Wenn du dich aber entschließt, dem Rat "Vor Gebrauch gut schütteln" zu folgen, dann verrät dir die Logik, dass sich der Rat auf die geschlossene volle Flasche bezieht.JeDi @ 4 Jan 2018, 18:07 hat geschrieben:Es ist kein Muss, die Flasche zu schütteln, genau so wie es kein Muss ist, in Pfeilrichtung zu entwerten.
Bei "Vor Fahrantritt entwerten" kann aber die Karte an sich gemeint sein oder aber das freie Stempelfeld. Beides ergibt gleich viel Sinn.
Wenn man jetzt erwartet, dass eine der beiden möglichen Interpretationen als verbindlich gilt, dann muss man dies irgendwo schriftlich festlegen. Die S-Bahn München hat das getan, die S-Bahn Berlin hat es versäumt.
Das Problem, das du mit der S-Bahn Berlin teilst, ist, dass ihr eure subjektive Sichtweise für unumstößliche Fakten haltet, die keine andere Sichtweise zulassen.
Ich gab der S-Bahn Berlin die Möglichkeit, diese Fehleinschätzung zu ändern, indem ich auf meine MVV-Herkunft mitsamt den dortigen Regelungen verwiesen habe. Sie brauchten aber erst ihr Rudel von Schuldeneintreib-Anwälten, um es einzusehen.
Ja und du? Keine Ahnung! So oft wie du stur betont hast, dass es eindeutig sei, scheint dir halt einfach die Fähigkeit zu fehlen, die eigene Meinung von harten Fakten unterscheiden zu können.
Was meinst du denn mit "Tarif". Das geltende Regelwerk heißt "Beförderungsbedingungen". Und da steht das nicht. Es gibt kein Reglement unter dem Namen "Tarif" -- und wenn doch, dann ist es gut versteckt.Das ist nicht mündlich überliefert, sondern steht klar im Tarif: Ein Fahrschein wird (sinngemäß) entwertet, indem man ihn in den Entwerter steckt.
Das stimmt nur bedingt. Man darf sich jedenfalls nicht wundern, wenn das bei der Gestaltung der Fahrkarte so verstanden wird. Wäre es nicht ein öffentliches Unternehmen, sondern eine kleine Privatfirma könnte man hier sogar Bauernfängerei vermuten.Es steht nirgends, dass das in eine bestimmte Richtung zu erfolgen hat.