[M] Gewalttat in der S-Bahn
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Die Parallele zu Brunner will ich da jetzt noch nicht ziehen, so wie das im Artikel der Fall ist.
Zumindest nach aktuellem Stand sieht das ganze dann doch eher nach jemandem aus, der nicht mehr so ganz im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
Zumindest nach aktuellem Stand sieht das ganze dann doch eher nach jemandem aus, der nicht mehr so ganz im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das Problem ist ja auch dass es selten bis kaum abschreckende Strafen gibt, sprich die Richter auch mal den Strafrahmen ausnutzen würden. Oftmals gibt es Bewährung, selbst wenn die Leute halb tod geprügelt wurden. Da fehlt dann berechtigterweise das Verständnis, da hier Leben zerstört werden, selbst wenn das Opfer überlebt.
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Schau dir doch einfach mal diverse Fälle, z. B. in Berlin an oder eben auch den Brunnerfall, da wurde nie der mögliche Strafrahmen ausgenutzt, er wäre ja da.NJ Transit @ 14 Nov 2016, 11:42 hat geschrieben: Kannst du das (was wir auch schon mindestens 42 von dir so im wortlaut lesen durften) eigentlich auch irgendwie belegen?
Die Opferinteressen werden zu wenig berücksichtigt und das finde ich nicht in Ordnung. Ich fordere hier auch keine Horrorstrafen sondern die Ausnutzung des bestehenden Strafenkatalogs und da wird zu oft der untere Rand angesetzt oder Intensivtäter immer wieder mit minimalen Strafen abgefertigt.
Wer grundlos auf einen einschlägt oder weil er sich durch irgendwelche Blicke provoziert fühlt, der hat ein Gehirndefizit und das wird sich auch mit Bewährung oder vorgeheuchelter Reue die einem der Verteidiger einschwätzt nicht ändern.
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Nein, ich verlasse mich wenn dann lieber auf Fakten, die du aber scheinbar auch nicht liefern kannst. Schade, aber das sind wir inzwischen von dir gewohnt.DSG Speisewagen @ 14 Nov 2016, 11:49 hat geschrieben: Schau dir doch einfach mal diverse Fälle, z. B. in Berlin an oder eben auch den Brunnerfall, da wurde nie der mögliche Strafrahmen ausgenutzt, er wäre ja da.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Wobei ich diese Art von Giftigkeiten auch nicht zielführend für eine sachliche Diskussion finde. Anstatt das ziemlich aktuelle Thema zu diskutieren, hacken einige Forumsteilnehmer anscheinend lieber aufeinander ein.NJ Transit @ 14 Nov 2016, 12:22 hat geschrieben: Nein, ich verlasse mich wenn dann lieber auf Fakten, die du aber scheinbar auch nicht liefern kannst. Schade, aber das sind wir inzwischen von dir gewohnt.
Wo ist das Problem?
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Rachegelüste?Bayernlover @ 14 Nov 2016, 12:13 hat geschrieben: Was sind im Strafrecht bitte "Opferinteressen"?
Im Prinzip soll(te) eine Strafe so bemessen sein, daß der Täter bzw. potentielle weitere Täter vor einer Wiederholung der Tat abgeschreckt werden. Dieses Abschreckungspotential sehe ich allerdings relativ selten als vorhanden an.
Brunner ist auch kein treffendes Beispiel, um deine These wirksam zu unterstreichen: Der Rechtsfolgenausspruch betreffend den Haupttäter lag mit 9 Jahren und 10 Monaten nur zwei Monate unter der für die Jugendstrafe (damals allgemein) geltenden Höchstgrenze von 10 Jahren.DSG Speisewagen @ 14 Nov 2016, 11:49 hat geschrieben:Schau dir doch einfach mal diverse Fälle, z. B. in Berlin an oder eben auch den Brunnerfall, da wurde nie der mögliche Strafrahmen ausgenutzt, er wäre ja da. (...)
Der Gedanke der Generalprävention ist aber nur einer von verschiedenen Strafzwecken.Cloakmaster @ 14 Nov 2016, 12:30 hat geschrieben: Rachegelüste?
Im Prinzip soll(te) eine Strafe so bemessen sein, daß der Täter bzw. potentielle weitere Täter vor einer Wiederholung der Tat abgeschreckt werden. Dieses Abschreckungspotential sehe ich allerdings relativ selten als vorhanden an.
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Grade in der heutigen Zeit ist es salonfähig geworden, subjektive Eindrücke als Allgemeinwahrheit zu postulieren, und sich völlig von den Fakten loszulösen. Das ist ansich nichts neues, doch erreicht diese substanzlose Blase, deren einzge Rechtfertigung das vermeintliche subjektive Gefühl ist, durch das Internet neue Höhen. Und wenn jemand mehrmals scheinbar mutwillig die Unwahrheit behauptet, häufig in Widerspruch zu eigenen früheren Aussagen, populistische Pauschalaussagen trifft, und dabei auch noch auf allen Kanälen dasselbe funkt, kann man zumindest mal nachfragen, ob da mehr als das Gebrüll eines Papiertiegers dahintersteckt.rautatie @ 14 Nov 2016, 12:27 hat geschrieben: Wobei ich diese Art von Giftigkeiten auch nicht zielführend für eine sachliche Diskussion finde. Anstatt das ziemlich aktuelle Thema zu diskutieren, hacken einige Forumsteilnehmer anscheinend lieber aufeinander ein.
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Rache ist kein gutes Mittel und Gerechtigkeit gibt es leider nicht.Cloakmaster @ 14 Nov 2016, 12:30 hat geschrieben: Rachegelüste?
Im Prinzip soll(te) eine Strafe so bemessen sein, daß der Täter bzw. potentielle weitere Täter vor einer Wiederholung der Tat abgeschreckt werden. Dieses Abschreckungspotential sehe ich allerdings relativ selten als vorhanden an.
Wie Cloakmaster schon richtig sagt, es braucht ein gewisses Abschreckungspotential. Mir geht es nicht darum dass man diese DPN die anderen leid antun mit Rache begegnet, sondern eher darum dass so etwas in der Zukunft verhindert wird bzw. die Zahl so gering wie möglich ist.
Sieht man zu oft dass diese Leute mit wenig davonkommen, schreckt das eben auch nicht ab. Der Staat macht sich lächerlich und die Gefahr besteht dass genau solche Aktionen auch wieder nur den rechten Bauernfängern helfen die gleich unverhältnismäße Strafen fordern die mit dem Rechtsstaat nichts mehr gemein haben.
Neulich war ja der Fall einer Gruppe die ein Mädchen vergewaltigt hat und dann bei eiseskälte draußen liegen gelassen hat. Die ganzen Freunde und Verwandten waren bei der Verhandlung und haben gejohlt. Der Richter hat eine Bewährungsstrafe verhängt, wo wirklich jeder mit dem Kopf schüttelt, zumal durch das Filmen einer vermeintlichen "Freundin" ja sogar Beweisbilder vorhanden waren. (Diesen Fall müsste jeder mitbekommen haben, auch NJ, wenn nicht Google hilft)
Hier gab es ja von allen Seiten Kritik für dieses lasche Urteil. Was muss denn erst passieren?
Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht wenn Steuersünder härter bestraft werden als Gewalttäter.
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Solange in Deutschland der Täterschutz wichtiger ist, als der der Opfer, wird sich da auch nichts ändern. Die meisten solchen Täter werden von der deutschen Kuscheljustiz doch immer noch mit Samthandschuhen angefasst. Gerade, wenn es sich um jugendliche Täter handelt.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Und auch von dir wären Fakten zu dieser Aussage ganz nett (Statistiken, Daten, und so weiter). Nein, stattdessen werfen wir lieber ein paar griffige Schlagworte wie Kuscheljustiz, Samthandschuhe und Täterschutz ein.
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Wir werden es ja bald wieder sehen, wenn der schuldige FDL in Traunstein verurteilt wird. Ich wette, der bekommt maximal eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Dann hast du deine Fakten.NJ Transit @ 14 Nov 2016, 11:48 hat geschrieben: Ui, ein Konkreter Fall. Das ist schon viel, aber leider auch noch nicht ansatzweise aussagekräftig genug, um zu untermauern was du behauptest.
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Falls hier jemand über die den eigenen Tellerrand bestätigenden Schlagwörter aus dem Populisten-Baukasten hinauskommen will und gleichzeitig anerkennt (oder wenigstens um die Existent weiß), dass Strafe drei resp. vier klassische, basale Funktionen erfüllt (Abschrecken, Wiederstellen des Rechtszustandes, Schutz der Allgemeinheit, Resozialisation) -
der kann sich, um einen Einblick in Tiefe und Komplexität der Thematik einer "angemessenen"/"gerechten"/"guten" Strafe zu bekommen, ohne gleich ein juristisches oder philosophisches Proseminar besuchen zu müssen, die entsprechenden Kolumnentexte von Thomas Fischer auf "Zeit" Online durchlesen. Obacht für die Schlagwortgeber und Fragen in den Wald Hineinrufer, das ist nichts, das kurz nebenbei durchgelesen oder gar mit einem bloßen Blick auf die Überschrift zu erfassen ist. Wie es die Thematik des Strafrechts eben auch ist.
Und ja, die Texte sind durchaus streitbar, nicht zuletzt aufgrund der eigenen, wortgewaltigen Rhetorik des Autoren. Hand und Fuß haben sie trotzdem - und damit schon mal mindestens vier metaphorische Extremitäten mehr als so manche Beiträge in diesem Thread.
der kann sich, um einen Einblick in Tiefe und Komplexität der Thematik einer "angemessenen"/"gerechten"/"guten" Strafe zu bekommen, ohne gleich ein juristisches oder philosophisches Proseminar besuchen zu müssen, die entsprechenden Kolumnentexte von Thomas Fischer auf "Zeit" Online durchlesen. Obacht für die Schlagwortgeber und Fragen in den Wald Hineinrufer, das ist nichts, das kurz nebenbei durchgelesen oder gar mit einem bloßen Blick auf die Überschrift zu erfassen ist. Wie es die Thematik des Strafrechts eben auch ist.
Und ja, die Texte sind durchaus streitbar, nicht zuletzt aufgrund der eigenen, wortgewaltigen Rhetorik des Autoren. Hand und Fuß haben sie trotzdem - und damit schon mal mindestens vier metaphorische Extremitäten mehr als so manche Beiträge in diesem Thread.
- Schuld und Sühne I: Das Gesetz der Rache
- Schuld und Sühne II: Schuldausgleich und Abschreckung
- Schuld und Sühne III: Wie viel Strafe ist genug?
- Irgendwo im gleichen Orbit kreist auch noch "Von der Wahrheit, der Lüge und der Wirklichkeit" um den Themenkomplex.
@NJ Transit: Es ikst seit Jahrzehnten bekannt, dass Gewalttaten im deutschen Strafrecht verhaltnismäßig mild bestraft werden, während Eigentumsdelikte oft sehr hart geahndet werden.
Du stellst dich hier jetzt hin und willst, dass man dir anhand von Studien und Statistiken Fakten nachliefert, die du längst mal von alleine hättest mitbekommen können.
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Richtig, genau das will ich, denn "es ist seit Jahren bekannt" kann ich mit "es ist seit Jahren bekannt, dass das Unsinn ist" problemlos kontern - das hat genauso wenig Substanz.
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Damit wäre man ziemlich in der Mitte des Strafrahmens im Falle eines Schuldspruchs. Selbst den sehe ich noch nicht so wirklich.Lazarus @ 14 Nov 2016, 12:09 hat geschrieben: Wir werden es ja bald wieder sehen, wenn der schuldige FDL in Traunstein verurteilt wird. Ich wette, der bekommt maximal eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Dann hast du deine Fakten.
Warum wundert mich jetzt nicht, das logischerweise ein DB-Mitarbeiter das anders sieht?JeDi @ 14 Nov 2016, 16:38 hat geschrieben: Damit wäre man ziemlich in der Mitte des Strafrahmens im Falle eines Schuldspruchs. Selbst den sehe ich noch nicht so wirklich.
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Ich sag doch, du diskutierst lieber mit Meinung statt Wissen.Lazarus @ 14 Nov 2016, 17:48 hat geschrieben: Warum wundert mich jetzt nicht, das logischerweise ein DB-Mitarbeiter das anders sieht?
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Naja, wenn man deutsches Strafrecht nicht gut findet, bedeutet das nicht, dass man keine Ahnung hat.JeDi @ 14 Nov 2016, 18:51 hat geschrieben:(...) keine Ahnung (...) von deutschem Strafrecht,
Jefenfalls bin ich grundsätzlich nicht damit einverstanden, dass jeder verurteilte Straftäter nach deutschem Strafrecht, unabhängig von der Art des Verbrechens, die Möglichkeit haben muss, das Ende seiner Strafe erleben zu können.
Für Kinderschänder, Mörder, Vergewaltiger, Terroristen etc. sollten auch in Deutschland dreistellige Haftstrafen ohne Aussicht auf jegliche Bewährung verhängt werden können bzw. sogar müssen, unabhängig vom Alter der Verbrecher. Die Sicherungsverwahrung wäre dann nicht mehr nötig.
Zudem sind die Bedingungen in deutschen Gefängnissen zu lasch und zu human.
Keine Alternative zum Transrapid MUC
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Hm, nunja. "Human" sollte auch ein Gefängnis sein - Menschenrechte gelten für jeden, auch für einen verurteilten Strafgefangenen.218 466-1 @ 14 Nov 2016, 21:12 hat geschrieben:
Zudem sind die Bedingungen in deutschen Gefängnissen zu lasch und zu human.
Man hört es ja immer wieder, daß unsere Gefängnisse wahre Wohlfühl-oasen wären. Ich persönlich kenne nur einen ex-kancki, und der sagt, der will NIE NIE NIE wieder da rein müssen - scheint sich also doch nicht gar so wohl gefühlt zu haben dort. Ich denke, letztlich ist es auch eine Frage der eigenen Persönlichkeit. Manch einem ist es eine schlimme Strafe, 23 Stunden täglich hinter eienr verschlossenen Tür zu sitzen, andere kommen damit besser klar. Nur kann man schlecht von jedem dessen persönliches "Schreckensszenario" herausfinden, und das Strafmaß daran anpassen. Irgendwie denke ich gerade an den Bericht über ein US-Provinzgefängnis, welches sämtliche Böden, DEcken und Wände sowie die Sträflingskleidung in einem grellen Pink angestrichen hat, damit die Gefangenen sich nur ja unwohl fühlen. Hierzulande gälte eine solche Maßnahme wohl wohl als "psychische Grausamkeit"...