Zukunft des Fernverkehrs?
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Das Luftschloss "Deutschlandtakt" das (zumindest mit der DB) nie funktionieren wird. :ph34r:
Fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung im Bundesverkehrswegeplan 2030
Zielfahrplan 2030
Netzgrafiken des Zielfahrplans zum BVWP 2030
Wie schon bei S21 nach nur fünf Jahren, kann man damit rechnen, dass auch das nicht viel mit der künftigen Realität zu tun haben wird. Auslassen dürft ihr euch darüber trotzdem.
Fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung im Bundesverkehrswegeplan 2030
Zielfahrplan 2030
Netzgrafiken des Zielfahrplans zum BVWP 2030
Wie schon bei S21 nach nur fünf Jahren, kann man damit rechnen, dass auch das nicht viel mit der künftigen Realität zu tun haben wird. Auslassen dürft ihr euch darüber trotzdem.

Keine Alternative zum Transrapid MUC


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Das Gesetz ist im Bundesrat angekommen:218 466-1 @ 16 Nov 2015, 07:36 hat geschrieben: Neues Gesetz auf dem Weg:https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_...9-120_aee92.pdfGesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs
(Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)
§ 1 Gewährleistungsauftrag
(1)
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Schienenfernverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, im Bereich des öffentlichen Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) mindestens durch ein Grundangebot Rechnung getragen wird. Zusammen mit den Angeboten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) soll ein integriertes öffentliches Verkehrsangebot geschaffen und gesichert werden.
(2) Die Gewährleistung des Bundes für den SPFV erstreckt sich auf die öffentliche Beförderung von Personen in Eisenbahnzügen, die nicht überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.
(3) Soweit die Aufgabenträger des SPNV beabsichtigen, einen Verkehrsbedarf, der neben dem SPNV auch maßgeblich dem SPFV zuzuordnen ist, durch Zugangebote im SPNV abzudecken, soll sich der Bund an der Finanzierung angemessen beteiligen.
§ 2Schienenpersonenfernverkehrsplan (SPFV-Plan)
(1) Die erforderliche Entwicklung des SPFV, mindestens jedoch das sicherzustellende Grundangebot nach § 1, stellt der Bund in einem SPFV-Plan dar, welcher der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Aufstellung erfolgt erstmals bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Er wird spätestens alle drei Jahre fortgeschrieben und veröffentlicht. Die Aufgabenträger des SPNV sind bei der Aufstellung und Fortschreibung zu beteiligen.
(2) Der SPFV-Plan stellt mindestens die pflichtig durch Züge des Fernverkehrs anzubindenden Orte, die Verknüpfungspunkte, die zu befahrenden Linien, die Taktfolge und die tägliche Bedienungszeit auf den einzelnen Linien dar. Insbesondere sind alle Oberzentren anzubinden. Das Prinzip des Integralen Taktfahrplans ist zu beachten. Der SPFV-Plan kann darüber hinaus Ziele und Vorgaben für die Qualität und die anzuwendenden Tarife enthalten.
(3) Wichtige Ziele im benachbarten Ausland und in touristischen Regionen sollen angebunden sein. Auf geeigneten Strecken sollen auch Verbindungen im Nachtreiseverkehr angeboten werden.
(4) Der SPFV-Plan soll die Angebotsplanung der Verkehrsunternehmen des SPFV aufgreifen und dort ergänzende oder abweichende Regelungen vorsehen, wo dies zur Erfüllung des Gewährleistungsauftrags nach § 1 geboten ist.
§ 3 Mitwirkungspflichten
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger des SPNV sind verpflichtet, der vom Bund mit der Erstellung des SPFV-Plans beauftragten Stelle die für die Aufgabe erforderlichen und verfügbaren Informationen kostenfrei zur erfügung zu stellen.
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratun...00/0745-16.html
Wer sich die Rede im Dezember anschauen will:
http://c1000305-o.p.core.cdn.streamfarm.ne...ine_de_3000.mp4
Es wird von 100 Mio gesprochen, die Karl Dieter Bodack 2012 für die Wiedereinführung des IRs geschätzt haben soll.
Besprochen wird es morgen im Verkehrsausschuss, leider ist das nichtöffentlich

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschue...html?nn=4353156
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Bei einem derartigen Gesetzentwurf kommt mir das kalte Grausen. Alle Dorfgranden sind einzubinden, alle Unternehmen müssen geforderte Information kostenlos zur Verfügung stellen, der Bund muss sich am Nahverkehr beteiligen, wenn das Land das verlangt, alle drei Jahre ist fortzuschreiben, Tarife sind zu beachten, ITF ist zu beachten,....
Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Der Gesetzentwurf kommt nicht nur aus Bremen. Im Übrigen darf sich die Legeslative des Bundes nicht wundern, wenn sie seit Jahren ihrer verdammten Pflicht nicht nachkommt, ein Gesetz dazu zu erlassen, dass von anderer Seite die Initiative kommt.autolos @ 24 Jan 2017, 10:21 hat geschrieben: Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
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Auf welcher rechtlichen Grundlage? Grade die würde ja geschaffen.Balduin @ 24 Jan 2017, 14:31 hat geschrieben: Er müsste ja gar nicht bestellen - es würde ja reichen wenn man dem Vorstand DB (letzten Recherchen zufolge zu 100% im Besitz des Bundes) den Auftrag gibt mehr Fernverkehr durchzuführen. Und dann ggf. die Zuschüsse erhöht etc.
Übrigens ist der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht seinen Eigentümern weisungsgebunden, man kann eine AG also eben nicht wie eine eigene Dienststelle beherrschen.
Auch wenn sich über den Umfang von (deutscher) Bürokratie sicherlich trefflich streiten lässt, so fürchte ich doch, dass in diesem speziellen Fall das Vorhandensein von Vorbehalten Deine Meinung geführt haben könnte. Wenn der Bund gesetzlich und ggf. auch einklagbar zu einem besseren SPFV in der Fläche verpflichtet wäre, so bleibt eine kleine Hoffnung, dass dies mehr bewirken könnte als ein Langzeit-Konzept, dass die DB bis 2030 so umsetzen kann, wie es heute auf dem Papier steht - oder eben auch nicht.autolos @ 24 Jan 2017, 10:21 hat geschrieben: Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Wenn man die Mehrheit der Aktien besitzt de facto schon. "Du tust was man dir sagt, oder wir berufen eine außerordentliche Hauptversammlung ein, und wählen dich ab." Passiert häufig. Den Vertrag kann man ihm auszahlen. Grubes Vertrag ist sowieso fast abgelaufen.JeDi @ 24 Jan 2017, 15:40 hat geschrieben:Übrigens ist der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht seinen Eigentümern weisungsgebunden, man kann eine AG also eben nicht wie eine eigene Dienststelle beherrschen.
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Ja und wer zahlt diese IREs? Das Land, dass dafür eigentlich für den NV gedachte Mittel für FV einsetzen muss. Das ist aber nicht deren Aufgabe, der FV ist Bundessache.Mühldorfer @ 24 Jan 2017, 09:43 hat geschrieben: Hallo,
wozu wieder formell Interregieo-Express als eigene Zuggattung mit abweichender Tarifierung? In der Praxis haben wir das doch mit Zügen wie ALEX nach Hof und Lindau, Bamberg-Frankfurt oder IR 3044 Ulm-Basel oder Offenburg-Konstanz.
Im Grund geht es eigentlich nur ums Geld. Die Bundesaufgabenträgerschaft sehe ich etwas skeptisch, eigentlich reicht es, wenn man den ATs entsprechend zweckgebundes Zusatzgeld für FV geben würde. Die wissen am besten auf welchen Strecken ein IR passen wäre.
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Besser nicht, dann schaffen es die (zersplitterten) Aufgabenträger mancher Bundesländer wieder nicht, mit ihren Nachbarn ordentlich zu kommunizieren und sinnvolle Angebote abzustimmen, und dann verenden Linien, die übergrenzend sein sollten, unnötig an Ländergrenzen.Metropolenbahner @ 25 Jan 2017, 00:30 hat geschrieben: Im Grund geht es eigentlich nur ums Geld. Die Bundesaufgabenträgerschaft sehe ich etwas skeptisch, eigentlich reicht es, wenn man den ATs entsprechend zweckgebundes Zusatzgeld für FV geben würde. Die wissen am besten auf welchen Strecken ein IR passen wäre.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Das Verfassungsgericht hat z.B. den Bundestag schon vor Jahren verpflichtet, das unbedingt das Wahlgesetz reformiert werden muss. Juckt da nur keine Sau...Metropolenbahner @ 25 Jan 2017, 01:32 hat geschrieben:Wenn es keiner umsetzt, dann kannst Du dagegen klagen, denn dann wärs ein GesetzesbruchBalduin @ 24 Jan 2017, 15:11 hat geschrieben: Und was bringt ein Gesetz, wenn keiner es um- und durchsetzt?
Problem im Moment ist, dass es kein Gesetz gibt :ph34r:
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
Das stimmt nicht... Vor der Bundestagswahl 2013 wurde das Bundeswahlgesetz geändert. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien gerechter. Das Problem dabei ist nur, der Bundestag wächst sehr schnell bis auf weit über 600 Mitglieder.Balduin @ 25 Jan 2017, 11:29 hat geschrieben:
Das Verfassungsgericht hat z.B. den Bundestag schon vor Jahren verpflichtet, das unbedingt das Wahlgesetz reformiert werden muss. Juckt da nur keine Sau...
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Naja, von nominell 598 auf "weit" - oder doch nicht so weit über 600 ist jetzt nicht der Riesenschritt. Nach der Wahl 2013 waren es 630 Sitze, nach Neuberechnung dann 631. Das Problem ist, daß mit dem aktuellen System bei einem "ungünstigen" Wahlergebnis es problemlos auch 700 oder 750 Sitze werden können. Dies vor allem, falls die CSU schlecht abschneidet, in Bayern zB nur um die 35% holt, und damit keine eigene Fraktion mehr bilden könnte.
Lammert wollte ein Maximum bei 630 einführen, kam aber mit seinen Vorschlägen nicht durch.
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Auch heuer gibt es hier wieder die Zu(g)kunft des Fernverkehrs.
Die neuen ICE-Sprinter Berlin - München fahren als ICE 1000-1009
Die ex-MET als ICE 1040/1043 Berlin - Düsseldorf Fr+S und als ICE 1193/1196 Berlin - Frankflug tgl.
Die pdf wurde aber schon zweimal bearbeitet. Falls wieder Error 404 kommt, einfach URL "V3" in V4, V5 ... ändern oder über http://www.grahnert.de/ dort "Zugvorschau 2018" anklicken.
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- FloSch
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Die ICE Sprinter fahren schon eine Weile ohne zusätzlichem Zuschlag.Iarn @ 15 Aug 2017, 12:59 hat geschrieben: Sind die neuen ICE Sprinter eigentlich zuschlagsfrei oder muss man da rin en speziellen Sprinter Obulus zahlen?
Eine Strecke wie Bamberg-Frankfurt würde ich durchaus als Nahverkehr bezeichnen. Das Problem ist eher weniger das der Bund nicht zahlt, sondern das die Bundesländer nicht Fähig oder willig sind zusammenzuarbeiten. Oder auch Länder, mann könnte einige schöne EU Interregios basteln.Metropolenbahner @ 25 Jan 2017, 01:30 hat geschrieben:
Ja und wer zahlt diese IREs? Das Land, dass dafür eigentlich für den NV gedachte Mittel für FV einsetzen muss. Das ist aber nicht deren Aufgabe, der FV ist Bundessache.
P.S. Ist Interregio eigentlich wie EuroCity eine UIC Bezeichnung die im Prinzip jeder benutzen kann, oder ist das eine DB Marke?
Merci.FloSch @ 15 Aug 2017, 13:30 hat geschrieben: Die ICE Sprinter fahren schon eine Weile ohne zusätzlichem Zuschlag.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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