Hot Doc @ 1 Aug 2017, 14:24 hat geschrieben: Ist eine legitime Einstellung. Ich dagegen halte es nicht für legitim eine duch offensichtliche Betrügereien entstandene Entscheidung für ein Projekt weiter zu verfolgen. Das ist Verschwendung von Steuergeld, von Ressourcen und Gesundheit von Anwohnern und außerdem strafbar.
Also mach mal halblang - die Frage, ob das Projekt eine Verschwendung von Steuergeld oder dringend nötig ist hängt nicht nur von der Berechnung des NKF ab - dass die Berechnung des NKF in vielen Fällen nicht sinnvoll ist ist ja bekannt.
Und in einem Rechtsstaat kann man nicht einfach geltendes Recht oder die Gesetzte der Mathematik aushebeln, um nun endlich eine Lösung zu bekommen.
Der NKF hat mit Gesetzen der Mathematik erstmal nichts zu tun. Klar, um den NKF zu berechnen braucht man die Grundrechenarten, aber die im NKF verwendeten Formeln und Berechnungsregeln sind mehr oder weniger willkürliche Festlegungen und weit davon entfernt die Präzision der Mathematik zu haben. Und das Ergebnis ist nur so gut wie die Datengrundlage, auf der die Berechnung basiert. Der NKF ist weit davon entfernt eine wirklich objektive Beurteilungsrichtlinie zu bilden.
Iarn @ 1 Aug 2017, 22:48 hat geschrieben:Angesichts dessen, dass die Konsequenz jeder Verschiebung oder gar Stopp des 2. Stammstreckentunnels der Nichtfall ist, also keine wesentliche Veränderung des Status Quo, halte ich mit Verlaub alle Aktionen, die die zeitgemäße Abwicklung der Bauarbeiten des Tunnels zu Folge haben, für eine massive Gefährdung der Gesundheit der Münchner Bürger.
Nicht vergessen sollte man auch die Kosten eines Baustopps. Die Arbeiten laufen, die Ausschreibungen auch - die Arbeiten jetzt anzuhalten würde mit Sicherheit auch jetzt schon enorme Kosten verursachen - die komplett für die Tonne wären. Falls dann rauskommt, dass man das Projekt doch weiterverfolgen will, würde sich das Projekt völlig unnötigerweise um die Kosten des Baustops plus die zwischenzeitliche Preissteigerung verteuern.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876