Eisenbahnverkehr und Betrunkene

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Wenn eine Person beim geselligen Beisammensein in der Gaststätte einen Ausgibt aber selber kein Alkohol trinkt und es zum Besäufnis kommt

so dass die Betrunkenen in ihren Rauschzustand nicht mehr wissen was diese tun und dann auf Bahngleise sich verirren durch einen

herannahenden Zug erfasst werden so dass diese verletzt oder Tödlich verunglücken.



Kann die Person die in der Gaststätte einen ausgegeben hatte mit in Haftung genommen werden wegen Gefährdung des Bahnverkehrs?

Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

Nein. Am ehesten noch der Wirt.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
mapic
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Beitrag von mapic »

Nein, wegen "Gefährdung des Bahnverkehrs" (§ 315a StGB) kann in dem Fall noch nicht mal die Person im Gleis verurteilt werden. Dieser Straftatbestand gilt nämlich nur für Leute, die ein Fahrzeug führen.

Was du meinst, ist wenn dann der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB). Aber auch der dürfte nicht zutreffen, da derjenige der einen Ausgibt ja absolut nichts mit der Bahn zu tun hat in diesem Fall.

Überhaupt hat der gesamte Fall eigentlich nichts mit der Bahn zu tun. Der Betrunkene könnte ja auch vor ein Auto springen, von einer Brücke fallen oder sich auch auf irgendeine ganz unsprektakuläre Art und Weise verletzen. Vielleicht ist eine gewisse Mitverantwortung durchaus möglich, das kann ich jetzt nicht beurteilen. Aber ich bin mir sicher, dass diese nicht aufgrund der beiden genannten Paragraphen festzustellen wäre. Da müsste wenn dann schon irgend eine andere Norm herhalten.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

mapic @ 18 Apr 2018, 19:03 hat geschrieben: Vielleicht ist eine gewisse Mitverantwortung durchaus möglich, das kann ich jetzt nicht beurteilen.
Schätzungsweise noch eher moralisch denn juristisch.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Umgekehrt kann das sogar Bahnunfälle verhindern, weil z.B. gewohneitsmässige BÜ-Ignoranten durch das langsamere gehen im betrunkenen Zustand, den BÜ erst dann erreichen, wenn dieser schon wieder offen ist. ;)
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Rev
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Beitrag von Rev »

Allein der Gedanke für sowas gehört bestraft...
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guru61
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Beitrag von guru61 »

Rev @ 19 Apr 2018, 00:02 hat geschrieben: Allein der Gedanke für sowas gehört bestraft...
wie in der DDR gell!
Gruss Guru
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Manche Personen wenn diese nach einen ausartenden Besäufnis die Orientierung verlieren und diese dann auf die Bahngleise gehen weil sie im

Alkoholrausch nicht in der Lage sind den Bahnsteig zu finden oder vom Bahnsteig sturzbesoffen in die Bahngleise fallen.



Was kann Personen alles Passieren wenn diese nach einen Saufgelage sich selbst schuldhaft in den hilflosen Zustand hineingesoffen haben wenn diese


auf dem Bahngleis liegen bleiben und was für Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Personen wenn der Bahnverkehr gefährdet oder gestört wird?
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

ador41 @ 29 Apr 2018, 12:52 hat geschrieben: Manche Personen wenn diese nach einen ausartenden Besäufnis die Orientierung verlieren und diese dann auf die Bahngleise gehen weil sie im

Alkoholrausch nicht in der Lage sind den Bahnsteig zu finden oder vom Bahnsteig sturzbesoffen in die Bahngleise fallen.



Was kann Personen alles Passieren wenn diese nach einen Saufgelage sich selbst schuldhaft in den hilflosen Zustand hineingesoffen haben wenn diese


auf dem Bahngleis liegen bleiben und was für Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Personen wenn der Bahnverkehr gefährdet oder gestört wird?
Im schlimmsten Fall wird es mit dem Tod bestraft.
Viele Grüße
Jojo423
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

ador41 @ 29 Apr 2018, 12:52 hat geschrieben: Manche Personen wenn diese nach einen ausartenden Besäufnis die Orientierung verlieren und diese dann auf die Bahngleise gehen weil sie im

Alkoholrausch nicht in der Lage sind den Bahnsteig zu finden oder vom Bahnsteig sturzbesoffen in die Bahngleise fallen.



Was kann Personen alles Passieren wenn diese nach einen Saufgelage sich selbst schuldhaft in den hilflosen Zustand hineingesoffen haben wenn diese


auf dem Bahngleis liegen bleiben und was für Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Personen wenn der Bahnverkehr gefährdet oder gestört wird?
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Beitrag von ador41 »

Sehen wir mal die nüchterne Realität mit dem klaren Blick für die Gefahren des Bahnverkehrs.

Wenn die betrunkene Person/Personen den Bahnunfall auf dem Bahngleis überleben sollten dann müssen diese auch die Konsequenzen tragen mit all den unangenehmen Folgen danach wenn der Alkoholrausch verflogen ist dann die Schadensersatzforderungen kommen.

Da liegt eindeutig Eigenverschulden vor wenn Leute sich selbst so voll mit Alkohol betrinken das Maß nicht abschätzen können wo Schluss ist.

Es gibt keine Ausrede oder eine Entschuldigung dafür Zurechnung unfähig in den Moment gewesen zu sein, so etwas dürfte mit keinen Wort erwähnt

werden die Leute haben in ihren Betrunkenen Zustand nicht gewusst dass sie auf ein Bahngleis gehen wo Züge fahren.

In ihren betrunkenen Zustand gefährden sie sich nicht nur selber sondern auch andere die sich auf dem Bahnsteig aufhalten.

Liegen kraftlos Alkoholisiert im Gleisbett nach einen Sturz von der Bahnsteigkante können sich nicht aus eigenen Kräften aus den Gefahrenbereich retten in denen sie nichts zu suchen haben, dann Rettungskräfte kommen müssen um sie zu bergen einschließlich Streckensperrung.
Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

ador41 @ 1 May 2018, 05:54 hat geschrieben:Sehen wir mal die nüchterne Realität mit dem klaren Blick für die Gefahren des Bahnverkehrs.

Wenn die betrunkene Person/Personen den Bahnunfall auf dem Bahngleis überleben sollten dann müssen diese auch die Konsequenzen tragen mit all den unangenehmen Folgen danach wenn der Alkoholrausch verflogen ist dann die Schadensersatzforderungen kommen.

Da liegt eindeutig Eigenverschulden vor wenn Leute sich selbst so voll mit Alkohol betrinken das Maß nicht abschätzen können wo Schluss ist.

Es gibt keine Ausrede oder eine Entschuldigung dafür Zurechnung unfähig in den Moment gewesen zu sein, so etwas dürfte mit keinen Wort erwähnt

werden die Leute haben in ihren Betrunkenen Zustand nicht gewusst dass sie auf ein Bahngleis gehen wo Züge fahren.

In ihren betrunkenen Zustand gefährden sie sich nicht nur selber sondern auch andere die sich auf dem Bahnsteig aufhalten.

Liegen kraftlos Alkoholisiert im Gleisbett nach einen Sturz von der Bahnsteigkante können sich nicht aus eigenen Kräften aus den Gefahrenbereich retten in denen sie nichts zu suchen haben, dann Rettungskräfte kommen müssen um sie zu bergen einschließlich Streckensperrung.
Ja Sherlock,



das hast du





mal wieder








messerscharf










erkannt.
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146225
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Beitrag von 146225 »

Damit in diesem Thema auch mal was mit Bezug zur Realität steht: Besoffen in Rostock-Lichtenhagen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

Ich nutze mal diesen Themenpfad, da es inhaltlich passt und dem Pfad wenigstens noch etwas Sinn verpasst.

Die Bundespolizei hat in Kaiserslauten einen betrunkenen Lokführer aus dem Verkehr gezogen. Er hat eine baustellenbedingte Langsamfahrstelle übersehen und dabei hat sich durch eine unglückliche Verkettung ein Fahrgast verletzt.
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