Tempolimit auf Straße und Schiene
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Und wie klar. Dir kommt gar nicht in den Sinn, mal eben für 5 Sekunden den Bleifuss zu lupfen(ich Rede nicht mal von aktiv Bremsen, es reicht wirklich, einfach den Fuss vom Gas zu nehmen!), was ebenso ausreichen würde, um ein auflaufen des rasers auf den normalen zu verhindern. Grüße Raserei für uberschwere Bleifüße, denen sich alles andere unterzuordnen hat. Nur: so funktioniert es nun mal nicht.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Weil er es eben nicht ist. Der Raser rast geduldeter Weise in gefährlich hohem Tempo, und hat eine entsprechend erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Ein Überholvorgang beginnt bei unterschreiten des Mindestabstandes - halber Tacho. sprich, so lange der Raser noch 70 Meter oder mehr weg ist, ist nix mit Vorfahrt für den Raser. Wenns kracht hat der Raser ganz automatisch mindestens Teilschuld, einzig und allein schon wegen dessen Raserei. Es ist nicht das Problem des Normalbürgers, daß es klein-Schumis gibt, welche diesen Sicherheitsabstand binnen 2 oder 3 Sekunden auf Null zusammen fahren können - und es geradezu zwangahaft, und bewusster, gezielter Mißachtung der STVO sowie jeglichen Gefühls von Rücksicht, Anstand und Vernunft auch bisweilen darauf anlegen.
So viel Starrsinn schreit geradezu dann eben doch nach einem generellen Tempolimit. Da würde ich zwar ich zwar auch darunter leiden, da ich gelengtlich auch mal schneller als 140 fahre, aber das ist mir lieber, als solchen Betonköpfen weiterhin eine Totschalgswaffe in die Hand zu geben. Wie so oft gilt: Es reichen ein paar wenige Spinner aus, welche mit über das Normalmaß hinaus gewährten Freiheiten nicht umgehen können, und man muss diese erweiterte Freiheit dann eben doch wieder beschneiden.
So viel Starrsinn schreit geradezu dann eben doch nach einem generellen Tempolimit. Da würde ich zwar ich zwar auch darunter leiden, da ich gelengtlich auch mal schneller als 140 fahre, aber das ist mir lieber, als solchen Betonköpfen weiterhin eine Totschalgswaffe in die Hand zu geben. Wie so oft gilt: Es reichen ein paar wenige Spinner aus, welche mit über das Normalmaß hinaus gewährten Freiheiten nicht umgehen können, und man muss diese erweiterte Freiheit dann eben doch wieder beschneiden.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Ich selbst fände ein Tempolimit auch gar nicht so wild, kommt jetzt sicher etwas unerwartet 
Hast du auch eine gesetzliche Untermauerung der Aussage, dass man ausscheren darf, so lang der Sicherheitsabstand bei 130 noch gereicht hätte? Diese Aussage ist halt doch ein wenig abenteuerlich!

Hast du auch eine gesetzliche Untermauerung der Aussage, dass man ausscheren darf, so lang der Sicherheitsabstand bei 130 noch gereicht hätte? Diese Aussage ist halt doch ein wenig abenteuerlich!
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- Wildwechsel
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6891
- Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
- Wohnort: München
... und entspricht auch nicht meinem Verständnis von einem vernünftigen Miteinander im Straßenverkehr. Wenn ich warum auch immer zügig (z.B. mit 180) überhole, dann erwarte ich, dass man mich das auch lässt und nicht aus Prinzip knapp vor mir rauszieht. Und umgekehrt fällt mir auch kein Zacken aus der Krone, wenn jemand schnell von hinten daher kommt, dass man eben wartet mit dem Spurwechsel nach links bzw. auch mal ich eine Lücke rechts kurz reinfährt.Bayernlover @ 22 Mar 2016, 17:11 hat geschrieben: Diese Aussage ist halt doch ein wenig abenteuerlich!
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Als Autofahrer muss ich nicht mit der gefährlichen Raserei eines anderen rechnen. Wechselt ein Fahrzeug mehr als 70 Meter vor dem anderen die Spur, so dringt es nicht in den Sicherheitsabstand des andren ein. Aber selbst, wenn man dem Raser 250 Sachen unterstellt wächst der Abstand nur auf 125 Meter an. Spätestens da ist jeder Spurwechsel vollkommen legitim, und der von hinten anrauschende Tiefflieger verpflichtet, seinerseits den vorgeschriebenen Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug zu wahren, und sein Tempo entsprechend anzupassen. auch wenn dem potentiellen Selbstmörder und Totschläger dabei ein ganzer Kronleuchter vom Haupte fällt.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
- Münchner Kindl
- Kaiser
- Beiträge: 1288
- Registriert: 13 Aug 2005, 11:17
- Wohnort: München-Molenbeek
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Du willst es einfach nicht einsehen, oder? Jeder, der schnell fährt, sollte sich dabei stets des Risikos für sich und andere bewusst sein. Diese Bewusstsein ist bei dir nicht im Ansatz vorhanden, und damit eben auch nicht die Einsicht, daß ein jedes schnell fahrende Fahrzeug zu einer potentiellen Totschlagswaffe wird.
ach, MK, einfach ohne Worte.
Damit die empfindliche bayrische Hoheit sich nicht mehr sehr angegriffen fühlt,, brechen wir es meinetwegen auf das Normalmaß runter: zwei Lkw hintereinander mit ja ca 80, PKW auf der linken Spur mit 130 unterwegs. Zieht der LKW zu einem Zeitpunkt raus, da der PKW noch mehr als 70 meter weg ist, dann hat der PKW das so hinzunehmen, und jut is.
Und gleiches gilt eben für 180+ vs. 140.
ach, MK, einfach ohne Worte.
Damit die empfindliche bayrische Hoheit sich nicht mehr sehr angegriffen fühlt,, brechen wir es meinetwegen auf das Normalmaß runter: zwei Lkw hintereinander mit ja ca 80, PKW auf der linken Spur mit 130 unterwegs. Zieht der LKW zu einem Zeitpunkt raus, da der PKW noch mehr als 70 meter weg ist, dann hat der PKW das so hinzunehmen, und jut is.
Und gleiches gilt eben für 180+ vs. 140.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Doch, es ist mir bewusst. Das hat aber nichts mit 130 oder 180 zu tun, sondern ist generell so. Dummerweise deckt sich deine Rechtsauffassung irgendwie nicht mit der aktuellen Gesetzeslage, nach der derjenige, der sich bereits auf dem Fahrstreifen befindet, den Vorrang hat.
Die Haftungsteilung bei einem Unfall ist dann eine andere Frage, aber grundsätzlich ist erstmal Vorrang zu gewähren, auch, wenn jemand 400 fährt (was ich um Gottes Willen nicht erleben möchte)
Die Haftungsteilung bei einem Unfall ist dann eine andere Frage, aber grundsätzlich ist erstmal Vorrang zu gewähren, auch, wenn jemand 400 fährt (was ich um Gottes Willen nicht erleben möchte)
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
- Wildwechsel
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6891
- Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
- Wohnort: München
Dass der Bremsweg (und damit der Sicherheitsabstand) sich nicht linear sondern exponentiell zur Geschwindigkeit verhält, wäre jetzt aber schon Basiswissen, das jeder Führerscheininhaber verinnerlicht haben müsste.Cloakmaster @ 22 Mar 2016, 17:27 hat geschrieben: Aber selbst, wenn man dem Raser 250 Sachen unterstellt wächst der Abstand nur auf 125 Meter an.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Also für mich persönlich liegt ein viel größeres Problem in den Leuten die ihren Tempomat auf 130 stellen und sich damit über die Autobahn gurken lassen, egal was komme was wolle oder was ist. (Das kann auch ein virtueller Tempomat sein, irgendwie gibt's auch immer mehr Leute die einfach genau so schnell fahren wie das Fahrzeug rechts neben ihnen...)
Da dauert dann ein Überholen auch schonmal 1.000 Kilometer, weil einfach mal aufs Gas drücken geht ja nicht. (Vermutlich gibt's da nen Elektroschocker oder sowas). Kommt jetzt ein LKW in Sichtweite hat man eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Abbremsen und dann irgendwie dahinter einscheren, dazu aber natürlich wieder sofort aufs Gas latschen - sehr ineffizient.
Oder den Überholversuch beenden indem man selber beschleunigt und dann vor demjenigen einschert - nachdem man eh schneller ist eigentlich kein Problem.
Nur: Nachdem es ja nix anderes als das Handy gibt verhalten sich solche Teilzeitautobediener teils sehr irrational wenn sie vor sich ein Auto erblicken. Das finde ich deutlich gefährlicher (auch weil man nie abschätzen kann ob ein Tempomatbediener nicht doch irgendwann zufällig herrausfindet was das Gaspedal ist) als deutliche Geschwindigkeitsunterschiede.
Da dauert dann ein Überholen auch schonmal 1.000 Kilometer, weil einfach mal aufs Gas drücken geht ja nicht. (Vermutlich gibt's da nen Elektroschocker oder sowas). Kommt jetzt ein LKW in Sichtweite hat man eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Abbremsen und dann irgendwie dahinter einscheren, dazu aber natürlich wieder sofort aufs Gas latschen - sehr ineffizient.
Oder den Überholversuch beenden indem man selber beschleunigt und dann vor demjenigen einschert - nachdem man eh schneller ist eigentlich kein Problem.
Nur: Nachdem es ja nix anderes als das Handy gibt verhalten sich solche Teilzeitautobediener teils sehr irrational wenn sie vor sich ein Auto erblicken. Das finde ich deutlich gefährlicher (auch weil man nie abschätzen kann ob ein Tempomatbediener nicht doch irgendwann zufällig herrausfindet was das Gaspedal ist) als deutliche Geschwindigkeitsunterschiede.
-
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Das der vorgeschriebene Sicherheitsabstand weniger etwa mit einem zu erwartenden Brems- oder gar Anhalteweg, wohl aber etwas mit der Faustformel "halber Tacho" zu tun hat, aber auch. Theoretisch müsste der Spurwechsel bei einem 400 kmh- Fahrzeug also 200 Meter vor diesem statt finden. Dembsteht aber entgegen, daß der Spurwechsel de die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeug es nicht bestimmen, eondern nur schätzen kann. Und da kommt nun wieder die Richtgeschwindigkeit ins Spiel. Kein Autofahrer muss annehmen, daß andere Fahrzeuge deutlich schneller als mit eben jener unterwegs sind, oder sein Fahrverhalten an den riskanten Fahrstil des anderen anpassen. Umgekehrt gilt eben die erhöhte Sorgfaltspflicht des Fahrers, welcher bewusst ein erhöhtes Risiko eingeht. Indem er eine höhere als die maximal empfohlene Geschwindigkeit wählt.Wildwechsel @ 22 Mar 2016, 18:07 hat geschrieben: Dass der Bremsweg (und damit der Sicherheitsabstand) sich nicht linear sondern exponentiell zur Geschwindigkeit verhält, wäre jetzt aber schon Basiswissen, das jeder Führerscheininhaber verinnerlicht haben müsste.
- Wildwechsel
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6891
- Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
- Wohnort: München
Ähm nein. Ich hab jetzt keine Lust, das explizit auszurechnen, aber gefühlt, mit normaler Reaktionszeit und ohne Vollbremsung wo mir im Zweifelsfall der Hintermann im Kofferraum hängt, schrumpft da der Abstand zum Lkw gefährlich klein auf wenige Meter zusammen.Cloakmaster @ 22 Mar 2016, 17:47 hat geschrieben: zwei Lkw hintereinander mit ja ca 80, PKW auf der linken Spur mit 130 unterwegs. Zieht der LKW zu einem Zeitpunkt raus, da der PKW noch mehr als 70 meter weg ist, dann hat der PKW das so hinzunehmen, und jut is.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Hier sind wir mal bei etwas Substanz:
https://dejure.org/gesetze/StVO/7.html
Absatz 5. Ich finde da nix zu irgendwelchen Sicherheitsabständen.
Das Beispiel mit den LKW ist natürlich Käse. Das hat man nicht so hinzunehmen
https://dejure.org/gesetze/StVO/7.html
Absatz 5. Ich finde da nix zu irgendwelchen Sicherheitsabständen.
Das Beispiel mit den LKW ist natürlich Käse. Das hat man nicht so hinzunehmen

Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Der Abstand schrumpft nur, wenn der PKW sich vorschriftswidrig verhält, und sein Tempo nicht der Verkehrssituation anpasst.Wildwechsel @ 22 Mar 2016, 18:10 hat geschrieben: Ähm nein. Ich hab jetzt keine Lust, das explizit auszurechnen, aber gefühlt, mit normaler Reaktionszeit und ohne Vollbremsung wo mir im Zweifelsfall der Hintermann im Kofferraum hängt, schrumpft da der Abstand zum Lkw gefährlich klein auf wenige Meter zusammen.
- DSG Speisewagen
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3482
- Registriert: 17 Mär 2014, 00:04
Also wenn ich zum überholen ansetze dann schaue ich explizit darauf dass genug Abstand ist und fahre nicht knapp vorher raus.
Nur weiß jeder dass einer der 200 und schneller fährt, auch bei Abstand der bei normalen Fahrern reicht, sehr schnell da ist und dann wohl bremsen muss. Das ist mir sowas von egal, wäre er 160 oder 140 gefahren wäre er bei meiner vorausschauender Fahrweise niemals aufgelaufen und es ist nicht meine Aufgabe jetzt die Geschwindigkeiten hinten einzuschätzen, denn das geht auch gar nicht. Ein gewaltiger Abstand nach Augenmaß, so wie er auch in jedem Nachbarland ausreicht, muss ausreichen.
Die Schnellfahrer hier beanspruchen die linke Spur für sich, das geht mir auf den Zeiger. Ich fahre z. B. nicht langsam, meist 130 oder 140 und da überhole ich Lkw oder langsamere Fahrzeuge wann es mir passt und da nehme ich keine Rücksicht darauf ob da jemand gerne 200 fahren würde (warum auch, wenn der Abstand passt ist mir das Hinterfahrzeug egal), denn die linke Spur gehört mir genauso und wem das nicht passt, der soll eben am Nürburgring fahren.
Nur weiß jeder dass einer der 200 und schneller fährt, auch bei Abstand der bei normalen Fahrern reicht, sehr schnell da ist und dann wohl bremsen muss. Das ist mir sowas von egal, wäre er 160 oder 140 gefahren wäre er bei meiner vorausschauender Fahrweise niemals aufgelaufen und es ist nicht meine Aufgabe jetzt die Geschwindigkeiten hinten einzuschätzen, denn das geht auch gar nicht. Ein gewaltiger Abstand nach Augenmaß, so wie er auch in jedem Nachbarland ausreicht, muss ausreichen.
Die Schnellfahrer hier beanspruchen die linke Spur für sich, das geht mir auf den Zeiger. Ich fahre z. B. nicht langsam, meist 130 oder 140 und da überhole ich Lkw oder langsamere Fahrzeuge wann es mir passt und da nehme ich keine Rücksicht darauf ob da jemand gerne 200 fahren würde (warum auch, wenn der Abstand passt ist mir das Hinterfahrzeug egal), denn die linke Spur gehört mir genauso und wem das nicht passt, der soll eben am Nürburgring fahren.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Bitte, gib deinen Führerschein ab. Es würde allen helfen.
Auf dem Nürburgring warst du übrigens noch nie. Sonst würdest du darüber nicht solchen Unsinn schreiben (okay, wenn du dort gewesen wärst, hättest du es mit deiner Fahrweise nicht überlebt - so, jetzt war ich auch mal unsachlich)
Auf dem Nürburgring warst du übrigens noch nie. Sonst würdest du darüber nicht solchen Unsinn schreiben (okay, wenn du dort gewesen wärst, hättest du es mit deiner Fahrweise nicht überlebt - so, jetzt war ich auch mal unsachlich)
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12553
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Auf dem Nürburgring fahren alle wieder etwa gleich schnell. Nicht jedoch auf deutschen Autobahnen, welche von manchem Verkehrsowdy als Rennstrecke missbraucht werden. Das mit dem Führerschein abgeben wäre eher einem notorischen Raser zu empfehlen, bei dem ein Unfall mit verheeredenden Folgen nur eine Frage des 'wann', nicht aber eine des 'ob' ist, als dem vorrausschaunden Fahrer, welcher sich tatsächlich an die Richtgeschwindigkeit hält, zu empfehlen.
Cool, da geht ja die Off-topic Post richtig ab.
Ja, Nürburgring - schonmal gefahren ? Also die Nordschleife ?
Nun, ein kleiner Hinweis auch mal von mir, irgendwo steht in der StVO, daß Überholen it mind. 20 km/h stattzufinden hat.
Und dann gibt es den §1, der gegenseitige Behinderung ausschließt. Und zu einer Behinderung zählt auch schon, wenn jmd. den Fuß vom Gaß nehmen muß, wenn ein anderer vor ihm einschert. Egal, ob das auf der linken Spur der AB ist, oder innerorts, wenn ein Abbieger einfach so in die Hauptstraße einfährt. Und das kann mir bei gefühlten 50 passieren. Also bei rasenden 50 km/h eben.
Ja, der Hinweis mußte sein.
Ja, Nürburgring - schonmal gefahren ? Also die Nordschleife ?
Nun, ein kleiner Hinweis auch mal von mir, irgendwo steht in der StVO, daß Überholen it mind. 20 km/h stattzufinden hat.
Und dann gibt es den §1, der gegenseitige Behinderung ausschließt. Und zu einer Behinderung zählt auch schon, wenn jmd. den Fuß vom Gaß nehmen muß, wenn ein anderer vor ihm einschert. Egal, ob das auf der linken Spur der AB ist, oder innerorts, wenn ein Abbieger einfach so in die Hauptstraße einfährt. Und das kann mir bei gefühlten 50 passieren. Also bei rasenden 50 km/h eben.
Ja, der Hinweis mußte sein.
Viele Grüße, Marc
[img]http://www.marcvoss.de/KBS950/Signatur.jpg[/img]
[img]http://www.marcvoss.de/KBS950/Signatur.jpg[/img]
- DSG Speisewagen
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3482
- Registriert: 17 Mär 2014, 00:04
Wenn du schon aus dem Zusammenhang gerissen zitierst, dann doch mit einem Hinweis worauf du hinaus willst.TramBahnFreak @ 22 Mar 2016, 22:51 hat geschrieben:
So kann man nämlich schnell Tatsachen verdrehen.
Ich habe ganz klar gesagt dass ich, wenn ich überhole eindeutig auf den Sicherheitsabstand achte. Ich nehme auf die Belange von Rasern keine Rücksicht, muss ich auch nicht wenn ich alle Regeln befolge. Das ist die Aussage und dazu stehe ich und mit einem Tempolimit würde es diese Raserei nicht mehr in dieser Form geben.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
- DSG Speisewagen
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3482
- Registriert: 17 Mär 2014, 00:04
Aha, weil ich mich an die Regeln halte soll ich meinen Führerschein abgeben? Überlasse das mal schön mir und kümmer dich um deine Angelegenheiten (um es freundlich zu formulieren).Bayernlover @ 22 Mar 2016, 22:39 hat geschrieben: Bitte, gib deinen Führerschein ab. Es würde allen helfen.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Nur gilt das nur insoweit wie sich alle Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Notorische Raser sind hiervon ausgenommen. Es ist zwar derzeit unter gewissen Umständen noch nicht unter Strafe gestellt, zu rasen, nur darf dabei dann eben nix passieren. Passiert doch was, ist Teilschuld und reduzierte Versichergsleistung eine automatische, minimale Folge daraus. Wie genau die Schuld verteilt wird, hängt vom Einzelfall ab.
3.4.3 Behinderung
ist die unzulässige und mehr als verkehrsübliche Beeinträchtigung der Verkehrsteilnahme eines anderen, der sich ordnungsgemäß verhält.
Wer deutlich schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, verhält sich eben nicht mehr ordnungsgemäss, sondern nimmt durch sein erhöhtes Tempo ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für sich und andere in Kauf. Diesem Risiko hat der Verkehrsteinehmer sich dann auch entsprechend zu verhalten. Und das heisst eben noch mehr Rücksicht, und nicht noch weniger.
was du nun suchst, ist die Verhaltensvorschrift beim Überholen, welche eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" des überholenden gegenüber dem Überholten fordert, und diese zugeich innerorts auf 10, und außerorts auf 20 km/h fest legt.
Gretchenfrage: wenn ein Delta von 20 km/h bereits als wesentlich höher eingestuft wird, wie nennt man dann ein Delta von 40, 60 oder noch mehr ? "unverantwortlich höhere Geschwindigkeit" ?
Der in der STVO einzuhaltende Regelabstand liegt übrigens noch unter der Faustregel des halben Tacho. ein 400 km/h-Geschoss muss nach Faustformel wenigstens 200 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten - und dementsprechend muss es dem Geschoss in diesem Moment wurscht sein, wenn 210 Meter voraus ein anderes Fahrzeug die Spur wechselt. Erst nach weiteren 10 (genauer:43.333m, da der Regelabstand nur 166.6667 Meter ausmacht) Meter Fahrweg muss der hinter her fahrende seine Geschwindigkeit dem voraus fahrende Fahrzeug anpassen. Wenn das Geschoss wirklich bis zu diesem allerletzten Moment wartet, kann das natürlich zu einer scharfen Bremsung zwingen. Ein verantwortungsvoll vorrausschauender Fahrer erkennt die Situation früher, sieht den gesetzten Blinker des vorausfahrenden, welcher ankündigt, die Spur zu wechseln, und kann entsprechend früher reagieren, was sich in einer moderateren Bremsung ausdrücken würde.
3.4.3 Behinderung
ist die unzulässige und mehr als verkehrsübliche Beeinträchtigung der Verkehrsteilnahme eines anderen, der sich ordnungsgemäß verhält.
Wer deutlich schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, verhält sich eben nicht mehr ordnungsgemäss, sondern nimmt durch sein erhöhtes Tempo ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für sich und andere in Kauf. Diesem Risiko hat der Verkehrsteinehmer sich dann auch entsprechend zu verhalten. Und das heisst eben noch mehr Rücksicht, und nicht noch weniger.
was du nun suchst, ist die Verhaltensvorschrift beim Überholen, welche eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" des überholenden gegenüber dem Überholten fordert, und diese zugeich innerorts auf 10, und außerorts auf 20 km/h fest legt.
Gretchenfrage: wenn ein Delta von 20 km/h bereits als wesentlich höher eingestuft wird, wie nennt man dann ein Delta von 40, 60 oder noch mehr ? "unverantwortlich höhere Geschwindigkeit" ?
Der in der STVO einzuhaltende Regelabstand liegt übrigens noch unter der Faustregel des halben Tacho. ein 400 km/h-Geschoss muss nach Faustformel wenigstens 200 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten - und dementsprechend muss es dem Geschoss in diesem Moment wurscht sein, wenn 210 Meter voraus ein anderes Fahrzeug die Spur wechselt. Erst nach weiteren 10 (genauer:43.333m, da der Regelabstand nur 166.6667 Meter ausmacht) Meter Fahrweg muss der hinter her fahrende seine Geschwindigkeit dem voraus fahrende Fahrzeug anpassen. Wenn das Geschoss wirklich bis zu diesem allerletzten Moment wartet, kann das natürlich zu einer scharfen Bremsung zwingen. Ein verantwortungsvoll vorrausschauender Fahrer erkennt die Situation früher, sieht den gesetzten Blinker des vorausfahrenden, welcher ankündigt, die Spur zu wechseln, und kann entsprechend früher reagieren, was sich in einer moderateren Bremsung ausdrücken würde.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Anderen Leuten die Vorfahrt nehmen ist also "an die Regeln halten?"DSG Speisewagen @ 23 Mar 2016, 00:16 hat geschrieben: Aha, weil ich mich an die Regeln halte soll ich meinen Führerschein abgeben? Überlasse das mal schön mir und kümmer dich um deine Angelegenheiten (um es freundlich zu formulieren).
Die Rechnung mit dem Sicherheitsabstand ist immer noch der Hammer. Bei 400 km/h sind nach ner halben Sekunde schon um die 50 Meter weg, bleiben also immer noch nur noch 150 Meter, um circa 280 km/h abzubauen. Nun ja, nicht, dass ich das gutheißen würde so schnell zu fahren (eher im Gegenteil), aber wer da rauszieht, hat am Ende vielleicht sogar nur zum Teil schuld, das interessiert dann aber nur noch die Erben.
Das mit dem Führerschein habe ich übrigens gesagt, weil du schriebst "Geschwindigkeiten einschätzen, das kann ich nicht"
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- DSG Speisewagen
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3482
- Registriert: 17 Mär 2014, 00:04
Bei dir hakt es wohl, es gibt kein Recht auf Vorfahrt!Bayernlover @ 23 Mar 2016, 08:44 hat geschrieben: Anderen Leuten die Vorfahrt nehmen ist also "an die Regeln halten?"
Ich habe klar geschrieben dass ich nur zum Überholen ansetze wenn ein ausreichend großer Abstand besteht und bei normaler Geschwindigkeit von 140-160 auch machbar ist. Wenn ich alle einbeziehen müsste die meinen sie hätten Vorfahrt nur weil sie 200 fahren, dann würde ich ja kaum noch überholen können.
Wenn ich die Abstände einhalte, was ich mache, kann ich rausfahren wie ich will und das auch wenn es dem Raser nicht passt weil der vielleicht etwas runterbremsen muss. Ein Recht auf Vorfahrt habe ich nirgends gefunden, aber du wirst dir sicher was zurecht basteln...
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Diese Einschätzung ist in ihrer Gesamtheit einfach falsch und durch nichts zu belegen.
Und doch, es existiert ein Recht auf Vorfahrt. Die hat nämlich derjenige, der schon auf der Spur ist. Hachja, meine Fernlichter und du werden bestimmt irgendwann mal beste Freunde sein :rolleyes:
Und doch, es existiert ein Recht auf Vorfahrt. Die hat nämlich derjenige, der schon auf der Spur ist. Hachja, meine Fernlichter und du werden bestimmt irgendwann mal beste Freunde sein :rolleyes:
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10176
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Ja, es gibt ein Recht auf Vorfahrt. Aber eben auch eines auf Spurwechsel mit ausreichend Abstand vor einem anderen Fahrzeug. Das dieser abstand von einem Raser, welcher seine gebotene Vorsicht in den Wind schiesst, binnen Sekunden pulverisiert werden kann, ist aktives Verschulden des Rasers, und hat rein gar nichts mit "Vorfahrt" (btw. ist hier Vorrang gemeint- Vorfahrt ist sachlich falsch) zu tun. Zudem hat es da noch ein Rechtsfahrgebot welches von der Tempofraktion ebenfalls regelmäßig ignoriert wird.