Entenfang @ 15 May 2018, 12:11 hat geschrieben: Nein, warum auch? Ein Unfall wie in Aichach wäre im Relaisstellwerk oder ESTW nicht denkbar, weil eine entsprechende Fahrstraße nicht eingestellt werden könnte, wenn das Gleis besetzt ist.
Das nicht, aber es gibt andere Situationen wo so eine Funktion sinnvoll sein könnte, z.B. im Fall eines Unfalls der auch die Nachbargleise betrifft. Mit einem großen roten Taster neben dem Funkgerät könnte man da in umfangreicheren Stellwerken vermutlich schon was verbessern.
Mühldorfer @ 15 May 2018, 12:45 hat geschrieben:ist mit den Weichenstellung auch immer verknüpft ob HP1 oder HP2 zu sehen wäre, daher gibt das Einfahrtsignal immer eindeutig auch die Weichenstellung indirekt an?
In sehr einfachen Bahnhöfen funktioniert das, die Frage ist halt in wie weit der Tf das dann bewusst wahrnimmt dass da was faul ist - in den meisten Fällen klappt es ja eben nicht aus dem Signal auf den Fahrweg zu schließen.
Die sichere Lösung wäre jedenfalls Gleisfreimeldung nachzurüsten, was in mechanischen Einheitsstellwerken keine technische Herausforderung ist (alles was man dafür braucht existiert bereits), man müsste es halt machen, und es kostet natürlich Geld.
Es muss ja keine Luxuslösung sein, ein Gleisfreimeldeabschnitt pro Hauptgleis würde ja schon ausreichen, und wenn man noch mehr Sicherheit will legt man noch ans Einfahrsignal einen Zählpunkt, und hat damit den gesamten Einfahrweg abgesichert. Bei einem dreigleisigen Bahnhof an eingleisiger Strecker wären das 8 Zählpunkte, die schon enorm was bringen würden. Natürlich brauchts dazu noch nen Achszählrechner und die Anbindung ans Stellwerk. Letzteres kann über Dauerstromtastensperren überm Festlegefeld und Kontakten am Fahrstraßenhebel gemacht werden, das ist kein Hexenwerk, zumal es schon mechanische Stellwerke gibt bei denen eine teilweise Gleisfreimeldung nachgerüstet wurde.
Die DB scheint sich dessen aber auch bewusst zu sein, es ist ja sehr interessant zu hören dass die DB nicht etwa behauptet dass das sicher wäre, sondern immer darauf hinweist dass es vom EBA zugelassen sei.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876