[M] Bahnhof Deisenhofen
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Flügeln dürfte doch eigentlich in jedem Bahnhof gehen...?uferlos @ 26 Jul 2018, 21:03 hat geschrieben: Flügeln geht, Vereinigen nicht.
Was brauchte man eigentlich nochmal genau fürs Vereinigen? Waren das Abschnittssignale?
Und die Variante, die der ALX in Immenstadt anwendet, dürfte dann wiederum universeller einsetzbar sein, oder...?
:unsure:
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Eigentlich schon, ja. In jedem "normalen" Bahnhof geht das. Bei besonderen Betriebsverfahren wie Zugleitbetrieb und ähnlichem kann es aber die Vorschrift geben, dass ein Ausfahrender Zug keine Fahrzeuge im Gleis zurücklassen darf, weil das Gleis nach der Ausfahrt automatisch und ungeprüft als frei gilt. Dann ist ein Flügeln auch nicht möglich.TramBahnFreak @ 26 Jul 2018, 21:28 hat geschrieben:Flügeln dürfte doch eigentlich in jedem Bahnhof gehen...?
Zugdeckungssignale heißen die. Zusätzlich ist die Einfahrt in das teilweise besetzte Gleis dann auch nur mit 20 km/h zulässig. Wenn man nicht alle Züge grundsätzlich mit 20 einfahren lassen will, dann braucht es also auch noch entsprechende Signale, um zeitweise die 20 km/h zu signalisieren.TramBahnFreak @ 26 Jul 2018, 21:28 hat geschrieben:Was brauchte man eigentlich nochmal genau fürs Vereinigen? Waren das Abschnittssignale?
Wenn ausreichend Gleise vorhanden sind, dann ja. Aber in einem Bahnhof wie Heimeranplatz West, mit nur einem Gleis und ohne real existierende Weiche, scheidet das ja dann auch aus.TramBahnFreak @ 26 Jul 2018, 21:28 hat geschrieben:Und die Variante, die der ALX in Immenstadt anwendet, dürfte dann wiederum universeller einsetzbar sein, oder...?

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Merci für die Erklärungen!


Wie ist das denn für den Fall einer versehentlichen Zugtrennung geregelt, wenn ungeplant nur ein Teil den Bahnhofsbereich verlässt...?mapic @ 26 Jul 2018, 21:58 hat geschrieben:Eigentlich schon, ja. In jedem "normalen" Bahnhof geht das. Bei besonderen Betriebsverfahren wie Zugleitbetrieb und ähnlichem kann es aber die Vorschrift geben, dass ein Ausfahrender Zug keine Fahrzeuge im Gleis zurücklassen darf, weil das Gleis nach der Ausfahrt automatisch und ungeprüft als frei gilt. Dann ist ein Flügeln auch nicht möglich.
Wie werden diese 20 km/h denn signalisiert?mapic @ 26 Jul 2018, 21:58 hat geschrieben:Zugdeckungssignale heißen die. Zusätzlich ist die Einfahrt in das teilweise besetzte Gleis dann auch nur mit 20 km/h zulässig. Wenn man nicht alle Züge grundsätzlich mit 20 einfahren lassen will, dann braucht es also auch noch entsprechende Signale, um zeitweise die 20 km/h zu signalisieren.
Das sowieso, drum auch nur rein hypothetisch...mapic @ 26 Jul 2018, 21:58 hat geschrieben:Wenn ausreichend Gleise vorhanden sind, dann ja. Aber in einem Bahnhof wie Heimeranplatz West, mit nur einem Gleis und ohne real existierende Weiche, scheidet das ja dann auch aus.

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Wenn die Zugtrennung versehentlich ist, dann gibt es ja gar keine Ausfahrt, weil durch die Trennung sofort beide Zugteile eine Vollbremsung hinlegen.TramBahnFreak @ 26 Jul 2018, 22:08 hat geschrieben:Wie ist das denn für den Fall einer versehentlichen Zugtrennung geregelt, wenn ungeplant nur ein Teil den Bahnhofsbereich verlässt...?
Wenn ein Teil zurück bleiben muss, weil es z.B. wegen eines Defekts nicht anders geht, dann muss einer der beiden Teile vor der Ausfahrt mittels Rangierfahrt auf ein anderes Gleis gestellt werden. Wenn das auch nicht geht, wirds tatsächlich interessant. In der SZB-Vorschrift steht z.B. drin, dass dann die Weisung des Zugleiters einzuholen ist. Ich habe mal einen gefragt, was er in so einem Fall dann anweisen würde. Der wusste auch nicht weiter...

Hier habe ich mal die Einfahrt in Holzkirchen als zweiter Zugteil aufgenommen:TramBahnFreak @ 26 Jul 2018, 22:08 hat geschrieben: Wie werden diese 20 km/h denn signalisiert?
https://www.youtube.com/watch?v=SDs3lfCdJtk&t=2s
Am Einfahrsignal hat man den Geschwindigkeitsvoranzeiger (gelbe 2), am Bahnsteiganfang dann den Geschwindigkeitsanzeiger (weiße 2).