Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Die Grütze, Hauptsache was geschrieben zu haben, kommt einzig von dir, Wogegen es leider ab wirklich verwertbarer Information mangelt. Auf jede Frage kam von dir nur ausweichend nichtssagendes.
Ach Mist, ertappt. Und ich dachte, du merkst's nicht. Haaaach...
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Mir geht es genau darum, derartige Unklarheiten auszuräumen, denn es ist gut möglich, daß ich künftig weitere derartige Tickets nutze, und ich möchte eben gerade nicht in die Falle laufen, aus einer Kulanz eine vermeintliche Regel abzuleiten.
OK, abgesehen von der auf Biegen und Brechen hergeleiteten Relevanz ("gut möglich, dass") - ganz basal nochmals die Frage, was genau dein Problem ist? Was willst du wissen (nicht, was willst du hören)?
Nochmals, ein ernsthaft ernsthafter Versuch:
Die Frage, die gerade aus deinem zitierten Absatz herauslese, ist, wann eine Fahrkarte mit eingeschränkter Produktauswahl (die von der freien Zugbindung unabhängig ist!) zu bzw. ab einem Ziel, das unregelmäßig von den eingeschränkten Produkten bedient. Spezifischer, gilt das aktuelle Lidl-Ticket OHNE Regio-Option (= eingeschränkte Produktauswahl) für eine einfache Fahrt von Bremen Hbf nach Tutzing, auch wenn zwischen München und Tutzing gar kein ICE benutzt werden kann?
Ist das die Frage, so ist die Antwort darauf zweigeteilt:
- Einmal ein prinzipielles Ja, weil deine Fahrkarte einen Beförderungsvertrag verkörpert, der die Bahn dazu verpflichtet, dich von Bremen Hbf nach Tutzing zu transportieren. Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus den BB Personenverkehr § 1.1., 1.3., 1.4. 2.1.2., 2.4.1. sowie 2.5.2.
- Einmal ein einschränkendes Nein, weil zwischen München und Tutzing nur unregelmäßig Züge der relevanten Produktklasse ICE fahren. Es liegt einfach in deinem Verantwortungsbereich, rechtzeitig in München Hbf zu sein, um den ICE nach Tutzing zu erwischen.
Deswegen schrieb ich ja auch, dass es interessant wäre, inwieweit es Sache des Reisenden ist, die "Anfahrbarkeit" seines Ziels mit der eingeschränkten Produktauswahl zu überprüfen.
- Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Fahrgastrechte, d.h. verpasst du in München den (regulären) ICE-Anschluss nach Tutzing, steht dir eine Weiterbeförderung auch zu nicht vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu - du kannst auch mit der S-Bahn oder RB nach Tutzing fahren.
Wenn das nicht deine Frage war, so formuliere sie doch bitte einmal klar - dann kann dir auch besser geholfen werden.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Nebenbei geht es auch darum, @NJ aufzuzeigen, daß ein allzu Buchstaben treues festhalten an geschriebenen Worten oft nicht zum Ziel führt.
Themenrelevanz?
Maßgeblich ist nun mal das, was in den BB und vor allem auf dem Ticket steht - davon losgelöst bleibt das Verhalten der Zub. Die werden kaum absichtlich Falschinfos geben. Da kann am Ende Unschönes rauskommen (also etwa ein EBE wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis in der S-Bahn von München nach Tutzing, was, so wie ich Baden-Baden kenne, ein langer Krampf wird), aber das wir hier offensichtlich nicht der Fall.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Ich laste dieses Unwissen der ZuB keineswegs den betroffenen an, sondern denen, welche zuständig sind, die ZuB mit allem, was sie für ihren Job brauchen, auszustatten. Und an dieser Zurverfügungstellung von Ausstattung (ggfs. eben auch mit Wissen) hapert es leider viel zu oft.
Da sind wir uns ja prinzipiell einig.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Warum zB nicht an der Stelle, wo "volle Flexibilität" steht, kein "Volle Flexibilität innerhalb des gewählten Reisetages"? sofern die Absicht des Tickets war, den Reisetag, nicht aber den konkreten Zug festzulegen?
Weil sich das eben auf die "Zugbindung" bezieht, d.h. das Festlegen auf einen konkreten (Fern-)Zuges an einem bestimmten Tag zwischen zwei bestimmten Bahnhöfen, der dann genutzt werden MUSS. Fährt ein (Fern-)Zug nur einmal oder zweimal am Tag den Bahnhof an, entspricht dies also de facto einer "Zugbindung" als Konsequenz der vorhandenen "Produktbindung" (will heißen, nur gültig in Zügen in Produktklasse ICE und IC).
Ich gestehe durchaus zu, dass das nicht hundertprozentig klar ist - aber es bezieht nunmal auf die Zugbindung. Die Konsequenzen werden immerhin ein Feld weiter erklärt, wenn die Produkte näher erklärt werden (Reiter "Konditionen" auf der Lidl-Ticket-Site der DB):
[Produkte:] Nur gültig in ICE-, IC, EC-Zügen der DB Fernverkehr AG.
Die Nutzung des Nahverkehrs (z.B. RE, RB, IRE und S-Bahnen) sowie der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) ist nicht im Angebot inbegriffen.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Auch das Beispiel kurzfristige Bauarbeiten und damit Zugausfälle ist ungelöst,...
Nein, ist es nicht. Mit dem entsprechenden Beförderungsvertrag (also mit der Fahrkarte in der Hand), steht dir auch in diesem Fall die Beförderung zu. Das ist so glasklar geregelt.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:... und bisher nur mit Grütze beworfen.
Nein: Die Fahrgastrechte sagen dir alles relevante dazu - und das habe ich oben lang & breit ausgeführt.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Also bleibt es bei, es gibt keine Regel, bzw. es ist keine bekannt.
Nochmals nein, die "Regel" besagt dir eine garantierte Weiterbeförderung: Beförderungsvertrag + vernünftigerweise über 20 Minuten am Ziel = Fortsetzung der Fahrt bis zum Zielbahnhof. Vgl. BB Personenverkehr § 9.1.1.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Ebenso auch das Beispiel, nur weil die Buchungsmaske den BB zuwiderlaufende Tickets ausgeben kann, darf der Fahrgast nicht darauf vertrauen, was die Buchungssoftware ausspuckt.
Da dies, so wie du es beschreibst, wohl ein Fehler seitens der DB ist, steht dir im Rahmen der Fahrgastrechte die Weiterbeförderung von München Hbf nach Tutzing zu. Wirklich, so einfach ist das.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Wie war das noch gleich mit den Länder-Tickets, welche "gültig ab 9 Uhr" aufdrücken, dennoch aber während der Ferien (?) den ganzen Tag gültig waren?
Ja, wie war das noch gleich... Während der letzten Sommerferien galten die NDS-Tickets eben auch werktags außer Sa auch vor 9 Uhr. Das wurde beworben, und es wurde erklärt, dass "systembedingt" weiterhin die Sperrzeit aufgedrückt wird, das Ticket trotzdem gilt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Cloakmaster @ 21 Nov 2016, 18:11 hat geschrieben:Auf was soll man sich da denn noch verlassen?
Nachdem du mir, irgendsoeinem Internet-Knilch, der sich noch dazu hinter einem Nickname versteckt, augenscheinlich nicht glaubst und auch meine mit Quellen belegten Antworten anzweifelst - das Social Media Team der DB (Facebook, Twitter) ist recht fix und die "verbrieften" Antworten kannst du dir sogar mit Sreenshot abspeichern. Oder, ganz basal, du besuchst das Reisezentrum oder die Agentur deines Vertrauens und fragst dort. Oder du nimmst 20 Cent in die Hand und fragst mittels
Telefon beim DB Service nach.
Alternativ kannst du natürlich auch weiterhin hier so oft nachfragen und Anwälte und überraschende Klauseln einführen, bis dir irgendjemand das sagt, was du hören willst. Ich werd's nicht tun.