Grube kündigt
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Ist nur die Frage, wer das zugesagt hat. Ich empfehle Herrn Grube eine Lektüre des Aktiengesetzes. Offensichtlich hat er die Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates (oder von wem auch immer) Missverstanden.Cloakmaster @ 30 Jan 2017, 14:13 hat geschrieben:so, wie drei Jahre zusagen, und dann ins das Vertragsangebot doch nur zwei Jahre reinzuschreiben?
Seinen bis Ende 2017 gültigen Arbeitsvertrag, wenn er jetzt einfach nach Hause geht und nicht mehr kommt?Cloakmaster @ 30 Jan 2017, 14:13 hat geschrieben: Welche Vertragsvereinbarung hat Grube denn gebrochen?
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Wahrscheinlich besser so, bevor er aus Unlust noch Schaden anrichtet.JeDi @ 30 Jan 2017, 14:17 hat geschrieben: Seinen bis Ende 2017 gültigen Arbeitsvertrag, wenn er jetzt einfach nach Hause geht und nicht mehr kommt?
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Nö, hat er nicht. Er hat quasi mit dem Rücktritt eine Kündigung seines Arbeitsverhältnises ausgesprochen und der Aufsichtsrat hat dies so akzeptiert. Damit ist das Arbeitsverhältnis hinfällig. Zu kündigen steht jedem Deutschen laut Grundgesetz zu. Stichwort freie Wahl des Arbeitsplatzes. Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis kann man vorzeitig lösen.JeDi @ 30 Jan 2017, 14:17 hat geschrieben: Ist nur die Frage, wer das zugesagt hat. Ich empfehle Herrn Grube eine Lektüre des Aktiengesetzes.
Seinen bis Ende 2017 gültigen Arbeitsvertrag, wenn er jetzt einfach nach Hause geht und nicht mehr kommt?
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Ich finde, damit drehst du die Kausalität herum. Zuerst wird sich nämlich von der anderen Seite nicht an Absprachen erhalten, dann schlägt er die Auflösung seines Vertrages vor und man einigt sich darauf. Ist zwar nicht der beste Stil, aber kann man so machen.JeDi @ 30 Jan 2017, 14:45 hat geschrieben: Nichtsdestotrotz darf er dann anderen nicht vorwerfen, sich nicht an Absprachen zu halten - wenn er das offenbar selbst nicht für nötig hält.
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Du hast von "vertragsbrüchig" geschrieben...das ist wäre ein sanktionierbares Nicht-Erfüllen des laufenden Vertrages. Der ist aber offenbar aufgelöst - in beiderseitigem Interesse.JeDi @ 30 Jan 2017, 15:08 hat geschrieben: Nichts anderes habe ich gesagt?
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Bayernlover @ 30 Jan 2017, 15:30 hat geschrieben: Du hast von "vertragsbrüchig" geschrieben...das ist wäre ein sanktionierbares Nicht-Erfüllen des laufenden Vertrages. Der ist aber offenbar aufgelöst - in beiderseitigem Interesse.
Aha. Vielleicht nicht ganz gelungen Formuliert, aber ich wollte auf den schlechten Stil hinaus.JeDi @ 30 Jan 2017, 14:45 hat geschrieben:Nichtsdestotrotz darf er dann anderen nicht vorwerfen, sich nicht an Absprachen zu halten - wenn er das offenbar selbst nicht für nötig hält.
Kleiner Tipp: Die Information mit der einvernehmlichen Auflösung des Vertrages wurde im SpOn-Artikel erst nachträglich ergänzt. Zu Beginn stand da nur was von "Rücktritt", was eine einseitige Kündigung ist (und eben nicht funktioniert).
Da Grube im internationalen Vergleich bei höheren Abgaben Peanuts bekommt war er wahrscheinlich sowieso unzufrieden.
Union Pacific CEO umgerechnet € 26,3 Million (2014)
Norfolk Southern CEO umgerechnet € 12,6 Millionen (2014)
Canadian Pacific CEO umgerechnet € 12,1 Million (2016)
Bei einem Treffen der internationalen Eisenbahn Chefs würde Grube nach der OECD Definition (unter 50% vom Durchschnitt) unter die Armutsgrenze fallen.
Union Pacific CEO umgerechnet € 26,3 Million (2014)
Norfolk Southern CEO umgerechnet € 12,6 Millionen (2014)
Canadian Pacific CEO umgerechnet € 12,1 Million (2016)
Bei einem Treffen der internationalen Eisenbahn Chefs würde Grube nach der OECD Definition (unter 50% vom Durchschnitt) unter die Armutsgrenze fallen.

[OT]Nicht Durchschnitt, sondern Median - alle Bahnchefs der Welt werden dem Einkommen nach geordnet in einer Reihe aufgestellt und Bezugspunkt ist dann der, der genau in der Mitte der Reihe steht. So werden Veränderungen im Vermögen und damit Änderungen bei der "relativen Armut" besser dargestellt. Die liegt übrigens i.d.R. bei 50 Prozent, "arm" bei 40 Prozent.[/OT]Galaxy @ 30 Jan 2017, 16:45 hat geschrieben:Bei einem Treffen der internationalen Eisenbahn Chefs würde Grube nach der OECD Definition (unter 50% vom Durchschnitt) unter die Armutsgrenze fallen.
Das ändert natürlich nichts daran, dass die sechsstellige Summe von Grube relativ wenig ist im Vergleich zu den Nordamis

Unzufrieden würde ich auch nicht unbedingt annehmen, lt. SpOn hat Grube mehrere Jobangebote abgelehnt - sicher nicht, weil Bahnchefsein das Beste seit Erfindung der Leberwurst ist.
Zu hoffen wäre, dass der Artikel recht behält und das tatsächlich zu früh für einen Bahnchef Pofalla war. Dann hätte Grubes Rücktritt tatsächlich noch mal etwas Gutes bewirkt.Lazarus @ 30 Jan 2017, 15:39 hat geschrieben: Wenn man dem BR Glauben darf, will wohl Schulz Pofalla nicht. Könnte also auf ein erstes Machtspielchen zwischen Merkel und Schulz hinauslaufen....
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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So wie ich das verstanden habe, leitet wohl der Finanzvorstand Lutz kommisarisch den Konzern.spock5407 @ 30 Jan 2017, 19:09 hat geschrieben: Naja, im Zweifelsfall wird ein mit der Firma vertrauter Interimschef kommisarisch hingesetzt, Kefer z.B.. Und nach 2 Jahren kommt dann P....
Oder je nach Wahlausgang kommt der Dobrindt auf den Posten. :ph34r:
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Das weiss im Moment keiner, kommt darauf an, wer jetzt gefunden wird.Russischer Spion @ 30 Jan 2017, 20:45 hat geschrieben: Ist es jetzt gut oder schlecht B-) ?
Wobei das Personal aber - ohne genau Vorgaben, was die DB jetzt leisten können soll, Gewinn machen oder billig Familie X von A nach B schippern - eigentlich auch egal ist.
Siehe auch Kommentar/Bericht in der SZ:
So eskalierte der Führungsstreit bei der Bahn
Ahja. Jetzt plötzlich siehst du das neue Abfertigungsverfahren auch negativ?JeDi @ 30 Jan 2017, 15:21 hat geschrieben: Hat er doch eh schon, u.a. mit dem neuen Abfertigungsverfahren im Fernverkehr (per Weisung gegen das bewährte BRW erlassen), um seine Vertragsverlängerung überhaupt zu bekommen.
Als ich auf Twitter der Bahn gesagt habe, dass ich rein gar nichts davon halte, hast du meine Argumente noch zerfetzt.
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Ich finde deine Argumente nicht stichhaltig, halte das Abfertigungsverfahren aber aus anderen Gründen für falsch. (Außerkraftsetzung von bewährtem BRW für die Pünktlichkeitsstatistik)Didy @ 30 Jan 2017, 22:12 hat geschrieben: Ahja. Jetzt plötzlich siehst du das neue Abfertigungsverfahren auch negativ?
Als ich auf Twitter der Bahn gesagt habe, dass ich rein gar nichts davon halte, hast du meine Argumente noch zerfetzt.
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Grube ist doch sowieso schon im Rentenalter.
Ich halte das Konzept vom überbezahlten BigBoss sowieso für falsch, besser eine von den Bahnbeschäftigten demokratisch gewählte Führung die aus mehreren gleichberechtigten Personen besteht.
Leider aber unrealistisch zur Zeit.
Ein absolutes Desaster wäre es wenn so einer wie Mehdorn wieder kommt.
Ich halte das Konzept vom überbezahlten BigBoss sowieso für falsch, besser eine von den Bahnbeschäftigten demokratisch gewählte Führung die aus mehreren gleichberechtigten Personen besteht.
Leider aber unrealistisch zur Zeit.
Ein absolutes Desaster wäre es wenn so einer wie Mehdorn wieder kommt.
Aus welchen Gründen denn dann?JeDi @ 30 Jan 2017, 23:16 hat geschrieben:Ich finde deine Argumente nicht stichhaltig, halte das Abfertigungsverfahren aber aus anderen Gründen für falsch.
Und: Was ist daran nicht stichhaltig, dass einen Fahrgast nur eines interessiert: Wann muss ich meinen Arsch im Zug haben.
Wann die Räder losrollen ist für den Fahrgast doch völlig irrelevant, relevant ist nur, wann muss er im Zug sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass noch nicht mal auf den Anzeigetafeln bekanntgegeben wird (wie im Flugverkehr, den du als Gegenbeispiel angegeben hast), wann dieser Zeitpunkt ist. Und die "30 Sekunden vor angegebener Abfahrtszeit" Regel kann auch nicht allgemeingültig gemacht und als "Festtext" neben den Fahrplänen abgedruckt werden, denn S-Bahnen haben Haltezeiten unter 30 Sekunden, und eine Unterscheidung nach Zuggattung finde ich noch weniger praktikabel.
Außerdem bin ich der Meinung, das Argument "die anderen (Flugverkehr) machen es auch nicht besser" ist keine ausreichende Begründung, um ein bisher einfaches System komplizierter zu machen.
Bahnfahren soll einfach bleiben, das ist mein wichtigstes Anliegen.
Mit dem Argument "ist bei anderen Verkehrsmitteln auch so" könntest du sonst auch einen "Fahrgast-Führerschein", verpflichtende Sitzplatzreservierungen selbst im Nahverkehr, Gepäckkontrollen und vielen anderen Unsinn mehr rechtfertigen.
Nochmal: Ich habe kein Problem damit, die Haltezeiten verkürzen zu wollen um etwas mehr Pünktlichkeitsreserve zu haben. Aber dann muss man die frühere Abfahrtszeit (aus praktischen Gründen dann 60 statt 30 Sekunden) auf den Fahrplänen für die Kunden bekanntgeben. Dann wissen die Kunden wieder das was sie wissen müssen.