Schwarzfahren / Ideen rund um's (neue) EBE
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Vielleicht steigt ja am nächsten Bahnhof ein Zugbegleiter zu, der Fahrscheine verkauft? Fakt ist jedenfalls, dass man lediglich bei einer Fahrkartenkontrolle unaufgefordert zu Melden hat, dass am Zustiegsbahnhof weder eine Verkaufsstelle, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat betriebsbereit war.Martin H. @ 1 Mar 2018, 17:48 hat geschrieben: Und dann? 20, 40, 60 oder noch mehr Minuten warten?
Grub besitzt ersteres gar nicht, zweiteres temporär nicht, man kann seinen Fahrschein also völlig legal im Zug erwerben.
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Kann man das in Münchens S-Bahnen neuerdings?
Ich bin mir nicht sicher, ob die Kontrolleure Fahrscheine verkaufen können. Wenn sie könnten, ist es bestimmt nicht erlaubt, aber vielleicht macht man in diesem Fall ja mal eine Ausnahme.
Allerdings sind die Kontrolleure die letzte Zeit nicht besonders positiv aufgefallen in den Medien durch ihre Arbeit.
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Wenn das EVU nicht in der Lage ist, vor Fahrtantritt Fahrscheine zu verkaufen - ja, schon immer.Martin H. @ 1 Mar 2018, 19:44 hat geschrieben:Kann man das in Münchens S-Bahnen neuerdings?
Technisch können sie das.Martin H. @ 1 Mar 2018, 19:44 hat geschrieben:Ich bin mir nicht sicher, ob die Kontrolleure Fahrscheine verkaufen können.
Es sei denn, man hat dann schon sein Fahrtziel erreicht.Martin H. @ 1 Mar 2018, 18:48 hat geschrieben: Und dann? 20, 40, 60 oder noch mehr Minuten warten?
Ich glaube auch nicht, dass die Kontrolleure der S-Bahn München die entsprechende Ausrüstung haben, um Fahrkarten zu verkaufen -- ebenso die BSG-Leute. Es ist ja eigentlich ein EBE fällig, sobald man einen Zug der SBM ohne Fahrkarte betritt. Von daher ist es völlig unüblich, dass man bei ihnen Fahrkarten kauft. Es könnte aber tatsächlich sein, dass sie für Ausnahmefälle immer ein paar Karten und Wechselgeld mit haben. Oder man stattet sie extra für die Attentatsserie von Grub damit aus.
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Das halte ich für eine gewagte These. Im Radio haben die das mit der nächsten Station ja nicht umsonst gesagt. Und irgendwo hat die SBM ja noch das Hausrecht -- auch wenn das Haus auf 20 bis 60 Rädern rollt.146225 @ 1 Mar 2018, 22:48 hat geschrieben: Es kann nicht das Problem des Fahrgastes sein, wenn die Eisenbahn nicht in der Lage ist, ihm gegen gesetzliche Zahlungsmittel eine Fahrkarte zu verkaufen.
Letzten Endes müsste sowas in den Beförderungsbestimmungen geklärt sein. Und wenn nicht, dann muss man sich überlegen, ob man Lust auf einen Präzedenzfall hat.
Nein, es ist schon so, wie JeDi das festgehalten hat, kann man auch in §9, Absatz 3 der EVO nachlesen: man ist verpflichtet, sich unaufgefordert beim Kontrollpersonal zu melden, dass der Erwerb einer Fahrkarte unmöglich war. Mehr steht da nicht drin.gmg @ 1 Mar 2018, 23:49 hat geschrieben: Das halte ich für eine gewagte These. Im Radio haben die das mit der nächsten Station ja nicht umsonst gesagt. Und irgendwo hat die SBM ja noch das Hausrecht -- auch wenn das Haus auf 20 bis 60 Rädern rollt.
Letzten Endes müsste sowas in den Beförderungsbestimmungen geklärt sein. Und wenn nicht, dann muss man sich überlegen, ob man Lust auf einen Präzedenzfall hat.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
https://www.merkur.de/lokales/dachau/karlsf...#idAnchComments
Ohne Worte. Interessanterweise gibt die Bahn aber sofort nach, nachdem sich die Zeitung einschaltet....
Scheint wohl durchaus Methode zu haben bei einigen Kontrolleuren...
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Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Leider wahr, heute ist ein neuer Fall in der Zeitung:Scheint wohl durchaus Methode zu haben bei einigen Kontrolleuren...
Abendzeitung - Strafe trotz gestempelter Streifenkarte!
Sollte das so stimmen, auf jeden Fall Strafanzeige wegen Nötigung. Von der Tatsache mal ganz abgesehen, das die kein Recht hat, in irgendwelchen fremden Taschen herum zu wühlen. Aber die Bahn scheint ja inzwischen wohl bewusst solche Leute einzusetzen...Supertom @ 9 Apr 2018, 23:00 hat geschrieben:
Leider wahr, heute ist ein neuer Fall in der Zeitung:
Abendzeitung - Strafe trotz gestempelter Streifenkarte!
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Weiß jemand, wie das korrekte Verhalten ist, wenn in einer S-Bahn eine Kontrolle beginnt, man aber schon aussteigen muss, bevor die Kontrolleure bei einem angekommen sind? Muss ich in der Bahn sitzenbleiben, bis ich kontrolliert wurde, um nicht in den Verdacht zu geraten, flüchten zu wollen? Oder muss ich zu den Kontrolleuren hingehen, diese über meine baldige Aussteige-Absicht informieren und um vorzeitige Kontrolle bitten?Supertom @ 9 Apr 2018, 23:00 hat geschrieben:
Leider wahr, heute ist ein neuer Fall in der Zeitung:
Was ich nicht verstehe: wieso gilt das gültige Ticket nicht mehr als gültig, nur weil man vor Erreichen der Kontrolle ausgestiegen ist? Allein der Besitz des Tickets würde doch eigentlich zeigen, dass die Frau nicht aus Gründen einer Täuschungsabsicht ausgestiegen ist. Warum sollte man vor einer Kontrolle fliehen wollen, wenn man einen Fahrschein hat? Hier greift der Vorwurf doch sowieso nicht, oder?
Ich habe das Gefühl, dass man sich allmählich generell vor Fahrscheinkontrollen fürchten muss, selbst wenn man ordnungsgemäß ein Ticket hat. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, dennoch bestraft zu werden (zu spät gestempelt, zu langsam gewesen beim Vorzeigen, zu früh ausgestiegen,...)
Wo ist das Problem?
Ich persönlich halte in so einem Fall meinen Fahrschein gut sichtbar hoch, während ich die Bahn verlasse.rautatie @ 10 Apr 2018, 09:27 hat geschrieben: Weiß jemand, wie das korrekte Verhalten ist, wenn in einer S-Bahn eine Kontrolle beginnt, man aber schon aussteigen muss, bevor die Kontrolleure bei einem angekommen sind? Muss ich in der Bahn sitzenbleiben, bis ich kontrolliert wurde, um nicht in den Verdacht zu geraten, flüchten zu wollen? Oder muss ich zu den Kontrolleuren hingehen, diese über meine baldige Aussteige-Absicht informieren und um vorzeitige Kontrolle bitten?
Zu dem Fall aus der Abendzeitung: Durch solche Fälle braucht die Bahn sich nicht wundern, wenn sie nicht gemocht wird. Da hilft es nicht für x hunderttausend farbige Anzeigen in überregionalen Zeitungen zu schalten. Rein betriebswirtschaftlich wäre es sinnvoller, in solchen Fällen Kulanz zu zeigen und dafür weniger für PR auszugeben.
Zudem ich mir auch als juristischer Laie sehr sicher bin, dass ein Gericht da sicher nicht zugunsten der Bahn entscheiden wird. Die Verordnung über erhöhte Beförderungsbedingungen gibt das nicht her. Da steht nichts von "unverzüglich" oder "im Fahrzeug".
1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
1.
sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
2.
sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
3.
den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 3 entwertet hat oder entwerten ließ oder
4.
den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.
(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.
(4) Bei Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weitergehende Ansprüche des Unternehmers unberührt.
Ich persönlich glaube noch an den Rechtsstaat und würde dann vor Gericht gehen.rautatie @ 10 Apr 2018, 09:27 hat geschrieben:Ich habe das Gefühl, dass man sich allmählich generell vor Fahrscheinkontrollen fürchten muss, selbst wenn man ordnungsgemäß ein Ticket hat. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, dennoch bestraft zu werden (zu spät gestempelt, zu langsam gewesen beim Vorzeigen, zu früh ausgestiegen,...)
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Am Anfang steht, die habe Musik über Kopfhörer gehört.
Theorie, sie wurde bereits in der Bahn kontrolliert, hat es aber gar nicht mitbekommen und stieg dann aus, die Kontrolleure hinterher.
Ich persönlich begebe mich ganz in Ruhe zur Tür, und steige einfach aus. In die Situation dass die Kontrolle dann ganz genau bei mir war bin ich noch nicht gekommen.
Theorie, sie wurde bereits in der Bahn kontrolliert, hat es aber gar nicht mitbekommen und stieg dann aus, die Kontrolleure hinterher.
Ich persönlich begebe mich ganz in Ruhe zur Tür, und steige einfach aus. In die Situation dass die Kontrolle dann ganz genau bei mir war bin ich noch nicht gekommen.
Wobei auch in diesem Fall hätte sie einen gültigen Fahrschein gehabt und den auch gezeigt. Es gibt für mich keinerlei Grund für eine Eskalation und ein erhöhtes Beförderungentgeld.Martin H. @ 10 Apr 2018, 10:02 hat geschrieben: Am Anfang steht, die habe Musik über Kopfhörer gehört.
Theorie, sie wurde bereits in der Bahn kontrolliert, hat es aber gar nicht mitbekommen und stieg dann aus, die Kontrolleure hinterher..
Es gibt genügend Leute ohne Fahrschein, worauf die Kontrolleure gerne ihre Energie verschwenden können. Da müssen es nicht die mit Fahrschein sein.
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Ja eben. Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo die Frau ihren Fahrschein vorgezeigt hat, hätte man die Sache doch auf sich beruhen lassen sollen (und es wäre sogar eine Entschuldigung wegen falscher Verdächtigung nicht verkehrt gewesen). Da die Frau nicht noch rasch in der S-Bahn selbst hätte stempeln können, kann eigentlich ein Unterschleif ausgeschlossen werden, oder?Iarn @ 10 Apr 2018, 11:14 hat geschrieben: Wobei auch in diesem Fall hätte sie einen gültigen Fahrschein gehabt und den auch gezeigt. Es gibt für mich keinerlei Grund für eine Eskalation und ein erhöhtes Beförderungentgeld.
Oder gibt es Regelungen, denenzufolge ein Ticket nicht länger gültig ist, wenn man es falsch oder nicht rasch genug vorzeigt?
Wo ist das Problem?
Das ist nicht definiert. Wenn eine Kontrolle beginnt und diese beim Erreichen der nächsten Station noch nicht bei einem angekommen ist, kann man gerne aussteigen. Als Fahrgast ist man nicht verpflichtet, solange in der Bahn zu bleiben, bis die Kontrolleure einen erreicht haben. Das einzige, was die Kontrolleure dann noch machen können, ist, auf dem Bahnsteig noch hinterher zu kommen und den Fahrgast gezielt anzusprechen: Halt, Stopp, der Herr / die Dame! Sie sind gerade eben aus dem Zug ausgestiegen, als wir mit unserer Kontrolle noch nicht bei Ihnen waren. Zeigen Sie bitte aus diesem Grunde Ihren Fahrausweis!rautatie @ 10 Apr 2018, 10:27 hat geschrieben:Weiß jemand, wie das korrekte Verhalten ist, wenn in einer S-Bahn eine Kontrolle beginnt, man aber schon aussteigen muss, bevor die Kontrolleure bei einem angekommen sind? Muss ich in der Bahn sitzenbleiben, bis ich kontrolliert wurde, um nicht in den Verdacht zu geraten, flüchten zu wollen? Oder muss ich zu den Kontrolleuren hingehen, diese über meine baldige Aussteige-Absicht informieren und um vorzeitige Kontrolle bitten?
So mir schon einige Male passiert. Da ich aber immer meine Abo-Karte dabei gehabt habe, ist es auch nie zu weiteren Auseinandersetzungen mit den Prüfern gekommen.
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Zumal man dadurch ja zum Schwarzfahrer werden kann, wenn der nächste Halt nicht mehr im Gültigkeitsbereich liegen sollte. Oder mit einer Einzelfahrkarte das Problem hat dass man für die unnötige Rückfahrt extra nochmal stempeln muss. Von dem Zeitverlust gar nicht geredet.ET 474 @ 10 Apr 2018, 13:43 hat geschrieben: Wenn eine Kontrolle beginnt und diese beim Erreichen der nächsten Station noch nicht bei einem angekommen ist, kann man gerne aussteigen. Als Fahrgast ist man nicht verpflichtet, solange in der Bahn zu bleiben, bis die Kontrolleure einen erreicht haben.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Da die Kontrolle am Marienplatz stattfand, wäre noch nicht einmal eine Begründung seitens der Kontrolleure nötig gewesen. Der Bahnsteig vom Marienplatz ist Sperrbereich und da darf jederzeit kontrolliert werden.ET 474 @ 10 Apr 2018, 13:43 hat geschrieben:Das ist nicht definiert. Wenn eine Kontrolle beginnt und diese beim Erreichen der nächsten Station noch nicht bei einem angekommen ist, kann man gerne aussteigen. Als Fahrgast ist man nicht verpflichtet, solange in der Bahn zu bleiben, bis die Kontrolleure einen erreicht haben. Das einzige, was die Kontrolleure dann noch machen können, ist, auf dem Bahnsteig noch hinterher zu kommen und den Fahrgast gezielt anzusprechen: Halt, Stopp, der Herr / die Dame! Sie sind gerade eben aus dem Zug ausgestiegen, als wir mit unserer Kontrolle noch nicht bei Ihnen waren. Zeigen Sie bitte aus diesem Grunde Ihren Fahrausweis!rautatie @ 10 Apr 2018, 10:27 hat geschrieben:Weiß jemand, wie das korrekte Verhalten ist, wenn in einer S-Bahn eine Kontrolle beginnt, man aber schon aussteigen muss, bevor die Kontrolleure bei einem angekommen sind? Muss ich in der Bahn sitzenbleiben, bis ich kontrolliert wurde, um nicht in den Verdacht zu geraten, flüchten zu wollen? Oder muss ich zu den Kontrolleuren hingehen, diese über meine baldige Aussteige-Absicht informieren und um vorzeitige Kontrolle bitten?
So mir schon einige Male passiert. Da ich aber immer meine Abo-Karte dabei gehabt habe, ist es auch nie zu weiteren Auseinandersetzungen mit den Prüfern gekommen.
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Dagegen ist ja im Prinzip nichts einzuwenden, wenn der vorgezeigte Fahrschein dann auch akzeptiert wird. Ärgerlich ist es aber, wenn einem das "vorzeitige" Aussteigen als Betrugsabsicht ausgelegt wird, und man trotz gültigem, vorgezeigten Ticket nicht vom Verdacht des Schwarzfahrens befreit wird.Lazarus @ 10 Apr 2018, 13:52 hat geschrieben: Da die Kontrolle am Marienplatz stattfand, wäre noch nicht einmal eine Begründung seitens der Kontrolleure nötig gewesen. Der Bahnsteig vom Marienplatz ist Sperrbereich und da darf jederzeit kontrolliert werden.
Wo ist das Problem?
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Es gibt aber auch noch irgendeine schwammige Regelung, dass die Fahrkarte bei der Kontrolle unverzüglich vorzuzeigen ist (oder so ähnlich), damit die Leute ohne Fahrkarte nicht eine halbe Stunde lang danach "suchen" brauchen. Vermutlich ist es das, worauf sich die Kontrolleure in diesem Fall beziehen wollten.
Gilt die Unverzüglichkeit aber nicht erst dann, wenn der Kontrolleur mich anspricht? Ich denke, es ergibt keinen rechten Sinn, wenn jeder sofort seinen Fahrschein zückt, wenn zwei Wagen weiter eine Kontrolle beginnt - abgesehen davon kriegt man das ja unter Umständen gar nicht mit, wenn man Musik hört oder liest.mapic @ 10 Apr 2018, 14:21 hat geschrieben: Es gibt aber auch noch irgendeine schwammige Regelung, dass die Fahrkarte bei der Kontrolle unverzüglich vorzuzeigen ist (oder so ähnlich),
Das war doch in dem geschilderten Fall gar nicht so. Die Frau ist ausgestiegen, weil sie ihr Ziel erreicht hat, bevor die Kontrolleure bei ihr angekommen waren. Ein Verhalten, das ich wohl auch so gemacht hätte. Wüsste nicht, warum man da als Kontrolleur misstrauisch werden sollte.
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Die Frau hat nach eigenen Angaben über Kopfhörer Musik gehört. Vielleicht wurde sie ja beim Aussteigen oder sogar noch vorher aufgefordert stehenzubleiben und ihr Ticket zu zeigen, aber sie hat es nicht gehört. Dass sie Kopfhörer trägt kann der Kontrolleur bei der Frisur der Dame auch defintitiv nicht erkennen. Es könnte also durchaus der Eindruck entstanden sein, dass sie sich der Kontrolle entziehen will. In Wirklichkeit hat sie aber gar nichts davon mitbekommen, dass sie angesprochen wurde. In diesem Fall wären die Kontrolleure wenigstens noch zu einem Teil im Recht. Natürlich hätte sich die Situation dann am Bahnsteig aufklären lassen und die Sache wäre mit dem Vorzeigen des gültigen Tickets erledigt gewesen.
Diese "Regelung" gibt aber die Verordnung über über erhöhte Beförderungsbedingungen (§9 BeFBedV) nicht her. Insofern könnte die Verkehrsgesellschaft zwar eine Verletzung der Beförderungsbedingungen monieren aber nicht sanktionieren.mapic @ 10 Apr 2018, 13:21 hat geschrieben: Es gibt aber auch noch irgendeine schwammige Regelung, dass die Fahrkarte bei der Kontrolle unverzüglich vorzuzeigen ist (oder so ähnlich), damit die Leute ohne Fahrkarte nicht eine halbe Stunde lang danach "suchen" brauchen. Vermutlich ist es das, worauf sich die Kontrolleure in diesem Fall beziehen wollten.
Zudem hat die Frau der Fahrschein ja auf Verlangen vorgezeigt, die Kontrolleure wollten aber ungerechtfertigter weise den Personalausweis.
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Wat fürn Ding? Rechtsgrundlage ist §12(1)c) EVO. Die BefBedV gilt - wie der Name (den man dafür aber schon lesen und kennen müsste) schon sagt - eh nicht im Eisenbahnverkehr.Iarn @ 10 Apr 2018, 14:16 hat geschrieben: Diese "Regelung" gibt aber die Verordnung über über erhöhte Beförderungsbedingungen (§9 BeFBedV) nicht her.
Das außerdem. Da aber die Prüfer mich nicht mehr in der Bahn, wohl aber auf dem Bahnsteig erreicht haben, ist es schon angebracht, wenn die das dann so begründen.Lazarus @ 10 Apr 2018, 13:52 hat geschrieben:Da die Kontrolle am Marienplatz stattfand, wäre noch nicht einmal eine Begründung seitens der Kontrolleure nötig gewesen. Der Bahnsteig vom Marienplatz ist Sperrbereich und da darf jederzeit kontrolliert werden.
Ein anderes Mal bin ich an einer Station ausgestiegen, als die Prüfer eingestiegen sind, weil ich vermutet hatte, dass in diesem Wagen eine Person sitzt, die ich kenne. Die von mir vermutete Person hatte sich letztendlich nicht als die Person herausgestellt, für die ich die Person gehalten habe. Also bin ich wieder ausgestiegen, weil der Fall damit für mich erledigt war. Dieses haben aber auch die Prüfer gesehen und sind mir dann auch dementsprechend hinterher gekommen: Halt, Stopp, der Herr! So wie Sie gerade eben überhastet aus der Bahn ausgestiegen sind, haben wir den Verdacht, dass Sie sich einer Kontrolle entziehen wollen! Aus diesem Grunde zeigen Sie uns bitte unverzüglich Ihren Fahrausweis, anderenfalls rufen wir die Polizei und fordern von Ihnen das erhöhte Beförderungsentgelt!
Das mit der Polizei war wohl ein wenig überzogen, da ich mich auch hätte so ausweisen können. Aber diesem Fall wollten die Prüfer mir als möglichen Schwarzfahrer auch ein wenig Autorität zeigen, in dem sie mir mögliche rechtliche Konsequenzen androhten.