Schweres Explosionsunglück in Viareggio

Alles rund um die Eisenbahnen außerhalb von Deutschland
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Keine Alternative zum Transrapid MUC
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Valentin
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Beitrag von Valentin »

218 466-1 @ 2 Feb 2017, 15:45 hat geschrieben: Haftstrafen für Verantwortliche nach Flammeninferno von Viareggio
Haftstrafen?

Zum Ende der Berufungsverhandlung sind doch die Strafen bereits verjährt. Da wrd keiner mehr ins Gefängnis gehen müssen.. :(
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

So ganz klar ist mir momentan nicht, wie sich diese Haftstrafen begründen. Dass an einem Unfall gleichzeitig die Betreiberfirma mit Mitarbeitern in Deutschland als auch italienische Bahnmanager schuld sein sollen - wie passt das zusammen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Irgendwie muss ich an den Fall denken, wo nach einem Erdbeben Geologen vorurteilt wurden da sie es nicht vorhergesagt haben. Oder der Fall Knox. In Italien scheinen gewisse Gerichte irgendwie nur daran interessiert zu sein Sündenböcke zu schlachten und nicht die Wahrheit zu finden.
Was nicht heißt dass hier diejenigen welchen keinen Dreck am Stecken haben. Aber aus Erfahrung sind solche Urteile mit Vorsicht zu genießen...
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
Valentin
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Beitrag von Valentin »

Valentin @ 2 Feb 2017, 17:34 hat geschrieben:Haftstrafen?

Zum Ende der Berufungsverhandlung sind doch die Strafen bereits verjährt. Da wrd keiner mehr ins Gefängnis gehen müssen.. :(

Beim Urteil ging es um übersehene Rostschäden an den Achsen und das Bahnhofsumfeld. Interessant ist die Verurteilung von Managern, auch wenn sie vermutlich nie ihre Strafe antreten müssen

[url=http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... 441,955702' target='_blank'>/Luzerner Zeitung: Haftstrafe-wegen-Zugunglueck-mit-32-Toten</a>

http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/panorama/Haftstrafe-wegen-Zugunglueck-mit-32-Toten;art46441,955702]/Luzerner Zeitung: Haftstrafe-wegen-Zugunglueck-mit-32-Toten

<a href='http://diepresse.com/home/ausland/welt/5162966/Zugsunglueck-in-Viareggio_Zwei-Oesterreicher-verurteilt]Die Presse: Zugsunglück in Viareggio: Zwei Österreicher verurteilt
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Mühldorfer
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Beitrag von Mühldorfer »

Hallo,
unbhängig vom italienischen Urteil bestehen doch andere Fragen:

Wie sind die Sicherheitsanforderugnen betreff Qualität des Rollmateriial seitens der Zulassugnsbehörde?

Beipiel: Bremsausrüstungen unterliegen eienr kontrollierten Fertigung, Radreifen bei der Bahnebenfalls.

Dann bleibt doch nur zu untersuchen hat der Lieferant entsprechender Qaulitätsfordeurng und des vereinbarten Prüfverfahren ordnugnsgemäß geliefert. Für Folgeschäden bei statitischen "Ausreissern" gibt es üblicherweise keine Haftung.

Beispiel Fliegerei, Motorversagen, Totalschaden bei Bruchlandung, der Motorherrsteller haftet nicht, es sei es gelingt der Nachweis daß die gebrochene Kurbelwelle NICHT wie vorgesehen geprüft und die Prüfung dokumentiert wurde.
Valentin
Lebende Forenlegende
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Beitrag von Valentin »

Mühldorfer @ 3 Feb 2017, 21:42 hat geschrieben:Hallo,
unbhängig vom italienischen Urteil bestehen doch andere Fragen:

Wie sind die Sicherheitsanforderugnen betreff Qualität des Rollmateriial seitens der Zulassugnsbehörde?

Beipiel:  Bremsausrüstungen unterliegen eienr kontrollierten Fertigung, Radreifen bei der Bahnebenfalls.

Dann bleibt doch nur zu untersuchen hat der Lieferant entsprechender Qaulitätsfordeurng und des vereinbarten Prüfverfahren ordnugnsgemäß geliefert. Für Folgeschäden bei statitischen "Ausreissern" gibt es üblicherweise keine Haftung.

Beispiel Fliegerei, Motorversagen, Totalschaden bei Bruchlandung, der Motorherrsteller haftet nicht, es sei es gelingt der Nachweis daß die gebrochene Kurbelwelle NICHT wie vorgesehen geprüft und die Prüfung dokumentiert wurde.
Auch für Bahnprojekte gilt: Der Lieferant muß auf Anforderung des Kunden alle Prüfergebnisse der 3.1 Zeugnisse vorlegen können. Teilweise muß zusätzlich auch noch eine Abnahme durch die Bahngesellschft erfolgen. Allerdings habe ich hier Zweifel, ob die im Zeugnis angegebenen Prüfungen bei allen Firmen auch immer wie beschrieben durchgeführt wurden.

Im Zweifelsfall läuft es heutzutage aus Kostengründen, Zeitdruck oder Schlamperei so wie im Kinofilm "Chinasyndrom": Dort waren sogar die Röntgenaufnahmen der Leitungen gefälscht. (In der realen Welt läßt man so etwas nicht einfach durchgehen: Hier wird aktuell als Maßnahme das Notkühlwasser der Kernreaktoren vorgeheizt, damit die versprödeten Reaktordruckbehälter (mit gefälschten Prüfzertifikaten) durch den Kälteschock bei einer Notkühlung nicht zerspringen :blink: ).
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