdL letztendlich ja, aber dennoch offenbar regulär mit Hp1.Basti @ 17 Feb 2016, 03:20 hat geschrieben:Ist M 79506, aus Sicht des FDL, womöglich verfrüht abgefahren?
Warum das zuvor wohl lange vor der planmäßigen Abfahrt gestellt wurde und die planmäßige Kreuzung zunächst nicht berücksichtigt wurde (Gewohnheit, da selten Kreuzungen in Kolbermoor stattfinden? evtl. Selbststellbetrieb vorhanden und nicht deaktiviert?) ist unklar.
Als er's dann gemerkt hat, dass im Bf kein Zug mehr steht, hat der FdL vlt. sogar gedacht, dieser Tf sei einfach bei Rot losgefahren. Die zuvor gestellte Ausfahrt war ihm während des ganzen Vorgangs dann nicht mehr im Kopf.
Es war auch eine Frage von Sekunden, die den Unfall evtl. noch verhindert hätten, denn wäre M 79505 nur kurz vorher am Kurpark über das Bk-Signal losgefahren, wäre das Asig in Kolbermoor für M 79506 wegen der Rotausleuchtung wohl wieder auf Halt gefallen.
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Naja, ein Blick (20 Sekunden) in den Fahrplan und siehe da - morgends findet laufend eine Kreuzung in Kolbermoor statt, erst am Nachmittag verschiebt diese sich nach Bad Aibling.218 466-1 @ 17 Feb 2016, 05:36 hat geschrieben: Gewohnheit, da selten Kreuzungen in Kolbermoor stattfinden? evtl. Selbststellbetrieb vorhanden und nicht deaktiviert?
Selbssteller auf eingleisigen Strecken in Deutschland - dürften sehr sehr sehr sehr sehr sehr selten sein. Wenn dann Zuglenkung, die hat man hier aber nicht - schon allein aus dem Grund dass dem FDL nicht total fad wird, wärend bei Umleiterverkehr eh mit der aktuellen Situation gefahren werden muss.
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im Normalfall schon. Im speziellen halt nur an der Stellwerksgrenze und nicht zwischen den drei Bahnhöfen des Stellwerks Bad Aibling. Der hätte hier aber eh nur informativen Charakter.eskannnureinengeben @ 17 Feb 2016, 10:45 hat geschrieben: Frage aus Österreich: Gibt es bei Euch keinen Blockpfeil zur Gegenzugsicherung?
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Also das dürfte bei uns ein bisschen anders sein. Ich arbeite auch in einer BFS und wir haben zwischen allen ferngesteuerten Betriebsstellen Blockpfeile, die ich schon bewusst und zählwerkspflichtig überbrücken müsste um ein Grünlicht entgegen der Pfeilrichtung zustande zu bringen. Oder da wo es diese Blocküberbrückung nicht gibt müsste ich mit Ersatzsignal einschalten um gegen den Pfeil zu fahren. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen dass es einem Fdl auf einer eingleisigen Strecke versehentlich passiert die Gegenzugsicherung zu überprüfen bevor er Ersatzsignal einschaltet. Vielleicht in Kombination mit einer technischen Unzulänglichkeit, so wie es in Penzing passiert ist...
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Frage eines interessierten Laien:
Gibt es - gerade an eingleisigen Strecken mt ja immer (systembedingten) Kollisionspotenzial tatsächlich keine grundsätzliche Kommunikation Tf_A <> Fahrdienstleiter <> Tf_B (zumindest bei Abfahrt der Züge)?!
Und "Funklöcher" würde ich nicht gelten lassen - dagegen könnte _man_ etwas tun...
DAS erschiene mir DEUTLICH sinnvoller (und einfacher/preiswerter) als die gestern im TV gesehene mögliche Ausrüstung der Züge mit "Kollisionswarnsystemen" - wieder etwas, wobei auf Technik gesetzt wird.
Gibt es - gerade an eingleisigen Strecken mt ja immer (systembedingten) Kollisionspotenzial tatsächlich keine grundsätzliche Kommunikation Tf_A <> Fahrdienstleiter <> Tf_B (zumindest bei Abfahrt der Züge)?!
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Österreich ist mit Deutschland da leider eh nicht vergleichbar.
Grob gesagt: Blocküberbrückung gibt's bei uns eh nicht, wenn ein Signal grün ist dann ist wirklich alles korrekt (höchstens Achszählergrundstellung kann vorher erfolgt sein)
Gegenzugsicherung - naja, man darf in Deutschland keine Züge zusammenstoßen. Wirklich zu prüfen dass kein Zug entgegenkommt scheint in Deutschland im Moment nicht vorgeschrieben zu sein. Dass das Ersatzsignal nicht bedient werden darf ergibt sich aus
Für die Blockabschnittsprüfung reicht aus dass das Zielsignal auf Halt steht, der Zugfolgeabschnitt frei ist (beides dürfte in Aibling vorgelegen haben) und der Ausfahrsperrenmelder nicht leuchtet. Den gibt's gar nicht. Und kein Blockabschnitt darf festgelegt sein. Das war er vermutlich auch nicht. (aus 408.0244)
Aber das ist jetzt reine Spekulation. Die Staatanwaltschaft will ja in den nächsten Wochen prüfen was der FDL genau gemacht hat, wäre erstmal die Frage ob das Wort Blockabschnittsprüfung dabei überhaupt vorkommt.
Grob gesagt: Blocküberbrückung gibt's bei uns eh nicht, wenn ein Signal grün ist dann ist wirklich alles korrekt (höchstens Achszählergrundstellung kann vorher erfolgt sein)
Gegenzugsicherung - naja, man darf in Deutschland keine Züge zusammenstoßen. Wirklich zu prüfen dass kein Zug entgegenkommt scheint in Deutschland im Moment nicht vorgeschrieben zu sein. Dass das Ersatzsignal nicht bedient werden darf ergibt sich aus
408.0455. Dann steht durchaus noch drin wie zu verfahren ist wenn keine Erlaubnis vorhanden ist und was mit dem Nachbarfahrdienstleiter alles zu vereinbaren ist. Nur den gibt es hier ja gar nicht.Fahrten, die sich nach den Verschlussunterlagen ausschließen, dürfen Sie auf
Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8, Sh 1, Ts 3, Befehl oder mündlichen Auftrag nicht gleichzeitig zulassen.
Für die Blockabschnittsprüfung reicht aus dass das Zielsignal auf Halt steht, der Zugfolgeabschnitt frei ist (beides dürfte in Aibling vorgelegen haben) und der Ausfahrsperrenmelder nicht leuchtet. Den gibt's gar nicht. Und kein Blockabschnitt darf festgelegt sein. Das war er vermutlich auch nicht. (aus 408.0244)
Aber das ist jetzt reine Spekulation. Die Staatanwaltschaft will ja in den nächsten Wochen prüfen was der FDL genau gemacht hat, wäre erstmal die Frage ob das Wort Blockabschnittsprüfung dabei überhaupt vorkommt.
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Normalerweise nicht. Und erstmal scheint da auch nix widersprüchliches zu sein. Der eine hat ja vermutlich schon Durchfahrt bekommen, ein Anzeichen dass der Gegenzug mal wieder so viel Verspätung hat dass sich Kreuzungsverlegung ausgeht. Der andere fährt fahrplanmäßig auf eine "gestörte" Strecke. Vermutlich werden sich beide beeilt haben um dem jeweils anderen nicht noch mehr Verspätung aufzubrummen.Portugal_Fan @ 17 Feb 2016, 11:17 hat geschrieben:Frage eines interessierten Laien:
Gibt es - gerade an eingleisigen Strecken mt ja immer (systembedingten) Kollisionspotenzial tatsächlich keine grundsätzliche Kommunikation Tf_A <> Fahrdienstleiter <> Tf_B (zumindest bei Abfahrt der Züge)?!
Zumal diese Technik Funkempfang vorraussetzt.Und "Funklöcher" würde ich nicht gelten lassen - dagegen könnte _man_ etwas tun...
DAS erschiene mir DEUTLICH sinnvoller (und einfacher/preiswerter) als die gestern im TV gesehene mögliche Ausrüstung der Züge mit "Kollisionswarnsystemen" - wieder etwas, wobei auf Technik gesetzt wird.
Ja mei, lückenlose Ausleuchtung mit Handynetz kostet halt Geld... Und wie viel Zeit vergeht eigentlich zwischen drücken der Notruftaste und dem Empfang des Notrufs auf den Zügen?
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Also bei uns gibt es ganz klar geregelte Vorgangsweisen wenn ich auf einem Ausfahrsignal keinen Freibegriff zusammenbringe, und ich nehme mal an dass sich die deutschen Vorschriften da nicht viel unterscheiden werden. Es muss sofort ein fernmündliches Zugmeldeverfahren eingeführt werden, welches eine Folge und Gegenzugsicherung beinhaltet - da sind sogar vorgeschriebene Wortlaute im Spiel. Das ändert auch nix wenn ich selber mein eigener Nachbar FDL bin, da muss das Ganze quasi als Selbstgespräch im Kopf stattfinden. Das ist Grundhandwerkszeug eines jeden FDL, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kollege das einfach ignoriert hat. Ist eigentlich das Streckengleis dort mit Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet, oder verschwinden die Züge einfach sobald sie den jeweiligen Bahnhof verlassen haben?
Bei dem Unfall voriges Jahr in Wien zwischen Penzing und Hütteldorf jedenfalls, wo auch zwei Schnellbahnen auf einem eingleisigen Abschnitt frontal kollidiert sind, wars wie immer eine Verkettung unglücklicher Umstände, obwohl man natürlich schlussendlich auch hier den FDL als Schuldigen auserkoren hat, weil er schon einen Fehler gemacht hat, aber nicht einen so gravierenden wie das Zugmeldeverfahren nicht abzuwickeln.
Bei dem Unfall voriges Jahr in Wien zwischen Penzing und Hütteldorf jedenfalls, wo auch zwei Schnellbahnen auf einem eingleisigen Abschnitt frontal kollidiert sind, wars wie immer eine Verkettung unglücklicher Umstände, obwohl man natürlich schlussendlich auch hier den FDL als Schuldigen auserkoren hat, weil er schon einen Fehler gemacht hat, aber nicht einen so gravierenden wie das Zugmeldeverfahren nicht abzuwickeln.
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Ja und auf den Notruf will ich auch noch eingehen. Soweit ich weiß wird auch in Deutschland ein System ähnlich unserem GSMR verwendet. Der Aufbau eines Notrufs in diesem System dauert bei uns gut 30 Sekunden, was viel zu lange ist. In meinem Stellbereich ginge sich bei keiner einzigen Eisebahnkreuzung ein Nothalt aus wenn die Anlage gestört ist.
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Naja, natürlich hat der FDL irgendwas falsch gemacht wenn zwei Züge zusammengestoßen sind und man den Lokführern kein Fehlverhalten und der Technik einwandfreies Funktionieren bescheinigt. Was und warum genau steht eventuell im Unfallbericht der Untersuchungsbehörde, nachdem denen ja auch detailliert das Verhalten des FDL vorliegt.
Das vorgeschriebener Wortlaut im Spiel ist muss in D gar nicht erwähnt werden - bei uns gibt es eh nur vorgeschrieben Wortlaut. Das Selbstgespräch kann aber immer schiefgehen weil das ja niemand kontrolliert.
Der Stellbereich ist durchgehend freigemeldet, lediglich obs die Problematik keine getrennte Freimeldung zwischen Esig und Halt für Rangierfahrten-Tafel gibt weiß ich nicht (davon kann Österreich ja ein ziemlich langes Lied singen)
GSM-R ist in D und AT das gleiche System. Nun ja, 30 Sekunden scheinen mir etwas lang, aber nehmen wir mal 30 Sekunden - bei zwei mal 60 Stundenkilometer kommen die Züge sich da einen guten Kilometer näher. Hoffentlich gibt die EUB auch bekannt wie viel Zeit vor dem Zusammenstoß der Notruf abgesetzt wurde. Wenns 20 Sekunden waren wären die Züge zwar kollidiert, aber das Ausmaß wäre wohl bei weitem nicht so groß gewesen. (Und ja, auch in D gibt's eine Zeitverzögerung beim Aufbauen des Notrufs, aber das ist ja alles kein Problem, so viel Zeit muss sein)
Das vorgeschriebener Wortlaut im Spiel ist muss in D gar nicht erwähnt werden - bei uns gibt es eh nur vorgeschrieben Wortlaut. Das Selbstgespräch kann aber immer schiefgehen weil das ja niemand kontrolliert.
Der Stellbereich ist durchgehend freigemeldet, lediglich obs die Problematik keine getrennte Freimeldung zwischen Esig und Halt für Rangierfahrten-Tafel gibt weiß ich nicht (davon kann Österreich ja ein ziemlich langes Lied singen)
GSM-R ist in D und AT das gleiche System. Nun ja, 30 Sekunden scheinen mir etwas lang, aber nehmen wir mal 30 Sekunden - bei zwei mal 60 Stundenkilometer kommen die Züge sich da einen guten Kilometer näher. Hoffentlich gibt die EUB auch bekannt wie viel Zeit vor dem Zusammenstoß der Notruf abgesetzt wurde. Wenns 20 Sekunden waren wären die Züge zwar kollidiert, aber das Ausmaß wäre wohl bei weitem nicht so groß gewesen. (Und ja, auch in D gibt's eine Zeitverzögerung beim Aufbauen des Notrufs, aber das ist ja alles kein Problem, so viel Zeit muss sein)
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Aber den entscheidenden informativen Charakter, denn wenn schon die freie Ausfahrt übersehen wurde, dann wäre doch wenigstens der Pfeil aufgefallen und dass man den nicht umstellen kann, weil schon in einer Richtung eine Fahrstraße eingestellt war.ropix @ 17 Feb 2016, 10:50 hat geschrieben:im Normalfall schon. Im speziellen halt nur an der Stellwerksgrenze und nicht zwischen den drei Bahnhöfen des Stellwerks Bad Aibling. Der hätte hier aber eh nur informativen Charakter.
Doch, ein Blockabscnitt musste eigentlich festgelegt sein, da in Kolbermoor wie erwähnt regulär Hp1 Richtung Bad Aibling gestellt war für M 79506.ropix @ 17 Feb 2016, 11:33 hat geschrieben:Für die Blockabschnittsprüfung reicht aus dass das Zielsignal auf Halt steht, der Zugfolgeabschnitt frei ist (beides dürfte in Aibling vorgelegen haben) und der Ausfahrsperrenmelder nicht leuchtet. Den gibt's gar nicht. Und kein Blockabschnitt darf festgelegt sein. Das war er vermutlich auch nicht.
Die Fahrstraße von Bf Kolbermoor bis zum Blocksignal 314 war der entscheidende Punkt, den der FdL übersehen hat.
An dieser Theorie habe ich nach aktuellem Stand keine Zweifel.
Das war der Grund, warum in der Gegenrichtung keine Ausfahrt in Bad Aibling für M 79505 gestelt werden konnte und der FdL von einer Signalstörung ausging - und Zs1 gedrückt hat.
Es reicht nicht, nur eine Räumungsprüfung durchzuführen (M 79506 stand trotz Ausfahrt noch im Bf Kolbermoor um die planmäßige Abfahrtzeit abzuwarten).
Als 79506 in Kolbermoor mit Hp1 losfuhr war für M 79505 Zs1 am Signal 313 am Kurpark schon gestellt - mit den bekannten Folgen.
Ich finde also ganz klar: Sowohl die fehlende Erlaubnis, als auch (falls es stimmt) dass Fahrstraßen der Gegenrichtung nicht geprüft werden müssen, sind zwei Sicherheitsrisiken, die umgehend beseitigt werden sollten!
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Wäre es denn denkbar, dass die Blocksignale am Kurpark gar nicht in die Fahrstraßenlogik integriert sind? D.h., dass das Sbk 313 einfach auf Hp1 schaltet, wenn der Bahnübergang am Kurpark geschlossen ist und der Block dahinter frei ist? Es genügt doch eigentlich, wenn man die Fahrstraße zwischen Aibling Bf. und Kolbermoor nur in eine Richtung stellen kann. Ist das insbesondere denkbar, wenn man bedenkt, dass der Haltepunkt Aib.-Kurpark erst vor ein paar Jahren gebaut wurde? (Was waren dort vorher für Signale?)
Das würde das Verhalten des Fdl. viel verständlicher machen. Es wäre dann nämlich folgender Ablauf denkbar (auch das ist Spekulation!):
Das würde das Verhalten des Fdl. viel verständlicher machen. Es wäre dann nämlich folgender Ablauf denkbar (auch das ist Spekulation!):
- Zug '05 (Holzkirchen–Rosenheim) hat Verspätung, deshalb wird die Fahrstraße zunächst für '06 (Rosenheim–Holzkirchen) von Kolbermoor nach Aib. Bf. gestellt, um die Kreuzung nach Bad Aibling zu verlegen.
- Jetzt ist Zug '05 aber in Aib. Bf. abfahrbereit, bevor '06 planmäßig aus Kolbermoor abfahren soll. Der Fdl. entscheidet sich, die Kreuzung doch in Kolbermoor zu belassen. Weil '06 eh noch ein paar Minuten in Kolbermoor stehen soll, '05 aber nicht noch mehr Verspätung sammeln soll, entscheidet sich der Fdl., erst '05 mit Zs1 nach Aib.-Kurpark vor zu lassen, und erst dann '06 die Aufhebung der Fahrstraße anzukündigen.
- '05 erreicht den Einschaltkontakt für den Bahnübergang am Kurpark, der Bahnübergang schließt. Kurz darauf hält '05 am Kurpark.
- Zug '06 fährt etwas vor der Zeit in Kolbermoor ab.
- Sbk. 313 geht inzwischen auf Hp1, weil der Bahnübergang zu ist und der Block noch frei ist ('06 hat den Achszähler noch nicht erreicht).
- '05 fährt mit Hp1 in Aib.-Kurpark ab.
- Als der erste der beiden Züge den Achszähler erreicht, sind beide schon mit Hp1 am Signal vorbei.
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Das wäre ja ein seltendämliches Verhalten. Warum denn nicht Fahrstraße zurücknehmen und dann dem 05 ganz regulär Hp1 statt Zs1 stellen? Das ist sehr unwahrscheinlich, dass es so war.3247 @ 18 Feb 2016, 01:48 hat geschrieben:[*](...) entscheidet sich der Fdl., erst '05 mit Zs1 nach Aib.-Kurpark vor zu lassen, und erst dann '06 die Aufhebung der Fahrstraße anzukündigen.
Dann hätten beide Züge exakt zur selben Sekunde die Signale passieren müssen.3247 @ 18 Feb 2016, 01:48 hat geschrieben:[*]Als der erste der beiden Züge den Achszähler erreicht, sind beide schon mit Hp1 am Signal vorbei.
Dass zwei Hp1 gegeneinander stehen können halte ich trotz fehlendem Fahrstraßenausschluss bzw. Erlaubnis auch bei Blocksignal für ausgeschlossen.
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So isses in Österreich sowieso schon - da wird auch mit mehr als 100 nachgeschoben.Martin H. @ 16 Feb 2016, 13:04 hat geschrieben: Dann macht man sie über den Hauptschalter ganz aus.
Auch bei Loks, die das Fbrv nicht über den Richtungsschalter aufsperren, muss oft zumindest kurz aufgesperrt werden, weil sonst 1. die direkte Bremse nicht gelöst werden kann und 2. eine Traktionssperre besteht. Wenn man erst auf den Zugschluss fährt ist das ja kein Problem, bei einem Richtungswechsel (Zuglok wird zur Schiebelok) oder falls die Lok geschleppt mitlief nervts dann doch bissl.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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