Zugunglück bei Bad Aibling 09.02.2016
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- Haudegen
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Diese Äußerung ist wirklich unterste Schublade. Sie wird auch dem sachlichen Verlauf des Threads in keinster Weise gerecht.Lazarus @ 20 Feb 2016, 23:32 hat geschrieben:na klar, am Besten lassen wir auch gleich noch als FDL weiterarbeiten. Ist ja nichts passiert.......
Wobei zutrauen würde ich das der DB durchaus.
1. Wird der FDL, unabhängig vom Urteil, dies selbst nicht wollen.
2. Entscheidet nicht die DB, sondern ein Gericht über die Strafe. Einer Weiterbeschäftigung an anderer Stelle steht nichts entgegen.
3. hat er zwar einen Fehler gemacht, aber hierfür haftet in diesem Falle der Arbeitgeber.
Den Ermittlungsbehörden gehört m.E. ein großes Kompliment, wie sie mit allen Beteiligten, mit ihren Äußerungen gegenüber Presse und Öffentlichkeit jederzeit professionell umgegangen sind.
Ich möchte mit vielen FDL nicht tauschen, die wieder einmal drastisch vor Augen geführt bekamen, wie sich kleinste Fehlentscheidungen auswirken können. Wie oft hat von ihnen schon jemand geschwankt, ob er aufgrund einer Indisposition lieber zu Hause bleibt oder trotzdem zur Arbeit geht.
Viele Grüße,
Fritz
[font=Arial]Meine Vorbildfotos unter [/font]Meine Eisenbahnfotos
Solche Aussagen zeugen vor allem von vollkommen fehlendem Wissen darüber, wie und aus welchen Gründen in bisherigen vergleichbaren Unfällen (die es ja leider immer weider gegeben hat) beurteilt und verurteilt und mit dem dann als schuldig Befundenen umgegangen wird. Gottseidank haben wir da ein ziemlich vernünftiges und nachvollziehbares Rechtssystem.Lazarus @ 20 Feb 2016, 23:32 hat geschrieben: na klar, am Besten lassen wir auch gleich noch als FDL weiterarbeiten. Ist ja nichts passiert.......
Wobei zutrauen würde ich das der DB durchaus.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
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Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber in Österreich wurden bis, ich glaube 1994, die Bediensteten nachdem alle Prüfungen abgelegt waren definitiv gestellt, soll heißen unkündbar. Was in den Medien als Privileg dargestellt wird halte ich auch aus Sicherheitsgründen für durchaus sinnvoll, da haben sich die Leute schon etwas gedacht als diese Dienstverträge gemacht wurden. Von den Fdl die Altverträge haben, so wie ich auch, wird keiner indisponiert arbeiten gehen. Die mit neuen Verträgen eher schon, einfach weil sie so wie andere Angst um ihren Job haben müssen. Das betrifft aber nicht nur die Eisenbahn. Ich persönlich würde mich im Zug oder auch Flugzeug sicherer fühlen, könnte ich sicher sein dass alle Beteiligten im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte sind.
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Diese Sicherheit wird es nie geben. vor allem kann man in Großbetrieben, sei es Busunternehmen, Bahn usw. mit so vielen Einsatzstellen, wo die Arbeitnehmer direkt an die Arbeitsstelle kommen und evtl. mehrere Stunden alleine sind, nicht jedesmal eine "Zugangskontrolle" durchführen. Die Beurteilung, ob jemand imstande ist, seine Aufgaben in der momentanen Verfassung zu erfüllen, wird immer in der Verantwortung jedes Einzelnen verbleiben müssen.eskannnureinengeben @ 21 Feb 2016, 11:13 hat geschrieben:könnte ich sicher sein dass alle Beteiligten im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte sind.
Gesundheitliche, psychische, familiäre und andere Probleme sind ein Restrisiko, das auch durch stichprobenartige Überprüfungen oder Vorschriften nie ganz auszuschließen ist.
Viele Grüße,
Fritz
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Momentan gibt's den Fall der Geister S-Bahn aus BaWü
da meint man jetzt auch der Lokführer wäre nicht im Besitz aller Kräfte gewesen.
http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregi...rid,170720.html
und das nur um davon abzulenken dass man mit so einer Notbremsüberbrückung eigentlich keinen Meter fahren dürfen sollte.
da meint man jetzt auch der Lokführer wäre nicht im Besitz aller Kräfte gewesen.
http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregi...rid,170720.html
und das nur um davon abzulenken dass man mit so einer Notbremsüberbrückung eigentlich keinen Meter fahren dürfen sollte.
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Das ist ja die nächste Fehlentwicklung, dass man das Rentenalter, auch in sicherheitsrelevanten Berufen, immer weiter hinaufsetzt ohne zu berücksichtigen dass die wenigsten mit steigendem Alter gesünder werden. Und um noch eins draufzusetzen wird man für seine gesundheitlich Probleme dann auch noch bestraft. Gerade die Bahn hat enormen Aufholbedarf wenns darum geht dass man ältere Mitarbeiter, die vor ein paar Jahren noch längst in Rente wären, aus operativen Bereichen quasi in die zweite Reihe versetzt....
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Routine entsteht gerade dadurch, dass man etwas schon lange macht.eskannnureinengeben @ 20 Feb 2016, 23:12 hat geschrieben:Da erscheinen mir die letzten 3 Gründe noch am plausibelsten. Wenn du den Job schon so lange machst bist du normalerweise abgeklärt genug sich durch die ersten drei Dinge nicht mehr rausbringen zu lassen, sonst wärst du gar nicht erst so lange dabei geblieben.
Selbst wenn er freigesprochen werden würde, kann der sicher sein Leben nicht mehr weiterleben als sei nix passiert. Die 11 Todesopfer die sein Fehler gefordert hat, dürften genügend an seinem Gewissen nagen.Lazarus @ 20 Feb 2016, 23:19 hat geschrieben:Ansonsten hilft es den Opfern durchaus, wenn die sehen, er kann nicht einfach weiterleben, als wenn nichts passiert ist.
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Das sollte er auch sein. Immerhin reden wir hier von fahrlässiger Tötung in 11 Fällen und die Angehörigen der Opfer sind auch am Boden zerstört.DSG Speisewagen @ 21 Feb 2016, 02:04 hat geschrieben: Der Fdl kann einem leid tun, der ist wohl wahrlich am Boden zerstört.
Man muss nicht extra drauf herumreiten und irgendwelche Mindeststrafen fordern, oder ihm die Pest an den Hals wünschen, aber Mitleid mit dem FdL ist genauso unangebracht, auch wenn manche mit Eisenbahner Loyalität zeigen wollen.
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Scheinbar bist du genauso herzlos wie L. (und weil du dann wieder darauf herumreiten kannst: es ist geschmacklos!)218 466-1 @ 21 Feb 2016, 20:56 hat geschrieben: Das sollte er auch sein. Immerhin reden wir hier von fahrlässiger Tötung in 11 Fällen und die Angehörigen der Opfer sind auch am Boden zerstört.
Man muss nicht extra drauf herumreiten und irgendwelche Mindeststrafen fordern, oder ihm die Pest an den Hals wünschen, aber Mitleid mit dem FdL ist genauso unangebracht, auch wenn manche mit Eisenbahner Loyalität zeigen wollen.
Nur weil der Fdl einen riesigen Fehler gemacht hat soll man kein Mitleid haben? Nochmal, Fehler sind menschlich und kein Mensch auf dieser Welt kann behaupten dass ihm das nicht passieren hätte können, so traurig das ist.
Natürlich sind die Angehörigen der Opfer am Boden zerstört und sie sind echt nicht zu beneiden, aber der Fdl genausowenig und warum da manche unterscheiden müssen verstehe ich nicht. Das hat mit der Loyalität wenig zu tun, das findet jeder Mensch mit Gewissen und Verständnis hier auch so. Nur dieser L. und du, was wieder mal beweist, es gibt eben auch genug herzlose Frauen.
Auch bringt Rache nichts, das gehört nicht zu einer hochentwickelten Zivilisation und macht die Menschen nicht wieder lebendig. Es ist eben mitnichten so dass die Angehörigen den Fdl ins Gefängnis wünschen und es ihnen dann besser geht, wie L. das behauptet.
Warum ist also kein Mitleid angebracht? Ich möchte dich sehen wenn du in dieser Situation wärst, einen schrecklichen Fehler gemacht hättest und dann allen egal wäre wie es dir geht und solche Pfosten wie L. auch noch eine Haftstrafe fordern. Wir reden hier ja nicht von absichtlichen Taten und auch du 218 bist nicht fehlerfrei und daher haltet euch mit solchen Äußerungen einfach zurück mit denen ihr scheinbar beweisen wollt dass ihr herzlose Menschen seid.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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Da ist es wieder yayDSG Speisewagen @ 21 Feb 2016, 21:24 hat geschrieben:geschmacklos!


Die Angehörigen sind unverschuldet wegen dem FdL in diese Situation gekommen. Der FdL hat sich selbst in die Situation gebracht. Ich finde, dass kann und muss man sehr wohl unterscheiden.DSG Speisewagen @ 21 Feb 2016, 21:24 hat geschrieben:Nur weil der Fdl einen riesigen Fehler gemacht hat soll man kein Mitleid haben? (...)
Natürlich sind die Angehörigen der Opfer am Boden zerstört und sie sind echt nicht zu beneiden, aber der Fdl genausowenig und warum da manche unterscheiden müssen verstehe ich nicht.
Aus Respekt vor den Angehöringen und der Opfer ist Mitleid für den FdL m.M. unangebracht. Dazu stehe ich.DSG Speisewagen @ 21 Feb 2016, 21:24 hat geschrieben:Warum ist also kein Mitleid angebracht?
Überhaupt: Personen, die in so einer Situation sind, und sich selbst am meisten beschuldigen, wollen auch kein Mitleid. Im Gegenteil: Damit schadent man ihnen nur noch mehr. Eine gerechte Strafe hilft sogar, das zu verarbeiten und gibt ihnen das Gefühl zu büßen und erleichtert es teilweise damit umgehen zu können.
Das war auch nach der PK zur Ursache, in einer TV-Sendung so thematisiert worden.
Auch wenn manche meinen "Herzlichkeit" zu zeigen. Mit Mitleid für den Beschuldigten, schadet ihr sowohl den Angehörigen, als auch der Person (in diesem Fall der FdL), die den Fehler begangen hat.
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Sollte ich erwähnen, dass ich euren Disput geschmacklos finde bzw. die innewohnende Aussage, weiter "Triumphe" über den DSG-WR zu feiern? Erstens wärs nicht angebracht, zweitens schlechter Stil und drittens ist immer besoffen zwar auch ein geregeltes Leben, aber kein gutes.218 466-1 @ 21 Feb 2016, 21:52 hat geschrieben: Da ist es wieder yayIch genehmige mir für jedes "geschmacklos" von DSG ein Glas Sekt.
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Dem wiederum schließe ich mich an und bitte alle, es nicht wieder so ausarten zu lassen wie das andere andernorts in einem mittlerweile geschlossenen Thema taten. *mit dem Zaunpfahl wink*
Das hier hilft den Beteiligten und deren Angehörigen nichts, wenn sie es erfahren eher im Gegenteil, und auf ein Gerichtsurteil hat es auch keinen Einfluss.
Das hier hilft den Beteiligten und deren Angehörigen nichts, wenn sie es erfahren eher im Gegenteil, und auf ein Gerichtsurteil hat es auch keinen Einfluss.
Hallo Ich glaube, da hast du es auf den Punkt gebracht: Wohl wenige hier haben schon mal auf einem Bahnhof gearbeitet, wenn sie denn schon mal überhaupt händisch gearbeitet haben. Man bedenke: Ein Bürogummi der einen Fehler macht drückt dann die Löschtaste und alles ist wieder gut. Ein FDL macht einen Fehler und ein Zug zuviel ist auf der Strecke.eskannnureinengeben @ 20 Feb 2016, 22:47 hat geschrieben:Der Ablauf des Ganzen ist mir weitgehend klar, nach wie vor würde mich aber interessieren was den Fdl derart gestresst hat oder abgelenkt hat um einen derart eklatanten Fehler zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Mitarbeiter mit nahezu 20 Jahren Diensterfahrung einen solchen Fehler einfach so macht, wäre er grundsätzlich ein Typ der sich nicht um Vorschriften schert hätte er sich in dem Job nie und nimmer so lange gehalten.
Es ist eine altbekannte Tatsache, dass Menschen in Stresssituationen mitunter einen Tunnelblick haben. Wem noch nie passiert ist, dass er sich auf eine Sache versteift, und das naheliegende übersah, der lügt in meinen Augen.
Mir tut der Mann sehr leid. Denn, das sollen sich die Moralapostel hier mal unter die Nase reiben: Dieser Mann wird nie mehr ruhig schlafen können. Ob Strafe oder nicht, das wird ihn verfolgen.
Wir hier im ruhigen Stübchen haben nun stundenlang Zeit, die Fehler und Entscheidungen dieses Mannes, die er innert kurzer Zeit fällen musste, zu kritisieren. Natürlich immer im Bewusstsein, dass uns das ja nie passieren wird, weil wir ja vielleicht an einer Löschtastentastatur arbeiten.
Ich möchte damit keinesfalls die Toten in irgendeiner Form bagatellisieren.
Aber es wäre an der Zeit, sich zu überlegen, was in Zukunft getan werden müsste um solche Ereignisse zu verhindern.
Technische Möglichkeiten fallen aus. Denn die Technik funktionierte ja, aber sie wurde vom Menschen ausser Betrieb gesetzt werden.
In meinen Augen muss der Mensch gezwungen werden, inne zu halten und etwas zu tun, was ihn ablenkt.
Daher ein Blick über die Grenze:
Die Fahrdienstvorschriften in der Schweiz sehen zwingend Checklisten vor:
2.1.6 Checklisten Fahrdienst
Das Erstellen und Anwenden der Checklisten Fahrdienst ist verbindlich,
– wenn Rangierbewegungen auf die Strecke verkehren oder wenn bei Führerstandsignalisierung Rangierbewegungen am Stellwerk nicht mittels Rangierfahrstrassen gesichert werden
– zur Behebung von Störungen; ausgenommen sind bei Führerstandsignalisierung Zugfahrstrassen in der Betriebsart «OnSight», welche durch den Fahrdienstleiter ohne Umgehung gestörter Elemente eingestellt werden können
– zum Einführen/Aufheben von betrieblichen Sicherheitsmassnahmen
bei Arbeiten im Gleisbereich sowie
– in den zusätzlichen vom Eisenbahnunternehmen vorgeschriebenen
Fällen.
Die Fahrdienstvorschriften bilden die Grundlage für die Erstellung der
Checklisten Fahrdienst.
Diese müssen angewandt werden und zwingen den FDL, die Checklisten abzuarbeiten und verhindern wirkungsvoll, das etwas vergessen geht.
Hier von einem Unbeteiligten beschrieben:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404105
Weiter wird in der Schweiz vorgeschrieben, dass jedes Ersatzsignal, hierzulande Hilfssignal genannt, automatisch Fahrt auf Sicht, bis zum nächsten Hauptsignal heisst:
2.4.3
Hilfssignal und Befehl Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal
Mit dem Hilfssignal bzw. mit dem protokollpflichtigen Befehl Vorbeifahrt
am Halt zeigenden Signal, erteilt der Fahrdienstleiter dem Lokführer
die Zustimmung, am Halt zeigenden Hauptsignal vorbeizufahren.
Das Hilfssignal bzw. der protokollpflichtige Befehl Vorbeifahrt am Halt
zeigenden Signal, erlaubt ebenfalls die Vorbeifahrt an unbeleuchteten und
Halt zeigenden Zwergsignalen.
Bis zum nächsten Hauptsignal ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.
Muss weiter als bis zum nächsten Fahrt zeigenden Hauptsignal mit Fahrt
auf Sicht gefahren werden, ist dies dem Lokführer protokollpflichtig mit
dem Befehl Verminderung der Geschwindigkeit vorzuschreiben.
Am nächsten Hauptsignal ist Halt zu erwarten.
Wird gleichzeitig eine Einfahrt in ein besetztes Gleis vollzogen, entfällt
die Anordnung mit Befehl Einfahrt in ein besetztes Gleis.
Erlischt das Hilfssignal bevor die Zugspitze daran vorbeigefahren ist, hat
der Lokführer den Zug sofort anzuhalten und mit dem Fahrdienstleiter
Kontakt aufzunehmen.
Weiter ist im Kernprozess Störungen festgehalten, dass für jede erste Fahrt über einen gestörten Abschnitt Fahrt auf Sicht gilt:
Geschwindigkeit über den gestörten Abschnitt
Die erste Fahrt hat den gestörten Abschnitt mit Fahrt auf Sicht zu befahren.
Dabei ist die dem Regelbetrieb entsprechende Fahrstrasse mit Fahrt
auf Sicht zu befahren.
Ab der zweiten Fahrt kann der gestörte Abschnitt mit der vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit befahren werden, sofern die entsprechenden
Bedingungen für die Aufhebung der Fahrt auf Sicht erfüllt sind. Können
diese nicht erfüllt werden, hat die Fahrt mit Fahrt auf Sicht zu erfolgen.
Muss ein Zug auf Grund einer Störung mit Fahrt auf Sicht verkehren, hat
der Lokführer die Bahnüberganganlagen im betreffenden Abschnitt als
gestört zu betrachten.
Ich denke mit ähnlichen Bestimmungen wäre der FDL unter Umständen in der Lage gewesen, seinen Fehler zu erkennen.
Gruss Guru
Gruss Guru


Siehe auch menschliche Fehlerwahrscheinlichkeit nach Hinzen (S.49)guru61 @ 22 Feb 2016, 09:21 hat geschrieben:Es ist eine altbekannte Tatsache, dass Menschen in Stresssituationen mitunter einen Tunnelblick haben. Wem noch nie passiert ist, dass er sich auf eine Sache versteift, und das naheliegende übersah, der lügt in meinen Augen.
Da kann ich dir nur zustimmen. Mir tut er auch leid. Ich habe sehr gehofft, dass es ein technischer Defekt war...Mir tut der Mann sehr leid. Denn, das sollen sich die Moralapostel hier mal unter die Nase reiben: Dieser Mann wird nie mehr ruhig schlafen können. Ob Strafe oder nicht, das wird ihn verfolgen.
Warten wir mal ab, ob es nicht auch noch einen technischen Anteil gab. Schließlich ist noch längst nicht abschließend geklärt, was eigentlich genau passiert ist.Aber es wäre an der Zeit, sich zu überlegen, was in Zukunft getan werden müsste um solche Ereignisse zu verhindern.
Technische Möglichkeiten fallen aus. Denn die Technik funktionierte ja, aber sie wurde vom Menschen ausser Betrieb gesetzt werden.
Ob es wirklich so vorteilhaft ist, das Ersatzsignal abzuschaffen und grundsätzlich im Störfall nur noch auf Sicht zu fahren? Das schränkt die Kapazität im Störfall doch extrem ein. Ist aber letztlich eine Philosophiefrage, die in der Schweiz anders als in Deutschland geregelt ist.
"Checklisten" gibt es doch eigentlich schon in Form des Regelwerkes. Dort steht drin, was zu tun ist.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Das Fahren auf Sicht bei Ersatzsignal hätte vielleicht das Unglück auch nicht verhindert. In diesem Fall wäre zwar der Zug aus Holzkirchen auf Sicht gefahren und hätte auch vor einem Hindernis halten können, aber das "Hindernis" ist mit Streckengeschwindigkeit entgegengekommen und hätte nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Einzig die Aufprallgeschwindigkeit wäre niederer gewesen.
ergo: Fahren auf Ersatzsignal macht Sinn bei stehenden Hindernissen, verhindert aber keine Frontalkollision, wenn die Strecke unübersichtlich ist.
ergo: Fahren auf Ersatzsignal macht Sinn bei stehenden Hindernissen, verhindert aber keine Frontalkollision, wenn die Strecke unübersichtlich ist.
Man kann nun spekulieren:eherl2000 @ 22 Feb 2016, 13:18 hat geschrieben: Das Fahren auf Sicht bei Ersatzsignal hätte vielleicht das Unglück auch nicht verhindert. In diesem Fall wäre zwar der Zug aus Holzkirchen auf Sicht gefahren und hätte auch vor einem Hindernis halten können, aber das "Hindernis" ist mit Streckengeschwindigkeit entgegengekommen und hätte nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Einzig die Aufprallgeschwindigkeit wäre niederer gewesen.
ergo: Fahren auf Ersatzsignal macht Sinn bei stehenden Hindernissen, verhindert aber keine Frontalkollision, wenn die Strecke unübersichtlich ist.
Erstens: Fahrt auf Sicht eines Zuges hätte die kinetische Energie bei gleichschweren Zügen um ein Mass, in der Grössenordnung von 40%, reduziert.
Wenn der schwerere Zug noch v-max 40 gehabt hätte, wäre die Einsparung noch grösser gewesen.
Ich hab das hier mal gerechnet:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404302 (wobei ich bei der Formel meine Vorbehalte habe, in meinen Augen sollte noch ein 9.81 rein, aber auch dann sind die Verhältnisse gleich)
Zweitens: Wenn ein Zug Fahrt auf Sicht gehabt hätte, wäre die Kollision an einer andern Stelle erfolgt. Jetzt ist der Unfall an einer Kurve, die um den Berg herumführt geschehen. Auf der einen Seite folgt ein kurzes grades Stück, auf der andern Seite eine Gegenkurve.
Es läge durchaus im Bereich des Möglichen, dass sich die Züge vorher gesehen hätten, und die Kollision gebremst stattgefunden hätte.
Unter Umständen wäre der Holzkirchener Zug sogar beim Kurpark gestanden.
Drittens: Die Checklisten: Wenn Checklisten vorgeschrieben wären, könnte der FDL unter Umständen den fatalen Fehler in seiner Überlegung bemerkt haben.
Leider, oder gottseidank werden wir nie erfahren, wieviele Unfälle Checklisten in der Schweiz verhindert haben. Auf alle Fälle habe ich noch nie Betriebsleute hierzulande gefunden, die nicht mehr haben wollen.
Gruss Guru
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HalloEntenfang @ 22 Feb 2016, 12:15 hat geschrieben: Siehe auch menschliche Fehlerwahrscheinlichkeit nach Hinzen (S.49)
Da kann ich dir nur zustimmen. Mir tut er auch leid. Ich habe sehr gehofft, dass es ein technischer Defekt war...
Ob es wirklich so vorteilhaft ist, das Ersatzsignal abzuschaffen und grundsätzlich im Störfall nur noch auf Sicht zu fahren? Das schränkt die Kapazität im Störfall doch extrem ein. Ist aber letztlich eine Philosophiefrage, die in der Schweiz anders als in Deutschland geregelt ist.
"Checklisten" gibt es doch eigentlich schon in Form des Regelwerkes. Dort steht drin, was zu tun ist.
Ich glaube, und da wird dir jeder zustimmen, der schon in einen Eisenbahnunfall verwickelt war: Die Sicherheit geht vor! Steht auch so in unserm Regelwerk:
Sichern des gestörten Abschnittes
Der gestörte Abschnitt ist ohne Rücksicht auf allfällige Verspätungen je nach Fall vor dem Eingriff in die Sicherungsanlage zu sichern.
Auch bei uns steht alles im Regelwerk. Aber es ist sicher ein Unterschied, ob du eine Checkliste, genau auf das Stellwerk zugeschnitten gezwungenermassen ausfüllen musst, oder dich auf das Reglement verlässt.
Vergessen wir nicht: der FDL war ja der Meinung, dass er alles im Griff hatte. Er war vermutlich einer Fehleinschätzung (nämlich dass was gestört war) unterlegen und hat von dieser Einschätzung her logisch gehandelt.
Nicht umsonst haben mir alte Lokführer jeweils gesagt, wenn du Probleme hast, dann zünde zuerst mal einen Stumpen an.
Gruss Guru
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Ein Fahren auf Sicht hätte das Unglück vermutlich verhindert, da der Zug aus Kolbermoor dann wohl am Blocksignal vor dem Kurpark gestanden wäre und nur der Zug aus Bad Aibling noch auf Sicht gekommen wäre. Allerdings wäre ein Ersatz des Zs1 durch generell Zs7 in der Praxis sehr hinderlich, denn jede Blockstörung würde dann einem Fast-Stillstand gleichkommen, je nach Witterung könnte die Fahrt durch den Tf nämlich komplett abgelehnt werden bzw. nachts ist das Ganze auf max. 15 km/h beschränkt.
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Meine laienhafte Idee wäre eine Rückkehr zum vier-Augen-prinzip, zB so, daß nur eine Person nicht mehr für zwei benachbarte Blöcke verantwortlich ist, und damit eine Zug quasi an sich selbst schicken muss, sondern immer an eine andere Person übergeben, welche diese Übergabe entsprechend bestätigen müsste. Auf diese Weise hätte es eine Person mehr gegeben, welche die Gefahr hätte erkennen, und einschreiten können. Oder ist das zu einfach gedacht, weils dann wieder woanders hapert?
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Da hast du durchaus recht, aber bei der Bahn wird so wie überall eingespart, in erster Linie beim Personal. Das bedeutet dass die Fernsteuerbereiche immer größer werden und die einzelnen Fdl immer mehr Betriebsstellen steuern müssen. Dass Sicherheit an erster Stelle steht ist somit nicht mehr als ein Lippenbekenntnis, an erster Stelle steht in Wirklichkeit immer das Geld
Das stimmt so nicht. Denn der Fortschritt vom Hebelstellwerk zum Gleisbildstellwerk hat nicht nur eine erhebliche Einsparung beim Personal ermöglicht, sondern wegen der Gleisfreimeldeanlage auch die Sicherheit massiv erhöht.eskannnureinengeben @ 22 Feb 2016, 17:22 hat geschrieben: Dass Sicherheit an erster Stelle steht ist somit nicht mehr als ein Lippenbekenntnis, an erster Stelle steht in Wirklichkeit immer das Geld
Mal eine Frage an die Stellwerksexperten: Kann man im ESTW ein Ersatzsignal in ein besetztes Gleis stellen?
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Zwei herzlose Menschen, eine Meinung...Lazarus @ 21 Feb 2016, 21:56 hat geschrieben: Der 218 466-1 mal absolut zustimme.
Mehr muss man dazu nicht mehr sagen, aber ich finde so ein Verhalten einfach traurig...
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Ein Ersatzsignal kann man immer stellen, egal bei welcher Stellwerkstype. Funktioniert wie ein Lichtschalter, egal ob Weichen richtig stehen, das Gleis besetzt ist etc. Das machts ja so gefährlich.
Und ja es ist richtig dass der technische Fortschritt einen Sicherheitsgewinn gebracht hat und man dadurch Personal einsparen konnte. Aber jetzt tendiert es dahin dass man als Fdl systematisch immer mehr überfordert wird so dass dieser Sicherheitsgewinn langsam aber sicher wieder verloren geht... Das Bfz Konzept halte ich dahingehend für eine Katastrophe, in Österreich zumindest.
Und ja es ist richtig dass der technische Fortschritt einen Sicherheitsgewinn gebracht hat und man dadurch Personal einsparen konnte. Aber jetzt tendiert es dahin dass man als Fdl systematisch immer mehr überfordert wird so dass dieser Sicherheitsgewinn langsam aber sicher wieder verloren geht... Das Bfz Konzept halte ich dahingehend für eine Katastrophe, in Österreich zumindest.
Sorry, aber wenn ich mit jemand Mitleid habe, dann mit den Opfern und deren Anghörigen. Aber sicher nicht mit dem FDL. Der wird sich hoffentlich bald dort wiederfinden, wo er hingehört, nämlich vor den Richter. Dafür werden schon die beteilligten Versicherungen sorgen, weil die haben ein Interesse daran, dass das lückenlos aufgeklärt wird. Weil davon wird vermutlich abhängen, was sie letzendlich zu begleichen haben.DSG Speisewagen @ 22 Feb 2016, 19:07 hat geschrieben: Zwei herzlose Menschen, eine Meinung...
Mehr muss man dazu nicht mehr sagen, aber ich finde so ein Verhalten einfach traurig...
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Bitte hör so zu schreiben auf - Du hast noch kaum Ahnung, wer da woran wieso Interesse hat. Lies einmal ein paar Bereichte von vergleichbaren Unfällen in der Vergangenheit (Unfallanalyse, Gerichtsverfahren, Urteil, Versicherungen), bevor Du hier so zufällige Wortspenden abgibst ...
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