Details zu Aufstockung des GVFG-Programms bis 2021, neu auch Bestandssicherung, nicht nur Neubau
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen vom 14.6.2018:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902797.pdf
Enthalten sind dabei unter anderem: „Die für die Gewährung von Bundesfinanzhilfen maßgeblichen Daten sind in der nachstehenden Tabelle zusammengestellt. Angegeben sind das Datum der ersten endgültigen Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm (Kategorie a), die Förderhöhe insgesamt und die im Zeitraum 2008 bis 2016 zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen. Die Beträge für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor.“
Ausserdem sollen folgende Projekte 2018 in Kategorie a aufgenommen werden:
- „Stadtbahnausbau Leipzig Linien 7, 11, 15: Teilanträge, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 4 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 103,7 Mio. Euro.
- Nürnberg U3, BA 2.2 Gebersdorf-Kleinreuth: Zuwendungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 100,4 Mio. Euro. Die Gesamtkosten betragen 113,9 Mio. Euro.
- Mobilitätsdrehscheibe Augsburg: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 367 Mio. Euro.
- Straßenbahn Ulm, Neubau der Straßenbahnstrecke Linie 2: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 28,1 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 202 Mio. Euro.
- Mobilitätsnetz Heidelberg: Finanzierungsanträge, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 19,5 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 172 Mio. Euro.
- S-Bahn Berlin, S 21: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 69,3 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 457 Mio. Euro.“
Neu soll auch Bestandssicherung und nicht nur Neubauten ermöglicht werden: „Insbesondere ist damit auch eine Bestandssanierung möglich. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird die Bundesregierung ihre weiteren Pläne zur Zukunft der schienengebundenen Gemeindeverkehrsfinanzierung konkretisieren können.“
Nun sind auch die genauen Details der geplanten Aufstockung der GVFG-Mittel bis 2021 bekanntgegeben (wie ich erwartet habe, siehe:
https://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=5...&t=13711&st=150, Eintrag 13.1.2018, 17:21):
„Die Bundesregierung plant bis 2021 folgende Finanzausstattung:
2018: 332,567 Mio. Euro
2019: 332,567 Mio. Euro
2020: 665,134 Mio. Euro
2021: 1 000,000 Mio. Euro“