Regionalverkehr Baden-Württemberg

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Elektrifizierung Hochrheinbahn wieder Thema in der Politik
Elektrifizierung Hochrheinbahn wieder Thema in der Politik
Südkurier, 2.5.2017: Felix Schreiner (MdL, CDU): "Elektrifizierung der Hochrheinstrecke in greifbare Nähe"
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/...t372586,9237981

Südkurier, 4.5.2017: SPD-Schienengipfel: Landrat bezeichnet Elektrifizierung der Hochrheinstrecke als "Muss"
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/...t372623,9240902
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn: Region soll 28 Millionen beisteuern
Schwäbische, 12.5.17: http://www.schwaebische.de/region_artikel,...1_toid,482.html
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Beitrag von Jogi »

Noch eine Elektrifizierung: Das Land will auch den Ringzug unter Strom setzen oder alternativ auf alternative Antriebe umstellen. Ein Gutachten soll Möglichkeiten untersuchen, wie die "letzten drei Teilstücke zwischen Rottweil – Schwenningen – Villingen und Immendingen – Tuttlingen" (der nicht genannte dritte Abschnitt dürfte Hüfingen-Bräunlingen sein) umgestellt werden können.
In Frage kommt die Elektrifizierung der Infrastruktur oder der Einsatz elektrifizierter Fahrzeuge mit Batterien oder mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis. Für den Herbst dieses Jahres rechnen die Beteiligten mit einem Ergebnis des Gutachtes.
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Beitrag von 146225 »

Ich würde beim 3er-Ringzug sogar 4 fahrdrahtlose Abschnitte zählen, oder will man die seither schon eher dürftige Bedienung von Immendingen in Richtung Blumberg dann lieber doch wieder sein lassen, um bloß keinen Euro zu viel für Nahverkehr auszugeben? Bei ausschließlichem Betrieb mit ET muss auch geklärt sein, wie dann die Anbindung von Trossingen Stadt erfolgen soll.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

146225 @ 26 May 2017, 16:55 hat geschrieben:Bei ausschließlichem Betrieb mit ET muss auch geklärt sein, wie dann die Anbindung von Trossingen Stadt erfolgen soll.
Im Zweifel so. :ph34r:
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Beitrag von 146225 »

Also wenn schon Altbau, dann aber stilvoll. Dann lieber als Anschluss-Pendel mit dem TE T3.
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Beitrag von 146225 »

Dass Go Ahead seine Werkstätte in Essingen (bei Aalen) einrichten möchte, ist ja schon eine Weile bekannt. Nun ist auch die Vergabe der Instandhaltungsleistungen erfolgt, die Flirt 3 werden dann direkt durch Stadler betreut.

Go Ahead ist zwar im Vergleich zu Abellio die unbekanntere Größe in Deutschland, aber da machen sie glaube ich gerade einiges richtig - ob Abellio mit den (jetzt wohl doch) Talent 3 dann pünktlich loslegen kann, da wäre ich Bombardier kennend, noch nicht so sicher.
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

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Beitrag von 143 »

Balduin @ 2 Jun 2017, 14:51 hat geschrieben: S-Bahn Rhein-Neckar wohl an DB mit Mireos
Der Mireo scheint ja ein Erfolg zu werden. Hoffentlich läuft bei Entwicklung und Zulassung alles so glatt wie beim ICE 4.


Weiß man wie viele davon geordert werden?
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Beitrag von JeDi »

Wider erwarten hat nicht DB Fernverkehr, sondern Go Ahead das Netz 3a (Murrbahn-RE) mit Flirt3XL gewonnen. (Netz 3b mit den anderen Zügen hat vor einiger Zeit bereits DB Regio gewonnen)
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Beitrag von Balduin »

Wieso sollte sich DB Fernverkehr darauf beworben haben? :blink: Du meinst eher Regio?
Die ICs zwischen N und Karlsruhe werden doch weiter fahren, sind doch vom Regionalverkehr undabhängig?
Und welches andere Netz da meinst du hat die DB gewonnen, und v.a. mit welchen Fahrzeugen?
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Beitrag von Jogi »

Balduin @ 10 Jun 2017, 10:36 hat geschrieben:Wieso sollte sich DB Fernverkehr darauf beworben haben?  :blink: Du meinst eher Regio?
Nicht beworben, aber die Verkehre Stuttgart-(Murrbahn)-Nürnberg standen eine Zeit lang als Intercity mit Integrationsmodell im Raum. Dafür sollten zweistündlich die Züricher Züge durchgebunden werden. Vor gut einem Jahr gab das Land bekannt, dass dies wegen infrastrukturellen Gründen und fehlenden Leistungen für den gewünschten Angebotsstandard nicht weiter verfolgt werden würde (PM (hier im EF)).
Balduin @ 10 Jun 2017, 10:36 hat geschrieben:Die ICs zwischen N und Karlsruhe werden doch weiter fahren, sind doch vom Regionalverkehr undabhängig?
Die fahren unverändert weiter, weiterhin auch ohne Tarifintegration; im Laufe des Jahres 2018 sollen sie auch auf IC2 umgestellt werden.
Gänzlich unabhängig vom RV fahren sie allerdings nicht, zwischen Crailsheim und Nürnberg fahren sie ziemlich genau im Takt des RE, stellen ein stündliches Expressangebot auf der Strecke dar und bieten daher in Ansbach die gleichen Anschlüsse. Deswegen wird mit der verlängerten S4 ein etwas komisch anzuschauernder 40/80-Takt mit RE und S-Bahn zwischen Dombühl und Ansbach angeboten werden.
Balduin @ 10 Jun 2017, 10:36 hat geschrieben:Und welches andere Netz da meinst du hat die DB gewonnen, und v.a. mit welchen Fahrzeugen?
Wegen der Gespräche über das Integrationskonzept wurde das ursprüngliche Netz 3 in zwei Lose aufgeteilt: 3a mit den Nürnberger RE-Zügen, das nach dem Ende der Verhandlungen "normal"ausgeschrieben wurde und 3b ("Netz Gäu-Murr") mit den RE resp. Metropolexpress-Zügen zwischen Schwäbisch Hall-Hessental, Gaildorf, Stuttgart und Rottweil/Freudenstadt. Das nimmt zum kommenden Fahrplan seinen Betrieb auf. Gefahren wird mit vierteiligen Talent II.
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Beitrag von JeDi »

Jogi @ 10 Jun 2017, 11:14 hat geschrieben: Nicht beworben, aber die Verkehre Stuttgart-(Murrbahn)-Nürnberg standen eine Zeit lang als Intercity mit Integrationsmodell im Raum. Dafür sollten zweistündlich die Züricher Züge durchgebunden werden. Vor gut einem Jahr gab das Land bekannt, dass dies wegen infrastrukturellen Gründen und fehlenden Leistungen für den gewünschten Angebotsstandard nicht weiter verfolgt werden würde (PM (hier im EF)).
Dem Vernehmen nach gab es aber durchaus auch Bestrebungen innerhalb von DB Fernverkehr, sich nach den geplatzten Verhandlungen einfach auf die Ausschreibung zu bewerben...
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Jogi @ 10 Jun 2017, 11:14 hat geschrieben: 3b ("Netz Gäu-Murr") mit den RE resp. Metropolexpress-Zügen zwischen Schwäbisch Hall-Hessental, Gaildorf, Stuttgart und Rottweil/Freudenstadt. Das nimmt zum kommenden Fahrplan seinen Betrieb auf. Gefahren wird mit vierteiligen Talent II.
Hatte ich gar nicht mitbekommen. Wo kommen diese Talente 2 her?
Sind das Neufahrzeuge oder junge Gebrauchte?
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KnutR
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Beitrag von KnutR »

Balduin @ 10 Jun 2017, 11:26 hat geschrieben: Hatte ich gar nicht mitbekommen. Wo kommen diese Talente 2 her?
Sind das Neufahrzeuge oder junge Gebrauchte?
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https://www.baden-wuerttemberg.de/de/servic...tz-gaeu-murr-1/
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Beitrag von Jogi »

"Revolutiönle" in Sachen Nahverkehr in Baden-Württemberg: Das "Zielkonzept 2025" für den SPNV als prominentester und EF-relevantester Baustein für die ausgelobte "ÖPNV-Offensive" in BW erhält einen neuen Unterbau. Mit einer Neuordnung der Finanzströme sollen Landkreise und kreisfreie Städte die Finanzmittel und damit auch die Verwaltungshoheit über den lokalen ÖPNV erhalten. Damit können sie eigenständig neue Tarif-, Fahrt- oder Ausstattungsangebote aufstellen und, so die große Hoffnung der Reform, den ÖPNV auch in der Fläche ausbauen.

Ausführliche Pressemitteilung des Verkehrsminissteriums mit weiteren Informationen als Anhang:
ÖPNV-Finanzierungsreform bringt besseren Öffentlichen Personennahverkehr für alle

Verkehrsminister Hermann: Bus- und Bahnfahren wird attraktiver – Wichtiger Baustein der ÖPNV-Offensive für ganz Baden-Württemberg

Die Finanzierungsreform für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg macht das Bus- und Bahnfahren zwischen Main und Bodensee künftig wesentlich attraktiver. Grundlage dafür ist die vom Kabinett am 20. Juni 2017 beschlossene Neuordnung der Finanzströme zwischen Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL sagte am Montag, 26. Juni in Stuttgart: „Mit der ÖPNV-Finanzierungsreform kommen wir dem Ziel näher, mehr Menschen in Busse und Bahnen zu bringen und zwar in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen des Landes.“

Am vergangenen Dienstag hatte der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) beschlossen. Zuvor hatten sich das Verkehrsministerium, der Landkreistag, der Städtetag und die beiden Verkehrsverbände VDV Baden-Württemberg (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) und WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer) sowie die Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg auf eine ÖPNV-Finanzierungsreform verständigt.

Nun muss noch der Landtag in zwei Lesungen über die Gesetzentwürfe beraten. Mit ihrer Verabschiedung wird der Weg dafür frei, dass künftig die Stadt- und Landkreise direkt das Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen und diese Mittel vom Jahr 2021 an schrittweise von 200 Millionen auf 250 Millionen Euro pro Jahr steigen. Bereits bisher sind sie für die Organisation der Busverkehre verantwortlich. In Zukunft werden ihnen auch die Finanzmittel direkt zur Verfügung stehen. Diese Mittel haben sich insbesondere in ländlichen Regionen zu einer zentralen Finanzierungssäule für das gesamte ÖPNV-Angebot entwickelt. Damit können die Kreise den ÖPNV in der Fläche zielgerichtet stärken.

Die Reform werde in zwei Stufen umgesetzt: In der ersten Stufe (zum 1. Januar 2018) werden Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen (rund 200 Millionen Euro pro Jahr) unter Beibehaltung der bisherigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten (Status Quo-Verteilung) vollständig kommunalisiert. Minister Hermann erklärte: „Wir stellen damit Stabilität im ÖPNV-System sicher und geben den kommunalen Aufgabenträgern sowie den Verkehrsunternehmen genügend Zeit für eine Anpassung.“

In der zweiten Stufe vom Jahr 2021 an werden die Mittel stufenweise um 50 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro (ab 2023) erhöht werden. Der Betrag wird je zur Hälfte aus originären Landesmitteln und aus dem kommunalen Finanzausgleich erbracht werden. Daher berücksichtige die Gesetzesnovelle die durch die Reform ebenfalls notwendige Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Damit werde künftig mehr Geld für einen guten ÖPNV im Land zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig sieht die Reform vor, dass die Status-Quo-Mittelverteilung durch einen weiterentwickelten Verteilungsschlüssel stufenweise vom Jahr 2021 an abgelöst wird. Dieser enthalte raumstrukturelle sowie ÖPNV- und leistungsbezogene Parameter. Der Minister erläuterte: „Wir wollen mit einem Mix aus stabilisierenden Faktoren, wie der jeweiligen Fläche des Zuständigkeitsgebiets der Aufgabenträger und dynamischen Elementen, wie dem Angebotsumfang und der Fahrgastentwicklung in dem betreffenden Gebiet, eine gerechte finanzielle Grundlage für einen guten ÖPNV im ländlichen Raum und in den urbanen Regionen sicherstellen.“ Durch die stufenweise Erhöhung der Mittel werde sichergestellt, dass es „keine Verlierer, aber viele Gewinner“ gebe. „Die Reform wird dazu beitragen, den ÖPNV landesweit auszubauen und die Fahrgastzahlen wesentlich zu steigern.“

Sichergestellt wird auch, dass die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, die von Schülerinnen und Schülern genutzt würden, mindestens um 25 Prozent gegenüber den Fahrscheinen für Erwachsene vergünstigt werden. Hierfür müssen die Stadt- und Landkreise zwingend allgemeine Vorschriften nach europäischem Recht erlassen. Mit den übrigen, nicht hierfür benötigten Mitteln können die kommunalen Aufgabenträger weitere Rabatte umsetzen oder diese zur Finanzierung von Mehrverkehren, als einem besseren Fahrplanangebot verwenden.


Hintergrund:

Die bisherigen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG waren seit 2007 pauschaliert. Dies ist in dieser Form nach europäischem Recht fragwürdig und muss in einen rechtskonformen Zustand überführt werden. Über ihre Kernfunktion (Rabattierung von Fahrscheinen des Ausbildungsverkehrs) hinaus haben sich die Ausgleichsleistungen zu einer wichtigen Finanzierungssäule des ÖPNV entwickelt.

Mit der Reform macht das Land von einer Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Gebrauch und ersetzt die bundesgesetzliche durch eine landesgesetzliche Regelung. „Herzstück der Reform“ ist die Zusammenführung der Finanzverantwortung mit der Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise als kommunale Aufgabenträger für Busse und Stadtbahnen zum 1. Januar 2018. Dabei werden die Interessen der Verkehrsunternehmen, die bislang einen direkten gesetzlichen Ausgleichsanspruch gegen das Land hatten, durch die Ausgestaltung der Reform gewahrt. Dies gilt insbesondere auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen des WBO. Es ist künftig Sache des jeweiligen Aufgabenträgers, das für ihn passende Instrument zu nutzen. 

Der gefundenen Einigung ging ein jahrelanger Beteiligungs- und Moderationsprozess voraus. Die Reform wurde von der vorherigen Landesregierung 2014 zurückgestellt und nunmehr neu verhandelt. Zukünftige Handlungsgrundlage für die kommunalen Aufgabenträger ist die Rechtsverordnung (EG) Nr. 1370/2007. Hiernach können allgemeine Vorschriften zur Festsetzung von Höchsttarifen erlassen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge ausgeschrieben werden.

Fragen und Antworten ÖPNV-Finanzreform [PDF]

Präsentation ÖPNV-Finanzreform [PDF]
Weitere Links:
Der SWR berichtet knapp darüber und betont das Ziel, auch im ländlichen Raum mindestens einen Stundentakt zu etablieren, so dass auch Pendler morgens um 5 öffentlich zur Arbeit fahren könnten. Modellversuche im Kreis Calw und in Geislingen (Steige) liefen seit einigen Monaten und zeigten erste Erfolge.

Bei der "Stuttgarter Zeitung" kommen auch kritische Stimmen zu Wort. Vor allem kleinere Busunternehmen fürchteten Ausschreibungen, dem das Land neben der erhöhten Finanzmittel auch durch ein "Mittelstands-Paket" entgegenwirken will. SPD und FDP äußern prinzipiell Zustimmung zur Reform, erstere kritisiert eine nicht ausreichende Erhöhung der Gelder, zweitere die Kommunalisierung.

Die "Badische Zeitung" hat eine kleine FAQ-Liste vorbereitet. Daraus zwei Ausschnitte:
Was ist Kernstück der Reform?
Bisher fließen pro Jahr rund 200 Millionen Euro aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse direkt vom Land an Busunternehmen dafür, dass sie verbilligte Tickets für Schüler und Auszubildende anbieten. In der Fläche stellen diese Mittel die zentrale Grundfinanzierung des ÖPNV dar. Ein für alle verlässliches System könne laut Hermann aber nicht allein an Schülerzahlen hängen. [...]

Wie soll die Vergabe jetzt laufen?
Ab 2021, wenn der zweite Teil der Reform in Kraft tritt, sollen drei Kriterien bei der Mittelvergabe zählen: Fläche des jeweiligen Kreises, angebotene Buskilometer, die Fahrgastzahlen. Ersteres ist für ländlich geprägte Kreise als Grundfinanzierung essenziell, die anderen Kriterien sollen den Wettbewerb verstärken. Die genaue Gewichtung soll später vereinbart werden. Tendenziell profitieren Kreise, die starken Ausbaubedarf haben, mehr als diejenigen, die schon vorbildlich unterwegs sind. [...]
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich sehe jedoch auch die Gefahr, dass Finanzhoheit der Kreise auch bedeutet, dass sich Buslinien stärker an Landkreisgrenzen als am Bedarf orientieren.
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Beitrag von 146225 »

Iarn @ 27 Jun 2017, 10:28 hat geschrieben: Ich sehe jedoch auch die Gefahr, dass Finanzhoheit der Kreise auch bedeutet, dass sich Buslinien stärker an Landkreisgrenzen als am Bedarf orientieren.
Derartige Gefahren sehe ich allerdings auch, dem herrschenden Flickenteppich an kleineren Verbundtarifen bzw. auch den dazu "passenden" Liniennetzen wird man so nicht wirklich Herr. Genauso birgt so etwas die Gefahr, dass es irgendeinem Teil der landesweiten Kommunalpolitik mal wieder sch...egal sein könnte, was für die Asozialen ohne Auto zu tun, und somit halt ideen- und interessenlos irgendwas gemacht wird, wo dann das Geld zwar in die Taschen des Spezls mit dem Busbetrieb fließt, sich an der Angebotsquantität und -qualität aber nichts verändert.

Für engagierte Landkreise ist es natürlich aber eine Chance, was zu erreichen.
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Beitrag von 218 466-1 »

Die Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft (SWEG) wird ab Dezember 2019 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das sogenannte Netz „Freiburger Y“ (Vergabenetz 9b) betreiben. (...) Das Netz 9b umfasst die Strecken Freiburg – Denzlingen – Waldkirch - Elzach, Riegel-Malterdingen – Endingen am Kaiserstuhl – Sasbach am Kaiserstuhl – Breisach (Kaiserstuhlbahn) und Bad Krozingen – Staufen – Münstertal (Münstertalbahn). Die Inbetriebnahme der Münstertalbahn und der Kaiserstuhlbahn wird wie bisher vorgesehen im Dezember 2019 erfolgen. Die Inbetriebnahme der Elztalbahn (Denzlingen-Elzach) wurde aufgrund der vielen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren der Elztalbahn auf Dezember 2020 verschoben. (...) Die SWEG wird moderne, neue Elektrotriebwagen im Landesdesign des Typs Talent des Herstellers Bombardier einsetzen. Die Fahrzeuge werden eine Einstiegshöhe von 55 cm haben. Damit ist an vielen Stationen ein barrierefreier Einstieg möglich. Um den Lärmschutz an der Strecke voranzutreiben, wurde eine Spurkranzschmierung vorgegeben. Dadurch wird Quietschen beim Bremsen oder in engen Kurven deutlich reduziert. Außerdem sind in jedem Fahrzeug Fahrradstellplätze, kostenloses WLAN, Toiletten sowie ausreichend Steckdosen vorhanden.
SWEG fährt zukünftig die Kaiserstuhl-, Münstertal- und Elztalbahn
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Beitrag von 146225 »

Das Land Baden-Württemberg fusioniert seine beiden Verkehrsbetriebe SWEG und HzL ab dem 01.01.2018.
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Beitrag von 143 »

Mireo-Bestellung für die S-Bahn Rhein-Neckar ist jetzt fix:

http://www.railwaygazette.com/news/tractio...r-services.html
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Beitrag von Entenfang »

143 @ 8 Aug 2017, 13:15 hat geschrieben:http://www.railwaygazette.com/news/tractio...r-services.html
and the Murgtäler Radexpress from Mannheim to Baiersbronn.
Wird der dann nicht mehr bis Freudenstadt fahren?
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
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Beitrag von 146225 »

Entenfang @ 8 Aug 2017, 18:09 hat geschrieben:
Wird der dann nicht mehr bis Freudenstadt fahren?
Dafür bräuchten die neuen ET eine Zulassung für die Steilstrecke Baiersbronn - Freudenstadt Hbf, auch wenn das beim Mireo theoretisch technisch möglich sein sollte, so sind es dennoch Zusatzkosten, die nicht vorgesehen waren. Letzen Endes ist dieser Radexpress ja nur ein zusätzliches Angebot für die Freizeit an Sommer-Sonntagen.
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Beitrag von Entenfang »

Ja aber warum dann nicht den Ausflugszug einfach wie bisher mit Altwagen fahren? Dafür braucht man doch wirklich nicht unbedingt ein Neufahrzeug.
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Beitrag von 146225 »

Entenfang @ 8 Aug 2017, 21:26 hat geschrieben: Ja aber warum dann nicht den Ausflugszug einfach wie bisher mit Altwagen fahren? Dafür braucht man doch wirklich nicht unbedingt ein Neufahrzeug.
Das ist eine Lösung für vielleicht noch 2-3 Jahre, dann beenden die Fristabläufe diese Option. Und nur für solche Leistungen wird Anfang der 2020er niemand mehr eine 111 plus mehrere Bduu und n-Wagen neu hauptuntersuchen wollen, erst recht nicht vor der Perspektive dass das Material ja den größten Teil der Woche plus die ganze "Winterzeit" nur in Ludwigshafen herumsteht. Einen weiteren Einsatz des Altmaterials in sonstigen Leistungen werden die neuen Verkehrsverträge wohl zurecht nicht mehr vorsehen.

Ich sehe dieses Zugpaar eher in der für ab 2022 bis Mitte der 20er Jahre angedachten Regelung der Fahrzeugeinsätze im Murgtal mit eingebunden.

Und wir sollten nicht vergessen: nur, weil das im Augenblick weit weg ist und unwahrscheinlich erscheint, ist das keine Garantie dafür, dass es in Baden-Württemberg nie wieder eine Landesregierung geben wird, die sich "gezwungen" sieht, ihre Ausgaben für Nahverkehrsleistungen zu reduzieren. Dann sind "Spaßleistungen" wie die sommerlichen Radzüge, nicht nur dieser, sondern auch der "Enztäler", die Leistungen nach Pfullendorf und Bad Wurzach, der Klosterstadt-Express nach Maulbronn etc. als erstes "fällig" mit der Abbestellung.
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Beitrag von 218 466-1 »

146225 @ 9 Aug 2017, 00:10 hat geschrieben:Und nur für solche Leistungen wird Anfang der 2020er niemand mehr eine 111 plus mehrere Bduu und n-Wagen neu hauptuntersuchen wollen
111? Braucht's nicht. n-Wagen sind bereits dabei die nächsten neuen Loks kommen - und in ca. 30 Jahren auch gehen zu sehen. ;)
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Beitrag von 146225 »

Zu einfach gedacht, zum einen gibt es in Ludwigshafen noch keine 147, und selbst wenn es sie gäbe, bräuchte auch diese Baureihe erst einmal die Zulassung für die Steilstrecke Baiersbronn - Freudenstadt Hbf.
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Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

146225 @ 9 Aug 2017, 06:10 hat geschrieben: Und wir sollten nicht vergessen: nur, weil das im Augenblick weit weg ist und unwahrscheinlich erscheint, ist das keine Garantie dafür, dass es in Baden-Württemberg nie wieder eine Landesregierung geben wird, die sich "gezwungen" sieht, ihre Ausgaben für Nahverkehrsleistungen zu reduzieren. Dann sind "Spaßleistungen" wie die sommerlichen Radzüge, nicht nur dieser, sondern auch der "Enztäler", die Leistungen nach Pfullendorf und Bad Wurzach, der Klosterstadt-Express nach Maulbronn etc. als erstes "fällig" mit der Abbestellung.
Mich hat ja die erste Abbestellungswelle vor Jahren schon gewundert, da Baden-Württemberg doch wirtschaftlich wie Bayern sehr erfolgreich ist und daher eigentlich die Gelder sprudeln müssten.
Vielleicht lag das damals nur am teueren Verkehrsvertrag?
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Beitrag von 146225 »

Trapeztafelfanatiker @ 9 Aug 2017, 09:45 hat geschrieben: Mich hat ja die erste Abbestellungswelle vor Jahren schon gewundert, da Baden-Württemberg doch wirtschaftlich wie Bayern sehr erfolgreich ist und daher eigentlich die Gelder sprudeln müssten.
Vielleicht lag das damals nur am teueren Verkehrsvertrag?
Der teuere Verkehrsvertrag war von derselben Partei und den selben Landespolitikern hausgemacht, die dann später die Abbestellungen für alternativlos gehalten haben. War sehr wohl eine mentale Geschichte.
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Beitrag von Jogi »

Go Ahead hat die Ausschreibung über das Netz 3a (RE-Züge Stuttgart-Nürnberg) nun ganz offiziell gewonnen (VM-PM von heute):
Die Nahverkehrsleistungen auf der Murrbahn im Vergabenetz 3a des Landes Baden-Württemberg sind an die Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH („Go-Ahead“) – eine Gesellschaft der britischen Go-Ahead Group plc – vergeben worden. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH als Vertreterin des Freistaates Bayern haben am Montag, den 04. September 2017, den Zuschlag erteilt. Der Einspruch eines Mitbewerbers gegen die geplante Vergabe wurde am 15. August 2016 von der Vergabekammer abgewiesen. Der Mitbewerber verzichtete nun auf weitere rechtliche Schritte.

Die Betriebsaufnahme durch Go-Ahead erfolgt ab Mitte Dezember 2019. Der dann bis Ende 2032 gültige Verkehrsvertrag umfasst insgesamt rund 1,38 Millionen Zugkilometer pro Jahr und bildet damit eines der kleineren Ausschreibungsnetze des Landes Baden-Württemberg, welches gemeinsam mit dem Freistaat Bayern ausgeschrieben worden ist. Wie bisher verkehren die Züge im 2-Stunden-Takt. Durch Überlagerungen mit anderen Netzen ergibt sich auf dem Abschnitt
  • Stuttgart Hbf – Gaildorf West ein 30-Minuten-Takt an Werktagen zusammen mit den Leistungen aus dem Netz 3b
  • Gaildorf West – Schwäbisch Hall-Hessental ein Stundentakt zusammen mit den Verkehrsleistungen aus dem Netz 3b
  • Schwäbisch Hall-Hessental – Crailsheim ein Stundentakt zusammen mit den Leistungen aus dem Netz 11
  • Crailsheim – Ansbach ein stündliches Angebot mit der IC-Linie 61
  • Auf dem Abschnitt Ansbach – Nürnberg verkehren zukünftig je drei, im Berufsverkehr 4 Züge pro Stunde zusammen mit den Fahrten der IC-Linie 61 und der S-Bahn Nürnberg.
  • Zwischen Ansbach und Dombühl halten die Züge auch an der neuen Station Leutershausen-Wiedersbach. Zusammen mit der schon Ende dieses Jahres startenden Verlängerung der S-Bahn Nürnberg bis Dombühl ergibt sich für Dombühl und Leutershausen-Wiedersbach eine stündliche umsteigefreie Fahrmöglichkeit nach Ansbach und Nürnberg.
  • Im Abschnitt Crailsheim – Nürnberg Hbf fährt in beiden Richtungen ein zusätzlicher Zug am Abend.
  • Neu eingeführt wird die letzte Abfahrt in Stuttgart Hbf nach Nürnberg um 20:53 Uhr (statt bisher um 18:43 Uhr) und die letzte Abfahrt ab Nürnberg nach Crailsheim um 22:36 Uhr statt um 20:36 Uhr.
Mit dem antriebsstarken Triebfahrzeug vom Typ FLIRT der Firma Stadler kommt ein modernes und komfortables Fahrzeug der neuesten Baureihe dieses sehr zuverlässigen SPNV-Fahrzeugtyps zum Einsatz. Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge beträgt 160 km/h. Dadurch verkürzt sich die Reisezeit zwischen Stuttgart Hbf und Schwäbisch-Hall-Hessental um 5 Minuten. Für den Abschnitt Stuttgart Hbf nach Crailsheim ergibt sich eine Beschleunigung der Reisezeit um 10 bis 15 Minuten. Neben großzügigen Mehrzweckbereichen, klimatisierten Innenräumen, Abstellflächen für Fahrräder (bis zu 30 Fahrräder können pro Fahrzeug mitgenommen werden) verfügen alle Fahrzeuge über barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer und Reisende mit Kinderwagen an allen Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 cm. An Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 cm ist der niveaugleiche Einstieg über manuelle Rampen in unmittelbarer Nähe der sog. Universaltoilette (eine für alle Fahrgäste uneingeschränkt nutzbare Toilette) vorgesehen.

Alle Fahrzeuge sind mit einem für die Fahrgäste kostenfreien WLAN-Zugang, Steckdosen und Klapptischen an den Sitzen mit Reihenbestuhlung ausgerüstet. An ausgewählten Sitzgruppen verfügen die Fahrzeuge über Tische mit ausreichenden Arbeitsflächen für die Fahrgäste. Neben einer Videoaufzeichnung in den Fahrzeugen werden alle Fahrten zukünftig mit Zugbegleitern besetzt werden, um dem Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste entgegenzukommen.
Die erwähnte Reisezeitverkürzung von Stuttgart nach Crailsheim (und weiter bis Nürnberg) soll bereits zum kommenden Fahrplan umgesetzt werden: neue Abfahrtsminute in Stuttgart (zumindest Mo-Fr) dann 53 (statt 40), neue tägliche Ankunftsminute 03 (statt 18). In dem Kontext dürfte sich auch die Fahrzeit zwischen Stuttgart und Schwäbisch Hall um die erwähnten fünf Minuten verkürzen.
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