[M] Avenio Sammelthema

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Straßenbahnen und Stadtbahnen
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mmouse
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Beitrag von mmouse »

Entenfang @ 6 Aug 2018, 13:11 hat geschrieben: Was nicht heißt, dass es nicht trotzdem zu warm sein kann.
Seit wann ist es heiß? Und seit wann existiert die La an der Fraunhoferstraße?

Ich meine die wär' mir schon im Mai aufgefallen. Kann mich aber auch täuschen bzw. sie mit der nächsten La an der Silberhornstr. stadteinwärts verwechseln :ph34r:
Ein Vier-Milliarden-Tunnel ist kein Ersatz für ein sinnvolles Nahverkehrskonzept.
Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

Im Wiki hat jemand eine Seite zu den LAs angelegt. Ist zwar jetzt für rückwirkend keine Übersicht, aber für die Zukunft kann man das gut dokumentieren. Dürft Euch gerne beteiligen, Anmeldung nicht zwingend notwendig.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
sebastian_t
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Beitrag von sebastian_t »

P-fan @ 5 Aug 2018, 22:59 hat geschrieben: Ob MVG oder SWM oder sonstjemand Eigentümer/Besitzer ist, braucht mich als Fahrgast nicht zu interessieren, und es interessiert mich auch nicht, genausowenig ob der Stromabnehmer vorne, in der Mitte oder hinten ist.

Bitte konkretisiere deine Andeutung: "und dann nicht zu Testfahrten losfährt obwohl sie es von der TAB aus dürfte"

Darf sie oder darf sie nicht? Und dann bitte mal ein oder zwei Beispiele, was an den "Avenio 2" nun anders ist, danke!
Wenn Dich Besitzer und Eigentümer nicht interessieren, woher weißt Du dass Du den Richtigen schimpfst?
...und wenn Dich auch nicht interessiert wo der Stromabnehmer ist, warum interessieren Dich technische Unterschiede?
Aber ich will ja so nicht sein.

Ja, alle (Test)Fahrten müssen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

zB:
1: leichter, betrifft Entgleisungsberechnungen
2: 6x100kW anstatt 6x120kW, betrifft Bremsberechnung bei elektrischer Bremse

Simsalabim, andere Zulassung, geh nicht über Los, fahr nicht los.

Im Ausland munkelt man der Mauerbau wäre gar nicht notwendig gewesen, eine rote Ampel hätte gereicht.
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Sind jetzt eigentlich nach der Auslieferung noch Bestellungen aus dem Rahmenvertrag offen? Oder hat man bislang noch nichts abgerufen?
Hab da etwas den Überblick verloren, es gab ja ständig diese Wasserstandsmeldungen von sonstwo man wolle wirklich zusätzliche bestellen. Aber konkrete Unterschriften unter weiteren Kaufverträgen hat es nicht gegeben?

Und zu der Spekulation die VAG in N könne auch welche bestellen - das ist unangebracht optimistisch, denn dass hieße ja eine 180° Kehrtwende vom "bewährten" Erfolgskonzept da: Wir machen immer nur auf den allerletzten Drücker das minimalst ausreichende... Außer bei Fahrpreiserhöhungen
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

sebastian_t @ 6 Aug 2018, 17:57 hat geschrieben: Ja, alle (Test)Fahrten müssen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Das gilt nur im Bereich der TAB Oberbayern, in Restdeutschland gilt immer noch das was in der Bostrab steht:
Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat.
Im Klartext: Testfahrten sind erlaubt, der Betriebsleiter genehmigt. Nur die TAB Oberbayern ist der Meinung dass man jede Testfahrt Wochen oder Monatelang vorher und mit 10 laufenden Metern Aktenordnern unterfuettert beantragen muss.

In anderen Betrieben wird der Zug angeliefert und.geht nach wenigen Tagen fuer die noetigen Messungen aufs Netz. Nur in Muenchen dauert es schon Monate, bis ueberhaupt mit den fuer die Zulassung noetigen Messungen begonnen werden darf.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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mmouse
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Beitrag von mmouse »

Boris Merath @ 7 Aug 2018, 09:20 hat geschrieben: Im Klartext: Testfahrten sind erlaubt, der Betriebsleiter genehmigt. Nur die TAB Oberbayern ist der Meinung dass man jede Testfahrt Wochen oder Monatelang vorher und mit 10 laufenden Metern Aktenordnern unterfuettert beantragen muss.
So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?

Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.

Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

mmouse @ 7 Aug 2018, 12:46 hat geschrieben:
Boris Merath @ 7 Aug 2018, 09:20 hat geschrieben: Im Klartext: Testfahrten sind erlaubt, der Betriebsleiter genehmigt. Nur die TAB Oberbayern ist der Meinung dass man jede Testfahrt Wochen oder Monatelang vorher und mit 10 laufenden Metern Aktenordnern unterfuettert beantragen muss.
So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?

Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.

Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
Damit erreicht man aber nur, das sich die TAB immer neue Restriktionen einfallen lässt. Wenn man sich gegenüber der TAB auch so verhält, wie man manchmal mit seinen zahlenden Kunden umspringt, wundert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht, das die TAB sich querstellt....
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Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Das ist immer eine Frage des Ausmaßes. Wenn mein Nachbar mal um 11 Uhr Lärm macht, sag ich nichts, macht er es 5 Tage hintereinander, komme ich mal bei ihm vorbei und bitte um Ruhe. Macht er es trotzdem noch 2 Wochen weiter, werde ich irgendwann die Polizei rufen und/oder ihn anzeigen. Auch auf die Gefahr hin, dass der sich mir gegenüber noch stoffeliger benimmt.
Bei der TAB sind die 2 Wochen Lärmterror schon lange rum um bei dem Bild zu bleiben.
Ich weiß eigentlich manchmal nicht, was da noch schlimmer werden soll.
sebastian_t
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Beitrag von sebastian_t »

Lazarus @ 7 Aug 2018, 17:29 hat geschrieben: Wenn man sich gegenüber der TAB auch so verhält, wie man manchmal mit seinen zahlenden Kunden umspringt, wundert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht, das die TAB sich querstellt....
Beachte das Abhängigkeitsverhältnis - die SWM braucht die Genehmigung, die Behörde nicht.
Der größtmögliche Sicherheitszustand für ein Genehmiger ist Nichtfahren.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

mmouse @ 5 Aug 2018, 21:31 hat geschrieben:Nichts von alledem hat die Stadt München/SWM/MVG in den letzten zehn Jahren irgendwie sinnvoll versucht. Das lässt für mich nur drei mögliche Schlüsse zu:
- Man ist inzwischen so kaputtgespart und planlos, dass nicht einmal mehr die Rechtsabteilung weiß was sie zu tun hat.
- Man ist sich intern sehr wohl bewusst, dass man selbst (mit)schuld an dem Zulassungs-Gewürge hat. Die ständigen gegenteiligen Verlautbarungen wären dann nichts weiter als die übliche Blabla-PR.
- Man ist intern ganz froh, dass Zulassungen so endlos lange dauern, weil sonst plötzlich andere Mängel öffentlich auffallen würden: Ein dichter U-Bahn-Zugbetrieb mit mehr Fahrzeugen würde an den Dutzenden Langsamfahrstellen scheitern. Und 20 zusätzlich zugelassene Trambahnen würden ja nur 20 (bzw. mehr) zusätzliche Fahrer erfordern, die man eh nicht hat.
Variante 4: Es gibt dabei Probleme, an die selbsternannte Bundestrainer...äh, Verkehrsexperten nicht denken. Bewirb Dich doch mal bei der MVG in der Rechtsabteilung, wenn Du so genau weißt wie das Problem zu lösen ist.
Iarn @ 5 Aug 2018, 22:16 hat geschrieben:Nein, ich beziehe mich auf nicht dokumentierte Arbeiten bei der U-Bahn, das ist ein anderer Sachverhalt.
Ach komm... natürlich sind nicht dokumentierte Arbeiten nicht gut, das erklärt aber nicht das riesige Theater das die TAB da veranstaltet. Und es ist jetzt nicht so dass so etwas nur bei der MVG schieflaufen würde. Zumal die TAB schon viel länger Probleme macht als diese nicht dokumentierten Arbeiten. Da jetzt immer und immer wieder auf dem Punkt rumzureiten ist auch übertrieben.
mmouse @ 5 Aug 2018, 22:27 hat geschrieben:Weichen gehen seltenst überraschend kaputt, sondern normalerweise aufgrund Verschleiß. Das kann man im vorhinein berechnen, und vorausschauend austauschen.
Oder durch Fertigungsfehler. Oder oder oder. Ganz so einfach ist es dann leider auch nicht.
Dafür schließt man mit dem Lieferant seines Vertrauens einen langfristigen Rahmenvertrag, der zusätzlich für den (Defekt-)Fall der Fälle eine vorrangige Belieferung innerhalb von n Tagen vorsieht. n sinnvollerweise <= 7 oder sowas
Meines Wissens nach gibt es keinen Hersteller der solche Verträge anbietet. Im Weichensegment gibt es nur sehr wenige Hersteller, und deren Auftragsbücher sind sehr gut gefüllt. So musste z.B. die DB schon Baustellen absagen weil sie keine Hersteller gefunden hat die ihnen die benötigten Weichen geliefert hätten, und im Gegensatz zur MVG hat es die DB als Großkunde noch deutlich leichter.
Aus genau diesem Grund betreibt die DB ja in Witten ein eigenes Weichenwerk, das ist aber auch gut ausgelastet.
Und wenn man mehr Baumaßnahmen hat als Termine in den nächsten Wochen, muss man wohl seine Bau-Kapazitäten aufstocken.
Da gehts ja nicht nur um die vorhandenen Mitarbeiter oder Geräte, sondern auch darum dass
a) Man pro Linie nicht mehrere Abschnitte eingleisig fahren kann im Spätverkehr
b) sich die Bauarbeiten nicht gegenseitig behindern (es kommt blöd wenn der Bauzug zur Baustelle 1 nicht fahren kann, weil Baustelle 2 das Gleis ausgebaut hat).
Balduin @ 7 Aug 2018, 09:55 hat geschrieben:Sind jetzt eigentlich nach der Auslieferung noch Bestellungen aus dem Rahmenvertrag offen?
Klar, von dem Rahmenvertrag ist ja nur ein Bruchteil abgerufen bisher.
Oder hat man bislang noch nichts abgerufen?
Ich würde mal davon ausgehen dass man erst abruft wenn die erste Runde zugelassen ist und fährt. Das wäre jedenfalls die vernünftige Variante.
mmouse @ 7 Aug 2018, 12:46 hat geschrieben:So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?

Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.

Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
Ich bin kein Jurist, die Stellung und der Ermessensspielraum der TAB dürfte aber ziemlich hoch sein.

Bei dem Versuch, den negativen Planfeststellungsbescheid zur Nordtangente vor Gericht anzufechten hat das Gericht ja nur entschieden dass es nicht über Sachthemen entscheidet, weil die Regierung von Oberbayern einen großen Ermessensspielraum hat. Ich könnte mir gut vorstellen dass das beim Thema Zulassungen durchaus ähnlich ist.

Dass die MVG gegen Entscheide der TAB durchaus rechtlich vorgeht sieht man ja an dem Gerichtsverfahren zum Wartungshandbuch der Avenios. Wenn man jetzt die Zulassung dadurch verzögert dass man erstmal zwei Jahre prozessiert, nur um dann vom Gericht gesagt zu bekommen dass die TAB das selber entscheiden darf, ist das halt auch eher nicht so zielführend.
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mmouse
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Beitrag von mmouse »

Boris Merath @ 9 Aug 2018, 23:48 hat geschrieben:Bei dem Versuch, den negativen Planfeststellungsbescheid zur Nordtangente vor Gericht anzufechten hat das Gericht ja nur entschieden dass es nicht über Sachthemen entscheidet, weil die Regierung von Oberbayern einen großen Ermessensspielraum hat. Ich könnte mir gut vorstellen dass das beim Thema Zulassungen durchaus ähnlich ist.
Die Nordtangente ist ein schlechter Vergleich, denke ich. Denn da geht es um ein konkretes, ja durchaus komplexes Einzelprojekt.

Die Zulassung von Neufahrzeugen auf einem bestehenden Streckennetz ist dagegen ein Vorgang, der bundesweit ständig vorkommt. Ich würde dazu vor Gericht auch garnicht inhaltlich argumentieren ("Ist diese Schraube nun geeignet oder nicht..."), sondern grundsätzlich auf Gleichbehandlung klagen, d.h. die TAB Oberbayern soll sich gefälligst so benehmen wie alle anderen TABs dieser Republik.
Dass die MVG gegen Entscheide der TAB durchaus rechtlich vorgeht sieht man ja an dem Gerichtsverfahren zum Wartungshandbuch der Avenios. Wenn man jetzt die Zulassung dadurch verzögert dass man erstmal zwei Jahre prozessiert, nur um dann vom Gericht gesagt zu bekommen dass die TAB das selber entscheiden darf, ist das halt auch eher nicht so zielführend.
Ich bin nun wirklich kein Prozesshansel - aber was würdest Du denn angesichts der immer wieder jahrelangen Verzögerungen für zielführend halten?
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Boris Merath @ 9 Aug 2018, 23:48 hat geschrieben:Ach komm... natürlich sind nicht dokumentierte Arbeiten nicht gut, das erklärt aber nicht das riesige Theater das die TAB da veranstaltet. Und es ist jetzt nicht so dass so etwas nur bei der MVG schieflaufen würde. Zumal die TAB schon viel länger Probleme macht als diese nicht dokumentierten Arbeiten. Da jetzt immer und immer wieder auf dem Punkt rumzureiten ist auch übertrieben.
Es ist halt ein Punkt, der durch die Süddeutsche dokumentiert ist und selbst von denjenigen, die sofort alles hinterfragen, was die MVG kritisiert, nicht in Abrede gestellt wird. Und solange es hier im Forum Leute wie Jojo423 gibt, werde ich immer wieder auf dem Punkt rum reiten.

Abgesehen davon gibt es hier im Forum ja durchaus eine Menge Leute, die Ahnung von der Materie und einen Blick hinter die Kulissen haben (nehmen wir mal als nicht-ausschließliches Beispiel Elchris) und trotzdem einige Hinweise geben, dass es bei der MVG nicht so superduper ist, wie hier von einigen hier immer hingestellt.
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Beitrag von viafierretica »

Ein Gerichtsverfahren gegen eine Aufsichtsbehörde dürfte alles andere als einfach sein und gewiss nicht das Klima verbessern. Da muss man schon handfeste Beweise haben, und selbst eine reine Weste. Das kann ich mir bei der MVG nicht vorstellen. Wenn dann die Aufsichtsbehörde gewinnt, dürfte es nur noch länger dauern...
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Evtl. tut sich ja nach dem 14.10. etwas - da auf beiden Seiten sicher auch (partei)politisches Taktieren eine Rolle spielt, könnte dann wenn mal wieder "klare Verhältnisse" herrschen wieder mehr Bereitschaft da sein sich zusammenzusetzen, sachlich zu diskutieren und eben eine rationale Lösung zu finden.
Ok, vielleicht ist hier auch nur der Wunsch Vater des Gedanken...
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Balduin @ 10 Aug 2018, 12:08 hat geschrieben: Evtl. tut sich ja nach dem 14.10. etwas - da auf beiden Seiten sicher auch (partei)politisches Taktieren eine Rolle spielt, könnte dann wenn mal wieder "klare Verhältnisse" herrschen wieder mehr Bereitschaft da sein sich zusammenzusetzen, sachlich zu diskutieren und eben eine rationale Lösung zu finden.
Ok, vielleicht ist hier auch nur der Wunsch Vater des Gedanken...
Nach dem 14.10. dürfte sich das Thema Gartentram zum Glück endgültig erledigt haben. :ph34r:
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Beitrag von 146225 »

Lazarus @ 10 Aug 2018, 15:19 hat geschrieben: Nach dem 14.10. dürfte sich das Thema Gartentram zum Glück endgültig erledigt haben. :ph34r:
Uuuuuiiii, was der alles weiß ... :rolleyes:
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Beitrag von Auer Trambahner »

2801 wird heute Nacht nach Nürnberg gebracht.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Hier fallen die Kurse aus und man leiht Fahrzeuge nach Nürnberg aus. Muss man nicht verstehen.... :ph34r:
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Jean
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Beitrag von Jean »

Wagen die noch gar keine Genehmigung haben in München zu fahren... :ph34r:
Nein...ich verstehe dich definitiv nicht!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
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Beitrag von Auer Trambahner »

2801 ist doch in München schon im Einsatz?
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Jean
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Beitrag von Jean »

Ups...mein Fehler...aber zur Zeit sehe ich auch kein Lauftext, der sagt Wagen fallen aus...ist ja gerade viel weniger Bedarf... und Pasing kann man eh mit R2.2. bedienen!
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Beitrag von Martin H. »

Frage mich nicht nach der Nummer, aber auch heute war mal eine Linie im Ticker.
Ist auch die Frage, wann der wiederkommt.
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Beitrag von mmouse »

Ich verstehe auch nicht, wieso man den Nürnbergern ein Fahrzeug ausleiht, was a) "schon veraltet" und b) in München einsatzfähig ist.

Warum gibt man ihnen nicht einen von den neuen 4-Teilern, die ja wohl die aktuelle Avenio-Technik darstellen, und die eh nur nutzlos im Betriebshof Platz wegnehmen?
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Jean
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Beitrag von Jean »

Hätte ich auch erwartet...darum mein "Missverständnis".
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Dito. Aber gut, vmtl. sind dann Fahrten in Nürnberg einfach administrativ einfacher durchführbar.

Naja, grundsätzlich bekommen die Nürnberger dann den Standard-Avenio zum Testen ohne Anpassungen und man kann auch Betriebserfahrung damit weitergeben. Ist grundsätzlich auch nicht falsch.

Wäre dann ja schon fast Tradition, dass die Nürnberger sich dann irgendwie typenmässig dranhängen (OT: Wie eng ist denn der G1-Zug mit unseren C2 verwandt?) . Die müssen ja auch mal Richtung Fahrzeuge für die Stadtbahn Richtung Erlangen schauen.
Luckner
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Beitrag von Luckner »

mmouse @ 13 Aug 2018, 20:11 hat geschrieben: Warum gibt man ihnen nicht einen von den neuen 4-Teilern, die ja wohl die aktuelle Avenio-Technik darstellen, und die eh nur nutzlos im Betriebshof Platz wegnehmen?
Frag mal in der Maximilianstraße, was man davon hält, einen Wagen binnen weniger Wochen in den Fahrgasteinsatz zu bringen, der hier seit einem halben Jahr rumsteht.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Was hätte die Maximillianstr. mit Probefahrten ausserhalb ihres Zuständigkeitsgebietes zu tun?
Luckner
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Beitrag von Luckner »

Nichts, aber trotzdem kann so etwas durch Bitten bei den entsprechenden Stellen verhindert werden.
146225
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Beitrag von 146225 »

Nürnberg möchte neben dem Münchner Avenio ja auch noch einen Flexity aus (ihrer Partnerstadt) Krakau zum Testen ausleihen. Gut, sicherlich ist die Organisation solcher Leiheinsätze auch nicht immer leicht, und welcher Verkehrsbetrieb ist heute schon mit zuviel Fahrzeugen gesegnet? Dennoch bleibt zu hoffen, dass die VAG in Nürnberg schon weiß, dass es über diese 2 Typen hinaus auch noch weitere Angebote auf dem Markt gibt.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich denke es gibt zwei Möglichkeiten:

- entweder haben sie nur wie Du selbst angedeutet hast, nur die zwei zum leihen gefunden
- sie wollten nur die zwei Typen leihen

Und ja ich denke, die wissen, was auf dem Markt ist.
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