mmouse @ 5 Aug 2018, 21:31 hat geschrieben:Nichts von alledem hat die Stadt München/SWM/MVG in den letzten zehn Jahren irgendwie sinnvoll versucht. Das lässt für mich nur drei mögliche Schlüsse zu:
- Man ist inzwischen so kaputtgespart und planlos, dass nicht einmal mehr die Rechtsabteilung weiß was sie zu tun hat.
- Man ist sich intern sehr wohl bewusst, dass man selbst (mit)schuld an dem Zulassungs-Gewürge hat. Die ständigen gegenteiligen Verlautbarungen wären dann nichts weiter als die übliche Blabla-PR.
- Man ist intern ganz froh, dass Zulassungen so endlos lange dauern, weil sonst plötzlich andere Mängel öffentlich auffallen würden: Ein dichter U-Bahn-Zugbetrieb mit mehr Fahrzeugen würde an den Dutzenden Langsamfahrstellen scheitern. Und 20 zusätzlich zugelassene Trambahnen würden ja nur 20 (bzw. mehr) zusätzliche Fahrer erfordern, die man eh nicht hat.
Variante 4: Es gibt dabei Probleme, an die selbsternannte Bundestrainer...äh, Verkehrsexperten nicht denken. Bewirb Dich doch mal bei der MVG in der Rechtsabteilung, wenn Du so genau weißt wie das Problem zu lösen ist.
Iarn @ 5 Aug 2018, 22:16 hat geschrieben:Nein, ich beziehe mich auf nicht dokumentierte Arbeiten bei der U-Bahn, das ist ein anderer Sachverhalt.
Ach komm... natürlich sind nicht dokumentierte Arbeiten nicht gut, das erklärt aber nicht das riesige Theater das die TAB da veranstaltet. Und es ist jetzt nicht so dass so etwas nur bei der MVG schieflaufen würde. Zumal die TAB schon viel länger Probleme macht als diese nicht dokumentierten Arbeiten. Da jetzt immer und immer wieder auf dem Punkt rumzureiten ist auch übertrieben.
mmouse @ 5 Aug 2018, 22:27 hat geschrieben:Weichen gehen seltenst überraschend kaputt, sondern normalerweise aufgrund Verschleiß. Das kann man im vorhinein berechnen, und vorausschauend austauschen.
Oder durch Fertigungsfehler. Oder oder oder. Ganz so einfach ist es dann leider auch nicht.
Dafür schließt man mit dem Lieferant seines Vertrauens einen langfristigen Rahmenvertrag, der zusätzlich für den (Defekt-)Fall der Fälle eine vorrangige Belieferung innerhalb von n Tagen vorsieht. n sinnvollerweise <= 7 oder sowas
Meines Wissens nach gibt es keinen Hersteller der solche Verträge anbietet. Im Weichensegment gibt es nur sehr wenige Hersteller, und deren Auftragsbücher sind sehr gut gefüllt. So musste z.B. die DB schon Baustellen absagen weil sie keine Hersteller gefunden hat die ihnen die benötigten Weichen geliefert hätten, und im Gegensatz zur MVG hat es die DB als Großkunde noch deutlich leichter.
Aus genau diesem Grund betreibt die DB ja in Witten ein eigenes Weichenwerk, das ist aber auch gut ausgelastet.
Und wenn man mehr Baumaßnahmen hat als Termine in den nächsten Wochen, muss man wohl seine Bau-Kapazitäten aufstocken.
Da gehts ja nicht nur um die vorhandenen Mitarbeiter oder Geräte, sondern auch darum dass
a) Man pro Linie nicht mehrere Abschnitte eingleisig fahren kann im Spätverkehr
b) sich die Bauarbeiten nicht gegenseitig behindern (es kommt blöd wenn der Bauzug zur Baustelle 1 nicht fahren kann, weil Baustelle 2 das Gleis ausgebaut hat).
Balduin @ 7 Aug 2018, 09:55 hat geschrieben:Sind jetzt eigentlich nach der Auslieferung noch Bestellungen aus dem Rahmenvertrag offen?
Klar, von dem Rahmenvertrag ist ja nur ein Bruchteil abgerufen bisher.
Oder hat man bislang noch nichts abgerufen?
Ich würde mal davon ausgehen dass man erst abruft wenn die erste Runde zugelassen ist und fährt. Das wäre jedenfalls die vernünftige Variante.
mmouse @ 7 Aug 2018, 12:46 hat geschrieben:So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?
Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.
Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
Ich bin kein Jurist, die Stellung und der Ermessensspielraum der TAB dürfte aber ziemlich hoch sein.
Bei dem Versuch, den negativen Planfeststellungsbescheid zur Nordtangente vor Gericht anzufechten hat das Gericht ja nur entschieden dass es nicht über Sachthemen entscheidet, weil die Regierung von Oberbayern einen großen Ermessensspielraum hat. Ich könnte mir gut vorstellen dass das beim Thema Zulassungen durchaus ähnlich ist.
Dass die MVG gegen Entscheide der TAB durchaus rechtlich vorgeht sieht man ja an dem Gerichtsverfahren zum Wartungshandbuch der Avenios. Wenn man jetzt die Zulassung dadurch verzögert dass man erstmal zwei Jahre prozessiert, nur um dann vom Gericht gesagt zu bekommen dass die TAB das selber entscheiden darf, ist das halt auch eher nicht so zielführend.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876