folgende Situation: Eingleisige Strecke, zweit technisch nicht gesicherte Bahnübergänge, Vmax in diesem Bereich 60km/h. Nach dem zweiten Bahnübergang Vmax 100km/h. Der zweite BÜ wurde mittlerweile mit Schranken ausgerüstet, jetzt wurde nach dem ersten (weiterhin nicht technisch gesicherten) BÜ diese vorübergehende "Langsamfahrstelle" eingerichtet:

Also wo davor nur 60km/h erlaubt waren, darf durch die La jetzt 100 gefahren werden.
Am zweiten BÜ (der mit den Schranken) endet jetzt diese vorübergehende "Langsamfahrstelle", allerdings ist ab dort dann ohnehin Vmax 100km/h

Ist so etwas üblich dass eine La auch zur Geschwindigkeitserhöhung genutzt werden kann?