Not sure if trolling or just stupid...Autoverbot @ 11 Feb 2018, 21:45 hat geschrieben: aha, Verdächtiger wohl kein Bio-Deutscher?![]()
Polizeiberichte (war: Nahverkehr nach 22 Uhr)
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Nach dem Motto "Ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande"?Catracho @ 11 Feb 2018, 21:53 hat geschrieben:Doch, sonst wäre das Geschreie natürlich viel größer. Aber dafür nach Medienberichten Rechtsanwalt. Die sind aber auch meist nicht vernünftig integriert, radikal und leben in ihrer eigenen Parallelgesellschaft.
Mfg
Catracho
Ohne Fleiß kein Gleis (WL)
Die Polizei hat den Rentner mit "seiner" Reisegruppe im Reisebus vereint.
-POL-HI im Presseportal\ @ 07.08.2019 hat geschrieben:Am gestrigen Dienstag (06.08.2019) suchte ein 87-jähriger Mann aus Wiesbaden Hilfe bei der Polizei, nachdem ein Reisebus, mit dem er zuvor unterwegs war, nach einer Pause in Hildesheim ohne ihn weitergefahren war. Den Beamten gelang es, den Senior und seine Reisegruppe wieder zu vereinen. Weiter >>
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BPOLI S berichtet im Presseportal, daß sich der Fahrgast in Geradstetten (S2 der S-Bahn Stuttgart) zur Wehr gesetzt hatte, nachdem er von einem somalischen Staatsbürger angegriffen wurde. Gegen beide wird wegen versuchter Körperverletzung (Angreifer) und tatsächlicher Körperverletzung durch die Verteidigungshandlung des angegriffenen (Opfer) ermittelt. Der Täter besaß die Dreistigkeit, die Polizei anzurufen, obwohl sich das Opfer gegen den Angriff gewehrt hatte.
Bevor jemand wegen dieser Verteidigungshandlung des Opfers eine Schnappatmung bekommt, sei hiermit auf die Anwaltseite von Just & Partner verwiesen. Dort erläutern die Anwälte das Notwehrrecht. Laut dieser Seite kennt das Notwehrrecht keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Weiter unten (Vorletzter Absatz) wird vor lebensfremden Richtern gewarnt.
Bevor jemand wegen dieser Verteidigungshandlung des Opfers eine Schnappatmung bekommt, sei hiermit auf die Anwaltseite von Just & Partner verwiesen. Dort erläutern die Anwälte das Notwehrrecht. Laut dieser Seite kennt das Notwehrrecht keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Weiter unten (Vorletzter Absatz) wird vor lebensfremden Richtern gewarnt.
Das wäre ein interessanter Fall um die verschiedenen Spielarten der Notwehr zu diskutieren, wenn du ihn nicht nur nutzen würdest um deine Vorurteile und Ressentiments ins Forum zu tragen und in die Welt hinauszuposaunen!JLanthyer @ 3 Jan 2020, 22:46 hat geschrieben: BPOLI S berichtet im Presseportal, daß sich der Fahrgast in Geradstetten (S2 der S-Bahn Stuttgart) zur Wehr gesetzt hatte, nachdem er von einem somalischen Staatsbürger angegriffen wurde. Gegen beide wird wegen versuchter Körperverletzung (Angreifer) und tatsächlicher Körperverletzung durch die Verteidigungshandlung des angegriffenen (Opfer) ermittelt. Der Täter besaß die Dreistigkeit, die Polizei anzurufen, obwohl sich das Opfer gegen den Angriff gewehrt hatte.
Bevor jemand wegen dieser Verteidigungshandlung des Opfers eine Schnappatmung bekommt, sei hiermit auf die Anwaltseite von Just & Partner verwiesen. Dort erläutern die Anwälte das Notwehrrecht. Laut dieser Seite kennt das Notwehrrecht keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Weiter unten (Vorletzter Absatz) wird vor lebensfremden Richtern gewarnt.
Vorab: Gewalt gegen Menschen geht gar nicht und sollte auf schärfste verfolgt und bestraft werden!
VOR der Verurteilung und Bestrafung erfolgt jedoch die Ermittlungsarbeit und ggf. ein Prozess. Nicht so wie JL es hier macht und gleich den (zufällig in seinem Beispiel) ausländischen Straftäter vorverurteilt!
So besteht die Möglichkeit, dass das unbekannte Opfer den Angreifer massiv belästigt und provoziert hat. Dann ist es zwar immer noch der Angreifer, der eine körperliche Gewalttat zunächst begeht, das Opfer hat aber in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf die Berufung auf Notwehr.
Ich zititere aus dem von JL verlinkten Beitrag:
Auch könnte es sein, dass der Angreifer das Opfer nur leicht geschubst hat (ebenfalls nicht hinzunehmen) aber weiterhin keine Gefahr von ihm ausging. Auch dann käme eine Notwehr nicht in Frage. Auch hier gibt es eine Passage aus dem verlinkten Beitrag, die JL wohl absichtlich übergeht:Ihr Notwehrrecht ist aber dann eingeschränkt, wenn Sie den Angriff auf sich absichtlich provoziert haben, indem Sie den Angreifer beispielsweise bewusst solange gereizt haben, bis er Sie angreift, damit Sie ihn dann unter dem Deckmantel der Notwehr verletzen können.
Der Denkfehler dem JL hier unterliegt, ist zu glauben kein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz meinte, man könne in Notwehr tun und lassen, was man will. Dem ist beiweitem nicht so und für diese Erkenntnis müsste man nur eben den von ihm verlinkten Beitrag lesen.Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen zwar, dass Sie auf das mildeste Ihnen zur Verfügung stehende Mittel zurückgreifen. Allerdings muss dieses "mildeste Mittel" dann auch effektiv genug sein, um den Angriff sicher und endgültig abzuwehren.
Bei einem Angriff auch heftige körperliche Gewalt anzuwenden um den Angreifer abzuwehren ist durchaus von Notwehr gedeckt. Hierbei ist aber "das mildeste Mittel" anzuwenden. Ob dazu auch noch zählt, jemandem den Zahn auszuschlagen, ist doch fraglich.
Als letztes muss bei JL noch der Hinweis kommen, dass ja nicht nur die Politik, die links-grün-versiffte Minder-Mehrheit sonder auch die Richter grundsätzlich irgendwie nicht ganz in Ordnung sind......
Meine Bitte: Verzupf dich in das Loch aus dem du gekrochen bist und verschone uns mit deinem braunen Geseiere! Weil auch wenn du versuchst es sachlich zu tarnen, will es dir nicht recht glücken die braune Grundfarbe zu übertünchen.
Das tue ich in erster Linie gar nicht. Zweitens hast Du weiter unten geschrieben, dem ich zwar zustimme:Hot Doc @ 4 Jan 2020, 17:37 hat geschrieben:Das wäre ein interessanter Fall um die verschiedenen Spielarten der Notwehr zu diskutieren, wenn du ihn nicht nur nutzen würdest um deine Vorurteile und Ressentiments ins Forum zu tragen und in die Welt hinauszuposaunen!
Und das gilt für alle Seiten, egal ob links, rechts, oben, unten, oder aus Weitfortistan.Vorab: Gewalt gegen Menschen geht gar nicht und sollte auf schärfste verfolgt und bestraft werden!
Wie kommst Du auf so was? Das steht eindeutig im Polizeibericht, das ich zitiere:VOR der Verurteilung und Bestrafung erfolgt jedoch die Ermittlungsarbeit und ggf. ein Prozess. Nicht so wie JL es hier macht und gleich den (zufällig in seinem Beispiel) ausländischen Straftäter vorverurteilt!
Laut Polizei soll der Täter einen Reisenden unvermittelt angegriffen haben und nicht, wie Du es weiter unten eine Möglichkeit angenommen hast, daß ihn der Reisende provoziert haben könnte. Die Fahrgäste haben etwas besseres zu tun, als sich mit anderen Leuten, die sie nicht kennen, anzulegen und wollen nach der Fahrtende so schnell wie möglich weiter.Nach derzeitigem Ermittlungsstand griff der 25-jährige somalische Staatsangehörige offenbar unvermittelt einen bislang unbekannten Reisenden auf dem Bahnsteig an. Der Unbekannte schlug daraufhin wohl mehrfach auf den Angreifer ein, sodass dieser sich letztendlich von dem Reisenden abgewendet hat.
Die Möglichkeit bestand laut Polizeibericht offensichtlich nicht.So besteht die Möglichkeit, dass das unbekannte Opfer den Angreifer massiv belästigt und provoziert hat. Dann ist es zwar immer noch der Angreifer, der eine körperliche Gewalttat zunächst begeht, das Opfer hat aber in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf die Berufung auf Notwehr.
Siehe Polizeibericht. Und weiter steht auch auf der Anwaltseite:Auch könnte es sein, dass der Angreifer das Opfer nur leicht geschubst hat (ebenfalls nicht hinzunehmen) aber weiterhin keine Gefahr von ihm ausging. Auch dann käme eine Notwehr nicht in Frage. Auch hier gibt es eine Passage aus dem verlinkten Beitrag, die JL wohl absichtlich übergeht:
Der Denkfehler dem JL hier unterliegt, ist zu glauben kein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz meinte, man könne in Notwehr tun und lassen, was man will. Dem ist beiweitem nicht so und für diese Erkenntnis müsste man nur eben den von ihm verlinkten Beitrag lesen.
Bei einem Angriff auch heftige körperliche Gewalt anzuwenden um den Angreifer abzuwehren ist durchaus von Notwehr gedeckt. Hierbei ist aber "das mildeste Mittel" anzuwenden. Ob dazu auch noch zählt, jemandem den Zahn auszuschlagen, ist doch fraglich.
Das wäre auch eine Möglichkeit, daß der Reisende aus einem Grund bei einem Notwehr nicht rationell handeln konnte. Aus Panikgründen des Angegriffenen kann es durchaus vorkommen, daß es zu einer Notwehrüberschreitung kommen könnte, darauf sollte das Gericht berücksichtigen!Der Notwehrexzess - wenn die Panik Sie leitet
Mitunter reagieren Opfer einer Straftat mit Panik auf einen Angriff. ...
Dazu noch mal der nächste Abschnitt:
In solchen Fällen sind die Richter bei den Verhandlungen verpflichtet, der Sache nachzugehen und nicht einfach so oberflächlich. Die Anwälte haben mit Sicherheit über solche Fälle mehr Erfahrung als Du und ich. Dieses Possenspiel bei den Gerichtsverhandlungen ärgert den Verteidigern, weil es meistens zum Nachteil von wirklichen Opfern ausgeht, das ist sicher.Achtung: der lebensfremde Richter
Wer sich gegen einen Angreifer verteidigt und diesen dabei tötet, muss leider mit einer weiteren Unwägbarkeit rechnen: dem lebensfremden Richter. Dann wird aus dem eigentlichen Opfer schnell ein Täter gemacht. ...
Apropos "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz":
Das steht klipp und klar, daß das Notwehrrecht so was nicht kennt, was es aber auch nicht bedeutet, daß das Notwehrrecht (Ausnahme: Notwehrexzess) überschritten werden darf.Es gilt der Grundsatz: das Notwehrrecht ist ein scharfes Schwert! Entgegen einer weitverbreiteten fälschlichen Annahme kennt das deutsche Notwehrrecht keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Zu guter Letzt: Kannst Du das nicht mal aufhören, andere Leute, die lediglich über das berichten oder zeigen, was vorgefallen ist, als "Braune" zu verunglimpfen?
Mach Dich nicht lächerlich. Wie sonst sollte man einen AfD Anhänger nennen? "Roten"?JLanthyer @ 4 Jan 2020, 19:07 hat geschrieben: Zu guter Letzt: Kannst Du das nicht mal aufhören, andere Leute, die lediglich über das berichten oder zeigen, was vorgefallen ist, als "Braune" zu verunglimpfen?
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Doch genau das tust du schon eine Zeile weiter unter:JLanthyer @ 4 Jan 2020, 20:07 hat geschrieben: Das tue ich in erster Linie gar nicht. Zweitens hast Du weiter unten geschrieben, dem ich zwar zustimme:
...und merkst es offensichtlich noch nicht einmal. Nein es reicht dir wohl nicht zwischen links und rechts zu unterscheiden, oben und unten nehm ich noch als eine irgendwie witzig gemeinte Übertreibung, aber die Unterscheidung zwischen den 4 Richtungen und eben Leuten aus dem Ausland zeigt ja schon deine Denkkategorien. Da gibt es alle möglichen politischen Richtungen und dann gibt es da AUSLÄNDER!!!!Und das gilt für alle Seiten, egal ob links, rechts, oben, unten, oder aus Weitfortistan.
Wie kommst Du auf so was? Das steht eindeutig im Polizeibericht, das ich zitiere:
(Hervorhebung durch mich)Nach derzeitigem Ermittlungsstand griff der 25-jährige somalische Staatsangehörige offenbar unvermittelt einen bislang unbekannten Reisenden auf dem Bahnsteig an.
Der Ermittlungsstand kann so weit nicht sein, da die Polizei noch nach dem Opfer sowie nach Zeugen sucht, die etwas zu dem Vorfall aussagen können. Desweitern verwechselst du mal wieder Ermittlungsstand mit Urteil. Wie oft zeigt sich in einem Prozess ein ganz anderes Bild, als die Polizei ermittelt hat. Außerdem wird häufig ein Sachverhalt bei den Pressemeldungen der Polizei in einem gewissen Licht dargestellt um z.B. einen Täter in Sicherheit zu wiegen und zu einer unbedachten Aussage zu bringen. (In dem Fall könnte die Polizei behaupten, dass das mutmaßliche Opfer angegriffen wurde, und ihm im Glauben lassen, er sei als Angegriffener sicher, obwohl klar ist, dass er der Agressor war.) Als letztes könnte auch eine Kamera die Szene aufgezeichnet haben, auf der man keine Worte hört sondern nur die Tat sieht.
So viel Möglichkeiten, alle nur durch eine Pressemeldung der Polizei nicht auszuschließen, aber du bist dir schon sicher. (Im Gegensatz zu mir übriges. Ich würde mich nicht wundern, wenn du am Ende Recht behältst, trotzdem sollte man nicht vorverurteilen!)
Einfach ein falscher Rückschluss. Ein Ermittlungstand nach 2 Tagen ohne weitere Zeugen, läßt noch eine Menge Möglichkeiten offen.Die Möglichkeit bestand laut Polizeibericht offensichtlich nicht.
Da geb ich dir Recht. Aber das ist eben auch nur EINE Möglichkeit unter vielen.Das wäre auch eine Möglichkeit, daß der Reisende aus einem Grund bei einem Notwehr nicht rationell handeln konnte. Aus Panikgründen des Angegriffenen kann es durchaus vorkommen, daß es zu einer Notwehrüberschreitung kommen könnte, darauf sollte das Gericht berücksichtigen!
Woher hast du die Expertise, dir da sicher zu sein? Wie oft wird eine Notwehr behauptet und geht vor Gericht auch durch, obwohl keine Gefahr bestand??? Zahlen!!!Die Anwälte haben mit Sicherheit über solche Fälle mehr Erfahrung als Du und ich. Dieses Possenspiel bei den Gerichtsverhandlungen ärgert den Verteidigern, weil es meistens zum Nachteil von wirklichen Opfern ausgeht, das ist sicher.
Na immerhin gibst du es zu...Apropos "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz":
Das steht klipp und klar, daß das Notwehrrecht so was nicht kennt, was es aber auch nicht bedeutet, daß das Notwehrrecht (Ausnahme: Notwehrexzess) überschritten werden darf.
Wenn diese Leute immer nur ganz zufällig über Vorkommnisse berichten, bei denen ganz zufällig Ausländer die Täter waren, diese vorverurteilen und in Halbsätzen noch über die Justiz herziehen, dann wird hier niemand verunglimpft, sondern einfach nur Ross und Reiter genannt.Zu guter Letzt: Kannst Du das nicht mal aufhören, andere Leute, die lediglich über das berichten oder zeigen, was vorgefallen ist, als "Braune" zu verunglimpfen?
- Boris Merath
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Man weiß nicht wie es war - aber ich habe selber mal erlebt wie sowas auch passieren kann:
In einem Bus hatte ein netter älterer Herr von sich aus böse türkischstämmige Jugendliche angesprochen, und im Verlauf des Gesprächs massiv beleidigt, u.a. mit Aussagen wie "Früher hätte man Euch alle vergast!". Die türkischstämmigen Jugendlichen sind sehr lange ruhig geblieben, erst nach dem Aussteigen aus dem Bus, wo weitere Beleidigungen durch den netten älteren Herrn folgten ist dann eine Rangelei entstanden, in dem Zug der Herr sich dann eine Kopfplatzwunde zugezogen hat.
Natürlich ist es nicht zu rechtfertigen dass die Jugendlichen dann offenbar zugeschlagen haben, trotzdem ist das ein ganz anderes Bild als z.B. ein Beobachter an der Bushaltestelle oder eine Videoüberwachung aufgenommen hätte, und ich bin mir sicher dass die Vorgeschichte sich in einem Strafverfahren deutlich auf das Urteil ausgewirkt hätte.
Für mich erschreckend war dass die herbeigerufene Polizei an meiner Aussage nicht interessiert war (ein Polizist meinte der Fall sei völlig klar sei mit der Schilderung des Opfers - das natürlich nichts zu den vorangegangenen Beleidigungen gesagt hat), und erst nach DRohung mit einer Beschwerde haben sie zumindest meine Personalien aufgenommen. Ich habe von dem Vorfall danach nie was gehört, und hoffe daher dass die Polizei die Jugendlichen nicht gefunden hat, weil ohne meine Aussage hätte der Vorfall vor Gericht natürlich ganz anders gewirkt.
Das muss jetzt natürlich nicht heißen dass es hier genauso war - aber es gibt viele Möglichkeiten wie es abgelaufen ist, und dies ist eine Möglichkeit.
In einem Bus hatte ein netter älterer Herr von sich aus böse türkischstämmige Jugendliche angesprochen, und im Verlauf des Gesprächs massiv beleidigt, u.a. mit Aussagen wie "Früher hätte man Euch alle vergast!". Die türkischstämmigen Jugendlichen sind sehr lange ruhig geblieben, erst nach dem Aussteigen aus dem Bus, wo weitere Beleidigungen durch den netten älteren Herrn folgten ist dann eine Rangelei entstanden, in dem Zug der Herr sich dann eine Kopfplatzwunde zugezogen hat.
Natürlich ist es nicht zu rechtfertigen dass die Jugendlichen dann offenbar zugeschlagen haben, trotzdem ist das ein ganz anderes Bild als z.B. ein Beobachter an der Bushaltestelle oder eine Videoüberwachung aufgenommen hätte, und ich bin mir sicher dass die Vorgeschichte sich in einem Strafverfahren deutlich auf das Urteil ausgewirkt hätte.
Für mich erschreckend war dass die herbeigerufene Polizei an meiner Aussage nicht interessiert war (ein Polizist meinte der Fall sei völlig klar sei mit der Schilderung des Opfers - das natürlich nichts zu den vorangegangenen Beleidigungen gesagt hat), und erst nach DRohung mit einer Beschwerde haben sie zumindest meine Personalien aufgenommen. Ich habe von dem Vorfall danach nie was gehört, und hoffe daher dass die Polizei die Jugendlichen nicht gefunden hat, weil ohne meine Aussage hätte der Vorfall vor Gericht natürlich ganz anders gewirkt.
Das muss jetzt natürlich nicht heißen dass es hier genauso war - aber es gibt viele Möglichkeiten wie es abgelaufen ist, und dies ist eine Möglichkeit.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ich habe einige Beiträge zu einer politischen Diskussion entfernt die nichts mit dem Thema Eisenbahn zu tun hat. Ich denke nicht dass wir dieses Thema schon wieder aufwärmen müssen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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