Zukunft des Fernverkehrs?

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Müsste dann CNL sein, oder?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 22 Aug 2016, 16:08 hat geschrieben: Müsste dann CNL sein, oder?
Jo.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

JeDi @ 22 Aug 2016, 00:13 hat geschrieben: Welche S-Bahnen setzen denn dort aus oder ein? Das einzige, was da beginnt und endet sind meines Wissens Leerreisezüge (MET und CNL).
Ok, aktuell nicht wg. Umbau Ostkreuz. Zuvor gabs das aber.
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Beitrag von JeDi »

spock5407 @ 22 Aug 2016, 18:45 hat geschrieben: Ok, aktuell nicht wg. Umbau Ostkreuz. Zuvor gabs das aber.
Möglich, wird es zukünftig aber eher nicht mehr geben.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Das Luftschloss "Deutschlandtakt" das (zumindest mit der DB) nie funktionieren wird. :ph34r:

Fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung im Bundesverkehrswegeplan 2030

Zielfahrplan 2030

Netzgrafiken des Zielfahrplans zum BVWP 2030

Wie schon bei S21 nach nur fünf Jahren, kann man damit rechnen, dass auch das nicht viel mit der künftigen Realität zu tun haben wird. Auslassen dürft ihr euch darüber trotzdem. ;)
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Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

218 466-1 @ 16 Nov 2015, 07:36 hat geschrieben: Neues Gesetz auf dem Weg:
Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs
(Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)


§ 1 Gewährleistungsauftrag
(1)
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Schienenfernverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, im Bereich des öffentlichen Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) mindestens durch ein Grundangebot Rechnung getragen wird. Zusammen mit den Angeboten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) soll ein integriertes öffentliches Verkehrsangebot geschaffen und gesichert werden.

(2) Die Gewährleistung des Bundes für den SPFV erstreckt sich auf die öffentliche Beförderung von Personen in Eisenbahnzügen, die nicht überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.

(3) Soweit die Aufgabenträger des SPNV beabsichtigen, einen Verkehrsbedarf, der neben dem SPNV auch maßgeblich dem SPFV zuzuordnen ist, durch Zugangebote im SPNV abzudecken, soll sich der Bund an der Finanzierung angemessen beteiligen.

§ 2Schienenpersonenfernverkehrsplan (SPFV-Plan)
(1) Die erforderliche Entwicklung des SPFV, mindestens jedoch das sicherzustellende Grundangebot nach § 1, stellt der Bund in einem SPFV-Plan dar, welcher der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Aufstellung erfolgt erstmals bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Er wird spätestens alle drei Jahre fortgeschrieben und veröffentlicht. Die Aufgabenträger des SPNV sind bei der Aufstellung und Fortschreibung zu beteiligen.

(2) Der SPFV-Plan stellt mindestens die pflichtig durch Züge des Fernverkehrs anzubindenden Orte, die Verknüpfungspunkte, die zu befahrenden Linien, die Taktfolge und die tägliche Bedienungszeit auf den einzelnen Linien dar. Insbesondere sind alle Oberzentren anzubinden. Das Prinzip des Integralen Taktfahrplans ist zu beachten. Der SPFV-Plan kann darüber hinaus Ziele und Vorgaben für die Qualität und die anzuwendenden Tarife enthalten.

(3) Wichtige Ziele im benachbarten Ausland und in touristischen Regionen sollen angebunden sein. Auf geeigneten Strecken sollen auch Verbindungen im Nachtreiseverkehr angeboten werden.

(4) Der SPFV-Plan soll die Angebotsplanung der Verkehrsunternehmen des SPFV aufgreifen und dort ergänzende oder abweichende Regelungen vorsehen, wo dies zur Erfüllung des Gewährleistungsauftrags nach § 1 geboten ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger des SPNV sind verpflichtet, der vom Bund mit der Erstellung des SPFV-Plans beauftragten Stelle die für die Aufgabe erforderlichen und verfügbaren Informationen kostenfrei zur erfügung zu stellen.

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft.
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_...9-120_aee92.pdf
Das Gesetz ist im Bundesrat angekommen:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratun...00/0745-16.html

Wer sich die Rede im Dezember anschauen will:
http://c1000305-o.p.core.cdn.streamfarm.ne...ine_de_3000.mp4

Es wird von 100 Mio gesprochen, die Karl Dieter Bodack 2012 für die Wiedereinführung des IRs geschätzt haben soll.

Besprochen wird es morgen im Verkehrsausschuss, leider ist das nichtöffentlich :(
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschue...html?nn=4353156
Mühldorfer
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Beitrag von Mühldorfer »

Hallo,
wozu wieder formell Interregieo-Express als eigene Zuggattung mit abweichender Tarifierung? In der Praxis haben wir das doch mit Zügen wie ALEX nach Hof und Lindau, Bamberg-Frankfurt oder IR 3044 Ulm-Basel oder Offenburg-Konstanz.
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autolos
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Beitrag von autolos »

Bei einem derartigen Gesetzentwurf kommt mir das kalte Grausen. Alle Dorfgranden sind einzubinden, alle Unternehmen müssen geforderte Information kostenlos zur Verfügung stellen, der Bund muss sich am Nahverkehr beteiligen, wenn das Land das verlangt, alle drei Jahre ist fortzuschreiben, Tarife sind zu beachten, ITF ist zu beachten,....

Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Beitrag von JeDi »

autolos @ 24 Jan 2017, 10:21 hat geschrieben: Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
Der Gesetzentwurf kommt nicht nur aus Bremen. Im Übrigen darf sich die Legeslative des Bundes nicht wundern, wenn sie seit Jahren ihrer verdammten Pflicht nicht nachkommt, ein Gesetz dazu zu erlassen, dass von anderer Seite die Initiative kommt.
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Und was bringt ein Gesetz, wenn keiner es um- und durchsetzt?
Wenn wirklich der Wille da wäre den Fernverkehr auszubauen würde man was handfestes tun und bräuchte man nicht so einen Papiertiger. So bleibts doch nur ein billiges Wahlkampfmanöver.
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Beitrag von JeDi »

Balduin @ 24 Jan 2017, 14:11 hat geschrieben: Wenn wirklich der Wille da wäre den Fernverkehr auszubauen würde man was handfestes tun
Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte heute z.B. der Bund Fernverkehr bestellen?
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Er müsste ja gar nicht bestellen - es würde ja reichen wenn man dem Vorstand DB (letzten Recherchen zufolge zu 100% im Besitz des Bundes) den Auftrag gibt mehr Fernverkehr durchzuführen. Und dann ggf. die Zuschüsse erhöht etc.
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Beitrag von JeDi »

Balduin @ 24 Jan 2017, 14:31 hat geschrieben: Er müsste ja gar nicht bestellen - es würde ja reichen wenn man dem Vorstand DB (letzten Recherchen zufolge zu 100% im Besitz des Bundes) den Auftrag gibt mehr Fernverkehr durchzuführen. Und dann ggf. die Zuschüsse erhöht etc.
Auf welcher rechtlichen Grundlage? Grade die würde ja geschaffen.

Übrigens ist der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht seinen Eigentümern weisungsgebunden, man kann eine AG also eben nicht wie eine eigene Dienststelle beherrschen.
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Beitrag von 146225 »

autolos @ 24 Jan 2017, 10:21 hat geschrieben: Dass sowas aus Bremen kommt, wundert mich überhaupt nicht, leben die doch schon lange auf Kosten anderer und scheren sich offenbar wenig um Effizienz, aber viel um staatliche Lenkung und die Weisheit der Bürokraten.
Auch wenn sich über den Umfang von (deutscher) Bürokratie sicherlich trefflich streiten lässt, so fürchte ich doch, dass in diesem speziellen Fall das Vorhandensein von Vorbehalten Deine Meinung geführt haben könnte. Wenn der Bund gesetzlich und ggf. auch einklagbar zu einem besseren SPFV in der Fläche verpflichtet wäre, so bleibt eine kleine Hoffnung, dass dies mehr bewirken könnte als ein Langzeit-Konzept, dass die DB bis 2030 so umsetzen kann, wie es heute auf dem Papier steht - oder eben auch nicht.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

JeDi @ 24 Jan 2017, 15:40 hat geschrieben:Übrigens ist der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht seinen Eigentümern weisungsgebunden, man kann eine AG also eben nicht wie eine eigene Dienststelle beherrschen.
Wenn man die Mehrheit der Aktien besitzt de facto schon. "Du tust was man dir sagt, oder wir berufen eine außerordentliche Hauptversammlung ein, und wählen dich ab." Passiert häufig. Den Vertrag kann man ihm auszahlen. Grubes Vertrag ist sowieso fast abgelaufen.
Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

Mühldorfer @ 24 Jan 2017, 09:43 hat geschrieben: Hallo,
wozu wieder formell Interregieo-Express als eigene Zuggattung mit abweichender Tarifierung? In der Praxis haben wir das doch mit Zügen wie ALEX nach Hof und Lindau, Bamberg-Frankfurt oder IR 3044 Ulm-Basel oder Offenburg-Konstanz.
Ja und wer zahlt diese IREs? Das Land, dass dafür eigentlich für den NV gedachte Mittel für FV einsetzen muss. Das ist aber nicht deren Aufgabe, der FV ist Bundessache.

Im Grund geht es eigentlich nur ums Geld. Die Bundesaufgabenträgerschaft sehe ich etwas skeptisch, eigentlich reicht es, wenn man den ATs entsprechend zweckgebundes Zusatzgeld für FV geben würde. Die wissen am besten auf welchen Strecken ein IR passen wäre.
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Beitrag von Metropolenbahner »

Balduin @ 24 Jan 2017, 15:11 hat geschrieben: Und was bringt ein Gesetz, wenn keiner es um- und durchsetzt?
Wenn es keiner umsetzt, dann kannst Du dagegen klagen, denn dann wärs ein Gesetzesbruch ;)
Problem im Moment ist, dass es kein Gesetz gibt :ph34r:
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Beitrag von Metropolenbahner »

JeDi @ 24 Jan 2017, 13:44 hat geschrieben: Der Gesetzentwurf kommt nicht nur aus Bremen.
Jo da hat eigentlich jeder mitgearbeitet, da es aus der Landesverkehrsministerkonferenz stammt. Selbst Seehofer hat mal in nem Interview gemeint, dass Bayern da mit dabei gewesen wäre.
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Beitrag von 146225 »

Metropolenbahner @ 25 Jan 2017, 00:30 hat geschrieben: Im Grund geht es eigentlich nur ums Geld. Die Bundesaufgabenträgerschaft sehe ich etwas skeptisch, eigentlich reicht es, wenn man den ATs entsprechend zweckgebundes Zusatzgeld für FV geben würde. Die wissen am besten auf welchen Strecken ein IR passen wäre.
Besser nicht, dann schaffen es die (zersplitterten) Aufgabenträger mancher Bundesländer wieder nicht, mit ihren Nachbarn ordentlich zu kommunizieren und sinnvolle Angebote abzustimmen, und dann verenden Linien, die übergrenzend sein sollten, unnötig an Ländergrenzen.
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Metropolenbahner @ 25 Jan 2017, 01:32 hat geschrieben:
Balduin @ 24 Jan 2017, 15:11 hat geschrieben: Und was bringt ein Gesetz, wenn keiner es um- und durchsetzt?
Wenn es keiner umsetzt, dann kannst Du dagegen klagen, denn dann wärs ein Gesetzesbruch ;)
Problem im Moment ist, dass es kein Gesetz gibt :ph34r:
Das Verfassungsgericht hat z.B. den Bundestag schon vor Jahren verpflichtet, das unbedingt das Wahlgesetz reformiert werden muss. Juckt da nur keine Sau...
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Beitrag von ES64U2 »

Balduin @ 25 Jan 2017, 11:29 hat geschrieben:
Das Verfassungsgericht hat z.B. den Bundestag schon vor Jahren verpflichtet, das unbedingt das Wahlgesetz reformiert werden muss. Juckt da nur keine Sau...
Das stimmt nicht... Vor der Bundestagswahl 2013 wurde das Bundeswahlgesetz geändert. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien gerechter. Das Problem dabei ist nur, der Bundestag wächst sehr schnell bis auf weit über 600 Mitglieder.
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Beitrag von Cloakmaster »

Naja, von nominell 598 auf "weit" - oder doch nicht so weit über 600 ist jetzt nicht der Riesenschritt. Nach der Wahl 2013 waren es 630 Sitze, nach Neuberechnung dann 631. Das Problem ist, daß mit dem aktuellen System bei einem "ungünstigen" Wahlergebnis es problemlos auch 700 oder 750 Sitze werden können. Dies vor allem, falls die CSU schlecht abschneidet, in Bayern zB nur um die 35% holt, und damit keine eigene Fraktion mehr bilden könnte.

Lammert wollte ein Maximum bei 630 einführen, kam aber mit seinen Vorschlägen nicht durch.
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Beitrag von 218 466-1 »

Auch heuer gibt es hier wieder die Zu(g)kunft des Fernverkehrs.

Die neuen ICE-Sprinter Berlin - München fahren als ICE 1000-1009
Die ex-MET als ICE 1040/1043 Berlin - Düsseldorf Fr+S und als ICE 1193/1196 Berlin - Frankflug tgl.

Die pdf wurde aber schon zweimal bearbeitet. Falls wieder Error 404 kommt, einfach URL "V3" in V4, V5 ... ändern oder über http://www.grahnert.de/ dort "Zugvorschau 2018" anklicken.
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

Die METs fahren dann in Zukunft mit nur einer 101?
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Beitrag von 218 466-1 »

Die fahren doch stets mit einer 101, ausser kurzzeitig 12/2009-3/2011 mit 11 Wagen und 101-Sandwich.
Bzw. Fr+So sind weiterhin beide Züge unterwegs und generell kommen alle vier geeigneten 101er weiterhin dran zum Einsatz.
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Beitrag von Galaxy »

218 466-1 @ 15 Aug 2017, 06:21 hat geschrieben: Die fahren doch stets mit einer 101, ausser kurzzeitig 12/2009-3/2011 mit 11 Wagen und 101-Sandwich.
Bzw. Fr+So sind weiterhin beide Züge unterwegs und generell kommen alle vier geeigneten 101er weiterhin dran zum Einsatz.
Ich hatte in Erinnerung das die 101 einen schwereren Zug nicht alleine mit 220kmh ziehen kann. Habe ich wohl falsch abgespeichert. ;)
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Sind die neuen ICE Sprinter eigentlich zuschlagsfrei oder muss man da rin en speziellen Sprinter Obulus zahlen?
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FloSch
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Beitrag von FloSch »

Iarn @ 15 Aug 2017, 12:59 hat geschrieben: Sind die neuen ICE Sprinter eigentlich zuschlagsfrei oder muss man da rin en speziellen Sprinter Obulus zahlen?
Die ICE Sprinter fahren schon eine Weile ohne zusätzlichem Zuschlag.
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Beitrag von Galaxy »

Metropolenbahner @ 25 Jan 2017, 01:30 hat geschrieben:
Ja und wer zahlt diese IREs? Das Land, dass dafür eigentlich für den NV gedachte Mittel für FV einsetzen muss. Das ist aber nicht deren Aufgabe, der FV ist Bundessache.
Eine Strecke wie Bamberg-Frankfurt würde ich durchaus als Nahverkehr bezeichnen. Das Problem ist eher weniger das der Bund nicht zahlt, sondern das die Bundesländer nicht Fähig oder willig sind zusammenzuarbeiten. Oder auch Länder, mann könnte einige schöne EU Interregios basteln.


P.S. Ist Interregio eigentlich wie EuroCity eine UIC Bezeichnung die im Prinzip jeder benutzen kann, oder ist das eine DB Marke?
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

FloSch @ 15 Aug 2017, 13:30 hat geschrieben: Die ICE Sprinter fahren schon eine Weile ohne zusätzlichem Zuschlag.
Merci.
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