Und deine Klasse ist die einzige Schulklasse im Freistaat Bayern?Avenio.Pasing @ 15 Oct 2017, 14:05 hat geschrieben: 7.Total falsch (meine Klasse=19 Schüler(-innen)
8. Auch falsch (nie Fehlstunden)
MfG
A.P
Mfg
Catracho
Interessanter Zug. Vielleicht wählen ihn ja Leute, die in nicht mögen, in den Landtag um ihn in München loszuwerdenWie es weiter heißt, will Schmid seine Ämter bis zur Wahl weiterführen und dann niederlegen.
Sollte er nicht in den Landtag gewählt werden, würde er wohl bis zur nächsten Kommunalwahl 2020 weitermachen, allerdings nicht als Spitzenkandidat.
Eigentlich ein logischer Schritt, weil er im Rathaus nix mehr werden kann und seine Lust, 2020 wieder nicht OB zu werden, aus nachvollziehbaren Gründen gering ist.Iarn @ 25 Oct 2017, 10:20 hat geschrieben: Interessanter Zug. Vielleicht wählen ihn ja Leute, die in nicht mögen, in den Landtag um ihn in München loszuwerden![]()
Wobei ich die Wahl aber als völlig offen ansehen würde. Weil wirklich viel hat Reiter bisher auch nicht vorzuweisen.Rathgeber @ 25 Oct 2017, 12:05 hat geschrieben: Eigentlich ein logischer Schritt, weil er im Rathaus nix mehr werden kann und seine Lust, 2020 wieder nicht OB zu werden, aus nachvollziehbaren Gründen gering ist.
Straßen bestehen nicht nur aus Straßen, sondern auch aus Gehwegen. Auch wer kein Auto hat nutzt die Müllabfuhr, die Feuerwehr, die Polizei, die Post, den Paketdienst oder den Bus, die alle über die Straße fahren. Zumal ich das Gejammer nicht verstehe, denn dass das nunmal geltendes Recht ist, sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben?Autoverbot @ 25 Oct 2017, 19:06 hat geschrieben: Findet ihr das gerecht, dass alle Anwohner zahlen sollen, auch wenn sie überhaupt kein Auto haben?![]()
Jupp, v.a. ist es ungerecht ggü der Landbevölkerung. Dort hat jeder größere Grundstücke, was dann auch die Anwohner reduziert. Junge Leute leben dort oft aber auch nicht mehr, sondern eher ältere oft mit kleiner Rente ... die müssen dann ne Hypothek aufnehmen, um den Straßenausbau bezahlen zu können.Mark8031 @ 25 Oct 2017, 20:29 hat geschrieben: Ich finde die ganze Abgabe unverschämt. Da kaufen sich Leute ein Eigenheim, zahlen bis zur Rente ab und können dann mit ihrer mickrigen Rente dank Eigenheim einigermaßen gut leben. Und dann fällt der Kommune ein, sie muss die Straße neu machen und abkassieren. Das hat schon einige um ihr Häuschen gebracht und bedroht die Existenz. Eigentlich bezahlt man ja für sowas seine Grundsteuern. Damit müsste das abgegolten sein!
Hauptnutzer dieser Straßen ist ja die Allgemeinheit, daher verstehe ich diese Abgabe eh nicht. Die Anwohner belasten so eine Straße ja kaum und für die würde im Notfall sogar eine Schotterpiste reichen.Metropolenbahner @ 26 Oct 2017, 02:46 hat geschrieben: Jupp, v.a. ist es ungerecht ggü der Landbevölkerung. Dort hat jeder größere Grundstücke, was dann auch die Anwohner reduziert. Junge Leute leben dort oft aber auch nicht mehr, sondern eher ältere oft mit kleiner Rente ... die müssen dann ne Hypothek aufnehmen, um den Straßenausbau bezahlen zu können.
Nebenbei hat Baden Württemberger die Abgabe abgeschafft, die können sich das im Vergleich zum armen Bayern wohl leisten.
Eventuell ging der Kontext verloren, um die Erschließungsbeiträge gehts mir nicht, die sind ok, die kennt jeder, der neu ein Häuschen baut. Mir gehts um die Straßenausbaubeitragssatzung, also die Erneuerung nach ~20-40 Jahren und die gibts eben nicht überall:JeDi @ 26 Oct 2017, 10:01 hat geschrieben: Kann gar nicht sein, Erschließungsbeiträge sind Kommunalrecht, kein Landesrecht.
Also Landesgesetz und das gibts eben nicht überall:Wichtiger Unterschied: Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge
Bevor konkret auf die Straßenausbaubeiträge eingegangen wird, muss zunächst ein wichtiger Unterschied erläutert werden. Die Gemeinden können für Straßenbauten nämlich Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge fordern. Worin liegt der Unterschied?
Erschließungsbeiträge: Wer einen Bauplatz in einem Neubaugebiet hat, muss für die neu hergestellten Straßen, Wege und Plätze sowie Grünanlagen und Lärmschutzeinrichtungen Erschließungsbeiträge zahlen. Rechtsgrundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB). Wichtig: Erschließungsbeiträge fallen nur für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen an.
Straßenausbaubeiträge: Liegt ein Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße z. B. vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenausbaubeiträge erheben. Rechtsgrundlage dafür ist ein Landesgesetz. Ein Straßenausbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt wurden.
Wo ich auch ein Problem sehe ist die fehlende Einflussnahme/Kontrolle durch die Anlieger:In Baden-Württemberg und in Berlin (wo das Straßenausbaubeitragsgesetz 2012 wieder aufgehoben wurde) werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Das ist seit 23.11.2016 auch in Hamburg der Fall; dazu wurden im Hamburgischen Wegegesetz die Bestimmungen zu Straßenausbaubeiträgen ersatzlos aufgehoben (Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und der Einheitssätze-Verordnung v. 16.11.2016, HmbGVBl. 2016, 473). Hintergrund: Die Aufwendungen der Verwaltung waren höher als das jährliche Beitragsaufkommen.
Die Gemeinde entscheidet selbst, ob sie eine Verbesserungsmaßnahme vornehmen will. Deshalb ist ein Einwand, die Straße sei auch ohne Verbesserung ausreichend funktionstüchtig gewesen, unbeachtlich (OVG Magdeburg, Beschluss v. 28.03.2000 – A 2 S 478/98, VwRR MO 2000, S. 364).
Quelle aller Zitate:Der Einwand eines Beitragsschuldners, der Ausbau sei nicht erforderlich gewesen, ist unerheblich. Der Gemeinde ist ein weiter Ermessensspielraum zuzubilligen (OVG M-V, Beschluss v. 11.11.2010 – 1 M 136/10). Die Anlieger haben kein Mitspracherecht (OVG NRW, Beschluss v. 14.11.1997 – 15 A 529/95; OVG LSA, Beschluss v. 21.12.2009 – 4 L 137/09).
Dann ist Deine Kenntnis schlicht falsch, google liefert genügend Treffer, dass es in BaWü nichts gibt.JeDi @ 26 Oct 2017, 13:37 hat geschrieben: Auch das wurde in Baden-Württemberg aber nach meiner Kenntnis nie abgeschafft (sondern nur in Berlin und Hamburg).
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/pres...abg_entwurf.pdfSenatsverwaltung für Stadtentwicklung
Abteilung II (II Jur)
(...)
Für die spätere Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung dieser öffentlichen Straßen werden in Berlin bisher keine Beiträge erhoben, obwohl dies in allen übrigen Bundesländern (außer Baden-Württemberg) schon seit Jahren
bzw. Jahrzehnten geschieht. Dieser so genannte Straßenausbaubeitrag soll auch in Berlin erhoben werden. Er ist der Ausgleich für die Vorteile, die den Grundstückseigentümern dadurch erwachsen, dass sie eine verbesserte oder erneuerte Verkehrsanlage benutzen können
Wo habe ich gesagt, dass ein solches Gesetz in Baden-Württemberg existiert? Ich sprach von "nie abgeschafft", im Umkehrschluss also davon, dass Baden-Württemberg nie Straßenausbaubeitragssatzungen hatte.Metropolenbahner @ 26 Oct 2017, 13:43 hat geschrieben: Also solange Du keinen Link aufs - Deiner Ansicht nach - existierende Landesgesetz BaWüs präsentieren kannst, muss von der Nichtexistenz ausgegangen werden.
Ein bisschen weltfremd was du von dir gibst.NJ Transit @ 26 Oct 2017, 09:28 hat geschrieben: Welche Existenz, die sich eben noch ein neues Haus leisten konnte, wird dadurch zerstört, auch noch ein paar Euro für eine Straße auszugeben? Wen das zerstört, der hat beim Hausbau wohl falsch gewirtschaftet.
Nein, eher ein bisschen arg fremd dessen, was ich eigentlich geschrieben habe. Ich würde dir empfehlen, nochmal genau zu lesen.Trapeztafelfanatiker @ 26 Oct 2017, 21:45 hat geschrieben: Ein bisschen weltfremd was du von dir gibst.
Wer etwas erbt, und sich davon ein Haus baut, hat sehr wohl das Geld, mal eben tausende Euro zu zahlen. Sonst würde er sich kein Haus bauen. Und wer ein Haus erbt, muss außer in solchen Fällen wie oben kritisiert keine Ersterschließungskosten tragen.Einerseits gibt es Leute die erben etwas und haben aber nicht so viel Geld mal eben tausende Euro zu zahlen und sie werden
Wer nutzt die Anwohnerstraße denn dann, wenn nicht hauptsächlich die Anwohner? Und nochmal - müsste man sie dort bauen, wenn der Häuslebauer dort nicht bauen würde?für eine Straße deren Hauptnutzer sie nicht sind
Ja, deswegen ist es ja problematisch, wenn Erschließungskosten erst nach 10-20 Jahren auf den Eigentümer umgelegt werden.Die meisten bauen ein Haus für die Zukunft und als Altersvorsorge, da ist die Finanzierung auf Jahrzehnte angelegt.
Doch: Nämlich dann, wenn die Erschließungskosten tatsächlich fällig werden. Dann können sie sich ja auch sechsstellige Summen leisten für Grund und Hausbau.Die können sich dann nicht mal eben noch bis zu fünfstellige Summen (und die sind oft im Spiel) leisten.
Wieso? Ich halte Hausbau eher für etwas für Menschen, die Rechnen können. Wenn ich mein Haus baue, und den Kostenpunkt Beteiligung an Ersterschließung einfach ignoriere, dann kann ich nicht rechnen. Und ja, leider ist es so, dass sich der Obdachlose auf der Straße kein Haus bauen kann, weil er zu arm dafür ist.Nach deinem Argument wäre Hausbau nur noch was für reiche Menschen.
Weil Neubaugrundstücke (!!!!!) seeehr selten mit neu gebauten (!!!!!) Durchgangsstraßen erschlossen (!!!!!!) werden.Trapeztafelfanatiker @ 26 Oct 2017, 23:48 hat geschrieben: Wieso immer das Beispiel mit der Anwohnerstraße? Die Beträge die hier verlangt werden sind oft nicht so groß.
Nein, nicht in München (und darum ging es). Und: Was hat das mit Ersterschließungskosten zu tun?Die Anwohner müssen auch die Maßnahmen auf Durchgangsstraßen zahlen
Was hat das mit Ersterschließungskosten zu tun?und da sind sie alles andere als die Hauptnutzer und da kommen dann oft hohe Beträge zusammen, gerade wenn da Lkw fahren und die Straße ruinieren.
Was hat das mit Ersterschließungskosten zu tun? Liest du eigentlich überhaupt, was ich schreibe?Es gab schon oft Fälle von Rentnern die diese Beträge nicht zahlen konnten, da sie nur eine kleine Rente haben.
Du hängst dich an Neubauten und Erschließungskosten auf.NJ Transit @ 26 Oct 2017, 23:57 hat geschrieben: Weil Neubaugrundstücke (!!!!!) seeehr selten mit neu gebauten (!!!!!) Durchgangsstraßen erschlossen (!!!!!!) werden.